RAG-Stiftung
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sebastian Schwan seit 18.8.2025 | Prokura |
Jan Christoph Gertenbach seit 18.8.2025 | Prokura |
Henning Dr. Mohr seit 11.1.2024 | Prokura |
Stefan Haver seit 25.5.2023 | Prokura |
Tobias Alexander Frick seit 10.12.2019 | Prokura |
Jürgen-Johann Dr. jur. Rupp seit 10.4.2019 | Vorstandsmitglied |
Heike Humpf seit 10.4.2019 | Prokura |
Bernd Dipl.-Ing. Tönjes seit 20.6.2018 | Vorstandsmitglied |
Bärbel Bergerhoff-Wodopia seit 4.1.2013 | Vorstandsmitglied |
Eberhard Andreas Vetter seit 22.12.2008 | Prokura |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
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| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RAG-StiftungEssenKonzernabschluss zum 31. Dezember 2023 und Konzernlagebericht 2023 der RAG-StiftungKonzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023der RAG-StiftungInhaltsverzeichnis des KonzernlageberichtsGrundlagen des Konzerns Geschäftstätigkeit Konzernstruktur Wirtschaftsbericht Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Ertragslage Finanzlage Vermögenslage Wesentliche nichtfinanzielle Themen Belegschaftsentwicklung Forschung und Entwicklung Chancen- und Risikobericht Prognosebericht Dieser Konzernlagebericht erläutert den Geschäftsverlauf und die Lage des RAG-Stiftung-Konzerns im Geschäftsjahr 2023. Der Konzernabschluss wird gemäß §§ 11 ff. Publizitätsgesetz nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. In den RAG-Stiftung-Konzern wird die Evonik Industries AG nach der Equity-Methode einbezogen. Aus diesem Grund wird im Lagebericht auf die Entwicklung der Evonik-Beteiligung teilweise in verkürzter Form eingegangen. Grundlagen des KonzernsGeschäftstätigkeitDie RAG-Stiftung hat als Alleinaktionärin der RAG AKTIENGESELLSCHAFT (RAG AG) in unternehmerischer Verantwortung den Anpassungsprozess im deutschen Steinkohlenbergbau bis Ende des Jahres 2018 bewältigt. Darüber hinaus soll sie die weitere Entwicklung des Evonik-Konzerns (Evonik) sichern. Das Kernziel war die Anpassung, Steuerung und Unterstützung des im RAG-Konzern gebündelten deutschen Steinkohlenbergbaus in Abhängigkeit von den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen für die sozialverträgliche Beendigung der subventionierten Förderung der Steinkohle in Deutschland. Dabei unterstützt sie auch bei der Beseitigung und Vermeidung von Folgelasten des Steinkohlenbergbaus innerhalb der RAG AG für Umwelt und Natur im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen. Weiterer Zweck der RAG-Stiftung ist es, Bildung, Wissenschaft und Kultur in den Bergbauregionen Nordrhein-Westfalens und des Saarlands zu fördern, soweit dies im Zusammenhang mit dem deutschen Steinkohlenbergbau steht. Weiteres Ziel der RAG-Stiftung ist es, die Finanzierung der Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG AG sicherzustellen. Dies gelingt durch Veräußerungserlöse von Anteilen an der Evonik Industries AG und deren Wiederanlage, durch Dividenden der Evonik Industries AG und andere Beteiligungserträge sowie durch die Erträge aus einer diversifizierten Kapitalanlage. Gemäß diesem Geschäftsmodell besteht das vorrangige Ziel darin, den seit 2019 mit der jeweiligen Preissteigerungsrate ansteigenden Auszahlungsstrom für die Ewigkeitslasten nachhaltig aus Beteiligungs- und Kapitalerträgen zu finanzieren. KonzernstrukturUnterhalb der RAG-Stiftung als Muttergesellschaft umfasst der Konzern im Wesentlichen den RAG-Teilkonzern (RAG) mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Bearbeitung der Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus, den RSBG SE-Teilkonzern (RSBG SE) mit Beteiligungen an spezialisierten Maschinenbau-, Automatisierungs- sowie Ingenieur- und Industriedienstleistungsunternehmen und den Vivawest Teilkonzern (Vivawest) mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienwirtschaft. Weiterer Bestandteil des Konzerns ist die Beteiligung an Evonik mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Spezialchemie. RAG AGDas Kerngeschäft der RAG AG umfasst neben der Bearbeitung der Altlasten und Ewigkeitsaufgaben die Durchführung der erforderlichen Abschlussbetriebspläne entsprechend den Vorgaben des Bundesberggesetzes, nach welchem auch diese der Steinkohlenproduktion nachfolgenden Tätigkeiten vom Begriff der Gewinnung umfasst sind. Die Leitlinie einer strikten Kostendisziplin sowie die Bestimmungen des Steinkohlefinanzierungsgesetzes, der Bewilligungsbescheide, der Kohlerichtlinien und die Genehmigungsverfahren für die Umsetzung der Grubenwasserhaltungskonzepte bilden den Rahmen für das unternehmerische Handeln. Die RAG-Stiftung hält unmittelbar sämtliche Anteile der RAG AG. RSBG SEBei der RSBG SE handelt es sich um eine klassische Beteiligungsgesellschaft. Die RAG-Stiftung hält unverändert 100 % der Anteile. Die Investmentstrategie der RSBG SE sieht vor, die Gesellschaft als eine Beteiligungsholding zu halten, die Minder- oder Mehrheitsbeteiligungen an spezialisierten mittelständischen Maschinenbau-, Automatisierungs- sowie Ingenieur- und Industriedienstleistungsunternehmen erwirbt. Das Anlageziel besteht in der Erwirtschaftung laufender Erträge sowie einem mittel- und langfristigen Wertzuwachs des investierten Kapitals. VivawestIm Fokus der unternehmerischen Aktivitäten der Vivawest steht die langfristige Bewirtschaftung des eigenen Wohnungsbestandes im Kerngeschäftsfeld Bestandsmanagement zur Generierung dauerhaft stabiler Mieterlöse durch die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für alle Einkommensgruppen. Trotz der aktuell schwierigen wirtschaftlichen und politischen Lage hält Vivawest an dem erfolgreichen Entwicklungspfad des qualitativen Wachstums fest. Im Geschäftsfeld Bestandsentwicklung wird sichergestellt, dass die Struktur sowie die Qualität des Immobilienbestandes fortlaufend verbessert werden und dadurch dessen Wert kontinuierlich gesteigert wird. Die Konzentration auf die Rhein-Ruhr-Region führt zu einem guten regionalen Marktverständnis und zu Vorteilen in der Bewirtschaftung des Wohnungsbestandes. Die RAG-Stiftung hält zum 31. Dezember 2023 direkt und indirekt 58,2 % der Anteile an Vivawest. Weitere 15,0 % der Anteile hält Evonik mit Veräußerungsabsicht. EvonikEvonik ist ein weltweit führendes Unternehmen der Spezialchemie. Ihr operatives Spezialchemiegeschäft ist in vier produzierende Chemie-Divisionen gegliedert, die nah an den Märkten und Kunden agieren. Die Chemie-Divisionen Specialty Additives, Nutrition & Care, Smart Materials sowie Performance Materials lassen sich durch eindeutige Zuordnung der Technologieplattformen gezielt steuern. Unterstützt werden diese durch die Division Technology & Infrastructure. Ihre Stellung im Wettbewerb basiert auf der Zusammenarbeit mit Kunden, ihrer Innovationskraft und ihrer Technologieplattformen. Die RAG-Stiftung hält am 31. Dezember 2023 unmittelbar rund 53 % (31. Dezember 2022: rund 56 %) der Aktien der Evonik Industries. Da die RAG-Stiftung beabsichtigt, die Beteiligung schrittweise bis auf 25,1 % zu reduzieren, wird Evonik in den RAG-Stiftung-Konzernabschluss im Rahmen der Equity-Bewertung einbezogen. WirtschaftsberichtGesamtaussage zum GeschäftsverlaufFür die RAG-Stiftung war 2023 erneut ein herausforderndes Jahr. Die Konsequenzen aus dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine, der Nahostkonflikt, die hohe Inflation und die Auswirkungen der Zinswende auf den Immobiliensektor stellten erhebliche Herausforderungen dar. Trotzdem hat die RAG-Stiftung ihre vorrangige Aufgabe, den Kapitalstock zur Finanzierung der Ewigkeitslasten zu sichern, erfüllt. Das Geschäftsjahr 2023 ist für die RAG im Hinblick auf die durch die steinkohlepolitischen Vereinbarungen vorgegebenen Regeln zufriedenstellend verlaufen und hat die Erwartungen bezogen auf das Bilanzergebnis deutlich übertroffen. Das Geschäftsjahr der RSBG SE 2023 war geprägt von der weltweiten Inflationsdynamik und der darauffolgenden Erhöhung der Leitzinsen auf dem Geldmarkt. Dies hat insbesondere im langfristigen Projektgeschäft Einfluss auf die Vergabe von Aufträgen und führt zu verzögerten Bestellungen. Lieferkettenprobleme insbesondere im Elektronik-Umfeld sind noch vorhanden, aber im geringeren Ausmaß als im Vorjahr. Zudem belasten höhere Energiekosten die produzierenden Unternehmen in Deutschland. Vivawest konnte trotz aller Herausforderungen im Zusammenhang mit den aktuell schwierigen gesamtwirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen die positive Geschäftsentwicklung der vergangenen Jahre auch im Geschäftsjahr 2023 fortsetzen. Die gute Entwicklung wird dabei getragen von den stabilen Erträgen aus dem Kerngeschäftsfeld Bestandsmanagement, ergänzt um die im Zuge der laufenden Portfolioumschichtung angefallenen Erlös- und Ergebnisbeiträge aus dem Immobilienvertrieb. Zusammen mit dem Bereich Immobiliendienstleistungen konnten die finanziellen Erwartungen an den Konzern deutlich übertroffen werden. Für Evonik war das Geschäftsjahr 2023 beeinträchtigt durch geopolitische Krisen, hohe Energiepreise sowie die weltweite Inflation. In diesem schwierigen Umfeld hat das operative Geschäft eine spürbar geringere Nachfrage verzeichnet, wozu auch ein deutlicher Lagerabbau bei den Evonik Kunden beitrug. Zudem verzeichnetet der Konzern in den Bereichen Animal Nutrition und Performance Intermediates deutliche Preisrückgänge gegenüber den hohen Vorjahreswerten, während die Verkaufspreise in den Spezialchemiegeschäften größtenteils stabil blieben. Infolge der Geschäftsentwicklung, die schlechter als ursprünglich erwartet ausfiel, musste Evonik im Sommer 2023 die Prognose nach unten anpassen. Die angepasste Prognose wurde erreicht. Leistungsindikatoren RAG-Stiftung-Konzern: Prognose und tatsächliche Werte
Entsprechend der Prognose 2023 ist der Umsatz spürbar gestiegen. Im Wesentlichen resultiert der Anstieg aus Einbeziehungen von Neuerwerben bei der RSBG SE. Vivawest hat durch höhere Mieterlöse ebenfalls einen positiven Beitrag zur Umsatzsteigerung leisten können. Das Konzernbilanzergebnis ist der Prognose entsprechend ausgeglichen. Die Mitarbeiterzahl ist spürbar angestiegen und entspricht damit der Prognose. Der Zuwachs resultiert im Wesentlichen aus Erstkonsolidierungen bei der RSBG SE mit 1.715 Personen. Wesentliche HandlungsfelderWesentliches Handlungsfeld der RAG-Stiftung ist es, ihre Investments breit auf die verschiedenen Anlageklassen und Anlagemärkte zu streuen und die Strategie der Diversifizierung konsequent weiter zu entwickeln, um so die Erträge zu stabilisieren und auf die bestehenden Unsicherheiten an den Finanzmärkten reagieren zu können. Die wesentliche Herausforderung ist für die RAG durch die effektive und wirtschaftliche Bewältigung der Bergbaufolgelasten bestimmt. Die RSBG SE investiert mit strategischen Beteiligungen in wachstumsstarke Zukunftsmärkte, Branchen und Industrien entlang globaler Technologie- und Megatrends mit dem Ziel, einen kontinuierlichen Wertzuwachs in einem diversifizierten Beteiligungsportfolio an mittelständisch geprägten Unternehmen zu generieren. Wesentliches Handlungsfeld der Vivawest ist die Bewirtschaftung von rund 119.000 Wohnungen sowie gewerblichen Einheiten in Deutschland. Unter dem Motto "Wohnen, wo das Herz schlägt." gibt Vivawest etwa 300.000 Menschen in circa 100 Kommunen zwischen Aachen und Ahlen ein Zuhause. Damit ist Vivawest einer der führenden Wohnungsanbieter in Nordrhein-Westfalen (NRW) und zählt zu den größten Vermietern in Deutschland. Von der Singlewohnung bis zum geräumigen Heim für die ganze Familie verfügt das Unternehmen über ein breites Angebot an Wohnraum für unterschiedliche Ansprüche und Lebensphasen. Evonik2023 wurde die strategische Weiterentwicklung von Evonik fortgesetzt. Im Rahmen von Next Generation Evonik ist Nachhaltigkeit nun ein integraler Bestandteil wesentlicher Kernprozesse wie Portfoliosteuerung und Innovationsmanagement, Produktion und Technik sowie Personalarbeit. Der Ausbau der Next Generation Solutions ist eines ihrer strategischen Nachhaltigkeitsziele. Hierfür hat Evonik im Jahr 2023 wichtige Projekte initiiert: In den USA wird eine hochflexible Produktionsanlage für pharmazeutische Lipide errichtet, in Japan erweitert der Konzern die Produktionsanlage für pyrogenes Aluminiumoxid ausgerichtet auf Batterien für Elektrofahrzeuge und in Österreich baut er die Kapazitäten für Membranen für die Gasseparation aus. Mit der geplanten Abgabe von Geschäften der Division Performance Materials ist Evonik ungeachtet des schwierigen Umfelds weiter vorangekommen: Der Standort Lülsdorf wurde zum 30. Juni 2023 verkauft und für das Superabsorbergeschäft erwartet Evonik den Vollzug des Verkaufs im ersten Halbjahr 2024. Zur Optimierung der Kostenposition hat Evonik Maßnahmen zur Neustrukturierung beschlossen: So werden die Leistungen der Division Technology & Infrastructure in standortübergreifende technologie- und standortbezogene Infrastruktur-Aktivitäten aufgeteilt, damit die Division gezielter am Markt agieren kann. Weiterhin soll die gesamte Verwaltung von Evonik mit dem internen Programm "Evonik Tailor Made" neu aufgestellt werden. Ziel sind deutlich schlankere Strukturen, schnellere Entscheidungen sowie effizientere Abläufe. Die im Jahr 2023 implementierten kurzfristigen Einsparmaßnahmen, die zu Kostensenkungen von 250 Mio. € führten, werden im Jahr 2024 fortgesetzt. Der Konzernumsatz ging aufgrund der geringeren Mengen, insgesamt leicht nachgebender Verkaufspreise und negativer Währungseinflüsse um 17,4 % auf 15.267 Mio. € zurück. Das bereinigte EBITDA gab um 33,5 % auf 1.656 Mio. € nach. Die bereinigte EBITDA-Marge verringerte sich dementsprechend auf 10,8 % (Vorjahr: 13,5 %) und blieb damit deutlich unter dem mittelfristigen Zielkorridor von 18 % bis 20 %. Der ROCE ging infolge des geringeren Ergebnisses auf 3,4 % zurück und lag damit sowohl unter den Kapitalkosten als auch unter dem mittelfristigen Zielwert von 11 %. Infolge der schwachen wirtschaftlichen Geschäftsentwicklung musste Evonik 2023 Wertminderungen von Vermögenswerten von insgesamt 736 Mio. € vornehmen. Das IFRS-Konzernergebnis blieb daher mit -465 Mio. € erheblich unter dem Vorjahreswert von 540 Mio. €. Das um Sondereinflüsse bereinigte Konzernergebnis der fortgeführten Aktivitäten ging um 65 % auf 370 Mio. € zurück. Dank der gezielten Ausrichtung des Liquiditätsmanagements hat Evonik einen Free Cashflow von 801 Mio. € erwirtschaftet. Die Cash Conversion Rate übertraf mit 48 % den Zielwert von etwa 40 %. Evonik verfügt seit vielen Jahren über ein solides Investment-Grade-Rating. Die Nettofinanzverschuldung liegt weiterhin auf einem moderaten Niveau. Neben einer komfortablen Liquidität stehen hohe, nicht in Anspruch genommene Kreditlinien zur Verfügung. Wirtschaftliche RahmenbedingungenWeltwirtschaftliche RahmenbedingungenDie Herausforderungen der Covid-19-Pandemie und des durch Russlands Krieg gegen die Ukraine ausgelösten Energiepreisschocks hat Europa erfolgreich gemeistert. Aktuell steht Europa vor der Herausforderung, den Inflationsdruck weiter zu senken, eine Preisstabilität wiederherzustellen und ein langfristiges sowie nachhaltiges Wachstum zu fördern. Durch die zuletzt rückläufige Inflation werden Unternehmen sowie private Haushalte entlastet. Dies ist hauptsächlich auf niedrigere Rohstoffpreise und gefüllte Warenlager zurückzuführen. Die Zentralbanken sowie die Regierungen in Europa und den USA haben ihre Geldpolitik gestrafft und