VPE Electronic Vertriebs GmbHLiquidiert
06108 Halle (Saale), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VPE Elektronic Vertriebs GmbHHalle/SaaleJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2012A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB des Handelsgesetzbuches erstellt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet: ANLAGEVERMÖGEN Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen erfolgten sowohl degressiv als auch linear. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis maximal € 410 wurden im Jahr des Erwerbs sofort in voller Höhe abgeschrieben. UMLAUFVERMÖGEN Waren werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. C. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Auf den Ausweis des Anlagevermögens durch ein Anlagegitter wurde nach § 274a Nr. 1 HGB verzichtet. Es ist eine Anlage zur Darstellung und Entwicklung des Anlagevermögens den Erläuterungen zum Jahresabschluss beigefügt. 2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 274a Nr. 2 HGB wurde Gebrauch gemacht. 3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 274a Nr. 4 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. 4. Latente Steuern Vom Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. 5. Sonstige Rückstellungen Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB wurde Gebrauch gemacht. 6. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gem. § 285 Nr. 1 HGB bestehen keine. 7. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen nicht. 8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestanden zum 31.12.2012 folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Zur Schonung der Liquidität wurden Leasinggeschäfte abgeschlossen. Die Leasingverträge haben noch eine Restlaufzeit von teilweise bis zu 3 Jahren. Die jährlich zu leistenden Leasingraten betragen 11.246,25 €. Seite 5 D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. E. Sonstige Pflichtangaben Zum Stichtag waren keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände aktiviert. Die Geschäftsführung erfolgte während des abgelaufenen Geschäftsjahres ausschließlich durch Herrn Holm Punke, Kaufmann, der am 06.03.2013 als Geschäftsführer abberufen wurde. Zeitgleich wurde Herr Veit Punke, Nachrichtentechniker, zum Geschäftsführer bestellt. Andere Geschäftsführungsorgane waren nicht bestellt. Die Geschäftsführer sind bzw. waren alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 288 Abs. 1 HGB.
Halle, den 23.09.2013 VPE Elektronic Vertriebs GmbH Veit Punke, Geschäftsführer |
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