BTB
Recycling-Hof GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
HANDELSBILANZ
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.803.634,02 |
12.901.384,34 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8,00 |
2.371,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.803.105,02 |
12.898.492,34 |
| III.
Finanzanlagen |
521,00 |
521,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.637.635,02 |
3.708.480,38 |
| I.
Vorräte |
9.600,00 |
26.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.540.042,19 |
853.655,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
70.000,00 |
70.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.087.992,83 |
2.828.825,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.227,56 |
4.279,80 |
| Aktiva |
20.444.496,60 |
16.614.144,52 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.917.304,45 |
7.904.026,74 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
6.904.026,74 |
5.265.994,36 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.013.277,71 |
1.638.032,38 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
116.224,08 |
5.699,00 |
| C.
Rückstellungen |
8.026.924,09 |
7.461.637,88 |
| D.
Verbindlichkeiten |
1.252.266,16 |
1.137.517,83 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.073.389,54 |
856.670,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
178.876,62 |
280.847,58 |
| E.
Passive latente Steuern |
131.777,82 |
105.263,07 |
| Summe
Passiva |
20.444.496,60 |
16.614.144,52 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
II. Erläuterungen zum Jahresabschluss
III. Erläuterungen zur Bilanz
IV. IV. Sonstige Angaben
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die BTB Recycling-Hof GmbH hat ihren Sitz in
Deutschland, Berlin. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht
Berlin-Charlottenburg zu HRB 515006 B geführt.
Die Gesellschaft ist nach den Regelungen des §
267 HGB i.d.F. von Art. 93 Abs. 2 EGHGB eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II.
Erläuterungen zum Jahresabschluss
(1) Allgemeines
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die allgemeinen Vorschriften der §§ 238 bis
263 HGB für alle Kaufleute sowie die ergänzenden
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gem.
§§ 264 ff. HGB wurden beachtet.
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB.
(2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten angesetzt und werden
planmäßig nach Maßgabe ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer linear pro rata temporis
abgeschrieben.
Der entgeltlich erworbene
Firmenwert wird planmäßig über eine
Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Die
Schätzung der Nutzungsdauer basiert auf der
Stabilität der Kundenbeziehungen. Die
vollständige Abschreibung wurde erreicht.
Das
Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter
Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die beweglichen Anlagegüter werden nach
Maßgabe ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear
pro rata temporis abgeschrieben. Die Abgänge werden zu
Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener
Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens erfasst.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens von geringem Wert werden in
Anlehnung an die steuerliche Vorschrift des § 6
Abs. 2 EStG bewertet. Zugänge zum
Sachanlagevermögen bis € 250,00 ohne
Umsatzsteuer werden sofort aufwandswirksam verrechnet.
Bewegliche abnutzbare Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten über € 250,00 und bis €
800,00 werden sofort abgeschrieben und zugleich im Jahr
ihrer Anschaffung als Abgang behandelt.
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
außerplanmäßig auf den am Bilanzstichtag
beizulegenden niedrigeren Wert abgeschrieben.
Die
Anteile an verbundenen Unternehmen und
Genossenschaftsanteile sind mit ihren
Anschaffungskosten bzw. fortgeschriebenen
Anschaffungskosten angesetzt.
Die
Bestände des Vorratsvermögens sind zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit dem am
Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet. Die Bewertung
der
Waren erfolgte zu den Einstandspreisen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
zum Nominalwert bzw. zum niedrigeren Stichtagswert
gemäß § 253 Abs. 4 HGB bewertet. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch einen pauschalen
Abschlag in Höhe von 1% des nicht
einzelwertberichtigten Forderungsbestands Rechnung
getragen.
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu
Nominalwerten angesetzt.
Erhaltene Zuschüsse werden nicht von den
Anschaffungskosten abgesetzt. Erträge aus
Investitionszuschüssen werden als
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
passiviert. Die ertragswirksame Auflösung erfolgt
linear entsprechend der Nutzungsdauer der begünstigten
Vermögensgegenstände.
Bei der Bildung der
Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohenden Verlusten aus
schwebenden Geschäften angemessen Rechnung getragen.
Sie sind in der Höhe bewertet, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur
Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzins der
vergangenen sieben Jahre auf den Bilanzstichtag abgezinst.
Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurde nach der
versicherungsmathematischen Projected Unit Credit Method
(PUCM) gebildet. Aus der Abzinsung der
Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im
Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein
Unterschiedsbetrag in Höhe von € 1.432. Dieser
Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung
gesperrt.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
(3) Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich
für das
Berichtsjahr wie folgt dar.
|
Restlaufzeiten
|
|
|
|
|
bis zu 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
mehr als 5 Jahre
|
Gesamt
|
davon gesichert
|
Art und Form der
Sicherheit
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
€
|
|
Verbindlichkeiten
|
1.073.389,54
|
178.876,62
|
0,00
|
1.252.266,16
|
45.147,17
|
Sicherungsübereignung der
finanzierten Wirtschaftsgüter
|
- gegenüber
Gesellschaftern
|
(459.785,97)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(459.785,97)
|
|
|
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen
sich für das
Vorjahr wie folgt dar.
|
Restlaufzeiten
|
|
|
|
|
bis zu 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
mehr als 5 Jahre
|
Gesamt
|
davon gesichert
|
Art und Form der
Sicherheit
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
€
|
|
Verbindlichkeiten
|
856.670,25
|
280.847,58
|
0,00
|
1.137.517,83
|
251.266,66
|
Sicherungsübereignung der
finanzierten Wirtschaftsgüter
|
- gegenüber
Gesellschaftern
|
(7.584,50)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(7.584,50)
|
|
|
IV.
Sonstige Angaben
(4) Angabe der beschäftigten Arbeitnehmer im
Jahresdurchschnitt
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die
Gesellschaft 26 (Vorjahr: 25) Arbeitnehmer.
(5) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus
Miet- und Leasingverträgen in Höhe von insgesamt
T€ 149 (Vorjahr: T€ 80), wovon T€ 75
(Vorjahr: T€ 75) innerhalb von einem Jahr und T€
74 innerhalb von 2-5 Jahren fällig sind. Auf
verbundene Unternehmen entfallen sonstigen finanzielle
Verpflichtungen bis 1 Jahr in Höhe von T€ 54
(Vorjahr: T€ 54) und größer als 1 Jahr von
T€ 54 (Vorjahr: T€ 0).
Berlin, den 14. März
2025
Die Geschäftsführung
gez.
Reimar Breul
gez.
Philip Breul
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2025
festgestellt.
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