fahren ihre fiskalische Unterstützung signifikant zurück. Angesichts der Straffung des geldpolitischen Kurses zur Eindämmung der Inflation wirkt sich eine Abfolge von Schocks, darunter der Krieg Russlands gegen die Ukraine, belastend auf die Konjunktur und die makrofinanzielle Stabilität aus und erzeugt Stress im Finanzsektor. Die Weltwirtschaft ist im Jahr 2023 nach Schätzungen des World Economic Outlook des International Monetary Fund (IMF) insgesamt um 3,1 % gewachsen (2022: 3,5 %). Vereinigte Staaten von AmerikaIn den Vereinigten Staaten wuchs die Wirtschaft nach Schätzungen des IMF um 2,5 %. Ungeachtet der Zinssteigerungen in den USA zeigte sich die US-Wirtschaft äußerst robust. Diese Robustheit ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Verbraucher auch im Jahr 2023 von ihren Ersparnissen konsumierten und somit die Konsumausgaben auf einem hohen Niveau verblieben. Ebenfalls profitierte die US-Wirtschaft von einem robusten Arbeitsmarkt, der die Arbeitnehmer weiter darin unterstützte, sich nicht in Bezug auf ihren Konsum einschränken zu müssen. Die sinkenden Energiepreise ließen den inflationären Druck weiter zurückgehen. So lag die Inflationsrate zum Jahresende 2023 bei etwa 3,4 % und damit signifikant unter der zum Jahresende 2022 (ca. 6,0 %). EuropaDas europäische Wirtschaftswachstum war im Jahr 2023 erneut widerstandsfähiger als angesichts der besonderen Herausforderungen befürchtet. Derzeit werden eine weiche Landung und ein weiterer Rückgang der Inflation erwartet. Nach einer kräftigen Expansion während des größten Teils des Jahres 2022 schrumpfte das reale BIP zum Jahresende 2022 und erholte sich in den ersten drei Quartalen 2023 kaum. Der nach wie vor hohen, wenn auch rückläufigen Inflation, der Verschärfung der Geldpolitik sowie der schwachen Auslandsnachfrage musste die Wirtschaft einen hohen Tribut zollen. Insgesamt lag das BIP-Wachstum bei 0,6 % in der Europäischen Union und bei 0,5 % im Euroraum. Die Zinserhöhungen durch die Bank of England und die Europäische Zentralbank verschärfen weiterhin die finanziellen Bedingungen und kühlen die Nachfrage im Immobiliensektor und darüber hinaus ab. ChinaDie Wirtschaftstätigkeit in China lief im Jahr 2023 schleppender als ursprünglich erwartet an. China kämpfte mit einer hohen Jugendarbeitslosigkeit und einer konjunkturellen Erholung nach der Pandemie, die langsamer als erwartet verlief. Zusätzlich dazu existieren Probleme im Immobiliensektor, der fast ein Drittel der chinesischen Wirtschaft ausmacht. Nach Evergrande im Jahr 2022 geriet 2023 Country Garden als weiterer großer chinesischer Immobilienentwickler in finanzielle Schwierigkeiten. Zusammenfassend hat sich die chinesische Wirtschaft als eigentlicher globaler Wachstumsmotor im vergangenen Jahr nur schwach entwickelt und kämpft aktuell mit einer aufziehenden Deflation. In der Volksrepublik China wuchs die Wirtschaft nach Schätzungen des IMF um 5,2 %. GeldpolitikDie Geldpolitik nähert sich aufgrund der rückläufigen Inflationszahlen dem Ende des Straffungszyklus an. Auch wenn eine robuste US-Wirtschaft für die globale Nachfrage ein wichtiges Sicherheitsnetz ist, stellen die schwächere Wirtschaftsaktivität in China, weitere Rohstoffpreisschocks und der Eintritt von Risiken für die Finanzstabilität wesentliche Abwärtsrisiken für das Wachstum dar. Die restriktivere Geldpolitik hat dazu geführt, dass die Kreditkosten angestiegen sind und die Finanzposition von Immobiliengesellschaften sich verschlechtert hat. Dies mündete in einem signifikanten Risikoanstieg in diesem Sektor im Jahr 2023. Obwohl die Kapitalpuffer der Banken solide sind, könnten sie in einem negativen Szenario unter Druck geraten. Die Kerninflationsraten in Europa und in den USA gingen zwar langsam zurück, liegen jedoch noch über den Zielvorgaben. In Kombination mit dem robusten Arbeitsmarkt und einem hohen Lohndruck spricht derzeit nichts für signifikante Zinssenkungen. Behutsame Zinssenkungen werden jedoch im Jahresverlauf 2024 erwartet. Die Preise für Brennstoffe und andere Rohstoffe gingen über das Jahr 2023 hinweg weiter zurück. Dies führte zu einer Absenkung der Gesamtinflation insbesondere in den Vereinigten Staaten, dem Euroraum und Lateinamerika. Die zugrunde liegende (Kern-)Inflation hat in den meisten Volkswirtschaften nach aktueller Prognose ihren Höhepunkt bereits überschritten. SpezialchemieDie globale Industrieproduktion ist im Jahr 2023 - mit deutlichen regionalen Unterschieden - minimal gewachsen. In Asien-Pazifik war ein schwaches Wachstum zu verzeichnen. In Europa und insbesondere in den energieintensiven Industriezweigen war die Industrieproduktion dagegen deutlich rückläufig. In den anderen Regionen blieb die Produktion ungefähr auf Vorjahresniveau. Die Endkundenmärkte von Evonik haben im Jahr 2023 in Summe ein geringes Wachstum verzeichnet. Die Aktivitäten der Nahrungs- und Futtermittelindustrie waren in allen Regionen im Vorjahresvergleich nahezu unverändert. Die Nachfrage in der Bauwirtschaft war in Nordamerika und Europa stabil und konnte in den anderen Regionen zulegen. Die Nachfrage nach Hygiene- und Pflegeprodukten ist leicht gewachsen. Die Produktion im Fahrzeug- und Maschinenbau konnte in allen Regionen deutlich zulegen. Die Chemieindustrie hat sich im Jahr 2023 regional sehr unterschiedlich entwickelt. Global konnte die Chemieproduktion (ohne Pharma) um knapp 2 % zulegen. Hohe Energie- und Rohstoffkosten führten in der EU zu einem Schrumpfen der Produktion um 8 %. Auch in Deutschland war ein deutlicher Rückgang der Chemieproduktion um 11 % zu verzeichnen, der vor allem durch einen Einbruch um 15 % bei Petrochemikalien getrieben war. Die Spezialchemikalien konnten sich in Deutschland etwas besser behaupten, aber auch hier gingen die Produktionsvolumina um 4 % zurück. In den USA war ein Rückgang der Chemieproduktion von 1 % und in China ein Wachstum von 9,5 % zu verzeichnen. Die Evonik-spezifischen Rohstoffpreise lagen im Geschäftsjahr 2023 deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Im Vergleich zu der für Evonik wichtigsten Fremdwährung - dem US-Dollar - gewann der Euro 2023 mit einem Durchschnittskurs von 1,08 US$ gegenüber dem Durchschnittsniveau des Vorjahres (1,05 US$) leicht an Wert. Wohnimmobilien in DeutschlandDer deutsche Wohninvestmentmarkt ist im Jahr 2023 stark geschrumpft. Mit einem Transaktionsvolumen von 8,2 Mrd. € wurde der Vorjahreswert von 12,2 Mrd. € erheblich unterschritten. Im Vergleich zum Fünfjahresschnitt (24,5 Mrd. €) fällt der Rückgang mit 67 % noch deutlicher aus. Die Zahl der gehandelten Wohneinheiten stieg dagegen von 59.000 auf rund 70.000 Wohnungen. Die Nachfrage nach Wohnraum steht in direktem Zusammenhang mit der Zahl der Privathaushalte und deren verfügbarem Einkommen. Aufgrund der anhaltend hohen Zuwanderung aus dem Ausland sind Bevölkerung und Anzahl der Haushalte in Deutschland in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Verstärkt wird der Trend steigender Haushaltszahlen durch die Alterung der Bevölkerung und die damit verbundene Zunahme von Ein- und Zweipersonenhaushalten (Singularisierung). Bis zum Jahr 2040 wird in Deutschland aufgrund der anhaltenden Verkleinerung der durchschnittlichen Haushaltsgröße mit einem Anstieg der Zahl der Haushalte um 3 % auf 42,6 Mio. gerechnet. In NRW wird die Zahl der Privathaushalte Prognosen zufolge bis zum Jahr 2045 ebenfalls um 3 % zunehmen. Die Nettokaltmieten im Bestand sind nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2023 um 2,0 % gestiegen. Der Index inserierter Mieten legte im Neubau deutlich zu. Im Jahresvergleich betrug der Anstieg deutschlandweit 5,6 %. In den letzten zehn Jahren sind die Neubaumieten damit um 47 % gestiegen. Nach einer deutlichen Verteuerung im Jahr 2022 legten die Preise für Energieprodukte erneut um 5,3 % zu, wobei der Preisanstieg für die Haushaltsenergie 14,0 % betrug. Der Mietwohnungsmarkt in Deutschland entwickelt sich allerdings weiterhin uneinheitlich. Während in einigen ländlichen und strukturschwachen Regionen die Märkte stagnieren, ist die Wohnungsnachfrage in Großstädten und Ballungszentren durch einen deutlichen Nachfrageüberhang gekennzeichnet. Von Januar bis November 2023 wurden deutschlandweit Baugenehmigungen für rund 238.500 Wohnungen erteilt. Dies waren 25,9 % oder rund 83.200 weniger als im Vorjahreszeitraum. Für das abgelaufene Jahr 2023 rechnet das Bundesbauministerium mit 270.000 neu gebauten Wohnungen. Das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr wird damit erneut deutlich verfehlt, was aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage zu einer weiteren Anspannung auf dem Mietwohnungsmarkt führen wird. Externe Faktoren wie anhaltend hohe Bau-, Energie- und Materialkosten, steigende Zinsen, langwierige Bau- und Planungsverfahren sowie verschärfte Bauvorschriften und weggefallene Förderungsprogramme übten damit auch im Jahr 2023 einen unverändert hohen Druck auf Immobilieninvestoren aus. Zudem ist in einigen Marktsegmenten ein Rückgang der Immobilienpreise zu beobachten. Sowohl Verbände als auch Studien gehen davon aus, dass sich die schwierigen Rahmenbedingungen für Immobilieninvestitionen auch im Jahr 2024 nicht grundlegend verbessern werden. KapitalmarktsituationFür die RAG-Stiftung als großen Kapitalanleger ist die Situation an den Kapitalmärkten von höchster Relevanz. Das Jahr 2023 war mit vielen Unsicherheiten am Kapitalmarkt verknüpft. Dazu zählten insbesondere der Ukraine-Krieg, der Angriff auf Israel, die starke Inflation, hohe Leitzinsen im Vergleich zu den letzten Jahren sowie eine schwächelnde Weltwirtschaft. Durch den russischen Überfall auf die Ukraine und die nachfolgende Kappung der russischen Erdgasimporte wurde die bereits anziehende Teuerung befeuert, die Inflationsraten stiegen 2022 auf ein zuletzt in den 1970er Jahren gesehenes Niveau. Die Zentralbanken reagierten auf diesen Druck mit einer Erhöhung der Leitzinsen. 2023 brachte einen Rückgang der Inflation in Europa sowie in den USA und führte im vierten Quartal 2023 zur Hoffnung auf fallende Leitzinsen. Das führte an den Kapitalmärkten zu fallenden Anleihenrenditen und in der Folge zu steigenden Kursen. Ferner fielen die Realrenditen inflationsgekoppelter Anleihen (10 Jahreszeitlaufband), beispielsweise in den USA von 2,5 % auf 1,7 % und Bundesanleihen von 0,74 % auf 0,45 %. Von dem Zinsrückgang profitierten Anleihe- sowie Aktienkurse, aber auch der Goldpreis. Das Jahr 2023 zeigte sich insgesamt als gutes Anlagejahr, nachdem der Kapitalmarkt im Jahr 2022 größere Preisrückgänge für nahezu alle Asset-Klassen verzeichnet hatte. Der MSCI World Index schloss mit einem Plus von fast 20 %. Ebenfalls beendete der MSCI USA das Jahr mit einem Plus von gut 22 %. Auch der Dax schloss das Jahr 2023 mit einer Steigerung seit Jahresbeginn von fast 20 % ab, der MSCI Japan legte um 16,2 % zu. Dazu wurden neue Rekordstände erreicht. Aktien aus China und den Schwellenländern konnten bei der Jahresendrally nicht mithalten. Aufgrund der schwächeren Entwicklung in diesen Märkten legte der MSCI World Emerging Markets Index lediglich um 6,1 % zu. Die Indizes im Einzelnen: Der Euro gewinnt gegenüber dem US-Dollar. Der Euro verlor im Berichtsjahr gegenüber dem Schweizer Franken, dem Britischen Pfund sowie der Schwedischen Krone an Wert, konnte sich aber gegenüber dem US-Dollar sowie den anderen europäischen und asiatischen Währungen behaupten. Der US-Dollar wertete bis Ende 2023 im Vergleich zum Vorjahresende gegenüber dem Euro um 3,0 % ab, was einem Schlusskurs von 1,10 EUR/USD entspricht. Während der Schweizer Franken gegenüber dem Euro um 6,5 % zulegte und das Britische Pfund um 2,0 % aufwertete, verloren der Japanische Yen um 9,8 %, der Kanadische Dollar um 0,8 % sowie die Dänische Krone um 0,3 % gegenüber der europäischen Leitwährung. Die Entwicklung der Rentenmärkte 2023 im Einzelnen: Die globalen Rentenmärkte beendeten das Jahr 2023 durchweg positiv. Der JPM 1 Global Bond Index schloss mit einem Plus von 4,1 % in lokaler Währung ab. Der Ausblick auf sinkende Kerninflationsraten und die damit verbundene Aussicht auf zeitnahe Zinssenkungen im Jahr 2024 führten dazu, dass die Renditen von Staatsanleihen insbesondere zum Jahresende nachgaben. Unternehmensanleihen entwickelten sich positiv, unter anderem bedingt durch das Sinken der Risikoprämie. Entgegen den ursprünglichen prognostizierten hohen Rezessionsrisken schnitten Hochzinsanleihen im Vergleich zu Investment-Grade-Anleihen signifikant besser ab. Wer ausschließlich in Bundesanleihen investierte, erzielte im Jahr 2023 einen Gewinn von 5,1 %. Die Rendite der deutschen 10-jährigen Benchmark-Anleihe sank im Jahresverlauf um 53 Basispunkte (bp). Nachdem die Benchmark-Anleihe am Jahresende 2022 bei 256 bp rentierte, lag die Verzinsung am Jahresende 2023 nur noch bei 203 bp. Die Spreads der Euroländer zur 10-jährigen Bundesanleihe näherten sich bei nahezu allen Ländern zum Jahresende der Bundesanleihe an. Der Spread zu Griechenland näherte sich von 203 bp auf 105 bp an. Der Spread auf italienische Staatsanleihen verringerte sich von 214 bp auf 167 bp. Spaniens Risikoaufschlag nahm von 109 bp auf 96 bp leicht ab. In der Breite machten Anleihen der Eurozone 2023 einen Gewinn von 7,0 %. US-Treasuries gewannen 4,0 % in lokaler Währung und 0,5 % in Euro. Renten der Emerging Markets verzeichneten einen Gewinn von 10,0 % in lokaler Währung und von 8,9 % in Euro. Die Realzinsen in Frankreich und Deutschland lagen im Zehnjahresbereich am Jahresende 2023 bei 0,45 % und damit unterhalb des Niveaus des Vorjahresendwerts von 0,74 %. Bei 30-jähriger Laufzeit wurde Ende 2023 ein positiver Realzins von 0,58 % erzielt, oberhalb des Vorjahreswerts von 0,17 %. Inflationsswaps, die die vom Markt erwartete Inflationsentwicklung widerspiegeln, lagen Ende Dezember 2023 im Eurobereich für zehn Jahre bei 2,17 % und somit unter dem Vorjahreswert von 2,55 %. ErtragslageKonzernbilanzergebnis
