adKor Service GmbH
Selbe AdresseWiederverkaufs- und Vermittlungstätigkeiten für die Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hartmut Dipl.-Ing. Kordus seit 15.6.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
adKor GmbHWildauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2022 bis zum 31.05.2023BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum 31. Mai 2023adKor GmbH, Am Kleingewerbegebiet 8, 15745 WildauAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der adKor GmbH wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittlere Kapitalgesellschaft. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bis 31.12.2009 wurden bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens ab einem Wert von 150,01 € bis 1.000,00 € im Jahr des Zugangs als Sammelposten aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Ab dem 01.01.2018 wurden bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 € im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDer Jahresüberschuss in Höhe von 303.486,27 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Sonstige Pflichtangaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Hartmut Kordus sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, 11.09.2023 Hartmut Kordus, Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.09.2023 festgestellt. Versagungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die adKor GmbH, Wildau Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen Wir waren beauftragt, den Jahresabschluss der adKor GmbH, Wildau, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Mai 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Mai 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - zu prüfen. Darüber hinaus waren wir beauftragt, den Lagebericht der adKor GmbH, Wildau, für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Mai 2023 zu prüfen. Wir geben keine Prüfungsurteile zu dem beigefügten Jahresabschluss und dem beigefügten Lagebericht ab. Aufgrund der Bedeutung der im Abschnitt „Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen“ beschriebenen Sachverhalte, sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu erlangen, und versagen daher den Bestätigungsvermerk. Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen Die Gesellschaft verfügt über entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten in Höhe von TEUR 87. Der Saldo entspricht 0,9% der Bilanzsumme zum 31. Mai 2023. Der gesetzliche Vertreter hat entgegen § 320 HGB die für die Prüfung des Saldos erforderlichen Aufklärungen und Nachweise nicht erbracht. Daher waren wir nicht in der Lage zu beurteilen, ob Anpassungen notwendig waren. Der Sachverhalt hat unmittelbar und mittelbar Auswirkungen auf die folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung: Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Die Gesellschaft verfügt über Bauten im Posten Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten in Höhe von TEUR 2.329. Davon konnten TEUR 1.692 nicht hinreichend nachgewiesen werden. Dies entspricht 17% der Bilanzsumme zum 31. Mai 2023. Der gesetzliche Vertreter hat entgegen § 320 HGB die für die Prüfung des Saldos erforderlichen Aufklärungen und Nachweise nicht erbracht. Daher waren wir nicht in der Lage zu beurteilen, ob weitere Anpassungen notwendig waren. Der Sachverhalt hat unmittelbar und mittelbar Auswirkungen auf die folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung: Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, sonstige betriebliche Aufwendungen sowie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Die Gesellschaft weist Vorräte in Höhe von TEUR 1.451 aus. Dies entspricht 15 % der Bilanzsumme zum 31. Mai 2023. In Folge unserer Beauftragung nach Ablauf des Geschäftsjahres, waren wir nicht in der Lage, an der Inventur beobachtend teilzunehmen. Alternative Prüfungshandlungen zur Prüfung des Mengengerüstes und damit der Existenz, Vollständigkeit und Beschaffenheit der Vorräte konnten nicht hinreichend durchgeführt werden. Der Sachverhalt hat unmittelbar und mittelbar Auswirkungen auf die folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung: Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, Materialaufwand (beide im Rohergebnis), sonstige betriebliche Aufwendungen sowie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Die Gesellschaft verfügt über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 2.847. Dies entspricht 29% der Bilanzsumme zum 31. Mai 2023. Der gesetzliche Vertreter hat entgegen § 320 HGB die für die Prüfung des Saldos erforderlichen Aufklärungen und Nachweise, insbesondere zur Werthaltigkeit, nicht erbracht. Daher waren wir nicht in der Lage zu beurteilen, ob Anpassungen notwendig waren. Der Sachverhalt hat unmittelbar und mittelbar Auswirkungen auf die folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung: Sonstige betriebliche Aufwendungen sowie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Die Gesellschaft verfügt über sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 288. Davon konnten TEUR 44 nicht hinreichend nachgewiesen werden. Dies entspricht 0,4% der Bilanzsumme zum 31. Mai 2023. Der gesetzliche Vertreter hat entgegen § 320 HGB die für die Prüfung des Saldos erforderlichen Aufklärungen und Nachweise nicht erbracht. Daher waren wir nicht in der Lage zu beurteilen, ob Anpassungen notwendig waren. Der Sachverhalt hat unmittelbar und mittelbar Auswirkungen auf die folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung: Sonstige betriebliche Aufwendungen sowie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr sämtliche Anteile an zwei Kapitalgesellschaften erworben. Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden nicht im Anlagevermögen aktiviert, sondern als sonstige Vermögensgegenstände bilanziert. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind somit um TEUR 58 zu niedrig ausgewiesen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände um TEUR 58 zu hoch ausgewiesen. Die Gesellschaft verfügt über Kassenbestände in Höhe von TEUR 36. Der Saldo entspricht 0,4% der Bilanzsumme zum 31. Mai 2023. Der gesetzliche Vertreter hat entgegen § 320 HGB die für die Prüfung des Saldos erforderlichen Aufklärungen und Nachweise nicht erbracht. Daher waren wir nicht in der Lage zu beurteilen, ob Anpassungen notwendig waren. Der Sachverhalt hat unmittelbar und mittelbar Auswirkungen auf die folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung: Sonstige betriebliche Aufwendungen sowie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Die Gesellschaft verfügt über Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 89, der Saldo entspricht 0,9% der Bilanzsumme zum 31. Mai 2023. Der gesetzliche Vertreter hat entgegen § 320 HGB die für die Prüfung des Saldos erforderlichen Aufklärungen und Nachweise nicht erbracht. Daher waren wir nicht in der Lage zu beurteilen, ob Anpassungen notwendig waren. Der Sachverhalt hat unmittelbar und mittelbar Auswirkungen auf die folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung: Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Die Gesellschaft verfügt über in den sonstigen Rückstellungen enthaltene Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von TEUR 1.931. Dies entspricht 20% der Bilanzsumme zum 31. Mai 2023. Der gesetzliche Vertreter hat entgegen § 320 HGB die für die Prüfung des Saldos erforderlichen Aufklärungen und Nachweise nicht erbracht. Daher waren wir nicht in der Lage zu beurteilen, ob Anpassungen notwendig waren. Der Sachverhalt hat unmittelbar und mittelbar Auswirkungen auf die folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung: Sonstige betriebliche Erträge (Rohergebnis), sonstige betriebliche Aufwendungen, sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, Zinsen und ähnliche Aufwendungen sowie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Die Gesellschaft verfügt über Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 1.401. Davon konnten TEUR 64 der Höhe nach nicht hinreichend nachgewiesen werden. Dies entspricht 0,6% der Bilanzsumme zum 31. Mai 2023. Der gesetzliche Vertreter hat entgegen § 320 HGB die für die Prüfung des Saldos erforderlichen Aufklärungen und Nachweise nicht erbracht. Daher waren wir nicht in der Lage zu beurteilen, ob Anpassungen notwendig waren. Der Sachverhalt hat unmittelbar und mittelbar Auswirkungen auf die folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung: Sonstige betriebliche Aufwendungen, Zinsen und ähnliche Aufwendungen sowie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Die Gesellschaft verfügt über Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 3.668. Dies entspricht 37% der Bilanzsumme zum 31. Mai 2023. Der gesetzliche Vertreter hat entgegen § 320 HGB die für die Prüfung des Saldos erforderlichen Aufklärungen und Nachweise nicht erbracht. Daher waren wir nicht in der Lage zu beurteilen, ob Anpassungen notwendig waren. Der Sachverhalt hat unmittelbar und mittelbar Auswirkungen auf die folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung: Sonstige betriebliche Aufwendungen, sowie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Die Gesellschaft weist im Rohergebnis Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 11.537 aus. Der gesetzliche Vertreter hat entgegen § 320 HGB die für die Prüfung des Saldos erforderlichen Aufklärungen und Nachweise nicht erbracht. Daher waren wir nicht in der Lage zu beurteilen, ob Anpassungen notwendig waren. Diese Sachverhalte hatten umfassende Bedeutung auch für die Beurteilbarkeit der im Lagebericht erfolgten Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft sowie der Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung. Folgende Angaben und Erläuterungen sind nicht im Jahresabschluss enthalten: • Gemäß § 264 Abs. 1a HGB ist im Jahresabschluss die Firma, der Sitz, das Registergericht und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist anzugeben. Die Angabe erfolgte nicht. • Gemäß § 277 Abs. 5 HGB sind Erträge aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten „Sonstige betriebliche Erträge“ und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung gesondert unter dem Posten „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ auszuweisen. Die Angabe erfolgte nicht. • Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB sind die, auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Die Angaben erfolgten nicht vollständig. Es erfolgte keine Angabe zu den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagermögens sowie der Anteile an verbundenen Unternehmen (Finanzanlagevermögen). Weiterhin fehlen Angaben zu den liquiden Mitteln und den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten. Auf der Passivseite fehlen Angaben zur Bewertung der sonstigen Rückstellungen sowie den Steuerrückstellungen. • Die Angabe der Größenklasse im Anhang im Sinne des § 267 HGB ist fehlerhaft. Es handelt sich um eine mittelgroße Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. • Die Angabe zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Verbindlichkeiten ist fehlerhaft. Gem. § 253 Abs. 1 HGB sind Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. • Gemäß § 285 Nr. 1 a) HGB sind zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert sind unter Angabe der Art und Form der Sicherheit anzugeben. Die erforderliche Angabe erfolgte nicht. • Gemäß § 285 Nr. 1 b) HGB sind zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren anzugeben. Die erforderliche Angabe erfolgte nicht. • Gemäß § 285 Nr. 3a HGB sind der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen jeweils gesondert anzugeben. Die Angabe erfolgte nicht. • Gemäß § 285 Nr. 7 HGB ist die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen anzugeben. Die Angabe erfolgte nicht. • Gemäß § 285 Nr. 11 HGB sind Angaben zu Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB zu machen. Die erforderlichen Angaben erfolgten nicht. • Gemäß § 285 Nr. 12 HGB sind Rückstellungen, die unter dem Posten „sonstigen Rückstellungen“ zu erläutern, sofern diese einen nicht unerheblichen Umfang haben. Die Angabe erfolgte nicht. • Gemäß § 285 Nr. 33 HGB sind Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, unter Angabe ihrer Art und ihrer finanziellen Auswirkungen anzugeben. Die Angabe erfolgte nicht. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Es liegt in unserer Verantwortung, eine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchzuführen. Des Weiteren liegt es in unserer Verantwortung, einen Bestätigungsvermerk zu erteilen. Aufgrund der im Abschnitt „Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen“ beschriebenen Sachverhalte sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu erlangen. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Hamburg, den 11. Juli 2025 nbs partners GmbH Rühmkorb, Wirtschaftsprüfer Michels, Wirtschaftsprüfer |
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