Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuss HRB 13251
Eingetragen
18.1.2005
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Gegenstand
Markt- und Unternehmensanalysen, Projekt- und Prozessmanagement sowie Interim-Management, insbesondere in der Informations-/Kommunikations- und Automobilbranche.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Diehl
seit 18.1.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Neuss
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PARETO Consult GmbH

Neuss

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 72.808,00 88.338,00
B. Umlaufvermögen 119.215,14 86.824,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 607,31 2.734,59
Bilanzsumme, Summe Aktiva 192.630,45 177.896,76

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 134.194,86 116.084,44
B. Rückstellungen 15.249,02 6.470,00
C. Verbindlichkeiten 43.186,57 55.342,32
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 34.637,08 44.389,41
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 43.186,57 55.342,32
Bilanzsumme, Summe Passiva 192.630,45 177.896,76

Anhang


 
Allgemeine Angaben

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: PARETO Consult GmbH

Firmensitz laut Registergericht: Neuss

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Neuss

Register-Nr.: 13251

 

Anwendung des Handelsgesetzbuches

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederung- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).

Mit Inkrafttreten des Bilanzrichtlinie-Umsetzunggesetz (BilRUG) am 23. Juni 2015 wurde u. a. eine Reform der Bilanzierungsvorschriften des Handesgesetzbuches umgesetzt. Diese neuen Bilanzierungsvorschriften sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2016 beginnen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher bereits angewandte Gesamtkostenverfahren fortgeführt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Nach den in § 267a HGB angegebenen Größenklassen gilt die Gesellschaft als Kleinstkapitalgesellschaft. 

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00  wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten zwischen EUR 410,00 und EUR 1.000,00  in den Jahren 2008 und 2009 werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend der steuerlichen Regelung in § 6 Abs. 2 a EStG auch handelsrechtlich über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

    -   Beteiligungen zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die ausgewiesenen Bankbestände stimmen mit den Eintragungen im  Kontoauszug überein.

Für Ausgaben, die für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag Aufwand darstellen, wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

Die Rückstellungen wurden für alle  ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sonstige Verpflichtungen

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Alleiniger
Geschäftsführer:                 Stefan Diehl

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Sachverhalte                                                                                                                                             Betrag   

Forderungen                                                                                   0,00 EUR

Verbindlichkeiten                                                                                                                         34.637,08 EUR  
  

Neuss, 25. Oktober 2018
 
 
................................................................................
 
Geschäftsführer
 
Stefan Diehl

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.10.2018 festgestellt.

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