ADG Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ingo Brandt seit 10.10.2023 | Geschäftsführer |
Martin Krekeler seit 13.10.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RELOGA GmbHEngelskirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Rahmenbedingungen I.1. Öffentliche Zwecksetzung bzw. Zweckerreichung Gemäß § 108 Absatz 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung NRW erteilt die RELOGA GmbH den nachstehenden Bericht: I.1.1. Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Fuhrunternehmens für die Sammlung und den Transport von Abfällen und Wertstoffen jeglicher Art zu Abfallentsorgungsanlagen, wo sie sortiert, verwertet oder umweltverträglich beseitigt werden und damit zusammenhängende Logistikleistungen sowie der Betrieb von Deponien, Recycling- und Umschlaganlagen. Es handelt sich bei den Logistikleistungen sowohl um Transporte von Abfällen und Wertstoffen von und zu den Anlagen des AVEA-Konzerns als auch um gewerbliche Transporte und Containerdienstleistungen. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 39443 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen. Alleiniger Gesellschafter des Unternehmens ist die RELOGA Holding GmbH & Co. KG, Leverkusen (kurz: RELOGA Holding). 1.1.2. Zweckerreichung Der Transport der Abfälle und Wertstoffe sowie der Betrieb von Entsorgungsanlagen waren im Berichtsjahr jederzeit gewährleistet, so dass der öffentliche Zweck der Gesellschaft erreicht wurde. II. Geschäftsverlauf 2023 Der Entsorgungsmarkt war im Jahr 2023 eher unruhig. Die Preisschwankungen /-tendenzen sind weiterhin nur schwer oder gar nicht mehr vorhersehbar. Im Bereich der thermisch behandelbaren Abfälle entwickelt sich der Markt im Jahresverlauf immer vorteilhafter für die Anlagenbetreiber, so dass insgesamt von einem ausgeglichenen Niveau zwischen Angebot und Nachfrage gesprochen werden kann. Die Wertstoffmärkte waren im vergangenen Jahr von extremen Schwankungen betroffen und spiegeln die Verunsicherung des gesamten globalen wirtschaftlichen Umfeldes wider. Einzig im Bereich der mineralischen Abfälle war die Nachfrage nach Entsorgungsmöglichkeiten unverändert hoch. Der im Jahr 2022 erreichte Umsatz in Höhe von rd. 23.500 T€ konnte wegen der unruhigen Marktlage nicht mehr erreicht werden, er lag in 2023 mit rd. 21.600 T€ leicht darunter. Der Planwert von rd. 25.700 T€ konnte nicht erreicht werden. Der Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr entstand erneut hauptsächlich in der Sparte der Kontingentvermarktung. Die Kostenentwicklung im Bereich der Logistik hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht beruhigt. Während die Kosten für Instandhaltungen und Ersatzteile erneut gestiegen sind, sind die Treibstoffkosten wieder deutlich gesunken. Ersatzbeschaffungen für LKW und Container waren erneut von der Kostensteigerung betroffen. Das Geschäft an den Wertstoffhöfen im Oberbergischen und Rheinisch-Bergischen Kreis entwickelte sich auch in 2023 weiter verhalten. Während die Annahmemengen gesteigert werden konnten, stagnierten die Umsätze. Der im Jahr 2022 neu eröffnete Hof in Bergneustadt wird immer noch sehr schwach frequentiert. Im Geschäftsjahr 2023 wurden bei der RELOGA GmbH 1.692 T€, u.a. in Sammelbehälter (rd. 266 T€) und in den Fuhrpark (rd. 1.418 T€), in das Sachanlagevermögen investiert. III. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage III.1. Ertragslage Für die RELOGA GmbH stellt sich die Ertragslage im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Im Einzelnen setzten sich die Erträge wie folgt zusammen:
