Eickenbusch Automation GmbH

Damenstraße 4, 59558 Lippstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRB 7548
Vorher
Eickenbusch Ing.-Büro für Automation GmbHEikenbusch Automation GmbH
Eingetragen
3.1.2005
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Gegenstand
Die Beratung, Planung, Erstellung, Vertrieb, Lieferung und Inbetriebnahme von Standard- und Individualsoftware für die Steuer- und Automatisierungstechnik sowie Schulung, Dokumentation und Wartung im Bereich Hard- und Software und die Ausführung aller Elektroarbeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Eickenbusch Automation GmbH

Lippstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.746,00 2.463,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 1.195,00 1.912,00
III. Finanzanlagen 550,00 550,00
B. Umlaufvermögen 109.006,85 91.867,83
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.250,13 45.397,44
II. Wertpapiere 0,00 3.153,24
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 91.756,72 43.317,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten 699,00 666,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 111.451,85 94.996,83

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 37.279,96 12.373,08
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 12.626,92 -8.538,02
III. Jahresüberschuss 24.906,88 -21.164,94
B. Rückstellungen 25.625,81 58.226,00
C. Verbindlichkeiten 48.546,08 24.397,75
Bilanzsumme, Summe Passiva 111.451,85 94.996,83

Anhang


1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Aufstellungserleichterungen der § 264 Abs. 1 S. 3 HGB sowie § 288 S. 1 HGB sind in Anspruch genommen worden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach den Kriterien des § 267 Abs. 1 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Sämtliche in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke sind im Anhang aufgeführt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.


2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bewertet. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear oder zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bilanziert. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nominalwerten angesetzt.
Für Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet.
Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.


3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz zum 31. Dezember 2010
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Gesellschaft unterhält eine betriebliche Altersversorgung für die Geschäftsleitung. Für die Pensionszusage wurde eine Rückdeckungsversicherung (Deckungsvermögen) abgeschlossen, deren Ansprüche an den Berechtigten abgetreten worden sind.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung findet das Anwartschaftsbarwertverfahren nach der PUC-Methode (Projected Unit Credit Methode) Anwendung. Den Berechnungen wurden die Rechnungsgrundlagen der Richttafeln 2005 G für die Pensionsversicherung von Prof. Klaus Heubeck sowie als Rechnungszinsfuß der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag veröffentlichte Zinssatz von 5,15 % p.a. zugrunde gelegt.
Die Pensionsrückstellung wurde Ihrer Pensionszusage entsprechend unter der Annahme eines Pensionierungsalters von 65 Jahren ermittelt. Zur Berechnung sind als weitere Prämissen eine Rentendynamik während der Laufzeit der Renten von 1,5 % p.a., eine Fluktuationswahrscheinlichkeit von 0 % sowie keine erwarteten Gehaltssteigerungen angenommen worden.
Das Wahlrecht zur Verteilung des Anpassungsbetrages durch die Änderungen der Bewertung der Pensionsrückstellung auf den 1. Januar 2010 im Rahmen der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurde nicht in Anspruch genommen.
Die Pensionsrückstellung wird mit dem Deckungsvermögen gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB saldiert. Der Zeitwert der verpfändeten Rückdeckungsversicherung entspricht dem vom Versicherer mitgeteilten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital. Der Saldo ergibt sich wie folgt:
Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung EUR 68.747,00
Zeitwert der Rückdeckungsversicherung    EUR 52.768,19
Unterdeckung                                            EUR 15.978,81
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für ausstehende Urlaubsansprüche und Rechts-und Beratungskosten.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von EUR 28.140,48 (Vorjahr EUR 19.133,21).
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.


4. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010
Die Pensionsaufwendungen werden den Personalkosten und dem Finanzergebnis zugeordnet und teilen sich wie folgt auf:
Personalaufwendungen für Altersversorgung                                     EUR 7.141,00
Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen   EUR 3.017,00
Pensionsaufwendungen                                                                     EUR 10.158,00
Die nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB im Fall der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden zu verrechnenden Aufwendungen und Erträge ergeben sich unsaldiert wie folgt:
Erträge aus der Erhöhung des Deckungsvermögen                           EUR 13.616,72
Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen  EUR 3.017,00
Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen (Saldo)          EUR 10.599,72
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Aus der erstmaligen Anwendung der Übergangsvorschriften des BilMoG ergeben sich außerordentliche Aufwendungen gem. Art. 67 Abs. 7 EGHGB von EUR 5.144.


5. Sonstige Angaben
Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne der §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Dipl.-Ing. Gottfried Eickenbusch getätigt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


Lippstadt, 14. Februar 2012
Eickenbusch Automation GmbH
Gottfried Eickenbusch
 (Geschäftsführer)
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.02.2012 festgestellt.

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