Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 91277
Vorher
WZB Werkstatt für Behinderte der Lebenshilfe, Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter HaftungWZB Werkstattzentrum für behinderte Menschen der Lebenshilfe, Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
27.1.1978
Branche
Ambulante Betreuungsdienste für Menschen mit BehinderungWohnheime für Menschen mit BehinderungSonstige soziale Betreuung von Menschen mit Behinderung
Gegenstand
Die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zur Ausbildung und Beschäftigung in den verschiedensten Berufs- bzw. Gewerbezweigen im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (derzeit § 219 ff. SGB IX) und deren erweiterten, ergänzenden und geänderten Rechtsverordnungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Nicole Petra Hahn
seit 31.10.2025
Prokura
Thomas Latz
seit 15.10.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Lebenshilfe Neunkirchen e.V. (vormals: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Kreisvereinigung Neunkirchen e.V.)
Germany
26.520 €
51.00%
Stiftung Lebenshilfe im Kreis Neunkirchen
Germany
12.750 €
24.52%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

WZB Werkstattzentrum für behinderte Menschen
der Lebenshilfe, Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Spiesen-Elversberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

1. Darstellung des Geschäftsverlaufs

a) Allgemeine und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Mit dem am 29. Dezember 2016 im Bundesgesetzblatt verkündeten Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) wurde eines der größten sozialpolitischen Vorhaben der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages umgesetzt. Übergeordnetes Ziel des Gesetzes ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu verbessern und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln, um letztlich den Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention mehr Geltung zu verschaffen.

Mit den infolge des BTHG bereits in Kraft getretenen bzw. noch in Kraft tretenden Änderungen wurde bzw. wird auch insbesondere der Rechtsrahmen für die Teilhabe am Arbeitsleben modernisiert. Die WZB Werkstattzentrum für behinderte Menschen der Lebenshilfe gGmbH (im Folgenden "die WZB" genannt) ist eine anerkannte Einrichtung gem. § 219 Abs. 1 Satz 1 SGB IX zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Sinne des Kapitels 10 des Teils 1 SGB IX und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Die WZB hat wie alle Werkstätten für Menschen mit Behinderung zunächst wie bisher einen dualen Auftrag und verfolgt somit nebeneinander und gleichrangig rehabilitative und erwerbswirtschaftliche Zielsetzungen. Darüber hinaus erfordert das moderne Teilhaberecht, dass Werkstätten auch das normative Ideal der Inklusion erfüllen. Für die Werkstätten bedeutet dieser Modernisierungsansatz, ihre Beschäftigten zielgerichteter denn je auf den (Wieder-)Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Als Mindestmaß der Zielerreichung gilt die Vermittlung in weiterhin geschützte Außenarbeitsplätze und Inklusionsunternehmen oder -Abteilungen, im Fokus aber steht grundsätzlich jedoch die Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Immerhin konnte das WZB durch die Vermittlungsbemühungen seiner Fachkräfte für berufliche Inklusion im Berichtsjahr fünf Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vermitteln. Vier dieser Beschäftigungsverhältnisse kamen über das Budget für Arbeit und ein Beschäftigungsverhältnis kam über das Budget für Ausbildung zustande.

Neben diesem Wandel ist die WZB mit einer immer größer werdenden Zielgruppe von nicht, nicht mehr oder noch nicht wieder erwerbsfähigen Menschen konfrontiert: nämlich einer zunehmenden Anzahl von Beschäftigten, die meist psychische und seelische Behinderungen und/oder sozial-emotionale Verhaltensauffälligkeiten aufweisen, und eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund der dort bestehenden Anforderungen und Leistungsprinzipien der modernen Arbeitswelt in besonderem Maße erschweren.

Die Entwicklung der WZB wird, Vorstehendes vorausgeschickt, insbesondere von soziodemografischen und allgemeinen wirtschaftlichen Veränderungen tangiert. Hierbei muss davon ausgegangen werden, dass der Bevölkerungsrückgang trotz des Zuzuges von Menschen aus dem Ausland per Saldo anhalten wird. Leider sind gemäß der Bevölkerungsvorausberechnung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung die Landkreise Neunkirchen (-13,5 Prozent) und St. Wendel (-14,3 Prozent) bis 2040 überdurchschnittlich betroffen.

Durch die sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessernden Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderung und den medizinischen Fortschritt nimmt die Lebenserwartung insbesondere auch für Menschen mit Behinderung überproportional zu. Die Leistungserbringer im Bereich der Eingliederungshilfe wird dies vor neue Herausforderungen stellen. Hieraus ergeben sich für das WZB gleichzeitig vielfältige Chancen, sich auf die Bedürfnisse der künftig steigenden Anzahl von Senioren mit geistiger Behinderung noch besser als heute insbesondere bei tagesstrukturierenden Angeboten und im Wohnbereich einzustellen, um diesen Menschen auch im Alter eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Leider haben sich neben den eher günstigen soziodemografischen Entwicklungsparametern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen 2023 im Saarland und bundesweit verschlechtert. Das Bruttoinlandsprodukt des Saarlandes betrug im Jahr 2023 rund 41,3 Milliarden Euro. Nominal bedeutet dies einen kräftigen Zuwachs von 6,8 Prozent. Dieser ist allerdings durch die hohen Preise bedingt, das reale (preisbereinigte) BIP ging im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 Prozent zurück. Somit entwickelte sich das preisbereinigte BIP vom Saarland noch schlechter als das deutsche Bruttoinlandsprodukt, welches im letzten Jahr um 0,3 Prozent zurückging.

b) Geschäftsverlauf der Gesellschaft

Die WZB unterhält vier industrielle Standorte in Spiesen (Werk I, Am Beckerwald und Werk IV, Gewerbepark, jeweils Gemeinde Spiesen-Elversberg), Neunkirchen (Werk III, Im Altseiterstal, Kreisstadt Neunkirchen) und Urexweiler (Werk II, Remmesweilerstraße, Gemeinde Marpingen) sowie eine sogenannte "grüne" Werkstatt auf dem Wendelinushof (Kreisstadt St. Wendel). Im Bereich Wohnen betreibt die WZB innerhalb des Landkreises Neunkirchen in Neunkirchen, Spiesen-Elversberg und Ottweiler sowie in Schiffweiler-Stennweiler diverse Wohnstätten mit insgesamt 135 belegten Plätzen sowie einen Fachdienst selbstbestimmtes Wohnen, der zum Ende des Berichtsjahres von 83 Menschen mit Behinderung in Anspruch genommen wurde. Im Rahmen des Modellprojekts "Ambulante Hilfen zum Wohnen mit intensiver Unterstützung" wurden zudem 17 Personen an fünf Standorten in Neunkirchen betreut.

Trotz der schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen und dem weiteren signifikanten Rückgang der Anzahl der Werkstattbeschäftigten auf nunmehr 934 Personen zum 31.12.2023 (Vorjahr 943 Personen) konnten die Umsatzerlöse und die Gesamtleistung unter Berücksichtigung der Veränderung des Bestands von fertigen und unfertigen Erzeugnissen stabilisiert werden.

Entwicklung der Erträge

Die Umsatzerlöse beliefen sich auf insgesamt 12.956 T€, was gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um rd. 2,71 Prozent bedeutet. Die Gesamtleistung unter Berücksichtigung der Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen konnte sogar um rd. 5,50 Prozent auf 13.200 T€ verbessert werden.

Die sonstigen betrieblichen Erträge legten im Wesentlichen bedingt durch lineare Tagessatzsteigerungen um 303 T€ auf 38.676 T€ zu.

Entwicklung der Aufwendungen

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren sind trotz der starken inflationären Entwicklung in 2023 nur moderat um 1,17 Prozent auf rd. 4.291 T€ gestiegen, wobei sich starke Anstiege bei den Aufwendungen für bezogene Waren für den Wendelinushof und den Lebensmitteleinkauf der Großküche sowie höhere Heizkosten zeigen, denen positive Auswirkungen mit rückläufigen Aufwendungen bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und von Lagerbestandsänderungen sowie rückläufige Strombezugskosten durch Einkauf am Spotmarkt für die Produktion positiv gegenüber stehen.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen erhöhten sich per Saldo um 117 T€ oder 8,28 % gegenüber dem Vorjahr insbesondere durch stark sich verteuernde Fremdleistungen, höhere Instandhaltungsaufwendungen sowie höhere Bezugskosten für Wasser und Abwasser, denen insbesondere geringere Aufwendungen für Ausgangsfrachten entlastend gegenüberstanden.

