IFE Eriksen AGLiquidiert

26121 Oldenburg (Oldb.), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 202728
Eingetragen
20.11.2008
Branche
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne VerteilungErbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas
Gegenstand
Entwicklung von Projekten und Unternehmungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien im In- und Ausland.

Finanzübersicht

Historie

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Beteiligungen

NameAnteil
80.00%
60.00%
45.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

IFE Eriksen AG

Oldenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 10.506.641,49 18.035.262,46
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 20.108,00 28.941,00
II. Sachanlagen 309.615,00 387.783,00
III. Finanzanlagen 10.176.918,49 17.618.538,46
B. Umlaufvermögen 43.383.453,23 35.732.814,04
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.550.314,36 5.681.068,93
II. Wertpapiere 15.671.426,71 9.570.302,30
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 26.161.712,16 20.481.442,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.123,81 13.114,04
Summe Aktiva 53.900.218,53 53.781.190,54

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 49.230.919,41 44.754.245,42
I. gezeichnetes Kapital 500.000,00 500.000,00
II. Kapitalrücklage 1.000.000,00 1.000.000,00
III. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 300.000,00 300.000,00
IV. Bilanzgewinn 47.430.919,41 42.954.245,42
B. Rückstellungen 353.822,37 351.482,54
C. Verbindlichkeiten 4.315.476,75 8.675.462,58
Summe Passiva 53.900.218,53 53.781.190,54

Anhang

1.1. Allgemeine Angaben

Die IFE Eriksen AG hat ihren Sitz in 26121 Oldenburg, Industriestraße 5, und ist eingetragen beim Amtsgericht Oldenburg im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nummer 202728.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 der IFE Eriksen AG, Oldenburg, wird nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen des Aktiengesetzes und der Satzung erstellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Von den Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung wird Gebrauch gemacht. Größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, werden bei der Offenlegung nachgeholt.

1.2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot).

Das Anlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wird.

Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bilanziert. Die Bewertung erfolgt gegebenenfalls zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt.

Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zunächst zu Anschaffungskosten und zum Abschlussstichtag, soweit erforderlich, nach dem strengen Niederstwertprinzip zum niedrigeren Marktwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die größenabhängigen Erleichterungen des § 274a HGB hinsichtlich der Abgrenzung latenter Steuern hat die Gesellschaft in Anspruch genommen.

Das Kapital wird zum Nennwert angesetzt. Gesetzliche Rücklagen wurden gemäß § 150 AktG gebildet.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

1.3. Erläuterungen zur Bilanzierung

Die Gesellschaft hat gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB im Rahmen der Offenlegung von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht und lediglich eine verkürzte Bilanz aufgestellt.

a) Anlagevermögen

Auf die Aufstellung eines Anlagegitters (§ 284 Abs. 3 HGB) wird gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.

b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

c) Eigenkapital

Das Aktienkapital (gezeichnetes Kapital) im Nominalwert von EUR 500.000,00 ist eingeteilt in 500.000 Stückaktien im Nominalwert von je EUR 1,00.

d) Verbindlichkeiten

Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar; die Vorjahreswerte sind in Klammern aufgeführt:

Gesamt unter 1 Jahr 1 bis 5 Jahre
Verbindlichkeiten TEUR TEUR TEUR
Summe 4.315 4.315 0
(8.675) (5.417) (1.788)
über 5 Jahre
TEUR
0
(1.470)

In den Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern in Höhe von EUR 93.799,12 (Vorjahr: EUR 354.872,56) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 5.955,94 (Vorjahr: EUR 5.630,65) enthalten.

1.4. Angaben zu der Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 Abs. 1 S. 1 HGB verzichtet. Des Weiteren wird gemäß § 326 Abs. 1 S. 2 HGB auf die Angaben im Anhang, welche die Gewinn- und Verlustrechnung betreffen, verzichtet.

1.5. Sonstige Angaben

a) Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Es bestehen Bürgschaften zur Absicherung von Rückbaukosten für zwei Windparks in Höhe von insgesamt EUR 236.710,00.

Die IFE Eriksen AG hat eine Mithaft für eine Darlehensverbindlichkeit in Höhe von insgesamt EUR 2.530.000,00 erklärt. Dieses Darlehen valutiert zum 31. Dezember 2021 mit EUR 1.686.650,00.

Die IFE Eriksen AG ist den Verpflichtungen einer Windparkbetriebsgesellschaft aus einem Darlehensvertrag beigetreten und haftet als Gesamtschuldnerin bis zu einem Betrag von EUR 651.012,77 inklusive Zinsen. Das Darlehen valutiert zum 31. Dezember 2021 mit EUR 635.918,08.

Im Rahmen von Emissionsverträgen hat sich die IFE Eriksen AG verpflichtet, eine Windparkbetriebsgesellschaft und eine Solarparkbetriebsgesellschaft so zu stellen und mit finanziellen Mitteln auszustatten, dass diese Gesellschaften jederzeit in der Lage sind, ihren Zinszahlungs- und Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber den jeweiligen Genussscheininhabern nachzukommen. Die Garantieverpflichtungen sind jeweils auf einen Betrag, der vier Jahreszinszahlungen entspricht, beschränkt.

b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB

Nicht in der Bilanz erscheinende sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen wie folgt:

Summe
31.12.2021
TEUR
fällig in
2022
TEUR
fällig in
2023- 2026
TEUR
fällig
ab 2027
TEUR
Miet-, Pacht-, Leasingverträge 858 271 587 0
sonstige Haftungsverhältnisse 18 0 0 18
Summe 876 271 587 18

Von den sonstigen Haftungsverhältnissen bestehen EUR 12.500,00 gegenüber verbundenen Unternehmen.

c) Anzahl der Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 22 (Vorjahr: 25) Arbeitnehmer.

d) Angaben gemäß § 285 Nr. 9c HGB

Gegen ein Vorstandsmitglied bestand am Abschlussstichtag eine Forderung in Höhe von EUR 104.704,00 (Vorjahr: EUR 103.004,00) mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderung beinhaltet ein Darlehen in Höhe von EUR 100.000,00, welches mit 1,70 % p. a. verzinst wird.

Oldenburg, den 30. Juni 2022

gez. Jakobus Smit
Vorstand
gez. Gerhard Bookjans
Vorstand

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.7.2022.

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