Lumoon
Group GmbH
Isernhagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 18.09.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
18.9.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.900,00 |
0,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11.660,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.240,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
30.554,57 |
25.000,00 |
| I.
Vorräte |
4.800,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.106,00 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.648,57 |
25.000,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.359,00 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
19.038,17 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
79.851,74 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
18.9.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
25.000,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
44.038,17 |
0,00 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
19.038,17 |
0,00 |
| B.
Verbindlichkeiten |
79.851,74 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
19.851,74 |
0,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
60.000,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
79.851,74 |
25.000,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Lumoon Group hat ihren Sitz in Isernhagen,
Dieselstr. 17 in 30916 Isernhagen. Sie wird beim
Amtsgericht Hannover unter der Nummer HRB 218917
geführt.
Der Jahresabschluss der Lumoon Group GmbH für
das Geschäftsjahr vom 18. September 2019 bis 31.
Dezember 2019 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuchs in der Fassung des BilRUG aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für das Wirtschaftsjahr
2019 bestand ein Rumpfwirtschaftsjahr (Neugründung).
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Die Umsatzerlöse wurden gemäß §
277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG ausgewiesen.
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert.
Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
planmäßig abgeschrieben. Die Möglichkeiten
der degressiven Abschreibung wurden nicht in Anspruch
genommen. Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten zwischen 150 EUR und 410 EUR, wurden im
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Von der
Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch
gemacht.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet.
Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen
wurden geprüft. Die Bildung von Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen war nicht
erforderlich.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bilanzierung der sonstigen Rückstellungen erfolgte in
Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Langfristige Rückstellungen
wurden entsprechend abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben zu Positionen der Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 HGB) haben nur in
Höhe von 2.799,00 EUR bestanden und beinhalten die an
den Vermieter gezahlte Mietkaution.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren (§ 285 Nr.1 HGB) haben in Höhe
von 60.000,00 EUR bestanden; davon gegenüber
Kreditinstituten in Höhe von 25.000,00 EUR. Sonstige
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
haben zum Bilanzstichtag in Höhe von 19.851,74 EUR
bestanden.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Unter Hinweis auf § 326 Abs. 1 S. 2 HGB werden
keine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung gemacht.
Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 i.
V. m. § 288 HGB und Erläuterungen zum
Jahresergebnis und zur Vermögens-, Finanz-, und
Ertragslage
Die Haftungsverhältnisse sind vollständig
auf der Passivseite der Bilanz vermerkt.
Auf Grund der Neugründung der Gesellschaft wird
zum Bilanzstichtag ein nicht gedeckter Kapitalfehlbetrag
ausgewiesen; dieser stellt aber nur eine bilanzielle
Überschuldung dar, da genügend liquide Mittel
vorhanden sind.
Es besteht ein Anstellungsverhältnis mit dem
geschäftsführenden Gesellschafter; weitere
Arbeitnehmer sind im Berichtsjahr nicht beschäftigt.
Verwendung des Jahresüberschusses:
Unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB werden
keine Angaben zur Ergebnisverwendung gemacht.
Hannover, den 19.01.2021
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- Christian Schramm -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.01.2021 festgestellt.
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