Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 708247
Eingetragen
16.12.2009
Branche
Großhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
Gegenstand
Der Import und Export von Waren aller Art, insbesondere EDV-Zubehör, Rohmaterialien (wie zum Beispiel Stahl) und Lebensmittel. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im Inund Ausland zu betreiben, sowie sich an anderen Gesellschaften im In- und Ausland zu beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Koroosh Biria
seit 16.12.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Koroosh Biria
Klingenweg 20, 69118 Heidelberg
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BHD Handelsagentur GmbH

Edingen-Neckarhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 70.303,52 97.046,02
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 70.067,95 26.519,68
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 69.918,79 17.172,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 235,57 70.526,34
Bilanzsumme, Summe Aktiva 70.303,52 97.046,02

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 29.035,63 13.402,44
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 902,44 -1.455,49
III. Jahresüberschuss 15.633,19 2.357,93
B. Rückstellungen 7.350,56 1.550,00
C. Verbindlichkeiten 33.917,33 82.093,58
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 33.917,33 82.002,33
Bilanzsumme, Summe Passiva 70.303,52 97.046,02

Anhang


A. Angaben zur Form des Jahresabschlusses 2011 (Allgemeines)

1. Die Aufstellung des vorliegenden Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften des HGB (§§ 264 ff. HGB) und des GmbHG. Zum 01.01.2011 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzmodernisierungsgesetztes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde entsprechend der Vorschrift des § 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs.1 HGB liegt eine kleine Kapitalgesellschaft vor. Bezüglich der Rechnungslegung, Prüfung- und Offenlegung wurden die größenabhängigen Erleichterungen (§§ 274a, 276 und 288 HGB) für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs.1 S.4 HGB Gebrauch gemacht und keinen Lagebericht aufgestellt.
2. Die Posten der Aktivseite wurden mit den Posten der Passivseite ebenso wenig verrechnet wie die Aufwendungen mit den Erträgen. Lediglich der Posten "Latente Steuern" wurde entsprechend der gesetzlichen Vorschriften als Saldo in der Bilanz ausgewiesen.
3. Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2011 ist unter Bezugnahme auf § 265 Abs. 7 HGB weitgehend von Detailangaben entlastet worden; sie sind in den Anhang übernommen.
4. Die Bilanz zum 31.12.2011 ist nach § 266 HGB in Kontenform gegliedert.
5. Die Gewinn- und Verlustrechnung 2011 ist entsprechend § 275 Abs.1, 2 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 276 HGB wurde Gebrauch gemacht.
6. Wirtschaftsjahr: 01.01.2011 bis 31.12.2011.

B. Angaben zur Bilanz zum 31.12.2011 (§ 284 Abs. 1 HGB)

1. Anlagespiegel: Die Entwicklung des Anlagevermögens wird grundsätzlich unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt.

2. Anlagespiegel (kein Anlagevermögen vorhanden).

C. Angaben zur Gewinn- u. Verlustrechnung 2011 (§284 Abs. 1 HGB)

1. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§ 277 Abs. 4 Satz 3 HGB) liegen nur in geringem Umfang vor. Abzinsungen waren auch nach dem BilMoG nicht vorzunehmen.

2. Abschreibungen nach steuerlichen Vorschriften (§ 281 Abs. 2 Satz 1 HGB) im Rahmen des § 6 Abs.2 EStG wurden in der Handelsbilanz nicht vorgenommen.

D. Angaben aufgrund § 284 Abs. 2 HGB

1. Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden:
a) Der Jahresabschluss 2011 ist vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt (§ 268 Abs. 1 HGB, § 46 Nr. 1 GmbHG). Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 stimmen mit denen der Schlussbilanz zum 31.12.2010 überein. Eine Übergangsbilanz wurde aufgestellt. Die Bewertung erfolgte grundsätzlich durch Einzelfeststellung. Namentlich sind alle erkennbaren und vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden. Das Saldierungsverbot des § 246 HGB wurde beachtet. Bilanzierungsverbote gemäß § 248 HGB wurden beachtet. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Am Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.
b) Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden unter Beachtung des Niederstwertprizips zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Preisminderungen bewertet.
c) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch den Ansatz einer Pauschalwertberichtigung ausreichend berücksichtigt. Die liquiden Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.
d) Verbindlichkeiten wurden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
e) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag gebildet, soweit diese Ausgaben Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellten.
f) Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 € wurde zum Nennwert angesetzt.
g) Die Rückstellungen wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Eine Abzinsung war nicht vorzunehmen, da die Restlaufzeiten aller Rückstellungen geringer als ein Jahr sind. Bei der Bildung ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden.
h) Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres. Latente Steuern waren nicht zu aktivieren bzw. zu passivieren.

E. Angaben aufgrund § 285 HGB

1. Verbindlichkeitenspiegel (§ 285 Nr. 1 und 2 HGB):

 
31.12.2011
bis zu 1 Jahr
31.12.2010
bis zu 1 Jahr
gg. Kreditinstitute
70.526,34 €
70.526,34 €
22.121,01 €
22.121,01 €
gg. Gesellschafter
0,00 €
0,00 €
91,25 €
91,25 €
aus. Lief. u. Leist
8.458,54 €
8.458,54 €
55.199,86 €
55.199,86 €
Sonstige VB
0,00 €
0,00 €
478,43 €
478,43 €
Summe
 
 
 
 



2. Sonstige Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 HGB liegen keine vor.
3. Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB): keine
4. Forderungsspiegel (§ 285 Nr. 1 und 2 HGB):
  

 
31.12.2011
bis zu 1 Jahr
31.12.2010
bis zu 1 Jahr
gg. Kreditinstitute
235,57 €
235,57 €
70.526,34 €
70.526,34 €
Steuerüberzahlungen
0,00 €
0,00 €
2.431,83 €
2.431,83 €
gg. Gesellschafter
69.918,79 €
0,00 €
17.172,00 €
0,00 €
aus. Lief. u. Leist
0,00 €
0,00 €
6.676,65 €
6.676,65 €
Sonstige VB
239,20 €
239,20 €
239,20 €
239,20 €
Summe
 
 
 
 


Zum 31.12.2011  bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren in Höhe von 0,00 €. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr belaufen sich auf 69.918,79 € zum 31.12.2011.
5. Bezüge des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 9a HGB): keine
6. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB):
Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft war Herr Koroosh Biria. Ein Aufsichts- oder Beirat besteht nicht.
7. Umfang der steuerlichen Belastung der Ergebnisse (§ 285 Nr.6 HGB):
Körperschaftssteuer 3.243,00 €
SolZ zur KSt 178,00 €
Gewerbesteuer 2.570,00 €

F. Sonstige Angaben:

1. Soweit vorliegender Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, lagen diese im Geschäftsjahr nicht vor.
2. Angaben nach § 42 Abs.3 GmbHG:
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen im Geschäftsjahr die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Forderungen 69.918,79 €
Diese Posten werden gesondert in der Bilanz ausgewiesen.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.09.2012 festgestellt.

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