Bei den Aufwendungen ergeben sich folgende Einzelansätze:
Der Personalaufwand setzt sich aus folgenden Positionen zusammen:
Im Unternehmen waren im Jahr 2023 ohne die Geschäftsführung durchschnittlich 95 Mitarbeiter/innen (Vorjahr: 100) beschäftigt. III.2. Vermögenslage Die Bilanzsumme zum 31.12.2023 hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 8.351 T€ um 1.507 T€ auf 9.858 T€ erhöht. Sachanlagenzugängen in Höhe von 1.692 T€ standen Anlagenabgänge im Buchwert von 3 T€ sowie Abschreibungen in Höhe von 884 T€ gegenüber. Dadurch erhöhte sich das Anlagevermögen im Vergleich zur Vorjahresbilanz um 805 T€ auf 2.607 T€. Das Anlagevermögen beträgt nunmehr rd. 27,1 % (Vorjahr: rd. 22,6 %) der Bilanzsumme. Das Umlaufvermögen hat sich im Wesentlichen durch die Zunahme der Forderungen von 6.405 T€ um 709 T€ auf 7.114 T€ erhöht. Auf der Passivseite hat sich das bilanzielle Eigenkapital durch den Jahresfehlbetrag in Höhe von 298 T€ von 5.953 T€ auf 5.655 T€ verringert. Das Eigenkapital setzt sich folgendermaßen zusammen:
Rückstellungen sind zum Bilanzstichtag in Höhe von 492 T€ gebildet worden. Dabei handelt sich um sonstige Rückstellungen. Die Verbindlichkeiten haben sich zum 31.12.2023 von 1.915 T€ auf 3.711 T€ erhöht. Im Wesentlichen ist dies durch die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bedingt. III.3. Finanzlage Zur Darstellung der Finanzlage der RELOGA GmbH werden nachfolgende betriebswirtschaftliche Kennzahlen aufgeführt: III.3.1. Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung zeigt die Investitions- und Finanzierungsströme im Unternehmen und informiert über die Auswirkungen auf die Liquidität. Dabei wird der aus der Rechnungsperiode aus eigener Kraft erwirtschaftete Zahlungsmittelüberschuss der Einnahmen über die Ausgaben dargestellt. Somit wird das Innenfinanzierungspotenzial (kassenwirksamer Überschuss) des Unternehmens dargestellt, das während des Berichtsjahres zum Beispiel für Schuldentilgung und Investitionen zur Verfügung gestanden hat. Kapitalflussrechnung
III.3.2. Wirtschaftliche Kennzahlen Die Eigenkapitalquote beträgt 57,4 % (Vorjahr 71,3 %). Die Eigenkapitalrentabilität beträgt -5,3 % (Vorjahr 1,7 %). Die Umsatzrentabilität beträgt -1,4 % (Vorjahr 0,4 %). III.3.3. Liquidität 2. Grades Die Gegenüberstellung des kurzfristig rückzahlbaren Fremdkapitals (4.072 T€) und der kurzfristig zur Finanzierung dieser Fremdkapitalmittel zur Verfügung stehenden Vermögenswerte (liquide Mittel, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (7.114 T€)) weist zum Bilanzstichtag ein Verhältnis von rund 175 % aus. Somit ist zum Bilanzstichtag das kurzfristige Fremdkapital durch kurzfristige Vermögenswerte ausreichend gedeckt. III.3.4. Anlagendeckungsgrad II Die Kennzahlen zum Anlagendeckungsgrad ermitteln spezielle Relationen zwischen langfristigen Vermögens- und Kapitalpositionen. Grundsätzlich sollte die Kapitalüberlassungsdauer der Kapitalbindungsdauer entsprechen. Kapitalstrukturrisiken können entstehen, wenn Kapital in größerem Umfang länger gebunden ist, als es seitens der Kapitalgeber zur Verfügung gestellt worden ist.
