BION Technologies GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Lampen und Leuchten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
René Frank seit 23.6.2005 | Geschäftsführer |
Karl Alexander Weckmer seit 23.6.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WEFRA GmbHKönigsbrunnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
ANHANG1. Grundlegende Angaben zum Unternehmen 1.1. Allgemeines Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelung des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. 1.2. Steuerrechtliche Verhältnisse 1.2.1. Umsatzsteuer Die Umsätze des Unternehmens unterliegen der Regelbesteuerung nach §§ 16 bis 18 UStG. Für die Zwecke der Umsatzsteuer wurde die Buchführung entsprechend gegliedert. Die nach § 22 UStG geforderten Aufzeichnungen sind erbracht 1.2.2. Gewerbesteuer Bei der Gewerbesteuerberechnung wurden die Vorschriften des GewStG beachtet. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde Gebrauch gemacht. 2.2. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abnutzbarer Sachanlagen um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Werteverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögenserfolgen grundsätzlich zeitanteilig. 2.3. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind ausgewiesen. 2.4. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurde die voraussichtliche Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. 2.5. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 150 € wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten ab 250,01 € bis 800 € wurden im Zugangsjahr in den Sammelposten eingestellt und auf 5 Jahre abgeschrieben. Da die Einstellung von GWG in den Sammelposten für die Gesellschaft unwesentlich ist wird diese in die Handelsbilanz übernommen. 2.6. Bei Vorräten einschl. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie den unfertigen Leistungen erfolgte die Aktivierung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigen Tageswerten. Die Ermittlung der Bestände erfolgte durch körperliche Bestandsaufnahme. Für Bestandsrisiken wurden angemessene Wertabschläge vorgenommen. 2.7. Die Außenstände wurden am Ende des Wirtschaftsjahres nach offenen Rechnungen ermittelt. Für den Forderungsbereich wurden laufend Personenkonten geführt. 2.8. Für Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer wurden die sich ergebenden Erstattungsansprüche aktiviert, sich ergebende Zahlungsverpflichtungen wurden passiviert, wobei davon ausgegangen wird, dass die Zahlung innerhalb von 12 Monaten ab Bilanzstichtag erfolgt. 2.9. Der in der Bilanz ausgewiesene Kassenbestand zum 31.12.2022 gibt den zum Bilanzstichtag vorhandenen Bestand richtig wieder. 2.10. Der Bilanzansatz bei den Bankgirokonten deckt sich mit den auf den letzten Kontoauszügen vom 31.12.2022 ausgewiesenen Salden. 2.11. Zum Bilanzstichtag wurden die nach § 5 Abs. 5 Nr. 1 und 2 EStG erforderlichen Abgrenzungsposten aktiviert bzw. passiviert. 3. Sonstige Angaben 3.1. Im Jahr 2022 waren durchschnittlich 5 Arbeitnehmer beschäftigt, sowie 2 Geschäftsführer.
Königsbrunn, den 16. Februar 2023 gez. René Frank und Alexander Weckmer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16. Februar 2023 |
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