Elektro
Werkshage GmbH
Bergneustadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.181,00 |
277,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.181,00 |
277,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
76.121,59 |
76.840,66 |
| I.
Vorräte |
14.909,53 |
17.218,12 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
61.078,06 |
57.462,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
134,00 |
2.160,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
213,34 |
213,34 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
13.456,58 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
91.972,51 |
77.331,00 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
1.439,88 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
23.560,12 |
-3.020,80 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
14.896,46 |
26.580,92 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
13.456,58 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
7.400,00 |
5.970,77 |
| C.
Verbindlichkeiten |
84.572,51 |
69.920,35 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
84.572,51 |
69.920,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
91.972,51 |
77.331,00 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275
Abs. 2 HGB.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im Einzelnen wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens wurde zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen beim beweglichen
Anlagevermögen wurden linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 410 wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
I. Angaben zur Bilanz
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögenssowie die Abschreibungen des
Geschäftsjahresergeben sich aus dem der Bilanz
beigeheften Anlagenspiegel.
Die Zusammensetzung der einzelnen Bilanzpositionen
kann den beigefügten Kontennachweisen entnommen
werden.
II. Sonstige Angaben
Soweit dieser Anhang keine Erläuterungen
über zusätzliche nach §§ 264 ff HGB
notwendigen Angaben enthält, haben diese im
Geschäftsjahr 2012 nicht vorgelegen.
Die Gesellschaft weist zum 31.12.2012 einen "Nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von
13.456,58 EUR aus. Nach Ansicht der
Geschäftsführung steht dieser Feststellung einer
Fortführung des Unternehmens jedoch nicht entgegen.
Die Geschäftsführung erfolgte während
des abgelaufenen Geschäftsjahres durch Herrn Stefan
Werkshage.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Bergneustadt, den 21.02.2014
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Unterschrift Geschäftsführer
gez.Stefan Werkshage
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.02.2014 festgestellt.
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