Wie die Berechnung zeigt, ist das Anlagevermögen zu rd. 217 % durch mittel- und langfristiges Kapital gedeckt. Das Unternehmen war somit in Anbetracht der oben dargestellten Analysen zur Finanzlage jederzeit in der Lage seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RELOGA GmbH ist aus unserer Sicht zufriedenstellend. Die Stabilisierung der Ertragslage und der Eigenkapitalrentabilität wird die zukünftige Zielsetzung sein. IV. Prognosebericht Die durch den Krieg in der Ukraine ausgelösten Lieferkettenstörungen und massiven Preissteigerungen bleiben auch im Jahr 2024 bestehen. Auch wenn in einzelnen Bereichen wie bei den Treibstoff- und Energiepreisen ein Rückgang zu verzeichnen war, ist man von einer Normalisierung an den sensiblen Wertstoffmärkten weiterhin weit entfernt. Die RELOGA GmbH ist im Bereich der Vermarktung von Wertstoffen und Abfallkontingenten stark von den Marktbedingungen abhängig und im Bereich Logistik und Dienstleistungen von der allgemeinen Konjunkturentwicklung. Durch die Nutzungsmöglichkeit der Anlagen der AVEA kann die RELOGA Ihren Kunden auch bei nachlassender Nachfrage weiterhin attraktive Angebote bieten. Die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wird ab dem 01.01.2024 Auswirkungen auf die Entsorgungspreise im Bereich der Beseitigung und thermischen Verwertung haben. Die RELOGA GmbH wird auch in 2024 weiterhin in moderne Fahrzeugtechnik und Behältersysteme investieren, um wirtschaftlich zu arbeiten. Ein erster Elektro-Abrollkipper wird ab 2024 unter anderem die Transporte innerhalb des Stadtgebietes Leverkusen übernehmen. Die möglichen Auswirkungen der Marktverwerfungen auf das laufende Geschäft wurden im Wirtschaftsplan 2024 vorsichtig abgeschätzt. Wir gehen im Geschäftsjahr 2024 grundsäztlich von einem ähnlichen Geschäftsverlauf wie im Jahr 2023 aus. Die Wirtschaftsplanung für das Jahr 2024 sieht bei Umsatzerlösen in Höhe von rd. 24.900 T€ daher ein Ergebnis in Höhe von 46 T€ vor. Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 sind insgesamt Investitionen in Höhe von rd. 1.900 T€ vorgesehen. V. Chancen und Risiken Die RELOGA GmbH ist auch für das Geschäftsjahr 2024 dank der starken vertrieblichen Aktivitäten und der optimalen geografischen Erschließung des Einzugsgebietes über die Niederlassungen im Bereich Containerdienst weiterhin sehr gut im regionalen Markt positioniert. Risiken bestehen weiterhin wegen der starken Nachfrage- und Preis-Schwankungen im Bereich der Wertstoffvermarktung und der Nachfrage am Markt für thermisch zu behandelnde Abfälle. Bei fortdauerndem Stillstand im Bereich des produzierenden Gewerbes kann es erneut zu einem Mengenrückgang auf dem Abfallmarkt kommen. Es wird daher für das Jahr 2024 nur mit einem knapp positiven Jahresergebnis gerechnet. Wie in den Vorjahren besteht weiterhin ein Risiko im Bereich der Personalbeschaffung durch den Fachkräftemangel, insbesondere im Bereich der Berufskraftfahrer. Dank der Ausbildungskampagnen konnten auch im Jahr 2023 zwei neue Ausbildungsplätze zum Berufskraftfahrer besetzt werden. Die Gesellschaft ist in das Risikofrüherkennungssystem der Gesellschafterin eingebunden. Risiken, die das Unternehmen gefährden, sind zurzeit nicht erkennbar.
