Arcadia Verwaltungs GmbH
Ettlingen
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2010
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010
ARCADIA VERWALTUNGS GMBH,
ETTLINGEN
A K T I V A
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
TEUR |
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A. Anlagevermögen
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| I.
Sachanlagen |
8.693.945,79 |
2.935 |
| II.
Finanzanlagen |
22.806.834,79 |
28.279 |
| |
31.500.780,58 |
31.214 |
|
B. Umlaufvermögen
|
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| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.977.469,74 |
6.256 |
| II.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks |
1.309.283,51 |
1.761 |
| |
7.286.753,25 |
8.017 |
|
C. Rechnungsabgrenzungsposten
|
181,50 |
0 |
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38.787.715,33 |
39.231 |
P A S S I V A
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
TEUR |
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A. Eigenkapital
|
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| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26 |
| II.
Kapitalrücklage |
7.752.644,20 |
7.753 |
| III.
Bilanzgewinn |
30.767.933,42 |
31.333 |
| |
38.546.577,62 |
39.112 |
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B. Rückstellungen
|
77.489,37 |
52 |
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C. Verbindlichkeiten
|
163.648,34 |
67 |
|
38.787.715,33 |
39.231 |
ANHANG FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2010
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es gelten die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Gesellschaft macht für die Offenlegung des
Jahresabschlusses von den Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß § 326 HGB
Gebrauch.
Im Geschäftsjahr 2010 wurden erstmals die
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
angewendet. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst.
Bezüglich der Aufstellung des Anteilsbesitzes
gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird § 286 Abs.
3 HGB in Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren -
soweit sich keine zwingenden Änderungen durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ergaben - (im
Wesentlichen) unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer (auf der Grundlage
steuerlich anerkannter Höchstsätze)
vermindert.
Die Abschreibungen erfolgen ausschließlich nach
der linearen Methode.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen
EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden entsprechend den
steuerlichen Vorschriften in einem Sammelposten
zusammengefasst und auf fünf Jahre abgeschrieben. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten (oder dem
niedrigeren beizulegenden Wert) angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten
wird durch die Bildung angemessener
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. In fremder
Währung valutierende kurzfristige Forderungen wurden
mit dem Umrechnungskurs am Bilanzstichtag bewertet.
Die Steuerrückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind in voraussichtlicher Höhe auf Basis steuerlicher
Vorschriften gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
ihres voraussichtlichen Erfüllungsbetrages angesetzt
und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von bis
zu einem Jahr.
Forderungen gegen Gesellschafter sind mit EUR 142.504,67
(i. Vj. EUR 135.433,25) in den Forderungen enthalten.
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von
EUR 31.333.646,33 enthalten.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind EUR 36,60 (i.
Vj. EUR 818,40) aus Steuern und EUR 0,00 (i. Vj. EUR
0,00) im Rahmen der sozialen Sicherheit enthalten.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Christian Schneider, Dipl.-Kaufmann
Herr Rudolf Bezler, Rechtsanwalt
Die Geschäftsführer sind befugt, die
Gesellschaft alleine zu verteten. Herr Christian Schneider
ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Herr Rudolf Bezler ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB insoweit befreit, als ihm gestattet ist,
Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft und als
Vertreter eines Dritten vorzunehmen.
Ettlingen, 22. März 2012
gez. Christian Schneider gez. Rudolf
Bezler
Zusätzlicher Hinweis zur Offenlegung
Hinweis nach § 328 Abs. 1 Nr. 1 HGB
Der vorliegende Jahresabschluss 2010 wurde mit Datum vom
22.03.2012 festgestellt.
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