Die Löhne und Gehälter stiegen infolge einer Beschäftigungsausweitung gegenüber dem Vorjahr signifikant um 849 T€ auf 33.080 T€ an. Die Tarifvertragsparteien im TV-L einigten sich auf eine Laufzeit vom 01.10.2023 bis 31.10.2025, wobei zwar beim Tabellenentgelt für 2023 eine "Nullrunde" und erst ab 2024 wirksame Steigerungen um +200 € ab 01.11.2024 und um +5,5%, mindestens 140 € ab 01.02.2025 vereinbart wurden. Neben weiteren Verbesserungen für die Beschäftigten bei Entgeltbestandteilen im Bereitschaftsdienst und bei Zulagen, wesentlichen Verbesserungen für Beschäftige im Sozial- und Erziehungsdienst sowie für Auszubildende und Praktikanten schlugen allerdings insbesondere eine Einmalzahlung über 1.800 € als sog. "Inflationsabmilderungsprämie" in 2023 belastend zu Buche. In 2024 werden nochmals 1.200 € als Inflationsabmilderungsprämie" ausgezahlt. Bedingt durch das gute Arbeitsergebnis konnten die Rückstellungen auf hohem Niveau bei 700 T€ für die Sonderzahlung an die Werkstattbeschäftigten eingeplant werden. Die Personalaufwendungen einschließlich der sozialen Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung, die insbesondere infolge zinsbedingter Entlastungen bei Pensionsrückstellungen um rd. 57 T€ rückläufig sind, bilden mit insgesamt 33,08 Mio. € (849 T€ ggü. Vorjahr) oder mit rd. 65 Prozent (im Vorjahr 65 Prozent) der Gesamtaufwendungen die bestimmende Größe der Ausgabenseite.

Das Unternehmen hat im Berichtsjahr mit rd. 4,7 Mio. € deutlich mehr als im Vorjahr (2022: 2,5 Mio. €) investiert. Investitionsschwerpunkte lagen neben einer Vielzahl kleinerer Maßnahmen bei Ausgaben für den Umbau der Hofküche (rd. 309 T€), Planungsleistungen für den Neubau Wohnstätte Am Beckerwald Spiesen (rd. 279 T€) und die Anschaffung digitaler Assistenzsysteme (rd. 235 T€, Vorjahr: 147 T€). Daneben wurde in höher verzinsliche bzw. rentierliche Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von insgesamt 2.217 T€ investiert.

Unter Berücksichtigung von Zu- und Abgängen beim Anlagevermögen beliefen sich die Abschreibungen auf 1.963 T€, was einen Anstieg um 12,66% ausmacht. Zusammen mit den Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen (Beteiligung an der CFK Centrum für Freizeit und Kommunikation der Lebenshilfe gGmbH) in Höhe von rd. 131 T€ belaufen sich die Abschreibungen kumuliert auf 2.094 T€.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen schlagen mit 9,78 Mio. € zu Buche, was gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 95 T€ ausmacht und in Anbetracht der hohen Inflation als moderat zu bezeichnen ist. Starke Ausgabensteigerungen gab es insbesondere bei den Instandhaltungsausgaben in Werk I infolge der eingeleiteten Modernisierungsmaßnahmen, durch höhere Heizkosten und steigende Verpflegungskosten aufgrund der Preisentwicklung bei Nahrungsmitteln sowohl im Werkstattbereich für die Verpflegung der Werkstattbeschäftigten als auch im Wohnbereich für die in unseren Einrichtungen lebenden Menschen. Überproportional angestiegen sind auch die Fahrtkosten zur Beförderung der Werkstattbeschäftigten. Die Steigerungen bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden größtenteils durch Rückgänge bei den Sachaufwendungen der Betreuung (Rückgang Coronakosten) kompensiert.

Jahresergebnis

Mit der letztjährigen Prognose, wonach unter den damals getroffenen Annahmen das Geschäftsjahr mit einem Jahresergebnis moderat unter Vorjahresniveau abschließen würde, liegt das erzielte Jahresergebnis mit von 946.645,45 € (Vorjahr 1.239.615,21 €) zwar innerhalb der vorausgesagten Entwicklungsrichtung. Allerdings ist mit einer Abweichung um -23,63% vom Vorjahresergebnis eine ungünstigere Entwicklung eingetreten als angenommen, womit sich der negative Trend des letzten Jahres fortsetzt. Die negative Abweichung von der Prognose resultiert im Wesentlichen aus dem Aufbau des Personalbestands sowie höheren Personalaufwendungen in Folge der Tarifabschlüsse. Ungeachtet dessen ist der positive Jahresüberschuss in Anbetracht der negativen konjunkturellen Entwicklung und der schwierigen Rahmenbedingungen durch rückläufige Belegungszahlen im Werkstattbereich immer noch sehr solide.

In der Zusammenfassung können die wesentlichen Bestimmungsfaktoren, die das Geschäftsjahresergebnis prägen, wie folgt benannt werden:

• Weiterhin gute Geschäftsentwicklung und insbesondere preisgetriebenes Umsatzwachstum insbesondere im Bereich der industriellen Fertigung aufgrund solider Auftragslage,

• Steigende Löhne, Gehälter und Sozialabgaben sowie Aufwendungen für die Altersversorgung,

• Moderate lineare Erhöhung der Tagessätze bei rückläufiger Belegungszahl in der Werkstatt,

• Infolge von Investitionen insgesamt erneut steigende Abschreibungen,

• Rückstellungen für Sonderzahlungen an Werkstattbeschäftigte auf hohem Niveau infolge eines guten Arbeitsergebnisses,

• Entlastung durch Zinsanstieg bei Pensionsrückstellungen

• Klärung offener Abrechnungsfragen und teilweise Auflösung von Rückstellungen für etwaige Rückzahlungen von Corona-Hilfen,

• gestiegene Instandhaltungsaufwendungen und höhere Energie- sowie Fahrtkosten,

• weiterhin im Rahmen der engen Verflechtungen teilweise notwendige Unterstützung von Tochtergesellschaften in Form von Betriebskostenzuschüssen und/oder der Übernahme von Aufwendungen,

• weiterhin sehr gute Liquiditätsausstattung, die sich zum Bilanzstichtag auf rd. 11,9 Mio. € beläuft, insbesondere resultierend aus der Vorhaltung gesetzlich normierter Rücklagen und zur Erfüllung des gemeinnützigen Unternehmenszwecks,

• weiterhin sehr gute Eigenkapitalausstattung mit einer Eigenkapitalquote von 62,8% (unter Berücksichtigung des hälftigen Sonderpostens),

• Ein sich verschärfender Fachkräftemangel im sozial-pädagogischen Bereich und in Mangelbe- rufen der Gastronomie und der Lebensmittelerzeugung.

Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der letzten fünf Geschäftsjahre können folgender tabellarischer Übersicht entnommen werden:

Ausgewogene Kapitalstruktur

Definition: Diese Kennzahl zeigt das Verhältnis von Eigenkapital zum Fremdkapital an.

Formel: = (Eigenkapital + 1/2 Sopo / Fremdkapital + 1/2 Sopo) * 100

Einheit: in %

Eigene Werte: 2023 2022 2021 2020 2019
168,95% 155,64% 148,42% 145,10% 165,06%

Eigenkapitalquote

Definition: Diese Kennziffer zeigt wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist.

Formel: = (Eigenkapital + 1/2 SoPo / Gesamtvermögen) * 100%

Einheit: in %

Eigene Werte: 2023 2022 2021 2020 2019
62,82% 60,88% 59,75% 59,20% 62,27%

Anlagendeckung 1. Grad

Definition: Der Deckungsgrad 1. Grades gibt darüber Auskunft, inwieweit das Anlagevermögen durch das Eigenkapital gedeckt ist.

Formel: = (Eigenkapital + 1/2 Sopo / Anlagevermögen) * 100%

Einheit: in %

Eigene Werte: 2023 2022 2021 2020 2019
102,93% 110,33% 108,07% 98,35% 92,81%

Materialintensität

Definition: Die Materialintensität zeigt das Verhältnis zwischen dem Materialaufwand (RHB-Stoffe und bezogene Leistungen) und der Gesamtleistung.

Formel: = (Materialaufwand / Gesamtleistung) * 100%

Einheit: in %

Eigene Werte: 2023 2022 2021 2020 2019
44,07% 45,17% 42,92% 45,56% 44,70%

Die Vermögens- und Kapitalstruktur hat sich wie folgt entwickelt:

Das Anlagevermögen beläuft sich bei einer Bilanzsumme von 43,92 Mio. € (Vorjahr 43,98 Mio. €) insgesamt auf 26,8 Mio. € (Vorjahr 24,3 Mio. €), was unter Berücksichtigung von Abschreibungen und Zugängen aus Investitionen per Saldo zu einem Anstieg des Anlagevermögens um 2,5 Mio. € geführt hat. Das Umlaufvermögen in Höhe von 17,1 Mio. € (Vorjahr 19,7 Mio. €) beinhaltet gestiegene Vorräte in Höhe von 2,03 Mio. € (Vorjahr 1,57 Mio. €) und um rd. 0,84 Mio. € niedrigere Forderungen und sonstige Vermögenswerte.

Die rückläufige Liquidität ersten Grades (rd. 11,9 Mio. €) ist im Wesentlichen durch einen negativen Cash-Flow aus Investitionstätigkeit in Sachanlagen und Wertpapiere des Anlagevermögens begründet. Die jederzeitige Zahlungsfähigkeit des Unternehmens ist in Anbetracht der komfortablen Liquiditätsausstattung auch weiterhin gewährleistet.

