GELUX Lichttechnik GmbHLiquidiert

Raiffeisenstraße 11, 86720 Nördlingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 20793
Eingetragen
11.11.1982
Branche
Herstellung von Lampen und LeuchtenHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Installation elektrotechnischer Anlagen; Entwicklung, Herstellung und Vertrieb elektrischer Apparate und Geräte für die Starkstrom-, Schwachstrom, Datennetzund Licht-Technik, für die elektrische Energieversorgung, für die Energiereduzierung; Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Beleuchtungskörpern; Montage und Installation von Lichtanlagen, Elektroanlagen und Datennetzwerken, sowie Reparatur von Licht- und Elektroanlagen; Dienstleistung eines Ingenieurbüros.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

GELUX Lichttechnik GmbH

Nördlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

375,00

2.404,00

II. Sachanlagen

11.001,00

17.993,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

16.830,84

40.500,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

41.733,95

25.403,03

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

93.106,75

13.901,63

C. Rechnungsabgrenzungsposten

3.049,40

2.715,60

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

37.398,15

76.349,46

Summe Aktiva

203.495,09

179.266,72



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

51.250,00

51.250,00

II. Gewinnrücklagen

655,00

655,00

III. Bilanzverlust

-89.303,15

-128.254,46

IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

37.398,15

76.349,46

B. Rückstellungen

15.249,00

13.441,00

C. Verbindlichkeiten

188.246,09

165.825,72

Summe Passiva

203.495,09

179.266,72

ANHANG FÜR OFFENLEGUNGSZWECKE

Allgemeine Hinweise

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die einschlägigen Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie der Satzung beachtet.

Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die dem Vorjahresabschluss zum 31.12.2010 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden konnten beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet und - abgesehen vom Grund und Boden - um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Die Abschreibungen werden nach der linearen und degressiven Abschreibungsmethode ermittelt. In den Vorjahren gebildete Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 150 - 1.000 Euro werden über die steuerrechtlich unterstellte Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr in Höhe von 9.020 Euro (im Vorjahr 10 TEUR) vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr lagen nicht vor.

Eigenkapital und Ergebnisverwendung

Das gezeichnete Kapital von 51.250 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von 128.254,46 Euro enthalten.

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag gemäß dem Jahresabschluss zum 31.12.2011 ist durch Patronatserklärungen und Bürgschaften abgedeckt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2011 auf Euro 188.246,09, davon betrug die Restlaufzeit weniger als ein Jahr bei Verbindlichkeiten von Euro 116.246,09 und mehr als fünf Jahre bei Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 0,00.

Im Vorjahr beliefen sich die Verbindlichkeiten auf Euro 165.825,72, davon betrug die Restlaufzeit weniger als ein Jahr bei Verbindlichkeiten von Euro 92.272,52 und mehr als fünf Jahre bei Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 0,00.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind gesichert durch:

Verpfändung von Bankguthaben.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 12 TEUR (im Vorjahr 12 TEUR).

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlust-Rechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt
(§ 275 Abs. 2 HGB).

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Mietverträgen in Höhe von 6.600 Euro p. a.. Der Mietvertrag ist mit einer Frist von 6 Monaten kündbar.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften im Sinne des § 251 HGB bestehen in Höhe von 5.600 Euro.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt Herrn Nikolaus Rauwolf, Unterschneidheim. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Nördlingen, den 21.08.2012

In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten Jahresabschluss haben wir die größenabhängigen Erleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen.

 

Nikolaus Rauwolf

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.08.2012

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