FGS Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fritz-Schäffer-Straße 1, 53113 Bonn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRB 12152
Eingetragen
29.11.2002
Branche
BeteiligungsgesellschaftenPraxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende BerufsausübungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 34 StBerG).

Historie

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Management

NameRolle
Rainald Vobbe
seit 10.2.2022
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Andreas Richter
seit 17.1.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

FGS Steuerberatungsgesellschaft mbH

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

Sachanlagen

6.018,00

7.093,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

0,00

14.700,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

237.786,80

522.583,63

III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

510.802,74

153.504,73

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

5.783,40

Summe Aktiva

754.607,54

703.664,76



PASSIVA

Gesamtjahr
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

10.900,00

10.900,00

II. Rücklage für eigene Anteile

0,00

-2.980,05

III. Bilanzgewinn

341.158,60

364.407,31

B. Rückstellungen

9.708,41

177.660,00

C. Verbindlichkeiten

392.840,53

153.677,50

Summe Passiva

754.607,54

703.664,76

ANHANG

A. Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gliederung der Bilanz erfolgte in Anwendung der Vorschriften des § 266 HGB.

B. Angaben zu angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Der Jahresabschluss der FGS Steuerberatungsgesellschaft mbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände grundsätzlich linear vorgenommen. Für bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten EUR 410,00 nicht übersteigen (GWG im Sinne des Steuerrechts), wurde im Jahr des Zugangs der Abgang unterstellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken, drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

C. Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB

Arbeitnehmer (Angestellte): 2

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gemäß § 285 Nr. 10 HGB

Geschäftsführer:

Herr Andreas Richter, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Herr Dr. Jens Eric Gotthardt, Rechtsanwalt und Steuerberater

Herr Dr. Michael Wiesbrock, Rechtsanwalt

Herr Dr. Oliver Hötzel, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

- jeweils einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit -

 

Bonn, den 03. Mai 2018

gez. Dr. Gotthardt, Richter, Dr. Hötzel, Dr. Wiesbrock

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03. Mai 2018

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