Die Passivseite der Bilanz weist ein in Höhe des Jahresüberschusses von 0,9 Mio. € verbessertes Eigenkapital von nun rd. 26,5 Mio. € auf, während sich die aus Zuwendungen gebildeten Sonderposten infolge ihrer planmäßigen Auflösung analog der Abschreibungen der mit ihnen beschafften Anlagegegenstände und unter Berücksichtigung weiterer im Berichtsjahr passivierter Fördermittel per Saldo von bisher 2,54 Mio. € auf 2,26 Mio. € vermindert haben. Die Rückstellungen haben sich insbesondere durch die rückläufigen Pensionslasten von 7,19 Mio. € auf nunmehr 7,11 Mio. € leicht vermindert. Die Verbindlichkeiten haben sich mit nun 6,81 Mio. € gegenüber dem Vorjahr in Höhe von noch 7,53 Mio. € insbesondere durch fortlaufende Darlehenstilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aufgrund rückläufiger Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen vermindert.

Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten vor dem Abschlussstichtag angefallene Einzahlungen, die Erträge im Folgejahr darstellen. Diese sind gegenüber dem Vorjahr nur leicht von bisher 1,21 Mio. auf nun 1,28 Mio. € angestiegen und beinhalten im Wesentlichen Vorauszahlungen aus Kostenträgerzuschüssen für das 1. Halbjahr 2024.

Im Zuge des Jahresabschlusses konnten rd. 1.990 T€ aus der Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 AO und rd. 131 T€ aus anderen Gewinnrücklagen entnommen werden, um gleichzeitig der Rücklage nach § 62 Abs. 1 AO dann rd. 2.985 T€ und der freien Gewinnrücklage rd. 83 T€ wieder zuzuführen.

2. Personal- und Sozialbericht

Motivierte und leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden unser geistiges Kapital. Die WZB beschäftigte per 31.12.2023 insgesamt 1.387 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr 1.378), davon 934 Personen (Vorjahr 943) in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Werkstattbeschäftigte) und 453 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Vorjahr 435).

Für Fort- und Weiterbildungsangebote stehen den verschiedenen Unternehmensbereichen erhebliche finanzielle Mittel budgetiert zur Verfügung. Diese wurden im Geschäftsjahr in Höhe von rd. 116 T€ (Vorjahr: rd. 96 T€) in Anspruch genommen.

Die Quote der schwerbehinderten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beläuft sich auf 7,62% (Vorjahr: 6,64%).

Die mit dem Werkstattrat vereinbarten Entgeltregelungen für die bei uns beschäftigten Menschen mit Behinderung basieren auf den hierbei zugrunde zu legenden rechtlichen Bestimmungen im SGB IX. Diese legen fest, dass das Entgelt aus drei Komponenten gebildet wird: Einem pauschalen Grundbetrag, einem aufstockenden Arbeitsförderungsgeld und einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag. Die WZB ist dazu verpflichtet, eine Entgeltordnung vorzuhalten, um möglichst objektiv und überprüfbar die Merkmale der individuellen Arbeitsgüte und Arbeitsqualität zu bemessen. Das moderne Tripelmandat aus Rehabilitations-, Inklusions- und unternehmerischem Wirtschaftshandeln geht in der Frage der Entgeltordnung auf. Entgelte und deren personenzentrierte, individuelle und dabei objektive Bemessung sind Ausdruck des Paradigmenwechsels in der WZB.

Der durchschnittlich im Berichtsjahr an die WZB-Werkstattbeschäftigten ausgezahlte Werkstattlohn liegt im bundesweiten Vergleich (Basisjahr 2022) mit monatlich 316,00 € inklusive Arbeitsfördergeld deutlich über dem Durchschnitt (davon Grundbetrag 126,00 €). Gleichwohl ist die Frage der politisch zu lösenden Forderungen nach einem Werkstattlohn, der unabhängig von Sozialleistungen macht, leider weiterhin ungeklärt und belastet das Image der Werkstätten als Ort der Teilhabe am Arbeitsleben und trägt zur Stigmatisierung von Menschen mit Behinderung in Werkstätten bei. (Risiko)

Risiken ergeben sich tendenziell aus einer immer weniger leistungsfähigen und leistungsbereiten Zielgruppe von Menschen mit Behinderung, deren Behinderungsbild sich nach Art und Schwere in den letzten Jahrzehnten stark verändert hat. Klassische Behinderungsbilder körperlicher und geistiger Beeinträchtigungen werden immer mehr abgelöst durch Menschen mit sozial-emotionalen und psychischen Verhaltensauffälligkeiten und/oder schwerst-mehrfachen Behinderungen. Dies erschwert tendenziell die wünschenswerte Vermittelbarkeit auf ausgelagerte Arbeitsplätze oder gar in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse des ersten Arbeitsmarktes. Auch ist ein Scheitern von Vermittlungsbemühungen oftmals darauf zurück zu führen. Chancen ergeben sich insoweit, als man für diese Zielgruppe noch passgenauer als bisher Beschäftigungsangebote ausgestalten kann und die Branchenvielfalt und Beschäftigungsfelder der WZB diesen Bedürfnissen sukzessive anpasst. Eine wirklich spürbare Verbesserung der Vermittlungsquoten ergibt sich durch die Budgets für Ausbildung und Arbeit.

Durch den Einsatz digitaler Assistenzsysteme sehen wir in der Zukunft eine erhebliche Verbesserung der Fördermöglichkeiten zur Qualifizierung von Menschen mit Behinderung auch im Hinblick auf einen zunehmenden Einsatz technischer und digitaler Hilfsmittel am allgemeinen Arbeitsmarkt und den dort verlangten Fertigkeiten.

Die in der WZB beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden grundsätzlich nach dem TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) entlohnt. Für die Beschäftigten besteht aufgrund der Mitgliedschaft bei der Zusatzversorgungskasse des Saarlandes eine überwiegend Arbeitgeber finanzierte zusätzliche Altersversorgung.

Zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und zwecks Gewinnung geeigneter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bildet die WZB seit vielen Jahren regelmäßig in verschiedenen Berufszweigen aus. Zum 31.12.2023 werden 15 (Vorjahr: 13) Auszubildende beschäftigt. In Absprache mit den im Landesverband der Lebenshilfe Saarland zusammen geschlossenen Lebenshilfe-Einrichtungen, wurden in 2023 Initiativen ergriffen, mit dem Ziel, die Ausbildungsvergütung für die auszubildenden Heilerziehungspfleger und -innen spürbar zu verbessern, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Diese Maßnahmen wurden in Kooperation mit der Schwestergesellschaft Lebenshilfewerk im Kreis Neunkirchen gGmbH zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres in 2023 erstmals umgesetzt. Infolge dieser Maßnahmen kann ein erheblich größeres Interesse ausbildungswilliger junger Menschen und eine entsprechend vergleichsweise hohe Anzahl an Bewerbungen auf vakante Ausbildungsstellen registriert werden.

Der Wettbewerb um gute Fachkräfte ist dennoch deutlich spürbar und stellt die WZB vor neue Herausforderungen, um sich als moderner Arbeitgeber zu positionieren. Erstmals in der Geschichte des Unternehmens hat die WZB zum Beginn des Ausbildungsjahres 2024 deshalb gezielt Auszubildende aus Madagaskar für sogenannte Mangelberufe angeworben.

3. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind

Für die Tarifrunde im TV-L mit einer Laufzeit vom 01.10.2023 - 31.10.2025 wurden tarifliche Verbesserungen vereinbart, die sich erst mit einem gewissen Zeitversatz enorm bemerkbar machen:

Das Tabellenentgelt 2023 blieb ab 01.10.2023 zunächst unverändert ("Nullrunde"), wird jedoch ab 01.11.2024 um 200 € steigen, um schließlich zum 01.02.2025 stark um +5,5%, mindestens jedoch um 140 € angepasst zu werden. Daneben wurden Einmalzahlungen als sog. Inflationsabmilderungsprämie vereinbart, davon 1.800 € per 01.12.2023 und jeweils + 120 € im Zeitraum Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024, sodass der gesetzlich höchst zulässige Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei in Anspruch genommen werden kann. Weiterhin vereinbarten die Tarifvertragsparteien Anpassungen bei Zulagen und weitere strukturelle Entgeltanpassungen insbesondere auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst. Diese Anpassungen werden in den Geschäftsjahren 2025 ff. zusammen stark kostentreibend wirken.

Aufgrund der Beschlüsse der Vertragskommission Eingliederungshilfe Saarland (SGB IX) am 13.03.2024 wurden die für die WZB maßgeblichen Tagessätze (Sozial- und Erziehungstarif) in Fortführung der Änderungs- und Übergangsvereinbarungen zur Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz - BTHG) mit Wirkung vom 01.01.2024 wie folgt erhöht:

Ambulante Angebote (insbesondere Fachdienst selbstbestimmtes Wohnen): +0,78%

Stationäre Angebote (Wohnen) +0,94%

Das Angebot zur Erhöhung der Tagessätze für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der Werkstatt in Höhe von +0,71% wurde von der WZB nicht angenommen, weil dieses für nicht auskömmlich gehalten wird. Die WZB hat den Kostenträger folgerichtig gem. § 126 SGB IX zu Einzelverhandlungen über die Anpassung seiner Leistungsentgelte aufgefordert. (Chance und Risiko)

Mit dem Beginn der Baumaßnahme zur Errichtung einer Therapeutischen Reitanlage auf dem Wendelinushof im Sommer 2024 wird sich das Gepräge des Wendelinushofes verändern. Beabsichtigt ist, Menschen mit Behinderung im Reiterhof sinnvolle Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten anzubieten und gleichzeitig eine Tier gestützte Reittherapie für Menschen mit Behinderungen unserer Einrichtungen im Lebenshilfe-Verbund und darüber hinaus auch für nicht behinderte Menschen anzubieten. Dies wird den Wendelinushof deutlich beleben helfen und der Zielgruppe von Familien mit Kindern noch besser als bisher erschließen. (Chance)

4. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

a) Weltpolitische Lage und Konflikte

Der Einmarsch der russischen Streitkräfte in die Ukraine am 24.02.2022 und das anhaltende aktuelle Kriegsgeschehen stellen auch weiterhin ein Ereignis dar, das Auswirkungen auf die globale Wirtschaft sowie die Rohstoff-, Güter- und Finanzmärkte hat und damit auch die wirtschaftliche Entwicklung des WZB beeinflussen kann. Aspekte mit möglichen Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sehen wir insbesondere in den Bereichen der Energiekosten, der Verfügbarkeit von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie deren Preissteigerungen und den entsprechenden Lieferketten.