Der Konzernumsatz beträgt im Geschäftsjahr 2023 2.413,7 Mio. € und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 225,3 Mio. € gestiegen. Im Wesentlichen resultiert der Umsatzanstieg mit 195,8 Mio. € aus Umsatzsteigerungen und der Einbeziehung von Neuerwerben bei der RSBG SE. Auch die Vivawest und die RAG tragen mit rund 37,1 Mio. € zu der positiven Entwicklung des Umsatzes bei. Ursächlich hierfür waren bei der Vivawest höhere Mieterlöse. Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen um 418,6 Mio. € unter Vorjahresniveau. Insbesondere resultiert die Verringerung aus der im Vorjahr erfolgten Auflösung der Rückstellung für Ewigkeitslasten im RAG-Stiftung-Konzern. Der Materialaufwand ist um 164,2 Mio. € auf 1.217,8 Mio. € gestiegen. Dieser resultiert im Wesentlichen aus Einbeziehungen von Neuerwerben bei der RSBG SE um 120,0 Mio. € sowie bei der Vivawest durch höhere branchentypische Aufwendungen für Betriebskosten und Instandhaltungen und durch Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke des Bauträgergeschäfts. Gegenläufig verzeichnet die RAG einen Rückgang in Höhe von 25,8 Mio. € durch Ausweisänderung der Zuführungen zu den Rückstellungen für Bergschäden, die in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen überführt worden sind sowie durch einem im Vergleich zum Vorjahr geringeren Materialverbrauch. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 249,7 Mio. € gestiegen und betragen nun 745,9 Mio. €. Im Wesentlichen resultiert der Anstieg aus der Zuführung der Rückstellungen für Bergschäden sowie der Zuführung der Rückstellung für personelle Abwicklungskosten bei der RAG, welche durch eine turnusmäßige Überprüfung der Bemessungsgrundlage von 115,2 Mio. € verursacht worden sind. Des Weiteren trägt die Zuführung zu der Rückstellung für Ewigkeitslasten in Höhe von 78,5 Mio. € und die Einbeziehung von Neuerwerben bei der RSBG SE in Höhe von 54,6 Mio. € zu einem höheren sonstigen betrieblichen Aufwand bei. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Beteiligungsergebnis um 806,8 Mio. € auf 539,9 Mio. € gestiegen. Diese Erhöhung ist im Wesentlichen bedingt durch die Fortschreibung des Equity-Buchwertes der Evonik zum Bilanzstichtag. Bei den Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens gab es eine Veränderung um 463,3 Mio. € auf 521,3 Mio. €. Diese basieren auf voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen von Wertpapieren des Anlagevermögens im Wesentlichen durch angemeldete Insolvenzverfahren von Immobilienunternehmen (268,6 Mio. €) sowie gesunkenen Börsenkurse. FinanzlageGrundsätze und Ziele des FinanzmanagementsDas konzernweite Finanzmanagement erfolgt unter Beachtung der Kriterien Liquidität und Rentabilität und unter besonderer Berücksichtigung der finanzwirtschaftlichen Risiken. Die zentrale Aufgabe besteht darin, die Unternehmensfinanzierung sicherzustellen, das heißt: die Versorgung des Konzerns mit Liquidität, um sämtliche finanzielle Verpflichtungen fristgerecht erfüllen zu können. Daraus leiten sich als funktionale Schwerpunkte das Asset- und Treasury-Management, die Finanzadministration sowie das finanzwirtschaftliche Risikomanagement ab. Weitere zentrale Aufgabe ist es, die Finanzierung der Ewigkeitslasten nach Auslaufen des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland sicherzustellen. Aufgrund der laufenden operativen Geschäftstätigkeiten und der Finanzaktivitäten ist der Konzern grundsätzlich finanziellen Risiken ausgesetzt. Bei allen Finanztransaktionen wird eine strikte Trennung der Funktionen Handel und Abwicklung eingehalten. Die Revisionssicherheit des Finanzmanagements ist durch Standardisierung und Systematisierung der Abläufe, Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Informationen sowie Funktionstrennung gewährleistet. Im Verhältnis zu Banken und anderen Kontrahenten für Finanztransaktionen wird ein hohes Maß an Unabhängigkeit angestrebt. Im Rahmen der Bankenpolitik sind für das Gesamtexposure Limite und Bonitätsanforderungen so definiert, dass möglichst kurzfristig ein Kontrahent durch einen anderen ersetzt werden kann. Die Anlagestrategie der RAG-Stiftung sieht vor, die Investments breit auf die verschiedenen Anlageklassen und Anlagemärkte zu streuen und die Strategie der Diversifizierung konsequent weiterzuentwickeln, um so die Erträge zu stabilisieren und auf die bestehenden Unsicherheiten an den Finanzmärkten reagieren zu können. KapitalflussrechnungRAG-Stiftung-Konzern: Kapitalflussrechnung (Kurzfassung)
Die Kapitalflussrechnung des Konzerns wird nach dem Rechnungslegungsstandard DRS 21 aufgestellt und ist im Konzernanhang vollständig dargestellt. Der für die Kapitalflussrechnung zugrunde liegende Finanzmittelfonds ist nach DRS 21 der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Daher wird der Bestand an flüssigen Mitteln am Jahresanfang im Wesentlichen um Termingelder mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten zum Erwerbszeitpunkt in Höhe von 70,0 Mio. € und der Bestand an flüssigen Mitteln zum Jahresende um Termingelder in Höhe von 80,0 Mio. € korrigiert, da diese nach DRS 21 nicht im Finanzmittelfonds zu erfassen sind. Ausgehend von einem Konzernjahresfehlbetrag von 22,3 Mio. €, korrigiert um zahlungsunwirksame Sachverhalte, die im Wesentlichen aus der Abnahme der Rückstellungen in Höhe von 362,1 Mio. €, aus Abschreibungen und Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens in Höhe von 967,0 Mio. €, aus einem negativen Saldo von Gewinnen und Verlusten aus dem Abgang von Gegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in Höhe von 290,7 Mio. €, aus einer Zunahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva in Höhe von 349,7 Mio. € sowie einer Zunahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva in Höhe von 560,5 Mio. €, aus einem negativem Saldo der sonstigen Beteiligungserträge in Höhe von 756,9 Mio. €, einem positiven Saldo der sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge in Höhe von 147,4 Mio. € sowie aus einem negativen Saldo der Zinsaufwendungen und Zinserträge in Höhe von 78,7 Mio. € resultieren, ergibt sich ein negativer Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 623,4 Mio. €. Aus dem Cashflow der Investitionstätigkeit resultiert ein Mittelzufluss in Höhe von 392,1 Mio. €. Ursächlich hierfür sind vor allem Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens, Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen, Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen sowie erhaltene Dividenden und Zinsen. Insgesamt überwiegen die Mittelabflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit die Mittelzuflüsse aus der Investitionstätigkeit. Aus dem Cashflow der Finanzierungstätigkeit resultiert ein Mittelzufluss in Höhe von 178,5 Mio. €, im Wesentlichen bedingt durch die Aufnahme von (Finanz-) Krediten. Gegenläufige Effekte resultieren aus gezahlten Dividenden an andere Gesellschafter und aus gezahlten Zinsen. Die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds zum Jahresende kann dem Konzernanhang entnommen werden. Entwicklung der InvestitionenRAG-Stiftung-Konzern: Sach- und Finanzinvestitionen
* inkl. 29,9 Mio. € (Vorjahr: 76,6 Mio.
€) Geschäfts- oder Firmenwert aus der
Kapitalkonsolidierung
Der Schwerpunkt der Sachinvestitionen liegt bei der RAG bei Maßnahmen zur Grubenwasserhaltung im Zusammenhang mit den im Jahr 2014 gemäß § 4 Erblastenvertrag an die Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland versandten Konzepten zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung. Des Weiteren beinhalten die Sachinvestitionen bei der Vivawest im Wesentlichen Investitionen in den Immobilienbestand und hier insbesondere in Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Sachinvestitionen um 124,1 Mio. € gesunken. Die Finanzinvestitionen entfallen im Wesentlichen auf den Erwerb von sonstigen Kapitalanlagen (558,0 Mio. €) sowie den Wertpapieren des Anlagevermögens (462,5 Mio. €). Kapitalstruktur - Eigenkapital, Rückstellungen und VerbindlichkeitenRAG-Stiftung-Konzern: Bilanz- Passiva
Das Stiftungskapital der RAG-Stiftung beträgt unverändert 2,0 Mio. €. Mit 435,1 Mio. € sind die Ergebnisrücklagen im Vergleich zum Vorjahr um 25,2 Mio. € gesunken. Die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung sank im Vorjahresvergleich um 20,4 Mio. € auf 5,5 Mio. €. Sowohl die ausgewiesenen Ergebnisrücklagen als auch die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung sind durch die spätere dauerhafte und nachhaltige Finanzierung der Ewigkeitslasten in Anlehnung an § 3 Absatz 10 der Satzung gebunden. Darüber hinaus werden nicht beherrschende Anteile in Höhe von insgesamt +1.347,8 Mio. € ausgewiesen. RAG-Stiftung-Konzern: Übersicht der Finanzlage
* inkl. RAP (Vorjahr angepasst)
Die Fremdkapitalquote beträgt 94,7 % (Vorjahr: 94,3 %). Die kurzfristigen Schulden haben einen Anteil von 13,9 % (Vorjahr: 12,7 %) am gesamten Fremdkapital. Per Saldo ist das Fremdkapital um 242,5 Mio. € gestiegen. Das Fremdkapital ist geprägt durch die Rückstellungen zur Abdeckung der Ewigkeitslasten und weiterer Risiken aus geschäftlichen Verpflichtungen. Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: RAG-Stiftung-Konzern: Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind im Jahr 2023 um 17,2 Mio. € gesunken. Die Veränderungen ergeben sich im Wesentlichen aus ergebniswirksamen Veränderungen sowie aus Inanspruchnahmen für laufende Fälle. Auch die Rückstellung für Ewigkeitslasten, ist im Geschäftsjahr im Wesentlichen aufgrund von Inanspruchnahmen gesunken. Innerhalb der sonstigen Rückstellungen steigen insbesondere die Rückstellungen für den Belegschaftsbereich (82,9 Mio. €) aufgrund von Zuführungen bedingt durch eine Anpassung des Mengen- sowie des Wertegerüstes. Im Vergleich zum Vorjahr sind auch die Rückstellungen für Rekultivierung und Umweltschutz (21,4 Mio. €) höher ausgewiesen. Gegenläufig sind die Rückstellungen für Schachtverfüllung (39,5 Mio. €), die Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen (14,7 Mio. €) sowie die Rückstellungen für Sozialplanleistungen (31,5 Mio. €) durch Inanspruchnahmen gesunken. Die Rückstellungen sinken insgesamt um 348,6 Mio. € auf 20.843,3 Mio. €. Die Rückstellungskategorien für Altersversorgung, Bergschäden, Schachtverfüllungen und Belegschaftsbereich beinhalten auch die Lasten, die nach der Einstellung des subventionierten Steinkohlenbergbaus weiterbestehen und die nicht vom Ewigkeitslastenvertrag gedeckt sind. Die Finanzierung der Deckungslücken dieser Altlasten ist durch den Bewilligungsbescheid 2019 bis zu einem Betrag von 2.121,0 Mio. € gesichert. Zum 31. Dezember 2023 ist dieser Betrag voll ausgeschöpft. Die Gesamthöhe der Alt- und Ewigkeitslasten ist neben der Entwicklung der Bemessungsgrundlage wesentlich von künftigen Preis- und Zinsentwicklungen abhängig. Änderungen dieser Parameter haben entscheidenden Einfluss auf die Höhe der entsprechenden Rückstellungen. Die genauen Bilanzierungsmethoden können dem Konzernanhang entnommen werden. Der RAG-Stiftung-Konzern weist zum Bilanzstichtag Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von 10.206,9 Mio. € (Vorjahr 9.614,6 Mio. €) aus, wovon 3.462,2 Mio. € (Vorjahr 3.003,2 Mio. €) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr ausweisen. RAG-Stiftung-Konzern: Freie Kreditlinien
Die Zinsstruktur der Finanzschulden ist im Wesentlichen geprägt durch die Verzinsung der Anleihen auf Evonik-Aktien in Höhe von - 0,04 % bis 2,06 % (Vorjahr: - 0,65 % bis 1,88 %) mit Laufzeiten von bis zu einem Jahr in Höhe von 500,0 Mio. €, bis zu fünf Jahren in Höhe von 500,0 Mio. € und länger als fünf Jahren in Höhe von 1.000,0 Mio. €. Die Zinsstruktur der Finanzschulden wird außerdem wesentlich bestimmt durch die variable Verzinsung der Kreditfinanzierung im Bereich der Vivawest in Höhe von 2,16 % bis 3,67 % (Vorjahr: 1,96 % bis 2,24 %) und durch die festverzinsliche Kreditfinanzierung im Bereich der Vivawest in Höhe von 1,22 % bis 1,54 % (Vorjahr: 1,35 % bis 2,47 %). VermögenslageDie Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember 2023 33,7 Mrd. € und ist um rund 0,1 Mrd. € höher als im Vorjahr. RAG-Stiftung-Konzern: Bilanz - Aktiva
Das Anlagevermögen ist im Geschäftsjahr 2023 um 264,7 Mio. € auf 29.177,5 Mio. € gesunken. Ursächlich hierfür sind insbesondere die negativen Effekte bei den Finanzanlagen mit - 747,1 Mio. €. Diese konnten durch die Zunahme des Sachanlagevermögens in Höhe von 314,4 Mio. € sowie der immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von 168,0 Mio. € jedoch etwas kompensiert werden. Der Anteil des langfristigen Vermögens am Gesamtvermögen beträgt zum 31. Dezember 2023 86,6 % (Vorjahr: 87,8 %). Das Umlaufvermögen erhöhte sich zum Stichtag um 389,9 Mio. € auf 4.471,0 Mio. €. Im Wesentlichen resultiert die Zunahme aus der Erhöhung der Vorräte in Höhe von 366,4 Mio. € sowie den Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 47,4 Mio. €. Gegenläufig ist der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks um 30,0 Mio. € gesunken. Der Anteil der kurzfristigen Vermögenswerte an der Bilanzsumme liegt zum 31. Dezember 2023 bei 13,3 % (Vorjahr: 12,2 %). Wesentliche nichtfinanzielle ThemenBelegschaftsentwicklungDer Personalbestand ist im Vergleich zum Vorjahr um 1.696 Personen auf 13.303 Personen gestiegen. Die Veränderung des Personalbestandes um 1.715 Personen resultiert aus der RSBG SE, im Wesentlichen aus der Einbeziehung von Neuerwerben. Indessen ist die Mitarbeiterzahl bei den weiteren Konzerngesellschaften weitgehend konstant geblieben. RAG-Stiftung-Konzern: Belegschaft
Forschung und EntwicklungDie Ausgaben für den Bereich Forschung und Entwicklung im RAG-Stiftung-Konzern betrugen im Jahr 2023 18,7 Mio. € und entfallen im Wesentlichen auf Projekte von RSBG SE-Gesellschaften. Die Märkte der RSBG SE-Beteiligungen sind einem hohen technologischen Innovationsdruck unterworfen, dementsprechend sind alle Unternehmen stark in Forschung und Entwicklung engagiert, um die Markterfordernisse zu erfüllen und den erreichten technologischen Vorsprung zu halten. Um die Zukunftsfähigkeit innerhalb der Unternehmensgruppe voranzutreiben, wurde eine neue global agierende Abteilung für Digitales / Innovation geschaffen, deren Aufgabe es ist, Bereiche und Abteilungen zu koordinieren, die auf die Weiterentwicklung der Geschäftsbereiche ausgerichtet sind, um Anwendungen zu verbessern und weiterzuentwickeln. Des Weiteren wurden in der Unternehmensgruppe zahlreiche internationale Patente und andere Schutzrechte entwickelt und angemeldet. Chancen- und RisikoberichtIm RAG-Stiftung-Konzern verfügen zum einen die RAG-Stiftung über ein Chancen- und Risikomanagement (im Folgenden als Risikomanagement bezeichnet) und zum anderen die RAG, die Vivawest und die RSBG SE jeweils über ein eigenständiges Risikomanagementsystem, da dort die originäre Risikoverantwortung für die Geschäftsrisiken und deren Management liegt. Chancen- und Risikomanagement (vereinfachend kurz: Risikomanagement) ist bei der RAG-Stiftung ein kontinuierlicher und dynamischer Prozess, der bei der Planung beginnt und konsequent in alle Bereiche hineinwirkt. Das Risikomanagementsystem integriert alle systematischen Maßnahmen in einem Gesamtansatz zum Zwecke der Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung und Kontrolle der Risiken, die die Zielerreichung der RAG-Stiftung beeinträchtigen können. Die Vorgaben für das Risikomanagement sind in der "Richtlinie Risikomanagement" niedergelegt. Demnach beinhaltet das Risikomanagement der RAG-Stiftung neben organisatorischen Sicherungsmaßnahmen, internen Kontrollsystemen und bereichsspezifischen Risiken auch die interne Revision der RAG als prozessunabhängige Kontrollinstanz. Ein vom Vorstand benannter Bereichsleiter nimmt die Funktion des Risikomanagers wahr. Dieser überwacht das Risikomanagementsystem und koordiniert die Berichterstattung gegenüber dem Vorstand der RAG-Stiftung über Chancen und Risiken der strategischen Beteiligungen sowie der RAG-Stiftung selbst. Für die Identifizierung und Bewertung von Risiken sowie für die Formulierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikohandhabung sind die jeweiligen Bereichsleiter der RAG-Stiftung verantwortlich. Die Bereiche der RAG-Stiftung haben im Rahmen des Risikomanagements folgende Aufgaben und Verantwortungen: Berichterstattung über Chancen und Risiken im Rahmen des Monatsberichts, Darstellung von Chancen und Risiken in der Mittelfristplanung und gegebenenfalls Sofortberichterstattung an den Vorstand. Um zu ermitteln, welche Risiken am ehesten ziel- oder bestandsgefährdenden Charakter für die RAG-Stiftung aufweisen, werden die Risiken klassifiziert gemäß ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkungen bezogen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Skalen zur Beurteilung dieser beiden Indikatoren sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos klassifiziert die RAG-Stiftung nach den Kriterien "eher unwahrscheinlich", "möglich" und "wahrscheinlich".
