Stammdaten

Register
Amtsgericht Deggendorf HRB 3101
Eingetragen
2.1.2008
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin der tecta holding gmbh & co. kg mit dem Sitz in Offenberg, Ortsteil Neuhausen, sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Sophie Dengler
seit 11.3.2025
Geschäftsführer
Karl Weishäupl
seit 20.7.2022
Geschäftsführer
Mona Dengler
seit 20.7.2022
Geschäftsführer
Karl Hacker
seit 2.1.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
tecta holding gmbh & co. kg
Germany
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

tecta GmbH

Offenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 239,23
I. Finanzanlagen 0,00 239,23
B. Umlaufvermögen 23.719,52 24.350,73
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.129,10 2.568,43
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19.590,42 21.782,30
Bilanzsumme, Summe Aktiva 23.719,52 24.589,96

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 22.284,72 23.392,36
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 1.607,64 573,73
III. Jahresfehlbetrag 1.107,64 1.033,91
B. Rückstellungen 1.434,80 1.150,00
C. Verbindlichkeiten 0,00 47,60
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 0,00 47,60
Bilanzsumme, Summe Passiva 23.719,52 24.589,96

Anhang

1. Allgemeines

Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 der tecta GmbH, Offenberg ist nach den Vorschriften der §§ 246 ff i. V. m. § 264 ff HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages und anderer Verträge zu beachten.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahrszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 68 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Vergleichszahlen 2009 sind sowohl in der Bilanz als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung der in den §§ 266 und 275 HGB vorgegebenen Gliederungsvorschriften angepasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.2 HGB aufgestellt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Besondere Umstände liegen nicht vor, so dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage vermittelt. Der Jahresabschluss wurde ausgehend von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB erstellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Von den Erleichterungen der §§ 274 a und 288 Satz 1 sowie 326 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wird bei der Erstellung sowie der Offenlegung des Jahresabschlusses Gebrauch gemacht.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemein
Der Ansatz und die Bewertung der Vermögensgegenstände sowie Schulden wird durchgehend an den handelsrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften des § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Grundsätze und Methoden des Ansatzes und der Bewertung sind weitestgehend unverändert gegenüber dem Vorjahr i. S. § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB.

Vermögensgegenstände und Schulden werden gem. § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB zum Bilanzstichtag einzeln bewertet. Das Imparitätsprinzip gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB wurde beachtet. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind gem. § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Der vorliegende Jahresabschluss ist eine reine Handelsbilanz. Für steuerliche Zwecke wird eine separate Steuerbilanz gefertigt.

Der Jahresabschluss ist vor Gewinnverwendung aufgestellt.

Anlagevermögen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt.

Bei den Finanzanlagen werden keine planmäßigen Abschreibungen berücksichtigt. Außerplanmäßige Abschreibungen in Form von Teilwertabschreibungen erfolgen, sofern eine dauernde Wertminderung vorliegt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bilanziert. Abzinsungen erfolgten nicht.

Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
Der ausgewiesene Betrag beinhaltet ausschließlich das betriebliche Kontokorrentguthaben, welches bei einer deutschen Bank einbezahlt und verwaltet wird.
Der ausgewiesene Betrag zeigt den Nennbetrag.

Eigenkapital
Das Eigenkapital ist zum Nennwert bilanziert.
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro und ist in voller Höhe vom Gesellschafter in bar erbracht.

Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen die Kosten für den Jahresabschluss einschließlich der betrieblichen Steuererklärungen für das abgelaufene Geschäftsjahr 2010.

Abzinsungen erfolgten sofern die Restlaufzeit der betreffenden Rückstellung zum Bilanzstichtag mehr als ein Jahr beträgt nach den Vorschriften des BilMoG gem. § 253 Abs. 2 Satz 4 HGB.

3. Angaben zur Gliederung

Grundsätze und Methoden der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften und sind unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Die Darstellungsstetigkeit gem. § 265 Abs. 1 Satz 2 HGB ist nicht durchbrochen. Eine Anpassung von Vorjahreszahlen gem. § 265 Abs. 2 Satz 3 HGB ist nicht erfolgt.

4. Ergänzende Angaben zur Bilanz

Anlagespiegel (§ 268 Abs. 2 HGB)
Der Anlagespiegel ist dem Jahresabschlussbericht als gesonderte Anlage beigefügt.

Auf die Erstellung eines gesonderten Anlagespiegels gem. § 268 Abs. 2 HGB wurde unter Anwendung von § 274a Nr. 1 HGB als Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften verzichtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen in Höhe von 3.855,27 Euro enthalten.

Rückstellungsspiegel (§ 285 Nr. 12 HGB)
Auf die Erstellung eines gesonderten Rückstellungsspiegels gem. § 285 Nr. 12 HGB wurde unter Anwendung von § 288 HGB als Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften verzichtet.

5. Ergänzende Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Ergänzende Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung unterbleiben unter Anwendung der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften.

6. Sonstige Angaben

Mitglieder der Geschäftsführung § 285 Abs. 10 HGB
Herr Karl Hacker, Offenberg, Maschinenbaumeister

Persönlich haftender Gesellschafter § 285 Nr. 11a HGB
Die tecta GmbH ist persönlich haftende Gesellschafterin der tecta holding gmbh & co. kg, Offenberg. Am Kapital der tecta holding GmbH & co. kg ist die tecta GmbH nicht beteiligt.

7. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag 2010 auf neue Rechnung vorzutragen.

Offenberg, 30.12.2011 (Datum der Offenlegung)

________________________
tecta GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Karl Hacker

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.

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