tecta
GmbH
Offenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
239,23 |
| I.
Finanzanlagen |
0,00 |
239,23 |
| B.
Umlaufvermögen |
23.719,52 |
24.350,73 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.129,10 |
2.568,43 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.590,42 |
21.782,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
23.719,52 |
24.589,96 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.284,72 |
23.392,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.607,64 |
573,73 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.107,64 |
1.033,91 |
| B.
Rückstellungen |
1.434,80 |
1.150,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
47,60 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
47,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
23.719,52 |
24.589,96 |
Anhang
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 der tecta GmbH,
Offenberg ist nach den Vorschriften der §§ 246 ff
i. V. m. § 264 ff HGB aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
sowie des Gesellschaftsvertrages und anderer Verträge
zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahrszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 68
Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Vergleichszahlen 2009 sind sowohl in der Bilanz
als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung der in den
§§ 266 und 275 HGB vorgegebenen
Gliederungsvorschriften angepasst. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs.2 HGB aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Besondere Umstände liegen nicht vor, so dass der
Jahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-
und Finanzlage vermittelt. Der Jahresabschluss wurde
ausgehend von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Von den Erleichterungen der §§ 274 a und
288 Satz 1 sowie 326 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften wird bei der Erstellung sowie der
Offenlegung des Jahresabschlusses Gebrauch gemacht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemein
Der Ansatz und die Bewertung der
Vermögensgegenstände sowie Schulden wird
durchgehend an den handelsrechtlichen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften des § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und
Bilanzierung vorgenommen. Grundsätze und Methoden des
Ansatzes und der Bewertung sind weitestgehend
unverändert gegenüber dem Vorjahr i. S. §
252 Abs. 1 Nr. 6 HGB.
Vermögensgegenstände und Schulden werden
gem. § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB zum Bilanzstichtag einzeln
bewertet. Das Imparitätsprinzip gem. § 252 Abs. 1
Nr. 4 HGB wurde beachtet. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind gem. § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Der vorliegende Jahresabschluss ist eine reine
Handelsbilanz. Für steuerliche Zwecke wird eine
separate Steuerbilanz gefertigt.
Der Jahresabschluss ist vor Gewinnverwendung
aufgestellt.
Anlagevermögen
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu
Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt.
Bei den Finanzanlagen werden keine
planmäßigen Abschreibungen berücksichtigt.
Außerplanmäßige Abschreibungen in Form von
Teilwertabschreibungen erfolgen, sofern eine dauernde
Wertminderung vorliegt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bilanziert. Abzinsungen erfolgten nicht.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
Der ausgewiesene Betrag beinhaltet
ausschließlich das betriebliche Kontokorrentguthaben,
welches bei einer deutschen Bank einbezahlt und verwaltet
wird.
Der ausgewiesene Betrag zeigt den Nennbetrag.
Eigenkapital
Das Eigenkapital ist zum Nennwert bilanziert.
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro
und ist in voller Höhe vom Gesellschafter in bar
erbracht.
Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Rückstellungen sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen die Kosten für den Jahresabschluss
einschließlich der betrieblichen
Steuererklärungen für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2010.
Abzinsungen erfolgten sofern die Restlaufzeit der
betreffenden Rückstellung zum Bilanzstichtag mehr als
ein Jahr beträgt nach den Vorschriften des BilMoG gem.
§ 253 Abs. 2 Satz 4 HGB.
3. Angaben zur Gliederung
Grundsätze und Methoden der Gliederung der
Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen
den handelsrechtlichen Vorschriften und sind
unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Die Darstellungsstetigkeit gem. § 265 Abs. 1
Satz 2 HGB ist nicht durchbrochen. Eine Anpassung von
Vorjahreszahlen gem. § 265 Abs. 2 Satz 3 HGB ist nicht
erfolgt.
4. Ergänzende Angaben zur Bilanz
Anlagespiegel (§ 268 Abs. 2 HGB)
Der Anlagespiegel ist dem Jahresabschlussbericht als
gesonderte Anlage beigefügt.
Auf die Erstellung eines gesonderten Anlagespiegels
gem. § 268 Abs. 2 HGB wurde unter Anwendung von §
274a Nr. 1 HGB als Erleichterung für kleine
Kapitalgesellschaften verzichtet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(§ 268 Abs. 4 HGB)
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen
gegenüber verbundene Unternehmen in Höhe von
3.855,27 Euro enthalten.
Rückstellungsspiegel (§ 285 Nr. 12 HGB)
Auf die Erstellung eines gesonderten
Rückstellungsspiegels gem. § 285 Nr. 12 HGB wurde
unter Anwendung von § 288 HGB als Erleichterung
für kleine Kapitalgesellschaften verzichtet.
5. Ergänzende Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Ergänzende Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung unterbleiben unter Anwendung der
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften.
6. Sonstige Angaben
Mitglieder der Geschäftsführung § 285
Abs. 10 HGB
Herr Karl Hacker, Offenberg, Maschinenbaumeister
Persönlich haftender Gesellschafter § 285 Nr.
11a HGB
Die tecta GmbH ist persönlich haftende
Gesellschafterin der tecta holding gmbh & co. kg,
Offenberg. Am Kapital der tecta holding GmbH & co. kg
ist die tecta GmbH nicht beteiligt.
7. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag 2010
auf neue Rechnung vorzutragen.
Offenberg, 30.12.2011 (Datum der Offenlegung)
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tecta GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Karl Hacker
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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