Die Bewertung der möglichen Auswirkungen erfolgt nach den qualitativen Kriterien in aufsteigender Reihenfolge: "gering", "moderat" und "erheblich".
Gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihren Auswirkungen bezogen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RAG-Stiftung werden die Risiken als "niedrig", "mittel" oder "hoch" klassifiziert.
Aus den Hauptrisikofeldern der RAG-Stiftung ergeben sich nachfolgend wesentliche Risikokategorien: Risiko Ewigkeitslasten:Am 14. August 2007 wurde zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und der RAG-Stiftung der Erblastenvertrag im Rahmen der sozialverträglichen Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland (Erblastenvertrag) geschlossen. In diesem Vertrag wurde zum einen die Gewährleistung der Länder (und zu einem Drittel des Bundes) für den Fall geregelt, dass das Vermögen der RAG-Stiftung zur Finanzierung der Ewigkeitslasten nicht ausreicht, zum anderen wurden die Ewigkeitslasten des Bergbaus der RAG definiert. Ewigkeitslasten in diesem Sinne sind Maßnahmen zur Durchführung der Grubenwasserhaltung und der Grundwasserreinigung an kontaminierten Standorten sowie zur Verwaltung, Abwicklung oder Beseitigung von Dauerbergschäden in Form von durch den Bergbau verursachten Absenkungen der Erdoberfläche. Der ökonomische Wert der Ewigkeitslasten zum Jahresende 2023 ist vereinfacht der Barwert einer ewigen Zahlungsreihe, die im Mittel mit der jeweiligen Preissteigerungsrate wächst. Der Barwert einer ewigen Rente ergibt sich durch Division der anfänglichen regelmäßigen Auszahlung durch den Zinssatz, bei Berücksichtigung von Preissteigerungen durch den Realzinssatz, das heißt die Differenz von Zinssatz und Preissteigerungsrate. Die Höhe der Ewigkeitslasten ist daher neben der Entwicklung der Bemessungsgrundlagen insbesondere von der künftigen Preis- und Zinsentwicklung abhängig. Für jede Ewigkeitslast wird eine Ausgabenreihe vom jeweiligen Bilanzstichtag an für die jeweils kommenden 61 Jahre ermittelt. Die Gesamtverpflichtung der jeweiligen Ewigkeitslast ermittelt sich aus der Summe der auf den Bilanzstichtag abgezinsten temporären Ausgabenreihe über 60 Jahre und dem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Barwert der ewigen Rente ab dem 61. Jahr. Der Barwert der ewigen Rente wird unter Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes der Ultimate Forward Rate (UFR) berechnet. Dieser wird jährlich durch die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) ermittelt und betrug im Jahr 2023 3,62 %. Unter Berücksichtigung einer unterstellten Preissteigerungsrate von 2,00 % ergibt sich 2023 ein Realzins von 1,62 %. Die ersten 50 Jahre der Ausgabenreihe der jeweiligen Ewigkeitslast werden anhand der durch die Deutsche Bundesbank zum jeweiligen Bilanzstichtag veröffentlichten handelsrechtlichen Zinsstrukturkurve mit Zinssätzen zwischen 0,99 % und 1,8 % (Vorjahreszinssätze: 0,43 % und 1,54 %) auf den Bilanzstichtag laufzeitadäquat diskontiert. Um einen Zinssprung zu vermeiden, wird zur Überleitung auf die UFR eine Konvergenzphase über zehn Jahre verwendet. In dieser Konvergenzphase werden die Zinssätze zur Abzinsung auf den Bilanzstichtag anhand einer linearen Interpolation zwischen dem HGB-Zins mit einer Restlaufzeit von 50 Jahren und der UFR ermittelt. Zur Indizierung der Ausgaben für Ewigkeitslasten wird nach Ablauf der Detailplanungsphase grundsätzlich eine Preissteigerungsrate in Höhe von 2,0 % angesetzt. Dies folgt der Methodik der Bestimmung der UFR. Es handelt sich somit bei der Preissteigerungsrate um das Inflationsziel der EZB für den Euroraum. Der so ermittelte Wert der Gesamtverpflichtung für Ewigkeitslasten beträgt 32,8 Mrd. €. Der Vorjahreswert betrug 30,6 Mrd. €. In der Gesamtbewertung der Risiken aus Ewigkeitslasten stuft die RAG-Stiftung die Eintrittswahrscheinlichkeit als "wahrscheinlich" ein, den Grad der Auswirkungen allerdings nur als "moderat". Der Rückstellungsbedarf für Ewigkeitslasten wird in den nächsten Jahren leicht steigen, sich dann perspektivisch aber auf einem konstanten Niveau bewegen oder sogar leicht sinken. Davon unabhängig ist jedoch ihre Fähigkeit, den mit der Inflation ansteigenden Auszahlungsstrom zur Finanzierung der Ewigkeitslasten nachhaltig aus Beteiligungs- und Kapitalerträgen zu finanzieren. Insgesamt stuft die RAG-Stiftung das Risiko aus Ewigkeitslasten daher unverändert als ein "mittleres Risiko" ein. Risiken und Chancen aus der Kapitalanlage:Das Kuratorium der RAG-Stiftung hat im Jahr 2008 eine "Allgemeine Kapitalanlagerichtlinie der RAG-Stiftung" (KARL) genehmigt und gelegentlichen Anpassungen zugestimmt, zuletzt mit Beschluss vom 10. Mai 2021. Die KARL bestimmt die Rahmenvorgaben für die Kapitalanlage - mit Ausnahme der Beteiligungen an Vivawest und Evonik - und legt die Grundsätze der Anlagepolitik sowie des Risikocontrollings der Kapitalanlagen fest. Zum Jahresende 2023 waren 35,0 % der Kapitalanlagen der RAG-Stiftung in Rentenpapieren angelegt, weitere 6,0 % in Aktien sowie 20,2 % in Immobilien- und Infrastrukturinvestments. Auf internationale Private-Equity-Investments und auf mittelständische Beteiligungen entfielen zusammen 37,5 %. Aus dieser Asset-Allokation resultiert eine hohe Zinssensitivität: Steigende Marktzinsen führen zu negativen Marktwertveränderungen, sinkende umgekehrt zu Kursgewinnen. Finanzwirtschaftliche Risiken bei der RAG-Stiftung betreffen generell Kredit- und Marktpreisrisiken aus der Anlage der finanziellen Mittel, um die Rückstellung für Ewigkeitslasten zu decken. Ziel der Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken durch ein systematisches Risikomanagement zu begrenzen. Dies kann zwar nicht den völligen Ausschluss finanzwirtschaftlicher Risiken bedeuten, wohl aber deren Steuerung innerhalb vorgegebener Limite. Die Überwachung der Kapitalanlagen ist integraler Bestandteil des Tagesgeschäfts der RAG-Stiftung. Basis der Steuerung der Kapitalanlagen ist das jeweilige Risikobudget, das sich an der Risikotragfähigkeit orientiert und vom Investitionskomitee der RAG-Stiftung festgelegt wird. Die Auslastung des Risikobudgets wird regelmäßig ermittelt, dokumentiert und dem Vorstand berichtet. Dabei wird das aktuelle Risiko der Kapitalanlage mithilfe eines Value-at-Risk-Ansatzes (VaR) gemessen. Zur Reduzierung finanzwirtschaftlicher Risiken, zur Währungsabsicherung und zur risikogesteuerten flexiblen Anpassung der Asset-Klassen werden bei der RAG-Stiftung im Sondervermögen "RAGS-FundMaster" auch derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Risiken von im Direktbestand gehaltenen Kapitalanlagen unterliegen ebenfalls dem Risikomanagement der RAG-Stiftung. Die Investitionsentscheidung erfolgt nach einer sorgfältigen Due Diligence ggf. unter Hinzuziehung externer rechtlicher und wirtschaftlicher Berater und bei Überschreiten der festgelegten Schwellenwerte durch eine Vorstandsentscheidung, in den anderen Fällen durch das Investitionskomitee oder den Leiter Assetmanagement. Die laufende Betreuung der Investments erfolgt im Finanzbereich der RAG-Stiftung. Dazu werden, soweit vereinbart, Aufsichtsratsmandate wahrgenommen, Gespräche mit dem Management geführt, öffentlich zugängliche Informationen zu den Unternehmen ausgewertet und die Entwicklungen an den Märkten verfolgt. Die Erkenntnisse werden regelmäßig im Finanzbereich erörtert, Handlungsanweisungen erarbeitet, z.B. Reduzierung des Aktienanteils bei börsennotierten Gesellschaften, Fragen an das Management der Gesellschaften formuliert etc. und Entscheidungen umgesetzt. Zum Jahresende 2023 waren rund 40 % der Kapitalanlagen im "RAGS-FundMaster" angelegt, einem durch eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verwalteten Spezial-Sondervermögen gemäß KAGB. In diesem Spezial-Sondervermögen haben verschiedene Asset-Manager durch die RAG-Stiftung spezifische Anlageaufträge erhalten. Diese unterliegen jeweils Investment-Guidelines, die wiederum im Einklang mit der "Allgemeinen Kapitalanlagerichtlinie" (KARL) stehen müssen. Auch die KVG ist verpflichtet, die Einhaltung dieser Investment-Guidelines jederzeit sicherzustellen. Sämtliche liquide Wertpapiere der RAG-Stiftung werden von einer einzigen Depotbank als "Global Custodian" verwahrt. Damit ist die Grundlage für ein einheitliches Risikocontrolling und eine transparente Darstellung des Gesamtbestands der Kapitalanlagen der RAG-Stiftung geschaffen. Von den verbleibenden rund 60 % der Kapitalanlagen wird ein Teil in liquiden Wertpapieren direkt gehalten. Der Rest entfällt auf illiquide Investitionen in Immobilien- und Infrastrukturfonds einerseits sowie Private-Equity-Fonds und direkte Unternehmensbeteiligungen andererseits. Private-Equity-Fonds wie auch Immobilien- und Infrastrukturinvestments sind dadurch gekennzeichnet, dass sie ein sehr geringes Maß an Liquidität aufweisen. Dieses Liquiditätsrisiko, das die RAG-Stiftung angesichts ihrer Verpflichtungsstruktur gut tragen können, wird durch eine entsprechende Illiquiditätsprämie kompensiert. Im Übrigen gilt für illiquide Investments wie für ihre gesamten Kapitalanlagen das Prinzip hoher Diversifikation. Die RAG-Stiftung investiert in unterschiedliche Manager, unterschiedliche Bereiche des Private-Equity-Marktes, unterschiedliche Größenklassen und unterschiedliche Regionen. Insbesondere wird stetig investiert, sodass eine risikomindernde breite Streuung über die einzelnen Auflagejahre, die sogenannten Vintage Years, erreicht wird. Auch bei Immobilien- und Infrastrukturinvestments werden unterschiedliche Manager beauftragt, in unterschiedliche Länder, Regionen und Städte sowie unterschiedliche Immobilienklassen (Wohnen, Büro, Hotel, Highstreet, Logistik, Fachmärkte etc.) zu investieren. Aufgrund der weltweit gestiegenen Zinsen bei gleichzeitig hoher Inflation ist es bereits zu Abwertungen bei Immobilieninvestments gekommen. Diese Entwicklung könnte sich im Jahr 2024 fortsetzen. Zusätzlich könnte eine gedämpfte Nachfrage nach Bestands- und Neuimmobilien zu geringeren Mieten und geringeren Bewertungen bei direkt gehaltenen Immobilien und Immobilienfonds führen. Die Aussagen zur geringen Liquidität gelten auch für die Investitionen in Mittelstandsunternehmen durch die RSBG SE. Das höhere Risiko durch deutlich geringere Granularität versucht das Management durch eine intensive Due Diligence vor dem Kauf einer Beteiligung, durch eine Weiterentwicklung des Beteiligungscontrollings, durch einen verstärkten Einfluss über den Aufsichts- oder Beirat bei Minderheitsbeteiligungen sowie einen direkten Einfluss auf die Geschäftsführungen bei Mehrheitsbeteiligungen zu kompensieren. Bei der Bewertung und Berechnung der Risiken aus den Kapitalanlagen bedient sich die RAG-Stiftung des professionellen Dienstleisters RMC Risk-Management-Consulting GmbH, Frankfurt am Main. In der Gesamtbewertung der Risiken aus der Kapitalanlage stuft die RAG-Stiftung im Hinblick auf die ergriffenen Maßnahmen die Eintrittswahrscheinlichkeit als "möglich" ein, den Grad der Auswirkungen wegen der breiten Diversifizierung als "moderat". Insgesamt stuft die RAG-Stiftung das Kapitalanlagerisiko daher unverändert als ein "mittleres Risiko" ein. Risiken und Chancen aus der RAG AG:Nicht absehbare Veränderungen der Berechnungsparameter Zins und Preis können erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis haben. Je nach Richtung der Entwicklung sind die Abweichungen als Risiko oder Chance zu werten. Die derzeit hohen Preissteigerungsraten wurden grundsätzlich in der Mittelfristplanung angemessen berücksichtigt. Geringere Preissteigerungsraten als in der Mittelfristplanung berücksichtigt können zu einer Ergebnisverbesserung durch geringeren Aufwand im Zusammenhang mit den Rückstellungen führen. Aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen, wie behördliche Vorgaben oder technische Entwicklungen und sich ändernde Bemessungsgrundlagen, können sich Anpassungen bei den Rückstellungen ergeben. Weitere Veränderungen bei den versicherungsmathematischen Parametern können Rückstellungsveränderungen für die Altersversorgung zur Folge haben. Hinsichtlich der zum 1. Januar 2024 sowie 2027 im Drei-Jahres-Turnus anstehenden Anpassung der laufenden Leistungen der leistungsorientierten Zusagen des Bochumer Verbandes gemäß § 16 BetrAVG wurden im Ergebnis 2023 und in der Mittelfristplanung deutliche Belastungen berücksichtigt. Je nach Entwicklung der zugrundeliegenden Parameter sind weitere Belastungen im gesamten Mittelfristzeitraum nicht auszuschließen. Die hier genannten Ergebnisrisiken beinhalten in Summe ein erhebliches Schadenspotenzial. Auch unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden operativen und bilanziellen Gegensteuerungsmaßnahmen wird die Eintrittswahrscheinlichkeit einer negativen Ergebnisabweichung als wahrscheinlich eingeschätzt. Risiken und Chancen aus der RSBG SE:Die Chancen für die Beteiligungen der RSBG SE liegen in dem sich ständig beschleunigenden technologischen Fortschritt in Kombination mit dem zunehmenden Bewusstsein für Nachhaltigkeit in allen Teilen der Welt und den Schlüsselmärkten. Durch die Zukäufe an Beteiligungsunternehmen in den vergangenen Jahren können weitere Synergien gehoben werden, indem die globale Präsenz und die Integration der verschiedenen Gesellschaften innerhalb der Gruppen weiter vorangetrieben werden. Die Flexibilität der RSBG SE-Beteiligungen, einerseits lokale Projekte übernehmen und andererseits globale Megaprojekte managen zu können, ist eine besondere Stärke. Die steigende Nachfrage nach Digitalisierung, Automatisierung und Robotik-Lösungen in verschiedenen Branchen bietet Wachstumspotenzial für ihr gesamtes Portfolio. Risiken werden in der politischen Stabilität, einem anhaltendem hohen Zinsniveau und insbesondere dem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften gesehen. Die Verfügbarkeit von IT-Systemen, die Sicherheit über eigene Daten sowie der Schutz von Kundendaten werden als Risiko gesehen. Durch Spiegelung der Server-Infrastruktur, Back-ups, Qualifiziertes IT-Personal und jährliche Prüfung der Informationssicherheits-Managementsysteme wird diesem Risiko begegnet. In der Gesamtbewertung der Risiken aus der RSBG SE stuft die RAG-Stiftung im Hinblick auf die ergriffenen Maßnahmen die Eintrittswahrscheinlichkeit als "möglich" ein, den Grad der Auswirkungen wegen der breiten Diversifizierung als "moderat". Insgesamt stuft die RAG-Stiftung das Risiko aus der RSBG SE daher als ein "mittleres Risiko" ein. Risiken und Chancen aus der VivawestVivawest verfügt über ein eigenständiges Risikomanagementsystem, da dort die originäre Risikoverantwortung für die Geschäftsrisiken und deren Management liegt. Auch der Aufsichtsrat der Vivawest GmbH überwacht nicht nur den Rechnungslegungsprozess, sondern er befasst sich auch mit der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie des internen Revisionssystems. Diesen Aufgaben kommen die Vertreter der RAG-Stiftung im Aufsichtsrat der Vivawest GmbH nach. Die RAG-Stiftung lässt sich durch regelmäßige Berichte informieren und überzeugt sich durch Analyse der Risiken und Maßnahmen von der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Vivawest ist aufgrund ihres Betätigungsfeldes stark abhängig vom Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen und den Rahmenbedingungen für die Wohnungswirtschaft. Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation von Vivawest ist ein Risiko mit moderaten Auswirkungen für die RAG-Stiftung. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für dieses Risiko sieht die RAG-Stiftung aufgrund des wenig volatilen Geschäfts von Vivawest als "eher unwahrscheinlich" an. Insgesamt stuft die RAG-Stiftung das Beteiligungsrisiko Vivawest daher unverändert als ein "niedriges Risiko" ein. Beteiligungsrisiko EvonikDie RAG-Stiftung ist Mehrheitsaktionärin der Evonik Industries AG. Somit wirken sich die Geschäftsrisiken des Evonik-Konzerns indirekt auch auf die RAG-Stiftung aus. Die der RAG-Stiftung zufließenden Evonik-Dividenden sind ein wesentlicher Bestandteil der Erträge der RAG-Stiftung. Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation von Evonik, die die Dividendenfähigkeit der Evonik Industries AG einschränkt, ist ein Risiko mit erheblichen Auswirkungen für die RAG-Stiftung. