MD
Diehlmann GmbH
Eppingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.753,00 |
35.853,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
29.751,00 |
35.851,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.355.375,50 |
2.517.193,21 |
| I.
Vorräte |
1.933.000,00 |
1.555.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
933.393,92 |
533.158,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
488.981,58 |
429.034,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.858,90 |
34.114,02 |
| Aktiva |
3.407.987,40 |
2.587.160,23 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
343.461,83 |
129.882,91 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
117.382,91 |
77.726,04 |
| III.
Jahresüberschuss |
213.578,92 |
39.656,87 |
| B.
Rückstellungen |
522.123,16 |
426.255,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.537.422,51 |
2.020.784,92 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.250,00 |
9.500,00 |
| E.
Passive latente Steuern |
729,90 |
737,40 |
| Passiva |
3.407.987,40 |
2.587.160,23 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma MD Diehlmann
GmbH, Im Täle 9, Eppingen-Mühlbach,
eingetragen im Handelsregister Stuttgart (747123) wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungs-
vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die
handelsrechtlichen Bestimmungen in der Fassung nach den
Änderungen durch das
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) waren
anzuwenden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Firma MD Diehlmann GmbH weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst neben der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch den nach
§ 264 Abs. 1 S. 1 HGB zu erstellenden Anhang. Ein
Lagebericht war gemäß § 264 Abs. 1 HGB
nicht zu erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die
Davon-Vermerke der Bilanz wurden aus Gründen der
Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang
übernommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den Erleichterungen und Schutzklauseln gemäß
§§ 274 a, 276, 286 und 288 HGB teilweise Gebrauch
gemacht. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses
wird von den Schutzklauseln gemäß §§
325 und 326 HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter
Zugrundelegung der Fortführung des Unternehmens.
Erworbene Immaterielle Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind nicht vorhanden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen. Unbewegliches
Anlagevermögen ist nicht im Bestand.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beweglicher
Gegenstände des Anlagevermögens mit Beträgen
im Einzelfall von bis zu Euro 250,00 wurden sofort als
Aufwand erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von Euro 250,01 bis Euro 800,00
wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Vorräte betreffen den Bestand an noch nicht
fertig gestellten Aufträgen; die zu Herstellungskosten
bewertet wurden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt. Allen erkennbaren Ausfallrisiken
ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen worden. Das allgemeine Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1% der Netto-Forderungen ausreichend
berücksichtigt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden in dem gesetzlich
gebotenen Umfang vorgenommen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Der Anlagespiegel mit den gesetzlich vorgeschriebenen
Angaben ist dem Anhang beigefügt.
Ausstehende Einlagen
Ausstehende Einlagen bestehen in Höhe von Euro
12.500 (Vorjahr: TEuro 12,5). Diese sind nicht
eingefordert. Die nicht eingeforderten Einlagen auf das
gezeichnete Kapital wurden von dem Posten "Gezeichnetes
Kapital" offen abgesetzt.
Forderungen
Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro
97.699,04 (Vorjahr: TEuro 0,0).
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von weniger als 1 Jahr.
Ergebnisverwendung
Die Bilanz wurde ohne Berücksichtigung der
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die
Geschäftsführung hat vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss zuzüglich des Gewinnvortrages
aus alter Rechnung auf neue Rechnung vorzutragen.
Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro
4.998,00 (Vorjahr: TEuro 31,3); diese sind unter den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren betragen insgesamt Euro 0,00 (Vorjahr: TEuro
0,0).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr betragen insgesamt Euro 2.537.422,51
(Vorjahr: TEuro 2.023,7).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr betragen insgesamt Euro 0,00 (Vorjahr: TEuro
0,00).
Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert
sind insgesamt Euro 0,00 (Vorjahr: TEuro 0,0).
Von den Sonstigen Verbindlichkeiten entfallen auf
Verpflichtungen aus Steuern Euro 108.819,57 und auf
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro
13.671,83.
Darüber hinaus bestehen Rückstellungen
für strittige Sozialversicherungsbeiträge in
Höhe von Euro 176.000,00 zuzüglich
Säumniszuschlägen (TEuro 198).
Latente Steuern
Für erwartete künftige Steuerbelastungen,
die aus unterschiedlichen Wertansätzen von
Vermögens- gegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten bei der handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Gewinnermittlung resultieren, wurde der
gesonderte Passivposten angesetzt.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Es bestehen übliche vertragliche und gesetzliche
Gewährleistungsverpflichtungen. Darüber hinaus
haftet die Gesellschaft nach § 150 Abs. 3
Sozialgesetzbuch (SGB) VII in Verbindung mit § 28 e
Abs.3 a SGB IV als Auftraggeber von
Fremdleistungsunternehmen, die Bauleistungen an die
Gesellschaft erbringen, für (nicht erfüllte)
Zahlungspflichten dieser Auftragnehmer.
Ferner versuchen Behörden und
Sozialversicherungsträger in vermehrtem Umfang auch
durch weitergehende Begründungen, Auftraggeber von
Subunternehmen im Bauleistungsbereich für
Fehlverhalten von Auftragnehmern hinsichtlich der
Erfüllung von deren sozialversicherungsrechtlichen
Pflichten oder auch steuerrechtlichen Pflichten in Haftung
zu nehmen. Eine Inanspruchnahme der Gesellschaft insoweit
kann nicht ausgeschlossen werden, wobei die Gesellschaft
alle Maßnahmen ergreift, die zur Beseitigung oder
Minimierung derartiger Haftungsrisiken geeignet sein
können; hierbei orientiert sich die Gesellschaft im
Wesentlichen an den Verlautbarungen und Empfehlungen der
zuständigen Kammern und Berufsverbände,
insbesondere auch der zuständigen Berufsinnung.
Finanzielle Verpflichtungen § 285 Nr. 3 HGB
Aus einem unbefristeten Immobilienmietvertrag
bestehen jährliche Verpflichtungen in Höhe von
Euro 96.000,00; aus weiteren befristeten
Immobilienmietverträgen bestehen jährliche
Verpflichtungen in Höhe von Euro 21.600,00 und
17.856,00.
Aus der pachtweisen Nutzung fremden beweglichen
Anlagevermögens und sonstigen Sachen und Rechten
resultieren jährliche Verpflichtungen von rd. TEuro
785.
Nennenswerte Leasingverpflichtungen oder sonstige
nicht zu bilanzierende Verbindlichkeiten bestehen nicht.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben gem. § 285 Nr. 7 i. V. m. § 288 Nr. 2
HGB
Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten
Mitarbeiter (§267 (5) HGB) betrug im Berichtsjahr
25,0; davon Teilzeitkräfte 8,75 und
Vollzeitkräfte 15,75.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Michael Diehlmann, Gerüstbaumeister
Unterschrift der Geschäftsführung
Eppingen, September 2024
gez. Michael Diehlmann, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2024
festgestellt.
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