Zoo Burkart
GmbH
Freiburg im
Breisgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
716.657,00 |
792.856,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8.963,00 |
19.459,00 |
| II.
Sachanlagen |
707.594,00 |
773.297,00 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.224.918,52 |
3.015.164,49 |
| I.
Vorräte |
1.321.357,17 |
1.268.346,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
102.574,51 |
86.868,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.800.986,84 |
1.659.949,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.033,26 |
7.899,28 |
| Aktiva |
3.951.608,78 |
3.815.919,77 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.973.956,16 |
2.673.217,74 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.648.217,74 |
2.128.687,33 |
| III.
Jahresüberschuss |
300.738,42 |
519.530,41 |
| B.
Rückstellungen |
520.124,65 |
420.449,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
457.527,97 |
722.253,03 |
| Passiva |
3.951.608,78 |
3.815.919,77 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Zoo Burkart GmbH hat ihren Sitz in Freiburg im
Breisgau. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Freiburg unter HRB 702936 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021
ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264
ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist
eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf
die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266
Abs. 2 und 3 HGB.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden
unverändert gegenüber dem Vorjahr die nachfolgend
dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
angewandt. Dabei wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
ausgegangen.
Die zu Anschaffungskosten aktivierten
immateriellen Vermögensgegenstände werden
pro rata temporis über die voraussichtliche
Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.
Dabei wird die Nutzungsdauer des jeweiligen immateriellen
Vermögensgegenstands nach dessen Produktlebenszyklus
oder dessen erwarteten Synergieeffekten angesetzt.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Die ausgewiesenen
Vorräte sind zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem
Nominalbetrag angesetzt.
Die
flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem
Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.
In den
Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten mit den Beträgen
berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Bei der
Bewertung der Rückstellungen wurden künftige
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
IV.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
werden jederzeit fällige unverzinsliche Forderungen
gegen Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe
von EUR 4.607,14 (im Vorjahr EUR 3.837,14)
ausgewiesen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter von EUR
95.106,85 (im Vorjahr EUR 139.797,38) enthalten.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und auch
nicht nach den §§ 251, 268 Abs. 7, 285 Nr. 3 HGB
anzugeben sind, betragen TEUR 128.
V.
Sonstige Angaben
Belegschaft
Im Jahresdurchschnitt waren 51 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Geschäftsführung
Als Geschäftsführer der Gesellschaft waren
im Geschäftsjahr Herr Dieter Burkart und
Frau Tanja Burkart bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Freiburg im Breisgau, den
05. Juni 2024
gez.
Dieter Burkart (Geschäftsführer)
gez.
Tanja Burkart (Geschäftsführerin)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06. Juni 2024
festgestellt.
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