CPH-HEIMESHOFF GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
701.716,12 |
721.847,38 |
| I.
Sachanlagen |
373,60 |
3.067,80 |
| II.
Finanzanlagen |
701.342,52 |
718.779,58 |
| B.
Umlaufvermögen |
52.331,27 |
60.739,14 |
| I.
Vorräte |
1.049,55 |
5.094,33 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.849,71 |
42.758,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.432,01 |
12.886,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
754.047,39 |
782.586,52 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
146.998,32 |
161.700,99 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-16.371,17 |
-16.371,17 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
9.628,83 |
9.628,83 |
| II.
Gewinnvortrag |
101.110,56 |
95.448,12 |
| III.
Jahresüberschuss |
36.258,93 |
56.624,04 |
| B.
Rückstellungen |
597.429,37 |
592.856,37 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.619,70 |
28.029,16 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.619,70 |
28.029,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
754.047,39 |
782.586,52 |
ANHANG zum
31.12.2011
CPH-HEIMESHOFF GmbH
Essen
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der CPH-HEIMESHOFF GmbH wurde auf
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB. Die
Erleichterungsmöglichkeiten für die Gliederung
der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
sowie der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß
§ 276 Satz 1 HGB wurden nicht in Anspruch
genommen. Die Vermögens- und Schuldposten sowie die
Aufwendungen und Erträge sind den einzelnen Posten des
Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet worden.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
der §§ 252 bis 256a HGB. Sie richtet sich im
Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Für abnutzbare bewegliche Anlagegüter im
Wert von EUR 150,00 bis zu EUR 1.000,00 wurde im
Jahr 2010 ein Sammelposten gebildet, der über eine
Laufzeit von fünf Jahren aufgelöst wird.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem
Anschaffungswert bis EUR 410,00 sind im Berichtsjahr
vollständig abgeschrieben worden.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden zum
Bilanzstichtag mit den Anschaffungskosten, und sofern der
Teilwert niedriger ist, mit diesem angesetzt.
Umlaufvermögen
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
und zum Nennbetrag ausgewiesen.
Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bilanziert
und beträgt EUR 26.000,00.
Die ausstehenden Einlagen in Höhe von EUR
16.371,17 wurden bisher nicht eingefordert.
Rückstellungen
Die Pensionsrückstellung wurde nach § 6 a
EStG ermittelt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen decken in angemessenem Umfang die
ungewissen Verbindlichkeiten und Wagnisse. Sie werden
aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
vorliegenden Erkenntnisse in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag
bilanziert. Sie haben eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr und sind weder durch Pfandrechte noch durch
ähnliche Rechte gesichert.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Wolfgang Heimeshoff, Betriebswirt,
geführt. Herr Heimeshoff ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Essen, 29. Juni 2012
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2012 festgestellt.
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