Engelskirchen, den 30. April 2024 RELOGA GmbH gez. Martin Krekeler, Geschäftsführer gez. Ingo Brandt, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 39443 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist Engelskirchen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der RELOGA GmbH, Engelskirchen, zum 31.12.2023 werden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften und des § 42 GmbH-Gesetz aufgestellt. Dabei werden die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB angewandt. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz stimmen mit den Wertansätzen in der Schlussbilanz zum vorhergehenden Geschäftsjahr überein. Von der Möglichkeit gemäß § 265 HGB Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammenzufassen, wurde nicht Gebrauch gemacht. Dabei wird das Gliederungsschema um die Ausweispositionen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erweitert. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den handelsrechtlichen Vorschriften. Im Einzelnen sind die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach folgenden Methoden bilanziert worden: Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich. Die geringwertigen Anlagegüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag angesetzt, soweit nicht in Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten war. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei der Rückstellung für Altersteilzeit wurde zum 31.12.2023 ein Rechnungszinssatz von 1,70 % angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. III. Erläuterungen zur Bilanz III.1. Anlagevermögen Die Darstellung und Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen. III.2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. III.3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Es handelt sich insbesondere um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die gegen die Returo Entsorgungs GmbH, die REVEA GmbH, der Deponie Großenscheidt GmbH und der Lämmle Recycling GmbH bestehen. III.4. Sonstige Vermögensgegenstände Unter dieser Position wurden insbesondere im Folgemonat abziehbare Vorsteuer sowie eine Forderung für eine staatliche Zuwendung für Investitionen ins Anlagevermögen ausgewiesen. III.5. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Die liquiden Mittel betragen am Bilanzstichtag 1.468 T€ (Vorjahr: 2.320 T€). III.6. Aktive Rechnungsabgrenzung Bei dem Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um vorausgezahlte Kosten, die Aufwendungen nach dem Abschlussstichtag darstellen. III.7. Aktive latente Steuern Die aktiven latenten Steuern resultieren aus dem Bewertungsunterschieden der Rückstellung für Altersteilzeit (123 T€) sowie der Rückstellung für Urlaubsverpflichtung (21 T€) und wurden nicht bilanziert. Bei dem Unterschied betragen die Steuern (bei einem Steuersatz in Höhe von 30 %) 43 T€. III.8. Eigenkapital Durch Gesellschafterbeschluss vom 23.06.2023 wurde der Bilanzgewinn 2022 von 1.726 T€, bestehend aus dem Jahresüberschuss von 103 T€ und dem Gewinnvortrag von 1.623 T€, auf neue Rechnung vorgetragen. III.9. Rückstellungen Unter den sonstigen Rückstellungen sind folgende ungewisse Verbindlichkeiten zusammengefasst:
Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wurde nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Die Bildung erfolgte nach dem sogenannten Blockmodell. Es sind sowohl der Erfüllungsrückstand aus den laufenden Gehaltszahlungen als auch die während der gesamten Altersteilzeit voraussichtlich zu zahlenden Aufstockungen des Altersteilzeitgehaltes sowie der Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Der Zinssatz zum 31.12.2023 beträgt 1,70 %. Er wurde den von der Deutschen Bundesbank gem. den Vorschriften der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) vom 25.11.2009 ermittelten und veröffentlichten Zinsinformationen entnommen. Für die Bewertung zum 31.12.2023 wurden die Zinsinformationen der Deutschen Bundesbank zu einem in den Anlagen angegebenen, maximal drei Monate vor dem Bilanzstichtag liegenden Monatsende verwendet. Nach Maßgabe der Vereinfachungsregel des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde eine pauschale Restlaufzeit der Verpflichtungen von 15 Jahren unterstellt. Ein Versicherungs-Deckungsvermögen wurde nicht bilanziert, da es sich aktuell nur um Anwärter handelt. Demzufolge findet auch keine Saldierung von Deckungsvermögen mit der Altersteilzeitrückstellung statt. Die übrigen sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen noch auszuzahlende Gehaltsbestandteile, Jubiläumsrückstellungen und ausstehende Rechnungen. III.10. Verbindlichkeiten Die Darstellung und Entwicklung der Verbindlichkeiten ergeben sich aus nachfolgendem Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023:
