Futoma GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dortmund HRB 15086
Eingetragen
14.11.2001
Branche
BeteiligungsgesellschaftenBetrieb von SportanlagenHerstellung von Sportgeräten
Gegenstand
der Erwerb und das Betreiben von Freizeit-Fitnessbetrieben

Historie

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Management

NameRolle
Marion Futoma
seit 10.12.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Futoma GmbH

Dortmund

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 164.958,69 181.730,34
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.478,63 3.255,79
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.478,63 3.167,29
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 161.480,06 178.474,55
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 91.436,38 87.108,29
Bilanzsumme, Summe Aktiva 256.395,07 268.838,63

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 112.108,29 107.644,84
III. Jahresfehlbetrag 4.328,09 4.463,45
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 91.436,38 87.108,29
B. Rückstellungen 25.860,00 20.660,00
C. Verbindlichkeiten 230.535,07 248.178,63
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 88.209,99 105.853,55
Bilanzsumme, Summe Passiva 256.395,07 268.838,63

Anhang



Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Futoma GmbH in Insolvenz, Lünen, wird nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Die in der Bilanz zur Verbesserung der Übersichtlichkeit zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt.

Über das Vermögen der Futoma GmbH, Lünen, wurde am 01.06.2007 beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 258 IN 23/07 das Insolvenzverfahren.

Bilanzierung und Bewertung
Die Futoma GmbH in Insolvenz, Lünen, ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben wir im Berichtsjahr unverändert gegenüber dem Vorjahr beibehalten.

Die Forderungen und Zahlungsmittel sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die übrigen Rückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt.

Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO, sowie um Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO.

Dortmund, 20. August 2012

gez. Dr. Petra Mork
Insolvenzverwalterin

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht der schuldnerischen Gesellschaft auf den Insolvenzverwalter über. Die Gesellschaftsrechte im Falle der Liquidation der Gesellschaft, § 66 Abs. 1 GmbHG, gelten für die Insolvenz nicht, da an die Stelle der Gesellschafter die Gläubigerautonomie tritt. Eine förmliche Feststellung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse ist wegen des insolvenzspezifisch geregelten Verteilungsverfahrens gesetzlich nicht geregelt und auch nicht erforderlich.
  

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