PS-Immopark-GmbH
Detmold
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
189,88 |
328,34 |
| I.
Sachanlagen |
189,88 |
328,34 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.283,83 |
4.055,21 |
| I.
Vorräte |
100,00 |
1.265,92 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
884,54 |
2.427,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
299,29 |
361,97 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
118.630,02 |
111.038,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
120.103,73 |
115.421,79 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
136.602,83 |
133.102,55 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.591,78 |
3.500,28 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
118.630,02 |
111.038,24 |
| B.
Rückstellungen |
3.700,00 |
1.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
116.403,73 |
113.621,79 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.005,92 |
8.743,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
120.103,73 |
115.421,79 |
Anhang
Erläuterungen zur Bilanz auf den 31.Dezember
2011
A. Bilanzierungsmethoden
Bei der Bilanzaufstellung zum 31.12.2011 wurden
beachtet.
- das Vollständigkeitsgebot des § 246 (1)
HGB
- das Verrechnungsverbot des § 246 (2) HGB
- das Bilanzierungsverbot des § 248 HGB
- das Gebot des Ausweises von
Haftungsverhältnissen des § 251 HGB
Die einzelnen Posten der Bilanz wurde unter Beachtung
der Vorschriften des § 253 HGB bewertet. Darüber
hinaus wurde das Prinzip der vorsichtigen Bewertung
angewendet.
B. Bewertungsmethoden
Die Bewertung der bilanzierten
Vermögensgegenstände wurde nach den Bestimmungen
des § 253 HGB vorgenommen, wobei der Grundsatz der
Einzelbewertung nach § 252 (1) Nr.3 HGB bei
weitestgehend jedem Bilanzposten stetig eingehalten wurde.
(§ 252 (1) Nr.6 HGB). Abweichungen wurden
erläutert. Des Weiteren wurde unter den
Grundsätzen des Going-Concern-Prinzips (§ 252 (1)
Nr.2 HGB), der Bilanzidentität (§ 252 (1) Nr. 1
HGB) und der vorsichtigen Bewertung (§ 252 (1) Nr.4
HGB) bewertet. Die Bewertung des Umlaufvermögens
erfolgte unter den Gesichtspunkten des strengen
Niederstwertprinzipes (§ 253 (3) HGB). Im Bereich des
Anlagevermögens wurde das gemilderte
Niederstwertprinzip (§ 253 (3) HGB) angewandt.
Gesichtspunkte, das strenge Niederstwertprinzip im Bereich
des Anlagevermögens (§ 253 (2) letzter Halbsatz
HGB) anzuwenden, haben sich nicht ergeben
Das Sachanlagenvermögen wurde zu den
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen aufgrund der wirtschaftlichen Nutzungsdauer
bewertet. Die Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden mit
dem Nennwert bzw. den Anschaffungskosten angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Rückstellungen wurden mit dem Betrag ihrer
voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
C. Sonstige Angaben
Zur Geschäftsführung war 2011 bestellt:
Herr Peter Selbach, Detmold
Die Firma ist beim Amtsgericht Lemgo unter der NR.
HRB 4243 eingetragen. Auf die Angaben der
Geschäftsführergehälter wurde gem. §
286 (4) HGB verzichtet.
D. Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in
Bilanz und GuV zusammengefassten Posten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beläuft sich auf
9.005,92 EUR.
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen 107.397,81 EUR.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf
Jahre
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beläuft sich auf
107.397,81 EUR.
gez. Peter Selbach
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.03.2013 festgestellt.
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