Bei einer anhaltenden Fortdauer der finanziellen Hilfen der Nato-Verbündeten und insbesondere Deutschlands an die Ukraine sowie weiterer enormer Finanzierungserfordernisse der öffentlichen Hand ist damit zu rechnen, dass zur Einhaltung der Schuldenbremse die Sparanstrengungen auch in den Sozialhaushalten forciert werden müssen. Dies könnte sich negativ auf die Mittelbereitstellung für die Eingliederungshilfe auswirken (Risiko).

Mit dem terroristischen Überfall vom 07.10.2023 der Hamas auf israelisches Territorium sind Auswirkungen auf Deutschland und seine Wirtschaft nicht auszuschließen. Insbesondere die Angriffe der sog. Huthi-Rebellen auf den Schiffswegen von und zum Suez-Kanal bringen deutliche höhere Frachtraten und Liederkettenprobleme für die Versorgung der europäischen Wirtschaft mit sich. Aspekte mit möglichen Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sehen wir auch in diesem Fall insbesondere in den Bereichen der Energiekosten, der Verfügbarkeit von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie deren Preissteigerungen und den entsprechenden Lieferketten.

Von den US-Wahlen am 05.11.2024 können wichtige Auswirkungen auf die Handelsbeziehungen zwischen der größten Volkswirtschaft der Erde und Europa ausgehen. Insbesondere bei einem möglichen Sieg des republikanischen Präsidentschaftskandidaten Donald Trump droht eine protektionistische Wirtschaftspolitik, die aufgrund dann zu erwartender Zölle auf europäische und chinesische Produkte erhebliche Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum Deutschlands haben kann, weil Deutschlands Wirtschaft sehr stark von einem freien Handel mit der US-amerikanischen und der chinesischen Wirtschaft abhängt. Der in der WZB stark vertretene Automotive-Sektor könnte davon besonders betroffen sein. (Risiko)

b) Bundesteilhabegesetz

Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde in den Bundesländern der Abschluss von Rahmenverträgen zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe (EGH) und Vereinigungen der Leistungserbringer nötig. Darin werden u. a. die Höhe der Leistungspauschalen, die Festlegung von Personalrichtwerten und anderen Modellen zur Festlegung der personellen Ausstattung, Grundsätze und Maßstäbe für die Wirtschaftlichkeit und Qualität einschließlich der Wirksamkeit von Leistungen sowie Verfahren zum Abschluss von Vereinbarungen geregelt. Diese Rahmenverträge unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Im Saarland wurde der Landesrahmenvertrag Eingliederungshilfe Saarland (LRV EGH-SAL) gem. § 131 SGB IX zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe Saarland, vertreten durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und der Vereinigung der Leistungserbringer am 21.07.2020 abgeschlossen. Dank der Unterstützung der Landesverbandes Arbeit - Bildung - Teilhabe Saarland e. V. konnten für die saarländischen Werkstätten eine einheitliche Leistungsbeschreibung nach dem BTHG mit dem Land verhandelt werden. In der Folge werden alle individuellen Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen der Leistungserbringer hierauf anzupassen sein. Nicht auszuschließen ist, dass das Land dies zum Anlass nehmen könnte, die im bundesweiten Vergleich sehr hohen Tagessätze der Werkstätten vorübergehend einzufrieren oder gar zu kürzen (Risiko). Die genauen Auswirkungen und die neue Verwaltungspraxis hieraus müssen noch weiter beobachtet und durch die Spitzenverbände der Sozialwirtschaft begleitet werden.

c) Kooperationen innerhalb der Lebenshilfe Neunkirchen

Die WZB gGmbH hat auf einigen Geschäftsfeldern (Informations- und Telekommunikationstechnologie, Fahrdienste für Menschen mit Behinderung, Einkauf und Beschaffung, Immobilien-Monitoring und -Entwicklung, Qualitätsmanagement, Entwicklung von Konzepten für stationäre Angebote im Bereich Wohnen und Tagesstrukturierung sowie ambulant betreute Wohnangebote, Freizeitgestaltung und Aufbau inklusiver Netzwerke, Controlling und Finanzbuchhaltung, Aus- und Fortbildung, Personalentwicklung, Rechtsberatung, Anwerbung von Auszubildenden aus dem Ausland) die Kooperation mit der Schwestergesellschaft Lebenshilfewerk im Kreis Neunkirchen gGmbH weiter forciert. Hieraus ergeben sich auch weiterhin viel versprechende Synergiepotenziale (Chance).

d) Immobilienbestand

Der Immobilienbestand der WZB gGmbH entspricht in Teilen nicht mehr den modernen Anforderungen im Hinblick auf die Belange des vorbeugenden Brandschutzes, den aktuellen konzeptionellen Maßstäben sowie den energetischen Gebäudestandards. Das WZB hat sich deshalb ein umfangreiches, mehrjähriges Bauprogramm zur Aufgabe gemacht. Dieses sieht vor, in Neunkirchen im Altseitersweg, in Merchweiler in der Hauptstraße sowie in Spiesen am Beckerwald jeweils Ersatzneubauvorhaben zu realisieren. Gleichzeitig soll das nicht mehr zeitgemäße Johanna Ruppert-Haus in Spiesen am Beckerwald und weitere kleinere Wohnstätten in Neunkirchen am Biedersberg und in der Andreasstraße aufgegeben werden. Ergänzt werden diese Planungen durch die Anmietung eines Wohnobjekts am Blieszentrum in Ottweiler, wobei vorgesehen ist, die alte Wohnstätte in Ottweiler, Johann-Wichern-Straße als Wohnstätte für stationäres Wohnen ebenfalls aufzugeben.

Die Planungen wurden inzwischen so weit entwickelt, dass für das Vorhaben Am Beckerwald in Spiesen noch in 2023 ein Bauantrag eingereicht werden konnte, dessen Genehmigung zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes zwar noch aussteht, jedoch in Kürze erwartet wird. Für das Vorhaben im Altseitersweg in Neunkirchen wurde die Baureifmachung des Grundstücks durchgeführt. Das Baugenehmigungsverfahren wird sich in 2024 anschließen.

Für das Bauvorhaben zur Errichtung einer Wohnstätte in Merchweiler wurde inzwischen der Grunderwerb mit der Gemeinde Merchweiler durchgeführt. Ebenso liegt nunmehr der Satzungsbeschluss der Gemeinde Merchweiler über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor, sodass nun weitere Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase IV nach HOAI vergeben werden können. Mit einem Baubeginn ist frühestens im zweiten Halbjahr 2025 zu rechnen.

Die jüngst erfolgten gesetzlichen Änderungen hinsichtlich zukünftiger Anforderungen an Heizungstechnologien und Gebäudeenergiestandards werden sich auf den Bau der Wohnstätten kostentreibend auswirken (Risiko). Gleichzeitig entsteht durch die Veränderung der Förderkulisse bei Einhaltung moderner, nachhaltiger und verbrauchsarmer Bauweisen der Zugang zu zinsverbilligten Darlehen der Förderbank KfW (Chance). Die WZB-Planungen sehen deshalb das Erreichen der sog. Effizienzhaus-Stufe 40 vor bei gleichzeitiger Erfüllung zusätzlicher Anforderungen an die Nachhaltigkeit, um die höchstmögliche zinsverbilligte Kreditsumme in Anspruch nehmen zu können. Dies stellt gegenüber den herkömmlichen Zinskonditionen für Bankdarlehen erst recht in Anbetracht des außergewöhnlichen Zinsanstiegs in 2023, der sich augenscheinlich bislang in 2024 fortsetzt, immer noch einen wirtschaftlichen Vorteil dar.