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern handelt es sich um Verbindlichkeiten aus der umsatzsteuerlichen Organschaft, sowie aus Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbesorgung. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung IV.1. Umsatzerlöse In den Umsatzerlösen sind folgende Positionen enthalten:
IV.2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus dem Überschuss bei Anlagenverkäufen und Erträge aus Schadensfällen. IV.3. Materialaufwand Unter der Position Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe finden sich insbesondere Aufwendungen für Treib- und Schmierstoffe sowie Reparaturmaterialien. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen Entsorgungskosten und Dienstleistungskosten. IV.4. Personalaufwand Der Personalaufwand setzt sich aus folgenden Positionen zusammen:
Die Gruppierung der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter ohne Geschäftsführer ergibt sich wie folgt:
IV.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen auf:
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung gem. § 285 Nr. 31 HGB, die im Wesentlichen aus Geschäftsbesorgungen bestehen. IV.6. Finanzergebnis Das Zinsergebnis beläuft sich auf 9 T€ (Vorjahr: -3 T€) und resultiert aus Zinserträgen aus kurzfristigen Geldanlagen (11 T€), sowie Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen (-2 T€). IV.7. Sonstige Steuern Die sonstigen Steuern resultieren im Wesentlichen aus KFZ-Steuern. V. Sonstige Angaben V.1. Konzernabschluss Die Gesellschaft ist eine 100%ige Tochter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG, Leverkusen. Diese stellt einen Konzernabschluss auf. Die Gesellschaft wird nach den Vorschriften der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen, der beim Betreiber des elektronischen Unternehmensregisters eingereicht und gemäß § 325 HGB offengelegt wird (www.ebundesanzeiger.de). Das gemäß § 285 Nr. 17 HGB anzugebende Gesamthonorar des Abschlussprüfers ist im Konzernanhang dieser Gesellschaft deklariert. V.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 a HGB Es besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag über kaufmännische Dienstleistungen und Services mit dem Gesellschafter. Der Aufwand belief sich in 2023 auf 1.440 T€ (Vorjahr: 1.368 T€). Die Verträge sind auf unbestimmte Zeit geschlossen und können mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. V.3. Geschäfte mit nahestehenden Personen Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr keine Geschäfte mit nahestehenden Personen getätigt, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind. V.4. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Jahresverlust 2023 in Höhe von 298 T€ soll mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden. V.5. Vorgänge von besonderer Bedeutung Vorgänge von besonderer Bedeutung nach den Abschussstichtag sind nicht aufgetreten. V.6. Geschäftsführer Geschäftsführer ist:
Die Geschäftsführer Herr Axel Kiehl und Herrn Martin Krekeler sind bei der RELOGA Holding GmbH & Co. KG angestellt und erhalten von der RELOGA GmbH keine Bezüge. Die Gesamtbezüge von Herrn Ingo Brandt, betragen 109 T€. Davon sind 9 T€ erfolgsabhängige Bezüge und 5 T€ Sach- und sonstige Bezüge.
Engelskirchen, den 30. April 2024 RELOGA GmbH gez. Martin Krekeler, Geschäftsführer gez. Ingo Brandt, Geschäftsführer Anlagen Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2023
Gewinnverwendungsbeschluss zur Gesellschafterversammlung am Freitag, den 05.07.2024Der Jahresabschluss der RELOGA GmbH zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von 9.858.014,26 € und einem Jahresfehlbetrag von -297.671,51 € wird festgestellt. Der Lagebericht wird genehmigt. Der Bilanzgewinn in Höhe von 1.428.527,16 €, bestehend aus dem Jahresfehlbetrag von -297.671,51 € und dem Gewinnvortrag von 1.726.198,67 €, wird auf neue Rechnung vorgetragen. Den Geschäftsführern wird Entlastung erteilt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die RELOGA GmbH, Engelskirchen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RELOGA GmbH, Engelskirchen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RELOGA GmbH, Engelskirchen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Gummersbach, 27. Mai 2024 Advisio
Gummersbach ETL GmbH
Clemens Dornseifer, Wirtschaftsprüfer Dieter Wagener, Wirtschaftsprüfer |
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