Hoffschulte
Metallgestaltung GmbH
Ladbergen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
193.354,00 |
224.255,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
193.203,00 |
224.104,00 |
| III.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
181.363,65 |
202.286,29 |
| I.
Vorräte |
39.251,00 |
36.423,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
58.647,69 |
65.233,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
83.464,96 |
100.629,32 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.528,05 |
5.638,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
380.245,70 |
432.179,75 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
165.028,97 |
161.086,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
139.464,38 |
135.522,09 |
| B.
Rückstellungen |
38.198,11 |
42.063,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
177.018,62 |
229.029,77 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
97.614,58 |
92.552,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
380.245,70 |
432.179,75 |
ANHANG
für das Geschäftsjahr 2013
Grundlagen und Methoden
Allgemeine Jahresabschlussgrundlagen
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2013 wurde unter Anwendung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff. HGB) und
unter besonderer Berücksichtigung der Vorschriften
für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264
ff. HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form, der Darstellung und des Umfangs
der Angaben im Jahresabschluss wurde Gebrauch gemacht.
Die Bilanz wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde unter
Bezugnahme auf die Regelung des § 264 Abs. 1 Satz 4
HGB verzichtet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich
nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind
nicht mit den Posten der Passivseite verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze und
Bewertungsmethoden aufgestellt worden.
Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den
geltenden gesetzlichen Vorschriften. Bei der Bewertung wird
von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Einzelerläuterungen
Angaben zur Bilanz
Der Anlagenspiegel ist gemäß § 268
Abs. 2 HGB als Anlage zur Bilanz dargestellt.
Die Gegenstände des entgeltlich erworbenen
immateriellen Anlagevermögens wurden mit den um
planmäßige Abschreibungen verminderten
Anschaffungskosten bewertet.
Die Bewertung der
Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen auf abnutzbare
Wirtschaftsgüter. Die Abschreibungen auf die
Zugänge des Berichtsjahres wurden linear "pro rata
temporis" vorgenommen. Die Nutzungsdauer ist entsprechend
der vorsichtig geschätzten Verwendbarkeit im Betrieb
bemessen.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten von bis zu EUR 410,00 wurden voll
abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Die
Forderungen und die
sonstigen Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet. Uneinbringliche Forderungen wurden ausgebucht.
Für nicht einzelwertberichtigte Forderungen wurde eine
pauschale Wertberichtigung in Höhe von 3 % der
verbleibenden Nettoforderungen berücksichtigt.
Der Ermittlung der
Rechnungsabgrenzungsposten liegen die Bestimmungen
des § 250 HGB zugrunde.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die sonstigen
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Soweit die
Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr hatten, ist eine entsprechende Abzinsung vorgenommen
worden. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte
nach bestimmungsgemäßen Verbrauch.
Sämtliche
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Sofern die
Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen
lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer, Herrn Henning Hoffschulte,
Ladbergen, geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Ladbergen, 30.10.2014
gez. Henning Hoffschulte
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2014 festgestellt.
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