PRISMA
Holding GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
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31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.019,00 |
6.562,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
78.184,12 |
78.608,29 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
5.749,47 |
5.749,47 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
91.971,83 |
85.578,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
174.174,95 |
170.749,27 |
Passiva
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31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.400,00 |
2.627,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
172.774,95 |
168.121,77 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
172.350,07 |
166.913,42 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.900,53 |
10.590,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
174.174,95 |
170.749,27 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2012
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I.
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Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
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Der vorliegende
Jahresabschluss ist grundsätzlich unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für
mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt (§ 265 I, 266 ff. HGB).
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Die Gesellschaft weist
zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale
einer Kapitalgesellschaft im Sinne der
§§ 264, 267 HGB auf.
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Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
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II.
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Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
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Bilanzierungsmethoden
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Im Jahresabschluss sind
sämtliche Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen
und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen verrechnet worden.
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Das Anlagevermögen
weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt
sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
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Rückstellungen
wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
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Bewertungsmethoden
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Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres
stimmen mit denen der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden
einzeln bewertet.
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Es ist vorsichtig
bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst
wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
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Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
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Einzelne Posten wurden
wie folgt bewertet:
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Sachanlagen
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Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet.
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Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
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Die Abschreibungen
wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear
vorgenommen.
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Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von €
150 bis € 1.000 wurden gemäß § 6
IIa 1 EStG in einen Sammelposten eingestellt und
über 5 Jahre abgeschrieben.
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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände
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Die Forderungen,
sonstigen Vermögensgegenstände und
Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden
grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
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Verbindlichkeiten
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Die Verbindlichkeiten
wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
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Rückstellungen
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Die Rückstellungen
wurden nach § 253 I 1HGB mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen.
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III.
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Angaben zur Bilanz
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Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben
in Höhe von € 11.000,00 eine Restlaufzeit
von über 1 Jahr (Vorjahr: € 11.000,00).
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Die Verbindlichkeiten
haben in Höhe von € 539,68 eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe
von € 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren.
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IV.
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Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
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Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 II HGB) aufgestellt.
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V.
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Sonstige Pflichtangaben
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Während
des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens - unverändert -
geführt durch Frau Mihaela Roxana Petcov.
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Die
Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
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Einzelprokurist ist Dr. Alexe Petcov.
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Die
Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzverlust in
Höhe von € 116.971,83 auf neue
Rechnung vorzutragen.
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VI.
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Angaben gem. § 42 III GmbHG
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Forderungen
gegen Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in
Höhe von € 5.749,47 (Vorjahr: €
5.749,47).
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Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen € 172.095,75 (Vorjahr:
€ 166.913,42).
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Köln,
26. November 2013
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gez. Mihaela
Roxana Petcov
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Geschäftsführerin
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2013 festgestellt.
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