Eickenbusch
Automation GmbH
Lippstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.746,00 |
2.463,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.195,00 |
1.912,00 |
| III.
Finanzanlagen |
550,00 |
550,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
109.006,85 |
91.867,83 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.250,13 |
45.397,44 |
| II.
Wertpapiere |
0,00 |
3.153,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
91.756,72 |
43.317,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
699,00 |
666,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
111.451,85 |
94.996,83 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
37.279,96 |
12.373,08 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
12.626,92 |
-8.538,02 |
| III.
Jahresüberschuss |
24.906,88 |
-21.164,94 |
| B.
Rückstellungen |
25.625,81 |
58.226,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.546,08 |
24.397,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
111.451,85 |
94.996,83 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und der ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die
Aufstellungserleichterungen der § 264 Abs. 1 S. 3 HGB
sowie § 288 S. 1 HGB sind in Anspruch genommen worden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
nach den Kriterien des § 267 Abs. 1 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Sämtliche in der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke sind im Anhang
aufgeführt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer bewertet. Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen linear oder zunächst
degressiv und später linear vorgenommen. Geringwertige
Wirtschaftsgüter wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
bilanziert. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
mit den Nominalwerten angesetzt.
Für Pensionsverpflichtungen wurden
Rückstellungen gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet.
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten in Höhe des nach kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
zum 31. Dezember 2010
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
Die Gesellschaft unterhält eine betriebliche
Altersversorgung für die Geschäftsleitung.
Für die Pensionszusage wurde eine
Rückdeckungsversicherung (Deckungsvermögen)
abgeschlossen, deren Ansprüche an den Berechtigten
abgetreten worden sind.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung findet
das Anwartschaftsbarwertverfahren nach der PUC-Methode
(Projected Unit Credit Methode) Anwendung. Den Berechnungen
wurden die Rechnungsgrundlagen der Richttafeln 2005 G
für die Pensionsversicherung von Prof. Klaus Heubeck
sowie als Rechnungszinsfuß der von der Deutschen
Bundesbank zum Bilanzstichtag veröffentlichte Zinssatz
von 5,15 % p.a. zugrunde gelegt.
Die Pensionsrückstellung wurde Ihrer
Pensionszusage entsprechend unter der Annahme eines
Pensionierungsalters von 65 Jahren ermittelt. Zur
Berechnung sind als weitere Prämissen eine
Rentendynamik während der Laufzeit der Renten von 1,5
% p.a., eine Fluktuationswahrscheinlichkeit von 0 % sowie
keine erwarteten Gehaltssteigerungen angenommen worden.
Das Wahlrecht zur Verteilung des Anpassungsbetrages
durch die Änderungen der Bewertung der
Pensionsrückstellung auf den 1. Januar 2010 im Rahmen
der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
wurde nicht in Anspruch genommen.
Die Pensionsrückstellung wird mit dem
Deckungsvermögen gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB
saldiert. Der Zeitwert der verpfändeten
Rückdeckungsversicherung entspricht dem vom
Versicherer mitgeteilten
geschäftsplanmäßigen Deckungskapital. Der
Saldo ergibt sich wie folgt:
Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung
EUR 68.747,00
Zeitwert der
Rückdeckungsversicherung
EUR 52.768,19
Unterdeckung
EUR 15.978,81
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Aufwendungen für ausstehende
Urlaubsansprüche und Rechts-und Beratungskosten.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von
EUR 28.140,48 (Vorjahr EUR 19.133,21).
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
4. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn-
und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010
Die Pensionsaufwendungen werden den Personalkosten
und dem Finanzergebnis zugeordnet und teilen sich wie folgt
auf:
Personalaufwendungen für
Altersversorgung
EUR 7.141,00
Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von
Pensionsrückstellungen
EUR 3.017,00
Pensionsaufwendungen
EUR 10.158,00
Die nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB im Fall der
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden zu verrechnenden Aufwendungen und Erträge
ergeben sich unsaldiert wie folgt:
Erträge aus der Erhöhung des
Deckungsvermögen
EUR 13.616,72
Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von
Pensionsrückstellungen
EUR 3.017,00
Zinserträge aus der Abzinsung von
Rückstellungen
(Saldo)
EUR 10.599,72
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen
ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Aus der erstmaligen Anwendung der
Übergangsvorschriften des BilMoG ergeben sich
außerordentliche Aufwendungen gem. Art. 67 Abs. 7
EGHGB von EUR 5.144.
5. Sonstige Angaben
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne der §§ 251 und
268 Abs. 7 HGB.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Dipl.-Ing. Gottfried Eickenbusch getätigt. Der
Geschäftsführer ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Lippstadt, 14. Februar 2012
Eickenbusch Automation GmbH
Gottfried Eickenbusch
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.02.2012 festgestellt.
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