Die Wohnangebote der WZB werden damit mittelfristig deutlich attraktiver und damit auch wettbewerbsfähiger werden. Gleichzeitig werden künftige Betriebskosten durch die hohen energetischen Standards minimiert und auch den drohenden weiteren klimatischen Veränderungen wirksam begegnet, um den Bewohnerinnen und Bewohnern eine hohe Wohnraumqualität anbieten zu können (Chance)

Das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz (Energieeffizienzgesetz) legt Energieverbrauchsein- sparziele für Bund, Länder und Kommunen fest. Darüber hinaus verpflichtet es Unternehmen zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen, zu Energieeffizienzmaßnahmen sowie zur umfassenden Abwärmenutzung. Es enthält zahlreiche neue Berichts- und Offenlegungspflichten. Aufgrund seiner spezifischen Verbrauchswerte ist die WZB massiv hiervon betroffen. Dies wird zukünftig den Verwaltungsaufwand entsprechend erhöhen und eine Vielzahl von energetischen Sanierungsmaßnahmen an den Bestandsgebäuden mit einem erheblichen zusätzlichen Finanzbedarf nach sich ziehen. (Risiko)

e) Projekt Königsbahnstraße

Auf dem 2019 gemeinsam von der WZB und ihrer Schwestergesellschaft Lebenshilfewerk im Kreis Neunkirchen gGmbH erworbenen Grundstück in der Weststadt Neunkirchens sollen mehrere inklusive Einrichtungen der Eingliederungshilfe entstehen. Das Gemeinschaftsprojekt mit der Lebenshilfe Neunkirchen ist ein Leuchtturmprojekt, das die Wahrnehmbarkeit der WZB im öffentlichen Raum erheblich verbessern wird und die Attraktivität des Unternehmens sowohl als Arbeitgeber als auch als Rehabilitationsträger verbessern helfen kann. Gleichzeitig werden Menschen mit Behinderung in unterschiedlichen Settings attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten. WZB-seitig war zunächst geplant, einen neuen Arbeitsförderbereich sowie einen Tierbedarfsartikelmarkt als Teil der Werkstatt sowie einen Hofladen, ein Restaurant und eine Kaffeemanufaktur als Teil des Inklusionsbetriebes Wendelinushof St. Wendeler Landfleisch gGmbH zu errichten. Aufgrund sich stark verändernder Rahmenbedingungen (Zinsanstieg, starker Umsatzrückgang Hofladen St. Wendel durch Sparverhalten der Kunden, Fachkräftemangel zur Produktion von Fleisch- und Wurstwaren sowie erhebliche Baupreissteigerungen) mussten die Planungen angepasst werden, da die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines neuen Hofladens und der Gastronomie unter den gegebenen Bedingungen nicht mehr gewährleistet werden kann. Demnach wurde dieses Teilprojekt zeitlich zurückgestellt. Gleichzeitig wurde von der ursprünglichen Planung, den Baukörper, der den neuen Arbeitsförderbereich (WZB) sowie die neue Tagesförderstätte (Lebenshilfewerk) sowie Büroraumflächen beheimaten sollte, zweigeschossig zu bauen, Abstand genommen. Demnach wird dieser Baukörper nur noch der Nutzung durch die Tagesförderstätte und den Arbeitsförderbereich dienen. Durch den Wegfall der Büroraumflächen kann auf eine zweigeschossige Bauweise verzichtet und anstatt dessen auf eine eingeschossige Bauweise reduziert werden. Allerdings sind durch diese Entscheidung nun Umplanungen und eine Anpassung der bereits mit dem Sozialministerium abgestimmten Raumprogramme erforderlich geworden. Das neue Raumprogramm und die Grundrisse der eingeschossigen Variante befinden sich derzeit noch in der Abstimmung mit dem Kostenträger.

Da das Projekt Kaffeemanufaktur am Standort Königsbahnstraße nicht wie geplant umgesetzt werden kann, hat sich die WZB dazu entschlossen, eine kleine Kaffeemanufaktur am Standort ZIB (Zentrum für Inklusion und berufliche Bildung in der Irrgartenstraße in Neunkirchen zu realisieren. Diese Kaffeemanufaktur konnte im Sommer 2024 in Betrieb gehen. Das WZB kann damit nicht nur seinen Kaffeebedarf im "Konzern" selbst decken, sondern auch noch nennenswerte Mengen für Dritte erzeugen. Mit diesem neuen Angebot am Standort des Berufsbildungsbereichs schaffen wir ein neues attraktives Beschäftigungsgebiet für Menschen mit Behinderung und erschließen gleichzeitig neue Absatz- und Vermarktungschancen im Lebensmittel-Einzelhandel und bei Privaten. (Chance)

f) Diskussion um die Entlohnung der Werkstattbeschäftigten

Hauptkritikpunkt am System der Werkstatt ist die Vergütungssituation für die in der Werkstatt beschäftigten Menschen mit Behinderung. Zum Berichtsstichtag 31.12.2023 beziehen 41,9% der Werkstattbeschäftigten eine Erwerbsminderungsrente. All jene Werkstattbeschäftigten, die noch nicht in den Genuss einer Erwerbsminderungsrente gelangen, was eine mindestens 20-jährige Tätigkeit in der Werkstatt voraussetzt, müssen zusätzliche Grundsicherungsleistungen beanspruchen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Dieses System wird als sehr ungerecht und diskriminierend empfunden, weil diese Menschen im Gegensatz zu sonstigen Grundleistungsempfängern regelmäßig tagtäglich arbeiten. So verwundert es nicht, dass die Organisation Werkstatträte Deutschland e. V. eine Veränderung dieses Systems hin zu einem sog. Basisgeld, das sich an einem bedingungslosen Grundeinkommen orientiert, fordert. Nicht zuletzt ausgelöst durch Aktionen der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten im Saarland wurde das Entlohnungsthema noch einmal in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Sowohl bei der Entlohnungskonferenz E1 am 15. und 16.09.2021 in Saarbrücken als auch zuletzt beim Deutschen Werkstättentag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten im Saarland vom 31.05. bis 02.06.2022 in Saarbrücken unter dem Motto "Ich bin Du!" erzielte die Mindestlohndebatte für Werkstattbeschäftigte eine bundesweite Aufmerksamkeit.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Studie in Auftrag gegeben, um Lösungsansätze für dieses komplexe Problem insbesondere auch wegen des besonderen Status der Beschäftigten und des Rentenprivilegs zu finden. Die Werkstätten sind in der Regel nicht in der Lage, einen Lohn auf Basis des Mindestlohns am Markt zu erwirtschaften. Je nach Ausgestaltung der zukünftigen Regelungen könnte sich die Kritik am System Werkstatt in Zukunft vermeiden lassen (Chance), wenn es gelingt, deutlich höhere steuer- oder umlagefinanzierte Löhne gesetzlich zu verankern. Risiken bestehen insoweit, als man den Werkstätten höhere eigene Anstrengungen zur Erwirtschaftung höherer Löhne abverlangen könnte, was unweigerlich dazu führen würde, leistungsschwächere Beschäftigte nicht mehr im System Werkstatt beschäftigen zu können (Risiko).

Auch vor dem Hintergrund des sog. Staatenberichts der UN und der damit verbundenen Kritik am deutschen Werkstätten-System, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales inzwischen einen Aktionsplan vorgelegt, der Vorschläge für eine weit reichende Reform des Arbeitsmarktes zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung beinhaltet, die weit über eine bloße Reform des Entgeltsystems hinausgehen und das Werkstattsystem in seinen Grundfesten verändern wird. Ziel hierbei wird sein, das System Werkstatt für Menschen mit Behinderung so umzugestalten, dass eine Teilhabe am Arbeitsmarkt konform mit den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgen kann.

Ziele des Aktionsplans sind:

1. mehr Durchlässigkeit von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt 2. Verbesserung der individuellen Förderung

3. Mehr Transparenz bei der Entlohnung

4. Höhere Entlohnung

Der Aktionsplan sieht Maßnahmen in folgenden Aktionsfeldern vor:

1. Förderung von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

2. Verbesserung der Qualität der beruflichen Bildung

3. Entlohnung in der WfbM

4. Weiterentwicklung der Teilhabemöglichkeiten für Menschen in der Tagesförderung

Im Zusammenhang mit dem Reformansatz wird derzeit die Streichung der Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe diskutiert. Dies hätte wesentliche Auswirkungen auf die Motivation vieler Auftraggeber, in Zukunft auch weiterhin Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen zu vergeben. (Risiko)

Welche Auswirkungen sich darüber hinaus aus den Reformbemühungen konkret ergeben, kann sicher erst beurteilt werden, sobald der entsprechende Gesetzentwurf vorliegt.

g) Entwicklung der Tochtergesellschaften

Die Wendelinushof St. Wendeler Landfleisch gGmbH ist vom Fachkräftemangel der Fleisch verarbeitenden Industrie erheblich negativ betroffen. Das Geschäftsmodell funktioniert seit Jahren nur aufgrund seiner engen personellen, organisatorischen und finanziellen Verflechtung mit der WZB-Muttergesellschaft. In Anbetracht des Personalmangels sollen Lohnschlachtungen sukzessive entfallen, um mit dem sich verkleinernden Stammpersonal den Eigenbedarf decken zu können. Die Zukunft des Schlachtbetriebes ist als Dauerverlustbringer stark gefährdet. Eine Verkleinerung und Überführung des Geschäftsbetriebes in die Muttergesellschaft bei gleichzeitiger Erschließung neuer Geschäftsfelder ("Einkochmanufaktur") könnte das rudimentäre Überleben des Modells der kleinen Kreisläufe auf dem Wendelinushof sichern, bei gleichzeitigem Erhalt der Arbeitsplätze auch für die Inklusionsmitarbeiter innerhalb einer Inklusionsabteilung in der WZB. (Chance)

Erste Gespräche dazu mit dem Kostenträger der Werkstatt und dem Umweltministerium finden in Kürze statt.

