G & H
Spielbetriebe GmbH
Plön
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.296,00 |
32.010,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
762,00 |
| II.
Sachanlagen |
18.095,00 |
31.248,00 |
| III.
Finanzanlagen |
5.200,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
29.779,29 |
30.455,10 |
| I.
Vorräte |
250,00 |
250,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
280,00 |
187,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.249,29 |
30.017,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
547,49 |
4.038,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
53.622,78 |
66.503,10 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.197,20 |
32.154,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Verlustvortrag |
9.264,69 |
-28.788,68 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
15.102,71 |
22.198,37 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
50.425,58 |
32.348,19 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
50.425,58 |
9.348,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
53.622,78 |
66.503,10 |
Anhang
Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
angewandten Bilanzierungsmethoden entsprechen den
gesetzlichen Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter
Einbeziehung der ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff HGB.
Die Gliederung entspricht den Vorschriften des §
266 HGB.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
(§ 267 I HGB) bei der Aufstellung der Bilanz zum
31.12.2010 gem. § 266 I Satz 3 HGB sowie für den
Anhang § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft wurde am 19. November 1992
gegründet. Das gezeichnete Kapital beträgt Euro
25.564,60.
Die Gegenstände des Anlagevermögen sind mit
den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibung bewertet worden.
Bei der Ermittlung der planmäßigen
Abschreibung kam die lineare Abschreibungsmethode zur
Anwendung. Die Abschreibungsdauer wurde anhand der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer geschätzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Eine Pauschalwertberichtigung zu den Forderungen
zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos
wurde nicht gebildet.
Die Verbindlichkeiten am 31.12.2010 sind zu den
Rückzahlungsbeträgen, die
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen
jeweils in Höhe des Betrages bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännische Beurteilung notwendig
ist.
Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuen
aufgrund sich ergebender Steuerentlastung nach § 27
Abs. 1 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.
Gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden
Vorjahreszahlen nicht an den neuen Vorschriften des BilMoG
angepasst.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännische Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostenetiegerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungsätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Jahre verwendet, wie sie von der
Deutschen Bundesbank gem.
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich
ermittelt bekannt gegeben werden.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 war die Kauffrau Ute Golz
und Gudrun Müller Geschäftsführerinnen der
Gesellschaft.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5
Jahren sind nicht vorhanden.
Die ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und Ertrag
betreffen allein das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit ( 285 Nr. 6 HGB ).
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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