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für dieses Risiko sieht die RAG-Stiftung aufgrund der diversifizierten Ausrichtung von Evonik als Spezialchemieunternehmen im mittleren Bereich als "möglich" an. Insgesamt stuft die RAG-Stiftung das Beteiligungsrisiko Evonik daher unverändert als ein "mittleres Risiko" ein. Geopolitische RisikenDie Prognose für die Weltwirtschaft ist mit hohen Unsicherheiten behaftet. Schließlich könnte sich die Weltwirtschaft durch geopolitische Konflikte - wie den Ukraine-Krieg oder den Nahost-Konflikt - sowie durch Beeinträchtigungen von Handelsrouten anders entwickeln als erwartet. Auch der Konflikt zwischen China und den USA sowie aus den US-Präsidentschaftswahlen resultierende Unsicherheiten stellen ein potenzielles Risiko für die globale Wirtschaft dar. Als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine haben viele westliche Staaten scharfe Sanktionen gegen Russland eingeführt. Die Maßnahmen umfassten neben speziellen Sanktionen gegen den Finanzsektor auch ein weitreichendes Technologie-Embargo. Der Krieg hat entscheidende Auswirkungen auf internationale Gütermärkte und sorgt in einer Phase hoher Inflation und abkühlender Weltkonjunktur für zusätzliche Unsicherheit. Die Vermögenswerte von russischen Emittenten in den Kapitalanlagen und Beteiligungen liegen im nicht signifikanten Bereich. Generell besteht jedoch das Risiko, dass der Konflikt sich ausweitet und so die Wachstumsaussichten dämpfen könnte, was zu Kursabschlägen an den Kapitalmärkten und bei den Private-Equity-Beteiligungen führen könnte. Für Evonik besteht die Möglichkeit, dass durch Veränderungen in den Lieferketten und auf den Absatzmärkten negative Auswirkungen auf ihr Geschäft eintreten können. Aus diesen Entwicklungen kann sich für den Kurswert der Evonik ein Rückgang der Marktkapitalisierung sowie für die RAG-Stiftung das Risiko einer verminderten Gewinnausschüttung ergeben. Für Vivawest werden keine wesentlichen Risiken gesehen, da diese ihre Vermietungstätigkeit im Wesentlichen in Nordrhein-Westfalen durchführt. Es wird davon ausgegangen, dass Mietnebenkosten aufgrund von höheren Energiekosten steigen könnten. Bei RSBG SE werden zurzeit nur Risiken bei einzelnen Beteiligungen gesehen, die im geringen Umfang Geschäftsbeziehungen zu Russland hatten. Bei RAG könnte sich ein Risiko durch eine langfristige Erhöhung der Energiekosten ergeben. Gesamtbewertung der Chancen- und RisikolageDie RAG-Stiftung muss die Ewigkeitslasten des subventionierten Steinkohlenbergbaus der RAG in Deutschland nach dessen Beendigung finanzieren. Aus heutiger Sicht ist der zukünftige Mittelzufluss aus der Veräußerung von weiteren Aktien der Evonik Industries AG, aus den Evonik-Dividenden, den Ausschüttungen der Vivawest und der RSBG SE sowie aus den Erträgen der Kapitalanlage ausreichend, um die erwarteten Mittelabflüsse zu decken. Chancen ergeben sich aus einer guten Kursentwicklung der Evonik-Aktie und aus einer erfolgreichen Kapitalanlage. Die Gesamtbewertung der Risikolage der RAG-Stiftung zeigt, dass die vorhandenen Risiken unter Berücksichtigung der ergriffenen bzw. geplanten Maßnahmen einzeln oder in Wechselwirkung miteinander keine bestandsgefährdenden Auswirkungen auf die RAG-Stiftung haben. PrognoseberichtWeltwirtschaftlicher AusblickDer Ausblick auf die Weltkonjunktur ist weiterhin von Unsicherheit geprägt. Zwar erweist sich die Weltwirtschaft als widerstandsfähig, doch in den meisten Ländern sind die kurz- und mittelfristigen Wachstumsaussichten nach wie vor gedämpft und die Abwärtsrisiken erhöht. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet im Jahr 2024 trotz der herausfordernden wirtschaftlichen Lage mit 3,1 % Wachstum für das globale BIP (2023: 3,1 %) und begründet es mit der überraschend starken Widerstandsfähigkeit zahlreicher Volkswirtschaften, insbesondere der USA sowie mehrerer großer Schwellen- und Entwicklungsländer. Außerdem erhält China fiskalische Unterstützung. Dennoch liegt das für 2023 prognostizierte globale Wachstum unter dem historischen jährlichen Durchschnitt von 3,8 % (2000 bis 2019). Die Vorhersage spiegelt die erhöhten Leitzinsen der Zentralbanken zur Inflationsbekämpfung sowie die Rücknahme der fiskalischen Unterstützung angesichts der hohen Verschuldung wider. Als Folge daraus ist mit einem geringen Produktivitätswachstum zu rechnen. Laut IWF geht die Inflation in den meisten Regionen schneller zurück als erwartet, da die Probleme auf der Angebotsseite und die restriktive Geldpolitik überwunden sind. Es wird prognostiziert, dass die globale Gesamtinflation im Jahr 2024 auf 5,8 % und im Jahr 2025 auf 4,4 % fallen wird, wobei die Prognose für 2025 nach unten korrigiert wurde. Angesichts der rückläufigen Inflation und des stetigen Wachstums ist die Wahrscheinlichkeit einer harten Landung gesunken und die Risiken für das globale Wachstum sind weitgehend ausgewogen. Auf der anderen Seite könnte ein schneller Inflationsrückgang zu einer weiteren Lockerung der finanziellen Bedingungen führen. Eine lockerere Finanzpolitik als notwendig und als in den Projektionen angenommen könnte ein vorübergehend höheres Wachstum bedeuten, allerdings mit dem Risiko einer kostspieligeren Anpassung zu einem späteren Zeitpunkt. Eine Verschärfung der Probleme beispielsweise im Immobiliensektor in China oder bei Bürogebäuden in den USA sowie signifikante Steuererhöhungen könnten ebenfalls zu Wachstumsenttäuschungen führen. Für die Vereinigten Staaten wird ein Rückgang des Wachstums von 2,5 % im Jahr 2023 auf 2,1 % im Jahr 2024 und 1,7 % im Jahr 2025 prognostiziert, wobei die verzögerten Auswirkungen der Straffung der Geldpolitik und die allmähliche Straffung der Finanzpolitik die Gesamtnachfrage bremsen könnten. Das Wachstum im Euroraum wird laut Prognosen des IWF im Jahr 2024 bei 0,9 % liegen. Diese im Vergleich geringe Prognose ist auf die hohe Belastung durch den Krieg in der Ukraine zurückzuführen. Im Jahr 2025 wird eine Wachstumssteigerung auf 1,7 % prognostiziert. Es wird erwartet, dass der Aufschwung durch einen stärkeren Verbrauch der privaten Haushalte vorangetrieben wird, da die Auswirkungen des Energiepreisschocks nachlassen und die Inflation sinkt, was das Wachstum der Realeinkommen unterstützt. UnternehmensausblickDie RAG-Stiftung rechnet bei der Evonik Industries AG mit einer stabilen Dividende. Aufgrund ihrer im Jahresvergleich reduzierten Beteiligungsquote an dem Unternehmen wird der Dividendenzufluss in absoluter Höhe niedriger sein als im Vorjahr. Für die Vivawest GmbH und die RSBG SE erwartet die RAG-Stiftung für das Jahr 2024 Ausschüttungen auf Höhe des Vorjahresniveaus. Bei der RAG rechnet die RAG-Stiftung mit keiner Ergebnisbelastung aus dem Ergebnisabführungsvertrag. Für die Kapitalerträge der RAG-Stiftung erwartet die RAG-Stiftung für das Jahr 2024 leicht höhere Erträge im Vergleich zum Jahr 2023. RAG-Stiftung-Konzern: Prognose Leistungsindikatoren für 2024
Die RAG wird weiterhin neben der Bearbeitung von Altlasten und Ewigkeitsaufgaben die erforderlichen Abschlussbetriebspläne entsprechend den Vorgaben des Bundesberggesetzes vorantreiben. Durch den weiteren Anstieg der handelsrechtlichen Durchschnittszinssätze werden künftig höhere Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen erwartet, wodurch das Bilanzergebnis entlastet wird. Eine gegebenenfalls erforderliche Verlustübernahme erfolgt durch die RAG-Stiftung auf Basis des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages. Neben den Bemessungsgrundlagen der Verpflichtungen haben die zukünftigen Zins-, Kosten- und Preisentwicklungen in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Konjunktur wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Alt- und Ewigkeitslasten der RAG. Um die Umsetzung der Grubenwasserhaltungskonzepte weiterzuführen, sind Investitionen in gleichbleibender Höhe geplant. Die RSBG sieht sich mit Blick auf Märkte und Regionen gut aufgestellt. Trotz der nach wie vor anhaltenden wirtschaftspolitischen Unsicherheit und den eher schwierigen Marktbedingungen ist die RSBG SE mit ihrem Portfolio robust aufgestellt und sieht in den aktuellen Trends nicht nur Risiken, sondern auch große Chancen, die durch gezielte Strategieausrichtungen realisiert werden sollen. So führt der demographische Wandel und der damit verbundene Fachkräftemangel langfristig zu einer höheren Nachfrage nach Automatisierungsanlagen und intelligenten Servicerobotern, die von der RSBG SE gut bedient werden können. Insgesamt wird bei der Vivawest für das Geschäftsjahr 2024 ein stabiler Geschäftsverlauf erwartet. Die Planung unterstellt, dass sich die positive operative Entwicklung der Vorjahre fortsetzen wird. Im laufenden Jahr sind weiterhin steigende Mieterlöse aufgrund von allgemeinen und auf die Situation in den einzelnen Quartieren zugeschnittenen Mietanpassungen sowie aufgrund der Umsetzung von Investitionsvorhaben absehbar. Ergänzend werden Ergebnisbeiträge aus der kontinuierlichen Veräußerung von Immobilien erwartet, sowohl von bebauten Grundstücken vorrangig des Altbaubestandes als auch von unbebauten Grundstücken, die für eine Bebauung mit Bestandswohnungen nicht geeignet sind. Auf der Aufwandsseite wird sich die Intensivierung der Modernisierungsprogramme auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand niederschlagen. Die Belegschaft der RAG wird im folgenden Geschäftsjahr konstant bleiben. Bei der RSBG SE wird eine Erhöhung des Personalbestandes aufgrund weiterer Erstkonsolidierungen erwartet. Die Geschäftsführung der Vivawest erwartet für das Geschäftsjahr 2024 einen gegenüber dem Vorjahr leicht erhöhten Personalbestand. Nach den vorliegenden aktuellen Analysen werden die Liquidität des Konzerns und damit die Fähigkeit zur Zahlung der Ewigkeitslasten weiterhin gesichert sein. Insgesamt wird ein ausgeglichenes Konzernbilanzergebnis der RAG-Stiftung erwartet.
Essen, den 15. April 2024 Dieser Bericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien für die darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die Aussagen über zukünftige Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren - sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Konzernabschluss der RAG-Stiftung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023 (in Mio. Euro)Aktiva
Eigenkapitalspiegel vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 (in Mio. Euro)
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 (in Mio. Euro)
Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 (in Mio. Euro)
Konzernanhang der RAG-Stiftung 2023Organe der RAG-StiftungKuratorium
Vorstand
Allgemeine GrundlagenDer Konzernabschluss der RAG-Stiftung, Essen, eingetragen im Handelsregister unter HR A-Nr. 9004 beim Amtsgericht Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 wurde gemäß §§ 11 ff. Publizitätsgesetz nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Aus Gründen der Klarheit wurden in der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Posten zusammengefasst. Diese werden im Folgenden weiter erläutert. Die Berichterstattung erfolgt in Mio. € mit einer Nachkommastelle, wobei Beträge unterhalb gerundeter 0,1 Mio. € als 0,0 Mio. € dargestellt werden. KonsolidierungskreisIn dem zum 31. Dezember 2023 aufgestellten Konzernabschluss sind neben der RAG-Stiftung 230 Unternehmen im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen, bei denen der RAG-Stiftung unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht bzw. bei drei Unternehmen der beherrschende Einfluss aufgrund von vertraglichen Regeln ausgeübt werden kann. Innerhalb der einzelnen Teilkonzerne des RAG-Stiftung-Konzerns wurden weitere Tochterunternehmen erstkonsolidiert. Die gesamten Anschaffungskosten betrugen 281,8 Mio. €. Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung entstanden Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 156,5 Mio. €, die planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 1 Jahr bis 20 Jahren abgeschrieben werden. Die Erstkonsolidierungen wirken sich im Wesentlichen um 9,5 % erhöhend auf die Umsatzerlöse, um 10,3 % erhöhend auf die aktivierten Eigenleistungen, um 10,3 % erhöhend auf den Materialaufwand, um 8,3 % erhöhend auf den Personalaufwand und 7,3 % erhöhend auf die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im RAG-Stiftung Konzern aus. Darüber hinaus wirken sich die Erstkonsolidierungen im Wesentlichen um 19,5 % erhöhend auf die immateriellen Vermögensgegenstände, um 9,2 % erhöhend auf die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, um 6,1 % erhöhend auf die flüssigen Mittel, um 95,5 % erhöhend auf die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten und 23,5 % erhöhend auf die passiven Rechnungsabgrenzungsposten aus. Die jeweiligen Auswirkungen der Erstkonsolidierungen auf die weiteren Bilanz- bzw. Gewinn- und Verlustposten, den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, den Cashflow aus der Investitionstätigkeit und den Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit sind von untergeordneter Bedeutung. Anteile an Tochterunternehmen, die von untergeordneter Bedeutung für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind, da die zusammengefassten Bilanzsummen und Umsatzerlöse weniger als 5,0 % der Konzernbilanzsumme und des Konzernumsatzes ausmachen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten im Konzernabschluss ausgewiesen. Anteile an assoziierten Unternehmen, die von untergeordneter Bedeutung für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind, da die anteiligen Jahresergebnisse weniger als 5,0 % des Beteiligungsergebnisses des Konzerns ausmachen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten im Konzernabschluss ausgewiesen. So werden 76 Tochterunternehmen nicht konsolidiert und bei 41 assoziierten Unternehmen auf die Anwendung der Equity-Methode verzichtet. Des Weiteren werden 75 Unternehmen, darunter die Maxburg Beteiligungen II GmbH & Co. KG und die Maxburg Beteiligungen III GmbH & Co. KG, nicht in den Konzernabschluss einbezogen, da erhebliche und andauernde Beschränkungen in der Ausübung der Rechte (unter anderem auf die Anlageentscheidungen) der RAG-Stiftung als Mutterunternehmen vorliegen. Darüber hinaus werden 23 Tochterunternehmen nicht in den Konzernabschluss einbezogen, da die für die Einbeziehung erforderlichen Angaben nicht ohne unverhältnismäßig hohe Kosten oder Verzögerungen zu erhalten waren. Weitere sechs Tochterunternehmen werden aufgrund einer Weiterveräußerungsabsicht nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Auf die Darstellung der zusammengefassten Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen von sechs der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen, wurde aus Gründen der Wesentlichkeit verzichtet. Zum Zwecke einer langfristigen Beteiligung an der Evonik Industries AG hält die RAG-Stiftung Anteile in Höhe von 25,1 %. Von den mit Weiterveräußerungsabsicht erworbenen Anteilen an der Evonik Industries AG wurden bisher 47,2 % im Rahmen der in mehreren Schritten durchgeführten Privatplatzierung von Aktien und der Handelsaufnahme der Aktie an den Wertpapierbörsen in Frankfurt am Main (Prime Standard) und Luxemburg veräußert. Darüber hinaus wurden 0,1 % zum Bilanzstichtag mit Rückgaberecht verliehen. Im Geschäftsjahr 2017 hatte die RAG-Stiftung eine nicht nachrangige und unbesicherte Umtauschanleihe auf Evonik-Aktien in Höhe von 500,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum 16. März 2023 begeben. Die zum 16. März 2023 fällige Umtauschanleihe wurde am 13. Februar 2023 um 359,0 Mio. € herabgesetzt. Der verbliebene Betrag wurde am 16. März 2023 getilgt. Im Geschäftsjahr 2018 hat die RAG-Stiftung eine nicht nachrangige und unbesicherte Umtauschanleihe in Höhe von 500,0 Mio. €, mit einer Laufzeit bis zum 2. Oktober 2024, im Geschäftsjahr 2020 eine weitere nicht nachrangige und unbesicherte Umtauschanleihe in Höhe von 500,0 Mio. €, mit einer Laufzeit bis zum 17. Juni 2026 begeben, im Geschäftsjahr 2022 eine weitere nicht nachrangige und unbesicherte Umtauschanleihe in Höhe von 500,0 Mio. €, mit einer Laufzeit bis zum 16. November 2029 begeben und im Geschäftsjahr 2023 eine weitere nicht nachrangige und unbesicherte Umtauschanleihe in Höhe von 500,0 Mio. €, mit einer Laufzeit bis zum 28. November 2030, begeben. Die Anleihen sind umtauschbar in auf den Namen lautende Stückaktien der Evonik Industries AG. Die RAG-Stiftung hält zum Ende des Geschäftsjahres noch unmittelbar 27,7 % der Anteile an der Evonik Industries AG zu Weiterveräußerungszwecken. Daher wird die Evonik Industries AG gemäß §§ 311, 312 HGB im RAG-Stiftung-Konzernabschluss nach der Equity-Methode bewertet. Basis für die Equity-Bewertung nach DRS 26 ist der von der Evonik Industries AG veröffentlichte Konzernabschluss nach IFRS.