Die CFK Centrum für Freizeit und Kommunikation der Lebenshilfe gGmbH entwickelt sich dank des Erfolges der einzigartigen und vielfach prämierten Übernachtungs- und Event-Location "GymLodge" erheblich besser als in den Vor-Corona-Jahren. Das Geschäftsmodell dieses Inklusionsbetriebes ist wie bei seiner Schwestergesellschaft Wendelinushof St. Wendeler Landfleisch gGmbH zwar ebenfalls auf eine enge Verflechtung mit der WZB-Muttergesellschaft angewiesen, allerdings hat sich die Perspektive, deutlich bessere Jahresergebnisse als in der Vergangenheit erzielen zu können, jüngst stark aufgehellt.

h) Gefahren nationalsozialistischen Gedankenguts

Die Wahlerfolge der AfD in der jüngsten Zeit sind Alarmsignale, dass rechtsnationales Gedankengut sich in der Bevölkerung wieder verbreitet. Bei einer Weiterverbreitung dieser Denkweisen sowie im Falle einer möglichen zukünftigen Regierungsbeteiligung der AfD sehen wir Risiken im Hinblick auf den Ausbau bzw. den Erhalt der Förderung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und der Eingliederungshilfe. (Risiko)

5. Prognose

Insgesamt trüben sich die Rahmenbedingungen der Werkstätten für behinderte Menschen vor einem Hintergrund ungeklärter Zukunftsperspektiven deutlich ein. Eine erodierende Basis rückläufiger Mitarbeiterzahlen in der Branche, der allenthalten spürbare Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel, die demografisch bedingte Alterung der Belegschaft sowie unsichere wirtschaftliche Perspektiven machen die Prognosen über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens schwieriger denn je. Die mit dem Kostenträger ausstehenden Verhandlungen über auskömmliche Entgelte für die größte und älteste saarländische Werkstatt mit ihren größen- und altersbedingten besonderen Herausforderungen machen eine solche Prognose nicht leichter.

Unter Würdigung der Gesamtsituation gehen wir für das Geschäftsjahr 2024 bei Umsätzen auf dem Vorjahresniveau von einem positiven, aber deutlich schlechteren Betriebsergebnis als im Vorjahr aus.

Unter Berücksichtigung dieser Prämissen bestehen nach Auffassung der Geschäftsführung bis auf Weiteres keine bestandsgefährdenden Risiken.

 

Spiesen-Elversberg, 31.07.2024

Thomas Latz, Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 26.801.407,36 24.271.551,37
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 40.578,00 18.922,00
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 40.578,00 18.922,00
II. Sachanlagen 18.940.110,71 18.517.674,62
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 14.334.480,22 15.170.754,54
2. technische Anlagen und Maschinen 1.054.927,00 452.419,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.903.705,62 1.672.881,62
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.646.997,87 1.221.619,46
III. Finanzanlagen 7.820.718,65 5.734.954,75
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.595.175,25 4.726.384,25
2. Beteiligungen 1,00 1,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 3.225.542,40 1.008.569,50
B. Umlaufvermögen 17.076.836,59 19.660.130,09
I. Vorräte 2.032.992,70 1.569.705,72
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.312.544,82 1.150.065,78
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 129.857,57 45.320,91
3. fertige Erzeugnisse 477.116,56 317.557,97
4. Waren 59.155,06 56.439,67
5. geleistete Anzahlungen 54.318,69 321,39
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.104.248,04 2.943.141,43
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 994.606,68 949.104,02
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 217.177,69 512.914,06
3. sonstige Vermögensgegenstände 892.463,67 1.481.123,35
III. Wertpapiere 1.033.361,49 0,00
1. sonstige Wertpapiere 1.033.361,49 0,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.906.234,36 15.147.282,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 36.947,96 51.901,36
Bilanzsumme, Summe Aktiva 43.915.191,91 43.983.582,82

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 26.454.947,97 25.508.302,52
I. gezeichnetes Kapital 52.000,00 52.000,00
II. Gewinnrücklagen 26.402.947,97 25.456.302,52
1. satzungsmäßige Rücklagen 10.225,84 10.225,84
2. Rücklage nach § 12 Abs. 5 Nr. 2 WVO 1.545.000,00 1.545.000,00
3. Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 AO 18.407.082,04 17.411.954,81
4. Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 895.600,00 895.600,00
5. andere Gewinnrücklagen 5.545.040,09 5.593.521,87
B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen 2.263.924,76 2.540.464,35
C. Rückstellungen 7.105.096,42 7.192.810,14
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 4.445.897,20 4.573.532,30
2. Steuerrückstellungen 41.274,52 22.870,49
3. sonstige Rückstellungen 2.617.924,70 2.596.407,35
D. Verbindlichkeiten 6.812.486,53 7.531.834,59
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.719.641,11 4.117.514,92
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 92.858,32 83.902,56
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 732.214,83 731.186,27
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 883.348,38 1.151.012,64
5. sonstige Verbindlichkeiten 1.384.423,89 1.448.218,20
davon aus Steuern 174.085,64 189.144,18
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 98.299,69 104.720,81
E. Rechnungsabgrenzungsposten 1.278.736,23 1.210.171,22
Bilanzsumme, Summe Passiva 43.915.191,91 43.983.582,82

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Umsatzerlöse 12.955.772,11 12.614.248,54
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 244.095,25 -102.403,33
3. sonstige betriebliche Erträge 38.675.629,15 38.372.148,04
4. Materialaufwand 5.817.787,67 5.651.292,73
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 4.291.294,15 4.241.517,29
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.526.493,52 1.409.775,44
5. Personalaufwand 33.079.716,63 32.230.788,21
a) Löhne und Gehälter 21.009.102,29 20.102.863,04
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 10.817.948,52 10.491.602,26
c) Aufwendungen für Altersversorgung 1.252.665,82 1.636.322,91
6. Abschreibungen 1.963.134,24 1.742.563,85
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.963.134,24 1.742.563,85
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 9.775.385,16 9.679.955,57
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 21.287,50 11.532,00
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 32.939,94 646,39
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 131.209,00 132.859,00
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 161.038,23 170.280,13
12. Steuern vom Einkommen und Ertrag 34.993,31 30.170,77
13. Ergebnis nach Steuern 966.459,71 1.258.261,38
14. sonstige Steuern 19.814,26 18.646,17
Jahresüberschuss 946.645,45 1.239.615,21

Ergebnisverwendung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Jahresüberschuss 946.645,45 1.239.615,21
2. Entnahmen aus Gewinnrücklagen 2.121.081,77 1.415.597,69
a) aus der Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 AO 1.989.872,77 1.282.738,69
b) aus anderen Gewinnrücklagen 131.209,00 132.859,00
3. Einstellungen in Gewinnrücklagen 3.067.727,22 2.655.212,90
a) in die Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 AO 2.985.000,00 2.585.000,00
b) in andere Gewinnrücklagen 82.727,22 70.212,90
4. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 0,00

Anhang FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss des WZB Werkstattzentrum für behinderte Menschen der Lebenshilfe, Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Spiesen-Elversberg, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine große Kapitalgesellschaft.

1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: WZB Werkstattzentrum für behinderte Menschen der Lebenshilfe, Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Firmensitz laut Registergericht: Spiesen-Elversberg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken
Register-Nr.: HRB 91277

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Bei Anlagenzugängen vor dem 01.01.2010 wurde die degressive Abschreibung fortgeführt. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 800,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Der Abgang wurde im Jahr des Zugangs unterstellt. Handelsrechtlich konnte diese steuerliche Bewertungsvorschrift übernommen werden.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Bei den sonstigen Wertpapieren wird vom Wahlrecht des § 253 Absatz 3 Satz 6 HGB kein Gebrauch gemacht, da davon ausgegangen wird, dass die Kursschwankungen nur vorübergehend sind.

Finanzanlage / Wertpapier Buchwert zum 31.12.2023
Zeitwert zum 31.12.2023 gem. Depotauszug
festverzinsliche Wertpapiere 100.000,00 99.330,00
100.000,00 99.330,00

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit gleitenden Durchschnittspreisen bewertet worden.

Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse der industriellen Fertigung erfolgte zu Herstellungskosten. Die Herstellungskosten umfassen die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Für die Tiere im Bereich Landwirtschaft erfolgt die Bewertung mittels der Gruppenbewertung nach den Richtwerten des Bundesministeriums der Finanzen. Es wird das Wahlrecht für Bewertungsvereinfachungsverfahren wahrgenommen (Gruppenbewertung nach § 240 Abs. 4 HGB).

Zugekaufte Waren im Bereich des Wendelinushofs wurden mit den jeweiligen Einkaufspreisen bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Einzelrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wurde durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen vor Saldierung mit dem Deckungsvermögen € 4.882.209,00.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Bei Verbindlichkeitsrückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wurde auf die Ausübung des Abzinsungswahlrechts verzichtet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

III. Angaben zur Bilanz

1. Mitzugehörigkeitsvermerke

Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden.

Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende Posten und Sachverhalte:

Forderungen gegen verbundene Unternehmen, in der Bilanz mit € 217.177,69 (Vorjahr: € 512.914,06), enthalten in Höhe von € 103.632,05 Vorjahr: € 56.611,82) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie in Höhe von € 13.299,40 (Vorjahr: € 31.299,40) Forderungen aus Darlehensgewährung. Der Restbetrag resultiert im Wesentlichen aus Forderungen im Rahmen der Ust-Organschaft (Vorjahr: Rückforderung von Betriebskostenzuschüssen sowie Forderungen im Rahmen der USt-Organschaft). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stellen in Höhe von € 101.321,26 (Vorjahr: € 313.656,41) Forderungen gegen Gesellschafter dar.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, in der Bilanz mit € 883.348,38 (Vorjahr: € 1.151.012,64), enthalten in Höhe von € 210.106,25 (Vorjahr: € 198.444,90) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie in Höhe von € 575.000,00 (Vorjahr: € 575.000,00) Verbindlichkeiten aus einer Darlehensvereinbarung. Der Restbetrag resultiert wie im Vorjahr im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten im Rahmen der USt-Organschaft.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stellen in Höhe von € 578.655,19 (Vorjahr: € 579.017,61) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern dar.

2. Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist aus dem Anlagenspiegel (Anlage I/4) zu entnehmen.

3. Geschäftsjahresabschreibung

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel (Anlage I/4) zu entnehmen.

4. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte 2023
Forderungen 101.321,26
Verbindlichkeiten 578.655,19

5. Angabe zu Forderungen

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt T€ 0 (Vorjahr: T€ 13,3).

Art der Forderung zum Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2023 31.12.2023
T€
kleiner 1 Jahr
T€
größer 1 Jahr
T€
aus Lieferungen und Leistungen 994,6 994,6 0,0
gegenüber verbundenen Unternehmen 217,2 217,2 0,0
sonstige Vermögensgegenstände 892,5 892,5 0,0
Summe 2.104,2 2.104,2 0,0

6. Sonstige Vermögensgegenstände

Die Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Endabrechnungen und andere Forderungen an Kostenträger.

7. Sonderposten aus Zuschüssen

Investitionszuschüsse werden in einem Sonderposten ausgewiesen und grundsätzlich entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst.

Vom Sonderposten aus Zuschüssen sind aus Vorjahren 304.325,00 Euro für das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, 158.300,00 Euro für das Landesamt für Soziales - Inklusionsamt - grundpfandrechtlich gesichert.

Zuschüsse für den Wendelinushof in Höhe von 1.218.686,00 Euro, sind für das Landesamt für Soziales - Inklusionsamt - und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr grundpfandrechtlich gesichert, sowie 82.103,00 Euro für die Deutsche Behindertenhilfe Aktion Mensch e. V.

Zuschüsse für das neue Wohnheim in Stennweiler sind in Höhe von 94.600,00 Euro für die Deutsche Behindertenhilfe Aktion Mensch e. V. grundpfandrechtlich gesichert.

8. Pensionsrückstellungen

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) angewendet.

Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:

Zinssatz 1,82 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 2,00 - 3,50 %
erwartete Rentensteigerungen 2,00 - 5,50 %
zugrunde gelegte Sterbetafel Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Heubeck

Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt.

Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,82 %) und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,74 %) ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von € 48.609,00. In Höhe dieses Unterschiedsbetrags sind die passivierten Rückstellungen für Pensionen und der Zinsaufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz nach bisheriger Ermittlung niedriger angesetzt. Der abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n. F. für die Ausschüttung gesperrt.

9. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden
Erfüllungsbetrag der Schulden 4.882.209,00
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte 478.719,28
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte 436.311,80

Der in der vorstehenden Tabelle genannte beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde aus der Mitteilung der Versicherungsgesellschaft abgeleitet.

10. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen u. a. in Höhe von T€ 43 für Prüfungs- und Beratungskosten, T€ 95 für interne Jahresabschlusskosten, T€ 1.102 für Personalverpflichtungen (Urlaub, Überstunden, Jubiläum und Prämien), T€ 678 für öffentlich-rechtliche und vertragliche Verpflichtungen sowie T€ 700 für eine Sonderzahlung an die Werkstattbeschäftigten.

11. Angabe zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt € 2.861.985,37 (Vorjahr: € 3.114.818,71).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt € 3.950.513,16 (Vorjahr: € 4.698.111,59).

Art der Verbindlichkeit zum Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2023 31.12.2023
T€
kleiner 1 J.
T€
größer 1 J.
T€
größer 5 J.
T€
gegenüber Kreditinstituten 3.719,6 369,4 3.350,2 2.131,2
erhaltene Anzahlungen 92,9 92,9 0,0 0,0
aus Lieferungen und Leistungen 732,2 706,9 25,3 0,0
gegenüber verbundenen Unternehmen 883,3 308,3 575,0 0,0
sonstige Verbindlichkeiten 1.384,4 1.384,4 0,0 0,0
Summe 6.812,5 2.862,0 3.950,5 2.131,2

12. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 2.131.170,67 (Vorjahr: € 2.490.235,17).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt € 4.294.641,11 (Vorjahr: € 4.692.514,92).

Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 3.719,6 sind durch eingetragene Buchgrundschulden in Höhe von T€ 2.669,6 und durch Kontoverpfändungen in Höhe von T€ 1.050,0 gesichert.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 883,3 sind durch Kontoverpfändungen in Höhe von T€ 575,0 gesichert.

13. Aufgliederung der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre

Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.

Art der Verbindlichkeit Restlaufzeit größer 5 Jahre Betrag
T€
Sicherung Betrag
T€
Vermerk
gegenüber Kreditinstituten 2.131,2 2.131,2 1, 2
Summe 2.131,2 2.131,2

Die Nummern der Sicherungsvermerke bedeuten:

1 = Pfandrecht an unbeweglichen Sachen

2 = Verpfändung Bankguthaben

14. Passive Rechnungsabgrenzung

Die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von € 1.278.736,23 betreffen im Wesentlichen im Geschäftsjahr 2023 ausgezahlte Zuschüsse des Landesamts für Soziales für das Folgejahr, Pachtzinsvorauszahlungen betreffend die Vermietung von Dachflächen sowie erhaltene Mietvorauszahlungen.

15. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Betrag
T€
aus Bürgschaften und Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 1.380
Summe 1.380

Sowohl die Bürgschaften als auch die Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten entfallen in Höhe von T€ 1.376 auf ein, an ein verbundenes Unternehmen ausgegebenes, Bankdarlehen und in Höhe von T€ 4 auf, an ein verbundenes Unternehmen ausgegebene, Avale.

Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist im Wesentlichen nicht zu rechnen.

Als Grund hierfür ist die bisherige Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch das betreffende Unternehmen zu nennen.

16. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Leasingverträgen betragen für Betriebsausstattung (Maschinen, KFZ, Telefonanlage, Kopiergeräte) € 368.349,55, aus Mietverträgen für Werkstatt und Wohnstätten € 420.201,54, sowie aus Pachtverträgen für Erbbaurecht, Landpacht und Photovoltaikanlagen € 2.875.597,48.

Von den Verpflichtungen aus Mietverträgen für Werkstatt und Wohnstätten entfallen € 311.676,00 auf Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Aufgliederung der Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse werden gemäß § 285 Nr. 4 HGB wie folgt aufgegliedert:

Tätigkeitsbereich Umsatz
T€
Erzeugnisse des Wendelinushofs 2.958,2
Montage 2.502,3
Reinraum-Fertigung und Sterilisation 2.457,2
Großküche 1.803,7
Näherei 656,3
Druckerei 486,2
Garten- und Landschaftspflege 473,2
Schlosserei 467,8
Vermietung 454,7
Schreinerei 251,8
Bistros 247,0
Sonstige 197,4
Skonti 0,0
12.955,8

Von den Umsatzerlösen entfallen T€ 229,2 auf EU-Länder (insbesondere Österreich, Frankreich und Bulgarien) und T€ 9,3 auf Drittstaaten. Die übrigen Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erwirtschaftet.

2. Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Bei den Erträgen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich im Einzelnen um:

• Kostenerstattungen für Corona-Tests in Höhe von T€ 265 (i. Vj. T€ 1.952)

Der Ausweis der Erträge erfolgte jeweils unter den sonstigen betrieblichen Erträgen.

Bei den Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich im Einzelnen um:

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Betriebskostenzuschüsse an Tochtergesellschaften in Höhe von T€ 540 (i. Vj. T€ 300). Der Betriebskostenzuschuss für 2023 entfällt in Höhe von T€ 340 (i. Vj. T€ 200) auf die CFK gGmbH und in Höhe von T€ 200 (i. Vj. T€ 100) auf die Wendelinushof St. Wendeler Landfleisch gGmbH.

Der Personalaufwand enthält außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von T€ 648,8 für die Auszahlung der Inflationsabmilderungsprämie.

3. Erläuterung der periodenfremden Erträge

In der Erfolgsrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 269,5 (i. Vj. T€ 36,0) enthalten. Die Erträge entfallen mit T€ 269,5 auf die "Sonstigen betrieblichen Erträge". Die periodenfremden Erträge umfassen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 230,0) sowie Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten (T€ 20,7).

4. Erläuterung der periodenfremden Aufwendungen

In der Erfolgsrechnung sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 19,2 (i. Vj. T€ 8,7) enthalten. Die Aufwendungen entfallen mit T€ 19,2 auf die "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen".

