Betrieb von Sportanlagen
Solveig Reisen GmbHLiquidiert
81927 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Solveig Lauboeck-Föhlinger seit 4.10.2001 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Solveig Reisen GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ zum 31. Dezember 2010AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2010der Solveig Reisen GmbH, MünchenA. AllgemeinesDie Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Abschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2010 ebenfalls zeitanteilig entsprechnd der Nutzungsdauer. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Folgenden dargestellt (vgl. Anlagespiegel). Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die externen Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen 2009 und 2010. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBeim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. D. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzGezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Bilanzielle Überschuldung Die Bilanz zum 31.12.2010 weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 41.854,92 aus. Bei dem Darlehen in Höhe von EUR 20.000,00 liegt bereits eine mündliche Erlasszusage vor. Darüberhinaus wird die bilanzielle Überschuldung durch eine Patronatserklärung vom 11.01.2006 der 100%-Gesellschafterin abgefedert. E. Sonstige AngabenAls Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr bestellt:
Die Geschäftsführung beschließt, den Jahresfehlbetrag 2010 auf neue Rechnung vorzutragen.
München, 30. Dezember 2011 Solveig Lauboeck-Föhlinger Feststellung des Jahresabschlusses mit Gesellschafterversammlung vom 30.12.2011. |
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