Des Weiteren werden die Maxburg Beteiligungen II GmbH & Co. KG und die Maxburg Beteiligungen III GmbH & Co. KG gemäß §§ 311, 312 HGB im RAG-Stiftung-Konzernabschluss nach der Equity-Methode bewertet. Im Rahmen der Bewertung entstand kein Geschäfts- oder Firmenwert. Die Jahresabschlüsse dieser Gesellschaften wurden nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Zusammengefasste Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung:
Der Ausweis der Ergebnisse aus der Änderung der Equity-Werte erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung im Beteiligungsergebnis. KonsolidierungsgrundsätzeDie Konsolidierung der Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften nach folgenden Grundsätzen vorgenommen: Die in den RAG-Stiftung-Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der konsolidierten Unternehmen sind nach den auf den Jahresabschluss der Obergesellschaft anwendbaren Methoden einheitlich bewertet. Die nicht von Konsolidierungsvorgängen beeinflussten Aktiva und Passiva wurden unverändert aus den jeweiligen Abschlüssen übernommen. Ausleihungen und andere Forderungen, Verbindlichkeiten, Zwischenergebnisse, Umsatzerlöse sowie Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Unternehmen sind eliminiert. Die Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen erfolgt seit dem 1. Januar 2010 gemäß § 301 Absatz 1 Satz 2 HGB ausschließlich nach der Neubewertungsmethode. Bei Erstkonsolidierungen vor dem 1. Januar 2010, bei denen in der Vergangenheit die Buchwertmethode gemäß § 301 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F. angewandt wurde, wird diese Methode im Einklang mit Artikel 66 Absatz 3 Satz 4 EGHGB weiterhin fortgeführt. Seit dem 1. Januar 2010 erfolgt die Erstkonsolidierung zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen i. S. d. § 290 HGB (beherrschender Einfluss) geworden ist. Die vor dem 1. Januar 2010 erfolgten Erstkonsolidierungen wurden auf den Stichtag des Erwerbs der Anteile bzw. erstmaliger Einbeziehung in den Konzernabschluss vorgenommen. Entfallen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Wahlrechts nach § 296 HGB wird die Erstkonsolidierung in diesen Fällen gemäß DRS 23 Tz. 14 zu Beginn des Geschäftsjahres des Konzernabschlusses erfolgen. Die aufzunehmenden Aktiva und Passiva von ab dem 1. Januar 2010 neu in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung angesetzt, mit Ausnahme der Rückstellungen, die mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet werden. Das durch die Neubewertung veränderte Eigenkapital wird mit den zu konsolidierenden Anteilen verrechnet. Die Unterschiedsbeträge der vor dem 1. Januar 2010 erfolgten Erstkonsolidierungen wurden grundsätzlich auf stille Reserven/Lasten verteilt. Danach bestehende aktivische Unterschiedsbeträge erstmalig konsolidierter Konzernunternehmen sind Geschäfts- oder Firmenwerte, die über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden, soweit keine außerplanmäßigen Abschreibungen erforderlich sind. Erhöht sich der Geschäfts- oder Firmenwert durch Anteilszukäufe, so wird der Unterschiedsbetrag planmäßig über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Für eine verbesserte Einsicht in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden ab dem Geschäftsjahr 2023 Anteilszukäufe/-verkäufe ohne Statusänderung anhand der Kapitalmethode behandelt (Vorjahr: Erwerbsmethode). Ohne Rücksicht auf seinen bilanziellen Charakter werden passive Unterschiedsbeträge einem gesonderten Posten nach dem Eigenkapital zugeordnet. Soweit der passive Unterschiedsbetrag auf erwarteten künftigen Aufwendungen oder Verlusten in Zusammenhang mit dem erworbenen Unternehmen beruht, wird er bei Anfall dieser Aufwendungen und Verluste ergebniswirksam aufgelöst. Soweit er nicht mehr auf erwarteten künftigen Aufwendungen und Verlusten beruht wird der passive Unterschiedsbetrag ergebniserhöhend aufgelöst. Passive Unterschiedsbeträge mit Eigenkapitalcharakter werden planmäßig über die gewichtete Restnutzungsdauer der erworbenen Vermögensgegenstände vereinnahmt. Die Auflösung erfolgt zugunsten der sonstigen betrieblichen Erträge. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenImmaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder aktivierungspflichtigen Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Zuschüsse Dritter werden ergebniswirksam vereinnahmt und nicht von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden im RAG-Stiftung-Konzern aktiviert, sofern die handelsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Zinsen für Fremdkapital werden im RAG-Stiftung-Konzern nicht aktiviert. Geleistete Anzahlungen sind zum Nennwert bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear pro rata temporis. Die Nutzungsdauer wird in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen ermittelt. Für planmäßige Abschreibungen typischer Vermögensgegenstände werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
* Anpassung der Nutzungsdauer aufgrund
technischer Überprüfung
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 250 € werden im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst. Geringwertige Anlagegüter, deren Nettoanschaffungs- oder Herstellungskosten 250 € übersteigen, jedoch nicht mehr als 800 € betragen, werden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben und als Abgang ausgewiesen. Im Finanzanlagevermögen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen, die sonstigen Kapitalanlagen und die Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. Equity-Werten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Wertpapiere, die im Rahmen der Wertpapierleihe verliehen werden und bei denen die wesentlichen Chancen und Risiken beim Verleiher verbleiben, werden weiterhin hier ausgewiesen. Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen werden grundsätzlich zu Barwerten mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der durch die Deutsche Bundesbank veröffentlicht wird, bewertet. Ist der Grund für die außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen, so werden sie wieder rückgängig gemacht. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Geleistete Anzahlungen auf Finanzanlagen werden zum Nennwert bilanziert. Bei ganz oder teilweise gedeckten Pensionsverpflichtungen werden die Vermögenswerte, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren längerfristig fälligen Verpflichtungen dienen, die gegenüber Arbeitnehmern eingegangen wurden, mit diesen Schulden verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen verfahren. Die Vermögensgegenstände werden in Höhe des beizulegenden Zeitwertes (Marktwert) angesetzt. Sofern der beizulegende Zeitwert des reservierten Vermögens den Verpflichtungswert übersteigt, wird der übersteigende Betrag unter dem gesonderten Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen und fertige Erzeugnisse sind grundsätzlich zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten Materialkosten, Fertigungskosten und Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und der Abschreibungen, aber keine Fremdkapitalzinsen. Soweit im Einzelfall eine Gewinnrealisierung möglich ist, enthalten unfertige Leistungen bei wesentlichen langfristigen Projekten auch anteilige Gewinne, um so eine dem tatsächlichen Projektverlauf entsprechende Gewinnrealisierung darzustellen. Waren sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte sind in Höhe des Nennwertes bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich laufzeitadäquat gemäß der Zinsstrukturkurve der Deutschen Bundesbank (§ 253 Absatz 2 HGB) abgezinst, soweit ihnen kein anderer wirtschaftlicher Vorteil gegenübersteht. Forderungen sind einzeln im Umfang erkennbarer Risiken sowie pauschal wegen des allgemeinen Kreditrisikos wertberichtigt. Wertpapiere des Umlaufvermögens und andere kurzfristige Geldanlagen sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tageskursen angesetzt. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sowie Rechnungsabgrenzungsposten werden jeweils zum Nennwert bzw. zum Devisenkassamittelkurs bilanziert. Bei Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB wird die Durchbuchungsmethode ohne Darstellung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung angewandt. Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern am Abschlussstichtag hinreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Kurz- und langfristige Rückstellungen werden grundsätzlich gemäß § 253 Absatz 2 HGB mit dem ihrer voraussichtlichen Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre (Altersversorgungsverpflichtungen 10 Geschäftsjahre), der durch die Deutsche Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. Auf- und Abzinsungseffekte aus der Änderung des Abzinsungssatzes werden grundsätzlich im Zinsergebnis ausgewiesen. Änderungen des Abzinsungssatzes für die Rückstellungen für Altersversorgung werden ebenfalls grundsätzlich im Zinsauswand (Vorjahr: Personalaufwand) ausgewiesen, da dies zu einem besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führt. Änderungen der Schätzung der Restlaufzeit werden im operativen Ergebnis ausgewiesen. Für die nach den BilMoG-Bestimmungen niedriger auszuweisenden Rückstellungen wird die Übergangsregelung gemäß Artikel 67 Absatz 1 Satz 2 EGHGB in Anspruch genommen, die es ermöglicht, die bisherigen höheren Wertansätze beizubehalten. Die Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung werden gemäß dem modifizierten Teilwertverfahren bewertet. Der Aufwand für die späteren Versorgungsleistungen verteilt sich gleichmäßig über die gesamte Dienstzeit des jeweiligen Versorgungsberechtigten. Rückstellungen für betriebliche Altersversorgung werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Für die gutachterliche Bewertung der Verpflichtungen zum 31. Dezember wurde der durch die Deutsche Bundesbank veröffentlichte Zinssatz angewandt. In die Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden zukünftige Gehaltsentwicklungen und Rentensteigerungen, unternehmensspezifische Fluktuation sowie Sterbe- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten gemäß den Richttafeln von Klaus Heubeck bzw. unternehmensindividuelle Sterbetafeln im Teilkonzern RAG einbezogen. Bei wertpapiergebundenen Pensionszusagen wird der beizulegende Zeitwert angesetzt. Die der versicherungsmathematischen Bewertung zugrundeliegenden unternehmensspezifischen Parameter zum 31. Dezember sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Rückstellungen für entstandene Bergschäden ab 150.000 € (Vorjahr: 75.000 €) werden je Schadensfall einzeln ermittelt und bewertet. Die Höhe der Rückstellungen für entstandene Bergschäden kleiner 150.000 € bemisst sich grundsätzlich nach dem Durchschnittsaufwand der nicht indizierten Summe der Schadenskosten für Bergschäden kleiner 150.000 € der letzten beiden Jahre vor dem Bilanzstichtag. Die Bemessungsgrundlage für Rückstellungen für verursachte, noch nicht entstandene Bergschäden ergibt sich aus der mit dem Kelling-Index preisindizierten Bemessungsgrundlage des Vorjahres abzüglich der hälftigen Inanspruchnahme des laufenden Jahres. Entsprechend der nach einem statistischen Verfahren angewandten Systematik beim Kelling-Index wird der aktuelle Kelling-Index als Preissteigerungsrate von 3,0 % berücksichtigt. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen in angemessenem Umfang alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen für Sozialplan- und ähnliche Leistungen sind, soweit nicht einzeln bestimmte Verpflichtungen vorliegen, auf der Basis von Durchschnittswerten ermittelt. Die Verpflichtungen für Alt- und Ewigkeitslasten werden unter den "Sonstigen Angaben" näher dargestellt und erläutert. Verbindlichkeiten sind in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrages bilanziert. Erhaltene Anzahlungen sind in Höhe des Nennwertes bilanziert. Latente Steuern werden für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen gebildet, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich auflösen. Steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge werden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe, der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verrechnung berücksichtigt. Zur Ermittlung der latenten Steuern werden die Steuersätze angewendet, die nach der derzeitigen Rechtslage für den Zeitpunkt gültig oder angekündigt sind, zu dem sich die temporären Differenzen wahrscheinlich abbauen bzw. die Verlustvorträge verrechnet werden. Die Bewertung der Bilanzdifferenzen erfolgt mit einem Steuersatz von 30,0 %. Eine Bewertung aktiver latenter Steuern auf körperschaft- und gewerbesteuerliche Verlustvorträge erfolgt entsprechend mit 16,0 % bzw. 14,0 %. Soweit sich insgesamt eine Steuerentlastung (Aktivierungsüberhang) ergibt, wird das Aktivierungswahlrecht nach § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB nicht ausgeübt. Eine sich ergebende Steuerbelastung wird als passive latente Steuer in der Konzernbilanz ausgewiesen. Für temporäre Differenzen, die im Rahmen von Konsolidierungsmaßnahmen entstehen, werden gemäß § 306 HGB bei einer sich insgesamt ergebenden Steuerbelastung passive latente Steuern und bei einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung aktive latente Steuern in der Konzernbilanz angesetzt. Zum 31. Dezember 2023 wurden gemäß § 274 Abs. 3 HGB beim Ansatz und der Bewertung latenter Steuern die Differenzen aus der Anwendung des deutschen Mindeststeuergesetzes sowie vergleichbarer ausländischer Mindeststeuergesetze nicht berücksichtigt. Das deutsche Mindeststeuergesetz (Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG)) ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen. Folglich kann sich für Geschäftsjahre, die zum 31. Dezember 2023 enden, grundsätzlich kein tatsächlicher Steueraufwand oder -ertrag aus dem Mindeststeuergesetz ergeben. Da Fehlanzeigen im Anhang in analoger Anwendung von § 265 Abs. 8 HGB nicht erforderlich sind, unterbleibt bei wortgetreuer Anwendung des Gesetzeswortlautes in handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2023 eine Angabe nach den Vorschriften der §§ 285 Nr. 30a, 314 Abs. 1 Nr. 22a HGB. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden zum Anschaffungskurs oder zum jeweiligen ungünstigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt. Die Aufwands- und Ertragsposten werden zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Zur Umrechnung werden die durch die Deutsche Bundesbank veröffentlichten Euro-Referenzkurse der Europäischen Zentralbank zu Grunde gelegt. Für Kurse, die nicht seitens der Deutschen Bundesbank veröffentlicht werden, erfolgt die Umrechnung aufgrund der Kurstabellen, die von Reuters veröffentlicht werden. Dieses gilt auch für die Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen gemäß § 308a HGB. Währungskurstabelle
Bilanzerläuterungen1. AnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens kann der Anlage 5a zu diesem Anhang entnommen werden. Bei Versorgungszusagen im Sinne des § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB wird der Zeitwert des Deckungsvermögens mit Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen verrechnet. Die verrechneten Vermögensgegenstände sind durch Verpfändung dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen. Die Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände beliefen sich auf 0,6 Mio. €, der beizulegende Zeitwert zum Bilanzstichtag beträgt 0,6 Mio. €. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt 0,7 Mio. €. Unwesentliche Zins- und sonstige betriebliche Erträge sind mit unwesentlichen Zins- und betrieblichen Aufwendungen verrechnet. In den Finanzanlagen sind sonstige Kapitalanlagen mit einem Buchwert von 394,1 Mio. € über ihrem beizulegenden Zeitwert von 342,9 Mio. € ausgewiesen. Auf eine Wertberichtigung auf den beizulegenden Zeitwert wurde verzichtet, da es sich im Wesentlichen um den bei Private-Equity-Fonds üblichen J-Kurve-Effekt handelt und daher nicht als dauerhaft angesehen wird. Darüber hinaus sind Wertpapiere des Anlagevermögens mit einem Buchwert von 3.324,0 Mio. € über ihrem beizulegenden Zeitwert von 3.087,9 Mio. € ausgewiesen. Auf eine Wertberichtigung auf den beizulegenden Zeitwert wurde verzichtet, da künftig ausreichend Erträge zur Wertaufholung erwartet werden und daher die Wertminderung nicht als dauerhaft angesehen wird. Des Weiteren sind sonstige Ausleihungen mit einem Buchwert von 873,6 Mio. € über ihrem beizulegenden Zeitwert von 792,2 Mio. € ausgewiesen. Da der Wert bis zur Fälligkeit aufgeholt wird und bis dahin die Halteabsicht besteht wurde auf eine Wertberichtigung auf den beizulegenden Zeitwert verzichtet. Von den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind Aktien mit einem Buchwert in Höhe von 13,9 Mio. € durch Verpfändung in ihrer Verfügung beschränkt. Darüber hinaus dienen weitere Wertpapiere mit einem Buchwert in Höhe von 0,2 Mio. € der Insolvenzsicherung der Altersteilzeitguthaben. Die Angaben zum Beteiligungsbesitz können der Anlage 5b zu diesem Anhang entnommen werden. 2. Vorräte
