Hennrichs Superwinch GmbH

Mühlenweg 8, 47906 Kempen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Krefeld HRB 9320
Eingetragen
17.11.2003
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens.

Historie

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Management

NameRolle
Gisela Hennrichs
seit 17.11.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hennrichs Superwinch GmbH

Kempen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 20.057,00 30.783,00
I. Sachanlagen 20.057,00 30.783,00
B. Umlaufvermögen 396.182,96 447.148,91
I. Vorräte 37.560,00 43.280,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 128.981,99 124.699,65
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 36.791,55 32.766,23
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 229.640,97 279.169,26
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.456,64 2.598,61
Bilanzsumme, Summe Aktiva 420.696,60 480.530,52

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 243.536,38 310.876,02
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 183.936,43 275.834,87
III. Jahresüberschuss 34.035,36 9.476,56
B. Rückstellungen 105.355,00 92.083,31
C. Verbindlichkeiten 71.805,22 77.571,19
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 71.805,22 77.571,19
Bilanzsumme, Summe Passiva 420.696,60 480.530,52

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes berücksichtigt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der
§§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Durchbrechungen der Darstellungs- und Methodenstetigkeit, die sich aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG ergeben werden gem. Art. 67 Abs. 8 S. 1 EG-HGB nicht angegeben.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
  
a. Bilanzierungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
  
b. Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Dem Vorsichtsprinzip wurde Rechnung getragen. Es wurden alle Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne sind dagegen nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Für die in 2008 und 2009 angeschafften Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 €, bei denen die sog. steuerliche Pool-Regelung angewendet wurde, wird die Übergangsreglung des Art. 67 Abs. 8 EG-HGB in Anspruch genommen.

Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern der Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser zu Grunde gelegt. Insofern ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert insoweit notwendig abgeschrieben.

Forderungen wurden grundsätzlich zu Nennwerten bewertet. Erkennbare Risiken wurden berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferung und Leistung wird durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Einzelwertberichtigungen wurden ebenfalls vorgenommen.

Das Körperschaftssteuerguthaben gemäß § 37 KStG ist unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die Bewertung ist mit dem Barwert vorgenommen worden. 

Rückstellungen sind mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildeten Erfüllungsbetrag bewertet und notwendig wie ausreichend bemessen.

Bei der Pensionsverpflichtung diente die  Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck und die Projected Unit Credit Method (PUC) als Rechnungsgrundlagen. Der Rechnungszinssatz beträgt 5,14%, der Rententrend, Gehaltstrend und die Fluktuationswahrscheinlichkeit kamen mit 0,00% zum Ansatz.
Die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände beträgt 142.559,00 EUR, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 236.181,00 EUR.

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

2. Angaben zur Bilanz

a. Grundsätzlich wird auf die ausführlichen Gliederungen und Ausführungen im Kontennachweis zur Bilanz verwiesen.

b. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs.2 HGB).

c. Im Posten "aktive Rechnungsabgrenzung" wurde der in 2011 gezahlte Aufwand für 2012 berücksichtigt.

3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
  
a. Grundsätzlich wird auf die ausführlichen Gliederungen und Ausführungen im Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung verwiesen.

b. Gesamtkostenverfahren

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
  
c. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

4. Sonstige Angaben

a. Geschäftsführer und Vergütung der Geschäftsführer:

Gisela Hennrichs

Von der Angabe der Geschäftsführerbezüge wird im Hinblick auf § 286 Abs. 4 HGB abgesehen.
  
b. Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG

Forderungen gegenüber Gesellschaftern bzw. "mittelbaren" Gesellschaftern bestanden in Höhe von 7.401,45 € (Vorjahr: 0,00 €).

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. "mittelbaren" Gesellschaftern bestanden in Höhe von:

Gesellschafter:  0,00 €  (Vorjahr:     0,00 €)

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2011 - 31.12.2011

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 7.401,45 EUR.

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2012 festgestellt.

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