CST-Computer-System-Terminabrechnung-GmbHLiquidiert

Nettelbeckufer 5, 99089 Erfurt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 101783
Eingetragen
8.3.1991
Branche
Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBetrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte
Gegenstand
Vertrieb, Leasing, Vermietung von Hardund Software, der Vertrieb von Büroausstattungen und Kommunikationseinrichtungen, die Produktion von Software und die Durchführung des Rechnungswesens als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

CST-Computer-System-Terminabrechnung-GmbH

Erfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

707,39

1.021,78

II. Sachanlagen

1.081,14

610,24

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

0,00

0,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

12.795,87

8.438,61

III. Wertpapiere

0,00

0,00

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

50.016,30

52.195,89

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.800,95

1.775,63

Summe Aktiva

66.401,65

64.042,15



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

55.150,14

60.947,61

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

5.277,55

5.277,55

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

24.105,47

23.709,07

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

202,53

6.396,40

B. Rückstellungen

2.136,12

2.442,92

C. Verbindlichkeiten

9.115,39

651,62

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Passiva

66.401,65

64.042,15

ANHANG

Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzvorschriften.

Die Bewertung erfolgte nach den Bestimmungen der §§ 252 ff HGB.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs-
kosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Vorräte sind mit dem Teilwert, höchstens den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, angesetzt.

Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag bilanziert.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den Vorschriften der §§ 265 ff HGB.

 

Erfurt, den 19. August 2015

Elke Winkler

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24.08.2015

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