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Rechnungsabgrenzungsposten
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 18,5 Mio. € (Vorjahr: 50,6 Mio. €) sowie sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 122,3 Mio. € (Vorjahr: 65,1 Mio. €). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 14,4 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 1,3 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €). Für die nach Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus weiterbestehenden Verpflichtungen (Altlasten) sind unter den sonstigen Vermögensgegenständen Ausgleichsansprüche gegen die öffentliche Hand in Höhe von 154,2 Mio. € (Vorjahr: 184,7 Mio. €) bilanziert worden. Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Disagios in Höhe von 1,3 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €). 4. EigenkapitalDas Stiftungskapital der RAG-Stiftung beträgt unverändert 2,0 Mio. €. Die ausgewiesene Ergebnisrücklage in Höhe von 435,1 Mio. € (Vorjahr: 460,3 Mio. €) und die negative Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung in Höhe von 5,5 Mio. € (Vorjahr: 14,9 Mio. €) sind durch die spätere dauerhafte und nachhaltige Finanzierung der Ewigkeitslasten in Anlehnung an § 3 Absatz 10 der Satzung gebunden. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Eigenkapitals kann dem Eigenkapitalspiegel entnommen werden. 5. Unterschiedsbetrag aus der KapitalkonsolidierungAls negativer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung mit Eigenkapitalcharakter werden im RAG-Stiftung-Konzern insgesamt 0,9 Mio. € (Vorjahr: 24,8 Mio. €) ausgewiesen, der sich wie folgt zusammensetzt: Die Erstkonsolidierung der Vivawest GmbH führte zu einem negativen Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung in Höhe von 221,5 Mio. €. Da keine negativen Ertragsentwicklungen oder konkrete Verlusterwartungen absehbar sind, weist dieser Eigenkapitalcharakter auf. Dieser wird seit dem Zeitpunkt der Einbeziehung in den Konzern gemäß DRS 23 Tz. 149 nach der Fortschreibung der stillen Reserven vollständig aufgelöst. Darüber hinaus entstand aus der Erstkonsolidierung der Windkraft Lünen GmbH im Geschäftsjahr 2018 ein passiver Unterschiedsbetrag mit Eigenkapitalcharakter, der über die durchschnittliche Restnutzungsdauer der erworbenen abnutzbaren Vermögensgegenstände vereinnahmt wird. Entwicklung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023: in Mio. €
6. RückstellungenDie Überdeckung der bilanzierten Rückstellungen aus der Ausübung des Beibehaltungswahlrechtes gemäß Artikel 67 Absatz 1 Satz 2 EGHGB beträgt insgesamt 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). 7. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDer Unterschiedsbetrag für Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt 36,8 Mio. €. 8. Sonstige RückstellungenRückstellungen für BergschädenDie Rückstellungen decken ab:
Die Rückstellung für Altlasten im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 innerhalb der Rückstellungen für verursachte, noch nicht entstandene Bergschäden beträgt 453,2 Mio. € (Vorjahr: 468,8 Mio. €) und innerhalb der Rückstellungen für entstandene Bergschäden 43,6 Mio. € (Vorjahr: 29,9 Mio. €). Weitere Ausführungen zu diesem Thema finden sich unter den "Sonstigen Angaben". Übrige Rückstellungen
Die Rückstellungen für Altlasten sind in der jeweiligen Rückstellungskategorie enthalten. Diese betragen für den Belegschaftsbereich 759,5 Mio. € (Vorjahr: 690,3 Mio. €) und für Schachtverfüllung 576,7 Mio. € (Vorjahr: 610,4 Mio. €). Weitere Ausführungen zu diesem Thema finden sich unter den "Sonstigen Angaben". 9. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 6,4 Mio. € (Vorjahr: 5,2 Mio. €), erhaltene Anzahlungen in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €) sowie sonstige Verbindlichkeiten von 220,8 Mio. € (Vorjahr: 227,5 Mio. €). Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 14,6 Mio. € (Vorjahr: 3,4 Mio. €) sowie sonstige Verbindlichkeiten von 13,9 Mio. € (Vorjahr: 12,5 Mio. €). Insgesamt sind Verbindlichkeiten in einer Höhe von 3.928,2 Mio. € (Vorjahr: 3.684,2 Mio. €) durch Grundpfandrechte, in Höhe von 14,6 Mio. € (Vorjahr: 10,9 Mio. €) durch Bürgschaften und in Höhe von 54,6 Mio. € (Vorjahr: 24,9 Mio. €) durch andere Pfandrechte gesichert. 10. Passive latente SteuernFür die auf Ebene der Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften (HB I) gebildeten latenten Steuern auf Sachanlagen, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie auf Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen und Bergschäden ergibt sich im Konzern nach Saldierung ein Überhang aktiver latenter Steuern, für welchen das Aktivierungswahlrecht gem. § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB nicht ausgeübt wird. Durch Konsolidierungsmaßnahmen ergibt sich ein auszuweisender Überhang passiver latenter Steuern in Höhe von 784,3 Mio. € (Vorjahr: 780,2 Mio. €), nach Verrechnung aktiver latenter Steuern in Höhe von 7,4 Mio. € (Vorjahr: 4,0 Mio. €) und passiver latenter Steuern in Höhe von 791,7 Mio. € (Vorjahr: 784,2 Mio. €). Die passiven latenten Steuern entfallen mit 750,2 Mio. € im Wesentlichen auf die Bilanzposition Sachanlagen der Vivawest GmbH, welche in Höhe von 836,6 Mio. € durch die Erstkonsolidierung der Vivawest GmbH zum 1. Januar 2019 erfolgsneutral im Konzern erfasst und in den nachfolgenden Geschäftsjahren erfolgswirksam fortgeschrieben wurden. Erläuterung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung11. Umsatzerlöse
* erstmalige Angabe
12. Sonstige betriebliche ErträgeIn diesem Posten sind im Geschäftsjahr 2023 140,0 Mio. € (Vorjahr: 479,7 Mio. €) periodenfremde Erträge enthalten, die im Wesentlichen aus der Veränderung von Rückstellungen, aus Abgängen aus dem Sachanlagevermögen und aus Zuschreibungen zum Anlage- und Umlaufvermögen resultieren. Des Weiteren sind in diesem Posten Erträge aus Ausgleichsansprüchen gegen die öffentliche Hand zum Ausgleich von Altlasten im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 von 46,6 Mio. € (Vorjahr: 44,7 Mio. €) enthalten. Diesen Erträgen stehen Aufwendungen entgegen, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und dem Zinsergebnis ausgewiesen werden. Darüber hinaus enthält dieser Posten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 12,0 Mio. € (Vorjahr: 20,1 Mio. €) sowie Erträge aus der planmäßigen Auflösung des passiven Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung in Höhe von 23,9 Mio. € (Vorjahr: 60,7 Mio. €). 13. Materialaufwand
14. Personalaufwand
Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
15. Abschreibungen
16. Sonstige betriebliche AufwendungenIn diesem Posten sind Aufwendungen aus der Anpassung der Rückstellungen im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 in Höhe von 115,0 Mio. € enthalten. Die Aufwendungen für Altlasten werden durch Erträge aus Ausgleichsansprüchen gegen die öffentliche Hand ausgeglichen. Darüber hinaus fielen weitere Aufwendungen aus der Bildung von Rückstellungen, soweit diese nicht unter anderen Posten auszuweisen sind, an. Zum anderen sind Verwaltungs- und Vertriebsaufwendungen sowie Verbandsbeiträge enthalten. Des Weiteren sind 9,8 Mio. € (Vorjahr: 14,3 Mio. €) periodenfremde Aufwendungen aus Verlusten aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens enthalten. Darüber hinaus enthält dieser Posten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 12,7 Mio. € (Vorjahr: 15,0 Mio. €). 17. Beteiligungsergebnis
In den Erträgen aus Beteiligungen sind 521,2 Mio. € (Vorjahr: -284,5 Mio. €) aus der Equity-Fortschreibung enthalten. Im Ergebnis aus assoziierten Unternehmen sind -0,0 Mio. € (Vorjahr: -1,3 Mio. €) aus der Änderung der Equity-Werte enthalten. 18. Ergebnis aus sonstigen KapitalanlagenIn den Erträgen aus sonstigen Kapitalanlagen in Höhe von 217,3 Mio. € (Vorjahr: 202,3 Mio. €) und den Aufwendungen aus sonstigen Kapitalanlagen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) sind alle Beträge enthalten, die weder den Erträgen aus Beteiligungen noch den Erträgen aus Ausleihungen und Wertpapieren oder den entsprechenden Aufwendungen direkt zugeordnet werden können (z.B. Erträge aus Private Equity Fonds). 19. Zinsergebnis
Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen beinhalten Aufzinsungen für Rückstellungen für Altlasten, die durch entsprechende Erträge ausgeglichen werden. 20. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des UmlaufvermögensIn diesem Posten sind außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 516,7 Mio. € (Vorjahr: 58,0 Mio. €) , davon 268,6 Mio. € aufgrund angemeldeter Insolvenzverfahren von Immobilienunternehmen und außerplanmäßige Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von 4,6 Mio. € (Vorjahr: - Mio. €) enthalten. 21. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Der Konzernsteuersatz für tatsächliche Ertragsteuern beträgt unverändert zum Vorjahr ebenso wie der Steuersatz für latente Steuern 30,0 %. Sonstige AngabenZur Absicherung des Zinsänderungsrisikos bei einer Projektfinanzierung (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) wurde als Mikro-Hedge ein Zinssicherungsgeschäft zum 1. Januar 2012 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2031 eingegangen. Zwischen dem Grund- und dem Sicherungsgeschäft wurde eine Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB gebildet. Zwischen Zinsswap und dem Darlehensvertrag stimmen alle wertbestimmenden Faktoren wie Währung, Nominalbetrag, Laufzeit, Zinstermine und identischer abgesicherter Zinssatz überein, so dass der zukünftige Ausgleich zu 100 % gewährleistet ist. Die Übereinstimmung der Parameter wurde sowohl retro- als auch prospektiv festgestellt. In die Bewertungseinheit werden nominal 16,0 Mio. € des zu Grunde liegenden Darlehens einbezogen. Das Sicherungsgeschäft weist entsprechend per 31. Dezember 2023 einen Nominalbetrag von 10,2 Mio. € auf. Der beizulegende Zeitwert des Zinsswaps beträgt - 0,7 Mio. €. Der Marktwert vom Zinsswap wurde mit Hilfe von Discounted-Cashflow-Verfahren auf Basis von Wechselkursnotierungen, beobachtbaren Zinsstrukturkurven und Kreditausfallprämien errechnet. Darüber hinaus besteht ein weiterer Portfolio-Hedge zur Absicherung von Währungsrisiken. Der zukünftige Ausgleich ist zu 100 % gewährleistet und erfolgt am 14. Juni 2024. Die Übereinstimmung der Parameter wurde prospektiv festgestellt. In die Bewertungseinheit werden 45,9 Mio. € einbezogen, wobei der beizulegende Zeitwert des Devisentermingeschäfts anhand des aktuellen Marktwertes ermittelt wurde und 1,0 Mio. € beträgt. Honorare des AbschlussprüfersFür die erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, sind folgende Honorare in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst: in Mio. €
Anteile oder Anlageaktien an InvestmentvermögenZwei durch jeweils eine Master-KAG verwaltete Spezial-Sondervermögen sind in den Finanzanlagen enthalten. Bei diesen Fonds bestehen keine vertraglichen Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe. Des Weiteren enthält das Finanzanlagevermögen einen durch eine Investment KG verwalteten Immobilien-Spezialfonds, der in seiner täglichen Rückgabe beschränkt ist.
Forschung und EntwicklungVon dem Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres in Höhe von 18,7 Mio. € entfallen 7,7 Mio. € auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften in Höhe von 172,4 Mio. € (Vorjahr: 69,8 Mio. €) (davon 1,3 Mio. € gegenüber assoziierten Unternehmen), aus Gewährleistungsverträgen in Höhe von 26,3 Mio. € (Vorjahr: 6,0 Mio. €) und aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in Höhe von 53,5 Mio. € (Vorjahr: 31,8 Mio. €). Das Risiko einer Inanspruchnahme ist als gering einzuschätzen, da die Projektabwicklung fristgerecht und vertragsgemäß verläuft und mit einem Ausfall des Schuldners nicht zu rechnen ist bzw. Grundstücke bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Konzerngesellschaften bleiben. Darüber hinaus ergeben sich folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Unter Anwendung des 7-Jahresdurchschnittszinssatzes der Ultimate Forward Rate (UFR), der jährlich durch die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) ermittelt und veröffentlicht wird, beträgt die im Konzernabschluss handelsrechtlich abzubildende Gesamtverpflichtung für Ewigkeitslasten zum Bilanzstichtag 32.824,5 Mio. € (Vorjahr: 30.655,2 Mio. €; Basis war der Barwert einer ewigen Rente unter Anwendung des HGB-Zinssatzes mit einer 30-jährigen Restlaufzeit sowie einer entsprechenden Preissteigerungsrate). Diesen Gesamtverpflichtungen in Höhe von 32.824,5 Mio. € stehen die Rückstellung für Ewigkeitslasten in Höhe von 11.928,6 Mio. € und die Ergebnisrücklage einschließlich Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung in Höhe von 429,6 Mio. €, die in Anlehnung an § 3 Absatz 10 der Stiftungssatzung zur Finanzierung der Ewigkeitslasten dient, gegenüber. Darüber hinaus sind 20.466,3 Mio. € unter den anderen sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen. Zur Abdeckung der Gesamtverpflichtung sind die Anteile an der Evonik Industries AG und die bestehenden Kapitalanlagen sowie die entsprechenden Erträge hieraus vorgesehen. In Erfüllung einer weiteren Auflage eines Zuwendungsbescheides des Jahres 1988 zum Teilausgleich von Stilllegungsbelastungen hat die RAG mit dem Land Nordrhein-Westfalen einen Grundstücks-Optionsvertrag abgeschlossen. Danach hat die RAG nicht mehr benötigtes Grundeigentum des Bergbaubereichs dem Land Nordrhein-Westfalen offenzulegen und auf dessen Verlangen an dieses oder an Dritte zum Verkehrswert zu verkaufen. Bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ist an das Land Nordrhein-Westfalen eine Vertragsstrafe von bis zu 25,6 Mio. € zu zahlen. Mit Schreiben vom 21. November 1996 hat sich das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen damit einverstanden erklärt, das vertragliche Einwilligungsverfahren für den Abschluss von Grundstücksverträgen ruhen zu lassen. Für Grundstücksgeschäfte mit Konzerngesellschaften, die nicht der Optionsbindung unterliegen, ist weiterhin die Einwilligung einzuholen. Alt- und EwigkeitslastenVertragliche Grundlagen der Alt- und EwigkeitslastenGrundlage für den Umfang und die Ermittlung der für die nach der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus weiter bestehenden Lasten (Alt- und Ewigkeitslasten) ist das im Jahr 2006 erstellte KPMG-Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG. Ewigkeitslasten im Sinne des Erblastenvertrages sind Maßnahmen zur Durchführung der Grubenwasserhaltung, Maßnahmen zur Verwaltung, Abwicklung oder Beseitigung von Dauerbergschäden/Poldermaßnahmen sowie Maßnahmen der Grundwasserreinigung, des Grundwassermonitorings und der Nachsorgeverpflichtungen an kontaminierten Standorten. Für jede Ewigkeitslast wird eine Ausgabenreihe vom jeweiligen Bilanzstichtag an für die jeweils kommenden 61 Jahre ermittelt. Die Gesamtverpflichtung der jeweiligen Ewigkeitslast ermittelt sich aus der Summe der auf den Bilanzstichtag abgezinsten temporären Ausgabenreihe über 60 Jahre und dem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Barwert der ewigen Rente ab dem 61. Jahr. Der Barwert der ewigen Rente wird unter Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes der Ultimate Forward Rate (UFR) von 3,62 % (Vorjahr: 3,74 %), der jährlich durch die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) ermittelt und veröffentlicht wird, berechnet (unter Berücksichtigung einer Preissteigerung von 2,00 % (Vorjahr: 2,00 %) ergibt sich ein Realzins von 1,62 %). Die ersten 50 Jahre der Ausgabenreihe der jeweiligen Ewigkeitslast werden anhand der durch die Deutsche Bundesbank zum jeweiligen Bilanzstichtag veröffentlichten handelsrechtlichen Zinsstrukturkurve mit Zinssätzen zwischen 0,99 % und 1,80 % (Vorjahr: 0,43 % und 1,54 %) auf den Bilanzstichtag laufzeitadäquat diskontiert. Um einen Zinssprung zu vermeiden, wird zur Überleitung auf die UFR eine Konvergenzphase über 10 Jahre verwendet. In dieser Konvergenzphase werden die Zinssätze zur Abzinsung auf den Bilanzstichtag anhand einer linearen