Großhandel mit Getränken
Dütsch Funkenerosion GmbH
Kapellenfeld 8, 96138 Burgebrach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Dütsch seit 20.2.2012 | Geschäftsführer |
Gertrud Dütsch seit 19.7.2005 | Prokura |
Gerhard Dütsch seit 10.7.2001 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dütsch Funkenerosion GmbHBurgebrachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Firma Dütsch Funkenerosion GmbH Burgebrach Amtsgericht Bamberg HRB 3432 für das Geschäftsjahr 2023 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 274a, 276, 288 I HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die für den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungsmethoden wurden beibehalten. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder in Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 XIII HGB nicht angegeben. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Gesellschaft ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Die für den Vorjahresabschluss angewendeten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche wirtschaftliche bzw. betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 2a EStG wurde eine entsprechende Poolabschreibung durchgeführt. Vorräte Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Liquide Mittel Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgte zum Nennwert. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Pensionsrückstellungen Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte nach den Vorschriften des § 253 I bis VI HGB. Als versicherungsmathematische Bewertungsmethode wurde die "projected unit credit method" angewandt. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB) - durchschnittlicher Marktzins von 1,82 % für eine Laufzeit von 10 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde - Die biometrischen Wahrscheinlichkeiten stammen aus den "Richttafeln 2018 G" (RICHTTAFELN von Prof. Dr. Klaus Heubeck - Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln) Zum 31. Dezember 2023 beträgt der von der Ausschüttungssperre nach § 253 VI HGB erfasste Betrag Euro 6.989,00. Der Rückstellungswert in Höhe von Euro 536.254,00 wurde um das saldierungsfähige Vermögen in Höhe von Euro 131.501,00 vermindert. Die Verrechnung erfolgt gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Der in der Bilanz ausgewiesene Posten " Vorräte" beinhaltet fertige Erzeugnisse sowie Rohstoffe. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. Euro 472.273,55 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: TEuro 584). Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt Euro 26.000,00 und der Gewinnvortrag Euro 1.280.618,04 (Vorjahr: TEuro 1.260). Rückstellungen Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind durch Vermögensgegenstände gesichert, die in einer Rückdeckungsversicherung angelegt sind. Diese Rückdeckungsversicherung dient ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und ist dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurde nach § 246 II 2 HBG im Geschäftsjahr mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherung wurde auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens am Abschlußstichtag ermittelt.
Zusammensetzung:
Die sonstigen Rückstellungen betragen Euro 8.949,68 (Vorjahr: Euro43.355,00) Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse
IV. Sonstige Pflichtangaben Zum Stichtag haben die folgenden Beschäftigungsverhältnisse bestanden:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft unverändert geführt durch Herrn Daniel Dütsch Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 IV HGB. V. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss der Dütsch Funkenerosion GmbH, Burgebrach, betrug für das Geschäftsjahr 2023 Euro 5.424,69. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen. VI. Angaben gemäß § 42 III GmbHG Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern bzw. "mittelbaren" Gesellschaftern betragen Euro 375.206,54 (Vorjahr: TEuro 496) , die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern belaufen sich auf Euro 25.392,61 (Vorjahr : TEuro 31).
Burgebrach, den 23. Dezember 2024 sonstige Berichtsbestandteile
gez. D. Dütsch Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2024 festgestellt. |
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