PETERS Bau
AG
Magdeburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
609,00 |
125,00 |
| I.
Sachanlagen |
609,00 |
15,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
110,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
67.065,00 |
35.561,94 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.451,82 |
24.076,87 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
49.613,18 |
11.485,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
471,68 |
522,50 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
0,00 |
31.916,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
68.145,68 |
68.125,87 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.130,62 |
27.380,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
43.869,38 |
27.619,89 |
| davon
Verlustvortrag |
27.619,89 |
-50.008,31 |
| B.
Rückstellungen |
14.711,94 |
3.026,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
42.303,12 |
37.719,76 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
42.303,12 |
37.719,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
68.145,68 |
68.125,87 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Gesetzes
betreffenddesAktiengesetzes(AktG)in Euroaufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
auf. Für den Anhang werden die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleineKapitalgesellschaften in Anspruch genommen.
Darüber hinaus wurden
Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch
genommen.
Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde
beachtet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Going concern
Der Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden liegt die Annahme über die Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zugrunde
(going-concern-Prämisse). Dieser Annahme steht auch
der in diesem Geschäftsjahr und in Vorjahren erzielte
Verlust und in diesem Zusammenhang aufgetretene
Eigenkapitalverzehr nicht entgegen.
Änderung von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind nicht geändert worden.
Anlagevermögen
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte
grundsätzlich zu den Anschaffungskosten.
Anschaffungsnebenkosten werden berücksichtigt.
Bei den Gegenständen des Anlagevermögens,
deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die
Anschaffungskosten um planmäßige Abschreibungen
vermindert worden. Es kommen grundsätzlich
folgende Abschreibungssätze zur Anwendung:
|
Nutzungsdauer in
Jahren
|
|
Abschreibungssatz in %
|
|
Abschreibungsmethode
|
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
|
3 - 5
|
|
20 - 33,3
|
|
linear
|
Umlaufvermögen
Die Gegenstände des Umlaufvermögens sind
mit Anschaffungskosten bewertet worden.
Anschaffungspreisminderungen wurden abgesetzt.
Soweit der Wert, der den Gegenständen am
Abschlussstichtag beizulegen war, niedriger war als
die Anschaffungskosten, ist dieser Wert angesetzt worden.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Forderungen gegen Aktionäre bestehen in
Höhe von EUR 5.619,38 (TEUR 5).
Eigenkapital
Grundkapital
Das Grundkapitalwird in Euro geführt. Es
beträgt EUR 50.000,00.
Gesetzliche Rücklage
Die gesetzliche Rücklage beträgt
EUR 5.000,00. Dies entspricht dem zehnten Teil des
Grundkapitals Die gesetzliche Anforderung des § 150
Abs. 2 AktG wird erfüllt.
Rückstellungen
Die Bilanzierung der Rückstellungen erfolgte in
Höhe des Betrags, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zur Abdeckung aller
erkennbaren Risiken notwendig ist.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen EUR 271.859,00.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Rententrend
|
2 %
|
Hinterbliebenenrente
|
2 %
|
Aus der geänderten Bewertung der laufenden
Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen
erforderlich. Der erhöhte Zuführungsbetrag wird
über 15 Jahre angesammelt
.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
|
EUR
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
271.859,00
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
263.647,06
|
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Entsprechend § 253 Abs. 1 HGB sind die
Verbindlichkeiten zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt
worden.
Die Verbindlichkeiten betragen EUR 42.303,12,
davon unterliegen EUR 0,00 einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren.
III. Sonstige Pflichtangaben
Vorstand
Name
|
Vorname
|
Vertretungsmacht
|
Peters
|
Dr.-Ing. Wilfried
|
alleinvertretungsberechtigt
|
Änderungen des Vorstands sind während des
Geschäftsjahrs und bis zum Bilanzaufstellungszeitpunkt
nicht eingetreten.
Gewährte Vorschüsse und Kredite nach §
285 Nr. 9 c HGB und nach § 89 AktG
a. Kredite und Vorschüsse an Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans, über die nach
§ 285 Nr. 9 c HGB zu berichten ist, liegen nicht vor.
b. Darlehen an das stellvertretende
Aufsichtsratsmitglied Sven Peters in Höhe von
EUR 5.619,38 zu einem Zinssatz von 5,5 % werden
gewährt.
An
gaben zu Aktien nach § 160 AktG
50.000 Stück Inhaberaktien zum Wert von je
EUR 1,00.
Magdeburg, den 14. Februar 2014
gez. Dr.-Ing. Wilfried
Peters
|
|
|
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2012 -
31.12.2012
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 5.619,38 EUR.
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 5.222,16 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|