FORITHO
Handels GmbH
Magdeburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.327,00 |
16.153,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.327,00 |
16.153,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
85.945,21 |
96.336,58 |
| I.
Vorräte |
51.589,25 |
40.856,01 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.692,06 |
8.130,30 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
30.663,90 |
47.350,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.919,61 |
2.407,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
89.191,82 |
114.897,23 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
54.005,22 |
51.001,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
26.001,11 |
14.091,78 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.004,11 |
11.909,33 |
| B.
Rückstellungen |
7.137,00 |
10.902,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.049,60 |
52.993,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
89.191,82 |
114.897,23 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben (Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden)
Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
entsprechen in ihrer Darstellung und Gliederung den
gesetzlichen Vorschriften des HGB.
Die in 2009 in Kraft getretenen Bestimmungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sind erstmalig
berücksichtigt worden. Nach dem BilMoG wurden die
Vorjahreszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8
S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 HGB
eine kleine Kapitalgesellschaft.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bei
beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens bis
zu einem Wert von EUR 1.000,00 netto wurde ein Sammelposten
gebildet, der auf fünf Jahre abgeschrieben wird.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden nach den Angaben der
Auftraggeberin angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu
Nennwerten angesetzt. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Einzelrisiken im Forderungsbestand waren nicht
erkennbar. Eine Pauschalwertberichtigung wegen des
allgemeinen Ausfallrisikos wurde nicht gebildet.
Gemäß Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
wurden die Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften
des BilMoG angepasst.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. §
253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der deutschen
Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten in Höhe von
TEUR 20,7 haben eine Restlaufzeit zwischen einem und 5
Jahren. Die restlichen bilanzierten Verbindlichkeiten haben
eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
III.
Sonstige Angaben
Am Bilanzstichtag war zum Geschäftsführer
bestellt:
Dieter Merget, Mücke OT Nieder-Ohmen von Beruf
Einzelhandelskaufmann
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG:
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Verbindlichkeiten EUR 20.690,52
Haftungsverhältnisse gemäß
§§ 251, 268 Nr. 7 HGB bestehen nicht.
Magdeburg, 06.02.2012
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Dieter Merget
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.02.2012 festgestellt.
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