Interpolation zwischen dem HGB-Zins mit einer Restlaufzeit von 50 Jahren und der UFR ermittelt. Zur Indizierung der Ausgaben für Ewigkeitslasten wird grundsätzlich eine Preissteigerungsrate in Höhe von 2,00 % angesetzt. Dies folgt der Methodik der Bestimmung der Ultimate Forward Rate. Es handelt sich somit bei der Preissteigerungsrate um das Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) für den Euroraum. Die bei der RAG bestehenden Rückstellungen für Grundwasserreinigung und Dauerbergschäden wurden bis zur endgültigen Stilllegung des Steinkohlenbergbaus nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung in der zum Zeitpunkt der kohlepolitischen Vereinbarung gültigen Fassung (HGB a. F.) fortgeführt. Für die Grundwasserreinigung wurde die Verpflichtung, ausgehend von den jährlich anfallenden bzw. geplanten Betriebsaufwendungen einschließlich Abschreibungen, auf Basis des Barwerts einer ewigen Rente ermittelt (Zinssatz: 5,5 %; entspricht rund dem 18-fachen der Bemessungsgrundlage). Die Verpflichtung für Dauerbergschäden ergab sich als Barwert einer ewigen Rente auf Grundlage der durchschnittlichen indizierten Aufwendungen der letzten fünf Jahre (Zinssatz: 5,0 %; entspricht dem 20-fachen der Bemessungsgrundlage). In dem Erblastenvertrag vom 14. August 2007 zwischen der RAG-Stiftung und dem Land Nordrhein-Westfalen sowie dem Saarland verpflichten sich die Länder, die Finanzierung der Ewigkeitslasten für den Fall zu übernehmen, dass die RAG-Stiftung nicht in der Lage ist, der Finanzierung der Ewigkeitslasten nachzukommen. Sollten die Länder aus diesem Vertrag in Anspruch genommen werden, gewährt der Bund ein Drittel der zu leistenden Beträge. Auf Grundlage des Bewilligungsbescheides 2019 vom 28. Dezember 2007 und gemäß Rahmenvereinbarung über die sozialverträgliche Beendigung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus in Deutschland gewähren der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen Beihilfen für die nach der dauerhaften Einstellung des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus der RAG seit dem Jahr 2019 weiterbestehenden Lasten, die nicht vom Erblastenvertrag erfasst werden (Altlasten). Für diese Zwecke gewährt der Bund einen Betrag von bis zu 1.658,4 Mio. € und das Land Nordrhein-Westfalen einen Betrag von bis zu 462,6 Mio. €. Zum Ausgleich des fehlenden Saarlandanteils leistet die RAG seit 2019 einen Eigenbeitrag von insgesamt 61,0 Mio. € aus der verzinslichen Anlage des Verkaufspreises der Evonik Industries AG. Der Bewilligungsbescheid 2019 darf seit 2019 zum Ausgleich für die erforderlichen Aufzinsungen von Rückstellungen beansprucht werden. Grundlagen der Ermittlung der VerpflichtungenDie zu bilanzierenden Posten umfassen die handelsrechtlichen Rückstellungen einschließlich der Deckungslücken und die entsprechenden Ausgleichsansprüche zu deren Abdeckung. Die Bilanzierung der Alt- und Ewigkeitslasten erfolgte zum 31. Dezember 2023 anhand folgender Parameter, die mit Ausnahme der Änderung der Zinssätze aus der Fortführung der Vorgehensweise der KPMG und der Umstellung der Rechnungslegung auf die Vorschriften des BilMoG in Abstimmung mit der öffentlichen Hand resultieren:
Ermittlung der EwigkeitslastenBei den Verpflichtungen für Grubenwasserhaltung, Dauerbergschäden/Poldermaßnahmen sowie Grundwasserreinigung, Grundwassermonitoring und Nachsorgeverpflichtung an ehemaligen Betriebsstandorten handelt es sich um Sachleistungsverpflichtungen. Aufgrund des Charakters der Verpflichtungen als ewige Last, für die keine Gegenleistung erfolgt, wurde bei den Sachleistungsverpflichtungen eine barwertige Bilanzierung anhand einer temporären Ausgabenreihe, die im Wesentlichen mit der handelsrechtlichen Zinsstrukturkurve laufzeitadäquat diskontiert wird, in Verbindung mit einer ewigen Rente auf Basis eines Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes der UFR vorgenommen. GrubenwasserhaltungBei der Grubenwasserhaltung unter Tage wurden die anfallenden Wässer während der Produktionsphase zur Aufrechterhaltung der Steinkohlenförderung an die Tagesoberfläche gepumpt und einem obertägigen Gewässer zugeführt. Damit war die Grubenwasserhaltung bis zur Stilllegung des letzten Bergwerkes dem laufenden Betrieb zuzurechnen und es war grundsätzlich keine Rückstellung zu bilden. Die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung ergab sich aus der Einstellung des subventionierten Steinkohlenbergbaus. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt anhand der erwarteten Aufwendungen für Grubenwasserhaltung unter Berücksichtigung der betrieblichen Planung der ersten fünf Jahre nach dem Bilanzstichtag, der Entwicklung der künftig zu fördernden Wassermengen und der Investitionsmaßnahmen für den Umbau der konventionellen Wasserhaltung auf langfristig optimierte Brunnenwasserhaltungen. Die Verpflichtung hat zum 31. Dezember 2023 einen Stand von 23.126,0 Mio. €. Dauerbergschäden/PoldermaßnahmenDie bergbauliche Tätigkeit hat Veränderungen an der Tagesoberfläche zur Folge, die zu Senkungsgebieten führen und Einfluss auf die natürliche Vorflut von Gewässern haben. Derartige Schäden sind in der Regel nicht reparabel. Die Verpflichtung hat zum 31. Dezember 2023 einen Stand von 8.031,4 Mio. €. Grundwasserreinigung, Grundwassermonitoring und Nachsorgeverpflichtung an ehemaligen BetriebsstandortenBei der Aufbereitung verunreinigter Betriebsflächen - insbesondere auf ehemaligen Kokereiflächen - umfasst die durchzuführende Sanierungsmaßnahme im Regelfall die Errichtung eines Umlagerungsbauwerkes in Kombination mit einer Grundwasserreinigungsanlage. Da die Schadstoffbelastungen nachweislich die behördlichen Grenzwerte für das Grundwasser nicht unterschreiten werden, ist ein Ende der Maßnahmen nicht absehbar. Die zum 31. Dezember 2023 bestehende Verpflichtung beträgt 1.667,1 Mio. €. Auf Basis der dargelegten Berechnung der Ewigkeitslasten wurden zusammenfassend nachfolgenden Verpflichtungen ermittelt:
Ermittlung der Altlasten sowie der Ausgleichsansprüche im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019Die Rückstellungen für die nach der dauerhaften Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus weiter bestehenden Verpflichtungen gemäß Bewilligungsbescheid vom 28. Dezember 2007 werden innerhalb der jeweiligen Rückstellungskategorie bilanziert. Der Bewilligungsbescheid 2019 darf seit 2019 zudem auch zum Ausgleich der Aufwendungen aus Aufzinsungen von Rückstellungen beansprucht werden. Diese Verpflichtungen und Aufwendungen werden durch entsprechende Ausgleichsansprüche gegen die Öffentliche Hand im Rahmen des Bewilligungsbescheides 2019 bis zu einem maximalen Betrag von 2.121,0 Mio. € ausgeglichen. AltersversorgungGegen den Bewilligungsbescheid 2019 wird gemäß Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (früher BMWi) vom 20. Januar 2011 ein Ausgleichsanspruch für die sich aus der Laufzeitänderung der Rückstellungen für Altersversorgung ergebenden Zinsaufwendungen in Höhe von 115,9 Mio.€ (Vorjahr 115,9 Mio. €) berücksichtigt. BergschädenDie Rückstellungen für verursachte, noch nicht entstandene Bergschäden wurden im Produktionsbereich nach dem fünffachen bereinigten jährlichen Durchschnittsaufwand der vergangenen zehn Jahre unter Berücksichtigung der bisherigen Preisentwicklung errechnet. Die Rückstellungen der Stillstandsbereiche zum Zeitpunkt der kohlepolitischen Vereinbarungen wurden, sofern erforderlich, auf Basis neuer Erkenntnisse angepasst. Auf Grundlage dieser Erfahrungswerte wurde, für die zum Zeitpunkt der kohlepolitischen Vereinbarungen noch produzierenden Bergwerke neben den bisher gebildeten Rückstellungen eine zusätzliche Rückstellung bilanziert, die die Deckungslücke für verursachte, noch nicht entstandene Bergschäden abdeckt. Hieraus werden bei Bedarf Rückstellungen für entstandene Bergschäden gebildet und weiterentwickelt. Die Rückstellungen betragen zum 31. Dezember 2023 unter Berücksichtigung der erfolgten Inanspruchnahmen 496,8 Mio. €. SchachtsanierungIn der Verantwortung der RAG stehen die alten Schächte in den Berechtsamen der RAG in Nordrhein-Westfalen und die alten Schächte und Stollenmundlöcher in der Berechtsame des Saarlands. Für die Schächte und Stollen sind Rückstellungen für Aufwendungen, die zur Gefahrenabwehr voraussichtlich notwendig werden, gebildet worden. Die Schächte werden im Wesentlichen in drei Kategorien eingeordnet, die sich an der jeweiligen Teufe und dem Sicherheitsstand orientieren. Für die Schächte, die im Altlastengutachten der KPMG genannt sind, existieren derzeit Daten zur Lage der Schächte sowie teilweise zu deren Teufe (Schachtkataster), nicht aber zum konkreten Zustand der einzelnen Schächte. In einem weiteren Schritt ist der jeweilige Schachtzustand zu erfassen sowie eine Priorisierung hinsichtlich der Dringlichkeit der Sanierung durchzuführen. Gemäß dem aufgebauten Schachtkataster ist von insgesamt rund 5.000 alten Schächten und Stollenmundlöchern auszugehen. Für das Risiko der Aufwendungen, die im Zusammenhang mit diesen alten Schächten, deren Sanierung und der zum Teil noch notwendigen dauerstandsicheren Verfüllung der bekannten Schächte stehen, existiert eine Rückstellung gemäß dem Altlastengutachten. Diese Rückstellung beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 unter Berücksichtigung der erfolgten Inanspruchnahmen 576,7 Mio. € (Vorjahr: 610,4 Mio. €). Personelle Abwicklungskosten und Sonstige AltlastenDie Verpflichtung für die personellen Abwicklungskosten umfasst die technischen und administrativen Tätigkeiten für die Stillsetzung der Bergwerke und Betriebe, die nach Auslauf des subventionierten Steinkohlenbergbaus notwendig sind, sowie die Tätigkeiten für die Bearbeitung der Altlasten. Hierzu zählt auch das Belegschaftssystem, das die Aufwendungen für Leistungen an die Belegschaft abdeckt. Die Tätigkeiten fallen für die Abwicklung der Altlasten bis zur endgültigen Erfüllung der Verpflichtungen an. Die bilanzierte Rückstellung entspricht der Deckungslücke analog dem Altlastengutachten und wird auf Basis einer Ausgabenlinie über 50 Jahre bemessen. Zu den sonstigen Altlasten zählen sämtliche Lasten, die im Rahmen des KPMG-Gutachtens betrachtet wurden, für die allerdings keine separate Deckungslücke ermittelt wurde. Dies sind im Einzelnen die Rückstellungen für Abbruchmaßnahmen, für Flächensanierung und Rekultivierung von Bergehalden, für Bergschäden, für Sozialplanrückstellungen, die nicht dem Stilllegungsaufwand zugeordnet worden sind, für die Nachuntersuchung gemäß Gesundheitsschutzverordnung, für Stilllegungsmaßnahmen sowie für sonstige Verpflichtungen im Rahmen der Endabwicklung. Die Rückstellungen sind zum 31. Dezember 2023 unter Berücksichtigung der erfolgten Inanspruchnahmen in Höhe von 759,5 Mio. € (Vorjahr: 690,3 Mio. €) bilanziert. Zukünftige Entwicklung der Alt- und EwigkeitslastenDie Höhe der Ewigkeitslasten ist neben der Entwicklung der Bemessungsgrundlagen insbesondere von der künftigen Preis- und Zinsentwicklung abhängig. Hinsichtlich der Zinsentwicklung ist hier die Entwicklung der UFR sowie der handelsrechtlichen Zinsstrukturkurve relevant. Zum 31. Dezember 2023 sind für die wasserbezogenen Ewigkeitslasten entsprechend den Annahmen die handelsrechtliche Zinsstrukturkurve mit Sieben-Jahres-Durchschnittszinssätzen, der Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatz der UFR von 3,62 % (Vorjahr: 3,74 %), sowie das Inflationsziel der EZB mit 2,00 % als Preis- und Kostensteigerung (Vorjahr: 2,00 %) angesetzt worden. Der Realzinssatz zur Ermittlung des Barwertes der ewigen Rente beträgt somit 1,62 % (Vorjahr: 1,74 %). Sofern sich die Preis- und Zinsannahmen unterschiedlich entwickeln, führt dies zu höheren bzw. niedrigeren Rückstellungen. Voraussetzung für die Anwendung der berücksichtigten Zinssätze ist das Vorliegen eines positiven Realzinssatzes zur Ermittlung des Barwertes der ewigen Renten. Die zukünftige Entwicklung der Altlasten ist von der jeweiligen Bemessungsgrundlage sowie der künftigen Preis- und Zinsentwicklung abhängig. Hinsichtlich der Zinsentwicklung ist hier ausschließlich die Entwicklung der handelsrechtlichen Zinsstrukturkurve relevant. Künftige Preis- und Zinsentwicklungen führen damit je nach Ausprägung zu einem Anstieg bzw. einem Rückgang der Rückstellungen für Altlasten. Auf Basis der dargelegten Berechnung der Altlasten sind die nachfolgend aufgeführten Ausgleichsansprüche gegen die öffentliche Hand abgeleitet worden. Die Ausgleichsansprüche werden auf der Aktivseite unter den Forderungen ausgewiesen.
Die Ausgleichsansprüche für Altersversorgung ergeben sich neben den Aufzinsungen der Rückstellungen wegen Laufzeitänderung aus den Jahren 2019 und 2021 aus in Vorjahren ausfinanzierten Verpflichtungen. Die Ausgleichsansprüche für Bergschäden, Schachtsanierung und die personellen Abwicklungskosten setzen sich zusammen aus den zum 31. Dezember 2023 bilanzierten Verpflichtungen sowie den kumulierten Inanspruchnahmen. Der Bedarf überschreitet die maximalen Ausgleichansprüche um 18 Mio. € und somit sind die berücksichtigten Ausgleichsansprüche auf den maximalen Wert von 2.121 Mio. €. zu begrenzen. Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung ist nach den Zahlungsströmen (Cashflows) aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert und nach dem Rechnungslegungsstandard des DRS 21 aufgestellt. Sie stellt die zahlungswirksamen Veränderungen des Finanzmittelfonds im RAG-Stiftung-Konzern dar:
(1) Cashflow aus laufender GeschäftstätigkeitDer Konzernjahresüberschuss wird um Auswirkungen von nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträgen sowie um Posten, die dem Cashflow aus der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, bereinigt. Des Weiteren werden die Veränderungen der Bilanz ermittelt und dem Ergebnis hinzugerechnet. Dabei werden Effekte aus der Verrechnung von Vermögenswerten und Schulden gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB und der Veränderung des Konsolidierungskreises eliminiert. (2) Cashflow aus der InvestitionstätigkeitIm Cashflow aus der Investitionstätigkeit sind die Mittelzu- und -abflüsse aus dem Anlagevermögen enthalten. Des Weiteren enthält er auch Zahlungsströme aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition und erhaltene Zinsen und Dividenden. (3) Cashflow aus der FinanzierungstätigkeitDem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit sind die Zahlungsströme aus gezahlten Zinsen und Dividenden sowie Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen und Zuwendungen zugeordnet. Des Weiteren sind die Zahlungsströme aus der Aufnahme oder der Tilgung von Finanzschulden enthalten. (4) Finanzmittelfonds zum JahresendeÜberleitung vom Finanzmittelbestand lt. Bilanz unter dem Posten "Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks" zum Finanzmittelfonds:
Der Finanzmittelbestand wurde nicht zur Sicherheit für eigene Verbindlichkeiten verpfändet. Gesamtbezüge des Vorstandes und des KuratoriumsDie Gesamtbezüge des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023 belaufen sich auf 3,1 Mio. € (Vorjahr: 3,0 Mio. €). Die Bezüge des Kuratoriums für das Geschäftsjahr 2023 betragen 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €). Ereignisse nach Schluss des GeschäftsjahresEs sind keine Ereignisse nach dem 31.12.2023 vorgefallen, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des RAG-Stiftung-Konzerns wesentlich beeinflusst haben.
Essen, den 15. April 2024 RAG-Stiftung Der Vorstand Tönjes Bergerhoff-Wodopia Dr. Rupp Entwicklung des Konzernanlagevermögens vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Anlage zum Konzernanhang zum 31. Dezember 2023 (in Mio. Euro)
Entwicklung des Konzernanlagevermögens vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Anlage zum Konzernanhang zum 31. Dezember 2023 (in Mio. Euro)
Aufstellung des Anteilsbesitzes der RAG-Stiftung zum 31. Dezember 2023
1) Inanspruchnahme von Erleichterungen gem.
§ 264 (3) bzw. § 264b HGB
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die RAG-Stiftung, Essen PrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der RAG-Stiftung, Essen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der RAG-Stiftung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 14 PublG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den nach § 13 PublG anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 14 PublG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 15. April 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Erik Hönig, Wirtschaftsprüfer Jörg Klein, Wirtschaftsprüfer |
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