IFE Park Management Prenzlau GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Windpark Inte GmbHAufgelöst | 80.00% |
Windpark Conneforde GmbHAufgelöst | 60.00% |
Windpark Steenfelde GmbHAufgelöst | 45.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IFE Eriksen AGOldenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
Anhang1.1. Allgemeine Angaben Die IFE Eriksen AG hat ihren Sitz in 26121 Oldenburg, Industriestraße 5, und ist eingetragen beim Amtsgericht Oldenburg im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nummer 202728. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 der IFE Eriksen AG, Oldenburg, wird nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen des Aktiengesetzes und der Satzung erstellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung wird Gebrauch gemacht. Größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, werden bei der Offenlegung nachgeholt. 1.2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot). Das Anlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wird. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bilanziert. Die Bewertung erfolgt gegebenenfalls zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt. Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zunächst zu Anschaffungskosten und zum Abschlussstichtag, soweit erforderlich, nach dem strengen Niederstwertprinzip zum niedrigeren Marktwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die größenabhängigen Erleichterungen des § 274a HGB hinsichtlich der Abgrenzung latenter Steuern hat die Gesellschaft in Anspruch genommen. Das Kapital wird zum Nennwert angesetzt. Gesetzliche Rücklagen wurden gemäß § 150 AktG gebildet. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. 1.3. Erläuterungen zur Bilanzierung Die Gesellschaft hat gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB im Rahmen der Offenlegung von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht und lediglich eine verkürzte Bilanz aufgestellt. a) Anlagevermögen Auf die Aufstellung eines Anlagegitters (§ 284 Abs. 3 HGB) wird gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet. b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. c) Eigenkapital Das Aktienkapital (gezeichnetes Kapital) im Nominalwert von EUR 500.000,00 ist eingeteilt in 500.000 Stückaktien im Nominalwert von je EUR 1,00. d) Verbindlichkeiten Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar; die Vorjahreswerte sind in Klammern aufgeführt:
In den Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern in Höhe von EUR 93.799,12 (Vorjahr: EUR 354.872,56) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 5.955,94 (Vorjahr: EUR 5.630,65) enthalten. 1.4. Angaben zu der Gewinn- und Verlustrechnung Auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 Abs. 1 S. 1 HGB verzichtet. Des Weiteren wird gemäß § 326 Abs. 1 S. 2 HGB auf die Angaben im Anhang, welche die Gewinn- und Verlustrechnung betreffen, verzichtet. 1.5. Sonstige Angaben a) Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Es bestehen Bürgschaften zur Absicherung von Rückbaukosten für zwei Windparks in Höhe von insgesamt EUR 236.710,00. Die IFE Eriksen AG hat eine Mithaft für eine Darlehensverbindlichkeit in Höhe von insgesamt EUR 2.530.000,00 erklärt. Dieses Darlehen valutiert zum 31. Dezember 2021 mit EUR 1.686.650,00. Die IFE Eriksen AG ist den Verpflichtungen einer Windparkbetriebsgesellschaft aus einem Darlehensvertrag beigetreten und haftet als Gesamtschuldnerin bis zu einem Betrag von EUR 651.012,77 inklusive Zinsen. Das Darlehen valutiert zum 31. Dezember 2021 mit EUR 635.918,08. Im Rahmen von Emissionsverträgen hat sich die IFE Eriksen AG verpflichtet, eine Windparkbetriebsgesellschaft und eine Solarparkbetriebsgesellschaft so zu stellen und mit finanziellen Mitteln auszustatten, dass diese Gesellschaften jederzeit in der Lage sind, ihren Zinszahlungs- und Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber den jeweiligen Genussscheininhabern nachzukommen. Die Garantieverpflichtungen sind jeweils auf einen Betrag, der vier Jahreszinszahlungen entspricht, beschränkt. b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB Nicht in der Bilanz erscheinende sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen wie folgt:
Von den sonstigen Haftungsverhältnissen bestehen EUR 12.500,00 gegenüber verbundenen Unternehmen. c) Anzahl der Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 22 (Vorjahr: 25) Arbeitnehmer. d) Angaben gemäß § 285 Nr. 9c HGB Gegen ein Vorstandsmitglied bestand am Abschlussstichtag eine Forderung in Höhe von EUR 104.704,00 (Vorjahr: EUR 103.004,00) mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderung beinhaltet ein Darlehen in Höhe von EUR 100.000,00, welches mit 1,70 % p. a. verzinst wird. Oldenburg, den 30. Juni 2022
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.7.2022. |
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