FP Engineering GmbH
Alte Wiesauer Straße 7, 95676 Wiesau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Forster seit 25.8.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FP Engineering GmbHWiesauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
AnhangRegisterangaben
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft zum Abschlussstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein Wechsel bzw. Abweichen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungswert von EUR 800,00 ohne Umsatzsteuer (GWG) wurden im Berichtsjahr aktiviert und sofort in voller Höhe abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände, die liquiden Mittel (Kassenbestand, Bankguthaben) und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Forderungen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist voll einbezahlt. Angabe zu Verbindlichkeiten
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben unter der Bilanz gem. MicroBilG sind nicht erforderlich.
Wiesau, 28.03.2024 gez. Peter Forster
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