Hennrichs
Superwinch GmbH
Kempen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.057,00 |
30.783,00 |
| I.
Sachanlagen |
20.057,00 |
30.783,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
396.182,96 |
447.148,91 |
| I.
Vorräte |
37.560,00 |
43.280,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
128.981,99 |
124.699,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
36.791,55 |
32.766,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
229.640,97 |
279.169,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.456,64 |
2.598,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
420.696,60 |
480.530,52 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
243.536,38 |
310.876,02 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
183.936,43 |
275.834,87 |
| III.
Jahresüberschuss |
34.035,36 |
9.476,56 |
| B.
Rückstellungen |
105.355,00 |
92.083,31 |
| C.
Verbindlichkeiten |
71.805,22 |
77.571,19 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
71.805,22 |
77.571,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
420.696,60 |
480.530,52 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2011 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
berücksichtigt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der
§§ 266 ff. HGB aufgestellt.
Durchbrechungen der Darstellungs- und
Methodenstetigkeit, die sich aufgrund der erstmaligen
Anwendung des BilMoG ergeben werden gem. Art. 67 Abs. 8 S.
1 EG-HGB nicht angegeben.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbHG aufgestellt.
a. Bilanzierungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Beschaffung
des Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
b. Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Vermögensgegenstände
und Schulden wurden einzeln bewertet.
Dem Vorsichtsprinzip wurde Rechnung getragen. Es
wurden alle Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Gewinne sind dagegen nur berücksichtigt, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Für die in 2008 und 2009 angeschafften
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 €,
bei denen die sog. steuerliche Pool-Regelung angewendet
wurde, wird die Übergangsreglung des Art. 67 Abs. 8
EG-HGB in Anspruch genommen.
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern der Börsen- oder
Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser zu
Grunde gelegt. Insofern ein Börsen- oder Marktpreis
nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren
beizulegenden Wert insoweit notwendig abgeschrieben.
Forderungen wurden grundsätzlich zu Nennwerten
bewertet. Erkennbare Risiken wurden berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferung
und Leistung wird durch die Bildung einer
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Einzelwertberichtigungen wurden ebenfalls vorgenommen.
Das Körperschaftssteuerguthaben gemäß
§ 37 KStG ist unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die Bewertung
ist mit dem Barwert vorgenommen worden.
Rückstellungen sind mit ihrem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
gebildeten Erfüllungsbetrag bewertet und notwendig wie
ausreichend bemessen.
Bei der Pensionsverpflichtung diente die
Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck und die Projected Unit
Credit Method (PUC) als Rechnungsgrundlagen. Der
Rechnungszinssatz beträgt 5,14%, der Rententrend,
Gehaltstrend und die Fluktuationswahrscheinlichkeit kamen
mit 0,00% zum Ansatz.
Die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert
der verrechneten Vermögensgegenstände
beträgt 142.559,00 EUR, der Erfüllungsbetrag der
verrechneten Schulden 236.181,00 EUR.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Aufwendungen und Erträge sind auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt.
2. Angaben zur Bilanz
a. Grundsätzlich wird auf die ausführlichen
Gliederungen und Ausführungen im Kontennachweis zur
Bilanz verwiesen.
b. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus
dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.
Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 Abs.2 HGB).
c. Im Posten "aktive Rechnungsabgrenzung" wurde der
in 2011 gezahlte Aufwand für 2012 berücksichtigt.
3.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
a. Grundsätzlich wird auf die ausführlichen
Gliederungen und Ausführungen im Kontennachweis zur
Gewinn- und Verlustrechnung verwiesen.
b. Gesamtkostenverfahren
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
c. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
4.
Sonstige
Angaben
a. Geschäftsführer und Vergütung der
Geschäftsführer:
Gisela Hennrichs
Von der Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird im Hinblick auf
§ 286 Abs. 4 HGB abgesehen.
b. Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bzw.
"mittelbaren" Gesellschaftern bestanden in Höhe von
7.401,45 € (Vorjahr: 0,00 €).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw.
"mittelbaren" Gesellschaftern bestanden in Höhe
von:
| • |
Gesellschafter: 0,00
€ (Vorjahr: 0,00
€)
|
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 7.401,45 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2012 festgestellt.
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