Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Lutz Zahntechnik GmbH
Simmlerstraße 5, 75172 Pforzheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carolin Christin Schantz seit 2.12.2025 | Prokura |
Daniel Kühn seit 2.12.2025 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lutz Zahntechnik GmbHPforzheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangInhaltsverzeichnis I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Gesetzliche Grundlagen Prüfungspflicht II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Bilanzierungsvorschriften Bewertungsvorschriften Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden III. Angaben zur Bilanz Pensionsrückstellungen Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / § 285 Nr. 9c HGB Angaben zu den Verbindlichkeiten Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB IV. Sonstige Angaben Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Gesetzliche Grundlagen Der Jahresabschluss der Lutz Zahntechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die erstmalige Anwendung der Vorschriften des BilMoG hat zu einer notwendigen Durchbrechung der angewandten Ansatz-, Bewertungs- und der Ausweisstetigkeit wie folgt geführt: Bei der Bewertung der Pensionsrückstellung wurden die Neuregelungen des BilMoG angewandt. Die Verpflichtung aus den Altersversorgungsverträgen wurden mit den Ansprüchen aus den Rückdeckungsversicherungen verrechnet. Prüfungspflicht Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Das Unternehmen ist somit nicht nach § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Bilanzierungsvorschriften Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Verrechnungsvorschriften des § 246 HGB wurden beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden wurden beibehalten. Soweit Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB vorliegen, sind sie unter der Bilanz gesondert vermerkt oder nachfolgend im Anhang dargestellt. Bewertungsvorschriften Die Grundsätze der Bilanzidentität sind gewahrt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB), mit Ausnahme der zwingenden Änderungen durch das BilMoG. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Bewertungseinheiten im Sinne des § 254 HGB wurden nicht gebildet. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibungen wurden planmäßig vorgenommen. Die Nutzungsdauern der einzelnen Anlagegegenstände wurden anhand von Erfahrungswerten der Vergangenheit geschätzt. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden entsprechend den Vorschriften des § 253 HGB bewertet. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag angesetzt. Bei der Bewertung wird das strenge Niederstwertprinzip beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine aktivisch abgesetzte Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Auf zweifelhafte Forderungen erfolgten entsprechend den erkennbaren Einzelrisiken angemessene Einzelwertberichtigungen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Selbständig nutzungsfähige Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150 und EUR 1.000 wurden in den Vorjahren zu einem Sammelposten zusammengefasst und gleichmäßig über 5 Jahre abgeschrieben. Selbständig nutzungsfähige Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens mit Anschaffungskosten unter EUR 410 wurden im Geschäftsjahr voll abgeschrieben. III. Angaben zur Bilanz Pensionsrückstellungen Die Gesellschaft hat zur Berechnung der Pensionsrückstellungen die Projected Unit Credit Method unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck gewählt. Der Rechnungszins wurde mit 5,16% angesetzt. Ein Einkommenstrend, Inflationstrend und Rententrend wurden nicht ermittelt (§ 285 Nr. 24 HGB). Die Pensionsrückstellungen decken die erteilten Versorgungszusagen im vollen Umfang. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / § 285 Nr. 9c HGB Gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern bestanden zum Bilanzstichtag folgende Forderungen:
Angaben zu den Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahre TEUR 0. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 8.398,18. Im Einzelnen handelt es sich um Sicherungsübereignung. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden nicht. IV. Sonstige Angaben Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte von dem Geschäftsführer Wolfgang Lutz, Zahntechniker, geführt.
Pforzheim, den 06. Oktober 2011 Lutz Zahntechnik GmbH Der Geschäftsführer gez. Wolfgang Lutz sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 06.10.2011 festgestellt. |
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