5. Finanzergebnis

2023
2022
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 32.939,94 505,60
Erträge aus Zinszuschüssen 0,00 140,79
Erträge aus anderen Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 21.287,50 11.532,00
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 54.227,44 12.178,39
sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 74.865,23 87.338,13
Aufwendungen aus der Abzinsung 86.173,00 82.942,00
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 161.038,23 170.280,13
Finanzergebnis -106.810,79 -158.101,74

V. Sonstige Angaben

1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 449 (i. Vj. 428) Personen. Die durchschnittliche Zahl der Werkstattbeschäftigten lag bei 936 (i. Vj. 953).

2. Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer: Thomas Latz ausgeübter Beruf: Diplom-Verwaltungswirt (FH)
Neunkirchen Betriebswirt (VWA-Dipl. Inh.)

3. Namen der Mitglieder des Aufsichtsrats

Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:

a) Werner André, Vorsitzender ausgeübter Beruf: Facharzt für Anästhesiologie
b) Heino Grotehusmann, stellvertretender Vorsitzender ausgeübter Beruf: Diplom - Bauingenieur (i. R.)
c) Volker Groß (bis 08.04.2023) ausgeübter Beruf: Vorstandsvorsitzender Sparkasse Neunkirchen (i. R.)
d) Markus Groß (ab 09.04.2023) ausgeübter Beruf: Vorstandsvorsitzender Sparkasse Neunkirchen (i. R.)
e) Dr. Renate Klein (bis 25.09.2023) ausgeübter Beruf: Ministerialrätin (a. D.)
f) Sigrid Morsch (bis 08.04.2023) ausgeübter Beruf: Bürgermeisterin (a. D.)
g) Hans-Josef Scholl (ab 09.04.2023) ausgeübter Beruf: Politikwissenschaftler M.A. und Diplom Kaufmann FH
h) Bernhard Müller ausgeübter Beruf: Diplom-Sozialpädagoge (i. R.)
i) Hermann Scharf ausgeübter Beruf: Mitglied des Landtages
j) Dr. Susanne Burkhardt (ab 19.01.2024) ausgeübter Beruf: Zahnärztin
k) Klaus Häusler ausgeübter Beruf: Bankbetriebswirt und zertifizierter Wirtschaftsförderer
l) Dr. med. dent. Klaus Goebel ausgeübter Beruf: Zahnarzt
m) Markus Fuchs ausgeübter Beruf: Bürgermeister
n) Joachim Malter ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt (i. R.)
o) Dirk Bach ausgeübter Beruf: Diplom-Kaufmann
p) Andreas Weishaar (bis 18.01.2024) ausgeübter Beruf: Schlossermeister (Arbeitnehmervertreter WZB)
q) Sandra Decker (ab 18.01.2024) ausgeübter Beruf: Bäckereifachverkäuferin (Arbeitnehmervertreter WZB)

4. Vergütungen der Geschäftsführer

Die Angabe über die Bezüge der Geschäftsführung und der ehemaligen Mitglieder der Geschäftsführung wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB zu Recht unterlassen.

5. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten Aufwandsentschädigungen in Höhe von insgesamt € 7.700,00.

6. Gebildete Rückstellungen für frühere Geschäftsführer

Die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Geschäftsführern und deren Hinterbliebenen sind voll durch Rückstellungen abgedeckt. Die Rückstellungen betragen € 3.767.711,00.

7. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile

Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:

Firmenname / Sitz Anteilshöhe Jahresergebnis
Eigenkapital
CFK - Centrum für Freizeit und Kommunikation der Lebenshilfe gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (JA 2022) 100,00% -377.713,66 4.896.110,24
Wendelinushof St. Wendeler Landfleisch gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (JA 2023) 100,00% 48.077,32 213.400,73

8. Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt 44.626,30 € und gliedert sich wie folgt:

Honorar des Abschlussprüfers
a) Abschlussprüfungsleistungen 28.343,80
b) andere Bestätigungsleistungen 1.720,00
c) Steuerberatungsleistung 11.690,00
d) sonstige Leistungen 2.872,50

Von dem Gesamtbetrag in Höhe von € 44.626,30 entfallen € 13.660,00 auf verbundene Unternehmen des Abschlussprüfers.

9. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten:

Im Zeitraum vom 01.10.2023 bis 31.10.2025 vereinbarten die Tarifvertragsparteien eine tarifliche Verbesserung, die sich erst mit einem gewissen Zeitversatz enorm bemerkbar machen:

Das Tabellenentgelt 2023 blieb ab 01.10.2023 zunächst unverändert ("Nullrunde"), wird jedoch ab 01.11.2024 um 200 € steigen, um schließlich zum 01.02.2025 stark um +5,5%, mindestens jedoch um 140 € angepasst zu werden. Daneben wurden Einmalzahlungen als sog. Inflationsabmilderungsprämie vereinbart, davon 1.800 € per 01.12.2023 und jeweils + 120 € im Zeitraum Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024, sodass der gesetzlich höchst zulässige Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei in Anspruch genommen werden kann. Weiterhin vereinbarten die Tarifvertragsparteien Anpassungen bei Zulagen und weitere strukturelle Entgeltanpassungen insbesondere auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst. Diese Anpassungen werden in den Geschäftsjahren 2025 ff. zusammen stark kostentreibend wirken.

Aufgrund der Beschlüsse der Vertragskommission Eingliederungshilfe Saarland (SGB IX) am 13.03.2024 wurden die für das WZB maßgeblichen Tagessätze (Sozial- und Erziehungstarif) in Fortführung der Änderungs- und Übergangsvereinbarungen zur Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz - BTHG) mit Wirkung vom 01.01.2024 wie folgt erhöht:

Ambulante Angebote (insbesondere Fachdienst selbstbestimmtes Wohnen): +0,78%
Stationäre Angebote (Wohnen) +0,94%

Das Angebot zur Erhöhung der Tagessätze für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der Werkstatt in Höhe von +0,71% wurde vom WZB nicht angenommen, weil dieses für nicht auskömmlich gehalten wird. Das WZB hat den Kostenträger folgerichtig gem. § 126 SGB IX zu Einzelverhandlungen über die Anpassung seiner Leistungsentgelte aufgefordert.

10. Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt € 946.645,45.

Aus der Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 AO werden € 1.989.872,77 entnommen.

Aus den anderen Gewinnrücklagen werden € 131.209,00 entnommen.

In die Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 AO werden € 2.985.000,00 eingestellt.

In die anderen Gewinnrücklagen werden € 82.727,22 eingestellt.

11. Unterschrift der Geschäftsführung

 

Spiesen-Elversberg, 31.07.2024

Thomas Latz, Geschäftsführer

Anlagespiegel

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
GESAMT 01.01.2023
EURO
Zugänge
EURO
Abgänge
EURO
Umbuchung
EURO
31.12.2023
EURO
Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 717.202,43 47.424,01 0,00 0,00 764.626,44
717.202,43 47.424,01 0,00 0,00 764.626,44
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 41.371.597,54 31.905,99 0,00 114.765,66 41.518.269,19
2. Technische Anlagen und Maschinen 3.752.473,41 221.277,82 247.729,50 528.868,99 4.254.890,72
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.216.967,18 967.122,23 946.292,85 107.959,22 8.345.755,78
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.221.619,46 1.201.103,06 24.130,78 -751.593,87 1.646.997,87
54.562.657,59 2.421.409,10 1.218.153,13 0,00 55.765.913,56
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.062.349,57 0,00 0,00 0,00 6.062.349,57
2. Beteiligungen 1,00 0,00 0,00 0,00 1,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 1.008.569,50 2.216.972,90 0,00 0,00 3.225.542,40
7.070.920,07 2.216.972,90 0,00 0,00 9.287.892,97
GESAMT 62.350.780,09 4.685.806,01 1.218.153,13 0,00 65.818.433,97
Abschreibungen
01.01.2023
EURO
Zugänge
EURO
Abgänge
EURO
31.12.2023
EURO
Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 698.280,43 25.768,01 0,00 724.048,44
698.280,43 25.768,01 0,00 724.048,44
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 26.200.843,00 982.945,97 0,00 27.183.788,97
2. Technische Anlagen und Maschinen 3.300.054,41 147.638,81 247.729,50 3.199.963,72
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.544.085,56 806.781,45 908.816,85 6.442.050,16
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
36.044.982,97 1.937.366,23 1.156.546,35 36.825.802,85
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.335.965,32 131.209,00 0,00 1.467.174,32
2. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00
1.335.965,32 131.209,00 0,00 1.467.174,32
GESAMT 38.079.228,72 2.094.343,24 1.156.546,35 39.017.025,61
Buchwerte
31.12.2023
EURO
31.12.2022
EURO
Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 40.578,00 18.922,00
40.578,00 18.922,00
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 14.334.480,22 15.170.754,54
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.054.927,00 452.419,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.903.705,62 1.672.881,62
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.646.997,87 1.221.619,46
18.940.110,71 18.517.674,62
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.595.175,25 4.726.384,25
2. Beteiligungen 1,00 1,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 3.225.542,40 1.008.569,50
7.820.718,65 5.734.954,75
GESAMT 26.801.407,36 24.271.551,37

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 04.09.2024 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die WZB Werkstattzentrum für behinderte Menschen der Lebenshilfe, Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der WZB Werkstattzentrum für behinderte Menschen der Lebenshilfe, Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WZB Werkstattzentrum für behinderte Menschen der Lebenshilfe, Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Kaiserslautern, 31.07.2024

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