SimX GmbH -
Simulation & modelling expertise
Altdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 10.12.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
25.166,12 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
166,12 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.166,12 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.839,94 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
2.160,06 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.326,18 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.326,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.166,12 |
Anhang
Rechtliche Verhältnisse
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft und deshalb gemäß § 316
HGB nicht prüfungspflichtig.
Die
Firma lautet: SimX GmbH - Simulation & modelling
expertise
Rechtsform: Gesellschaft mir beschränkter
Haftung
Sitz der Gesellschaft: 71155 Altdorf
Gegenstand des Unternehmens: Consulting, Engineering
u. Lösungen im Bereich Simulation u. Modellierung
für die Industrie
Die Gesellschaft wurde mit
Gesellschaftsvertrag vom 10. Dezember 2010
gegründet.
Die Gesellschaft ist im
Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart in
Abteilung B Nr. 736179 seit dem 12. Januar 2011
eingetragen.
Geschäftsjahr: Kalenderjahr
Das
Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000
EUR.
Zu
Geschäftsführern sind bestellt:
Herr Benoit Bazin, 71155 Altdorf sowie
Frau Sophie Celine Pastorelli, 71155 Altdorf
Diese sind jeder für sich
alleinvertretungsberechtigt und von der Beschränkung
des § 181 BGB befreit.
Ein Aufsichtsrat ist nicht zu bilden.
Zuständiges Finanzamt: Böblingen
Steuernummer: 56098/13198
USt-Ident.-Nummer: DE275382193
Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Firma wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Bilanzgliederung ist nach § 266 Abs. 2 HGB
unter Inanspruchnahme von Erleichterungen nach § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB erfolgt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt und nach § 275 HGB
unter Anwendung von Erleichterungen nach § 276 HGB
gegliedert.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen, die für kleine Kapitalgesellschaften
im Sinne des § 288 HGB gelten, wurde gem. § 274a
HGB Gebrauch gemacht.
Angaben zur Generalnorm (§ 264 Abs. 2 HGB):
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgte entsprechend den handels- und - soweit
zulässig - steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung und
Bilanzierung und vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Firma.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 284
Abs. 2 HGB):
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (wie Firmenwert und
Software) werden grds. nach den steuerrechtlichen
Grundsätzen aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer (im Falle des Firmenwertes auf 15 Jahre)
abgeschrieben.
Vom Wahlrecht nach §248 Abs.2 S.1 HGB bzgl.
selbst geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände wird kein Gebrauch gemacht.
Sachanlagevermögen wird grds. zu den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und -
soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen werden dabei nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und, soweit zulässig,
entsprechend den steuerlichen Vorschriften
planmäßig und im Jahr des Zu- bzw. Abganges pro
rata temporis vorgenommen. Bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung werden diese mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert bis 410,00 EUR werden
im Zugangsjahr aktiviert und entsprechend den steuerlichen
Vorschriften voll abgeschrieben.
Finanzanlagen werden grds. höchstens mit den
Anschaffungskosten beziehungsweise mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt, sofern die
Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten am
Bilanzstichtag angesetzt. In die Herstellungskosten werden
dabei ggf. auch notwendige Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten einbezogen, jedoch nicht anteilige
Verwaltungs- und Sozialkosten. Ebenfalls nicht einbezogen
werden Fremdkapitalzinsen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit usw. ergeben, werden durch
angemessene Abwertung berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nominalwert oder dem am
Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei
erkennbaren Einzelrisiken werden ggf.
Einzelwertberichtigungen auf Forderungen vorgenommen.
Rückstellungen werden in der Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist (notwendiger
Erfüllungsbetrag). Sie berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sofern
diese am Abschlussstichtag eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr besitzen, werden diese mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden nach den anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels
der Projected-Unit-Credit-Methode errechnet.
Als Rechnungsgrundlagen werden hierbei die
Richttafeln 2005 von Klaus Heubeck sowie der von der
Deutschen Bundesbank für das Berichtsjahr vorgegebene
durchschnittliche Marktzinssatz verwendet. Gehalts- und
Rentenanpassungen sind grds. mit 2,0 % p. a. eingerechnet.
Verbindlichkeiten werden grds. mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über diesen Beträgen liegen, werden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden
grundsätzlich zum amtlichen Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag umgerechnet.
Unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden ggf. mit einem
Zinssatz von 5,5 % p. a. abgezinst.
Die Bilanzierung erfolgt grds. vor
Ergebnisverwendung.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden:
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr i. S. d.
§ 284 Abs. 2 Nr.3 HGB fand nicht statt, da es sich um
das Gründungsjahr der Gesellschaft handelt.
Angaben zur Bilanz:
Bilanz
AKTIVA
Die Aufgliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens auf der Grundlage des §
268 Abs.2 HGB ist dem Anlagenspiegelzu entnehmen. Im
vorliegenden (Rumpf-)Wirtschaftsjahr war jedoch kein
Anlagevermögen vorhanden.
Anteile oder Ausleihungen an verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und/oder Ausleihungen an Unternehmungen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind
ebenfalls nicht auszuweisen.
Die Forderungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände ergeben sich aus der
Bilanz und enthalten:
Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG): keine
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
(§ 271 HGB): keine
Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht (§ 271 HGB):
keine
PASSIVA
Unter der Position
Gezeichnetes Kapital sind die Stammeinlagen der
Gesellschafter
ausgewiesen.
Die
Verbindlichkeiten ergeben sich aus der Bilanz und
enthalten:
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§
42 Abs. 3 GmbHG): i. H. v. 184,76 EUR;
davon Pensionsrückstellungen: keine.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
(§ 271 HGB): keine
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht (§ 271
HGB): keine.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind durch eine Kreditorenliste zum Bilanzstichtag
nachgewiesen..
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind im branchenüblichen Umfang durch
Eigentumsvorbehalt gesichert..
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5
Jahren (§ 285 Abs. 1 a) HGB):
bestehen keine.
Sonstige Angaben
Eventualverbindlichkeiten im Sinne des § 268 Abs. 7
HGB bestehen nicht.
Nicht passivierte Pensionsverpflichtungen bestehen
ebenfalls keine (Art. 28 Abs. 2 EGHGB).
Darlehen an Organmitgliedern im Sinne des § 285 Nr.
9 c) HGB bestehen am Bilanzstichtag keine.
Entsprechende Verbindlichkeiten diesen
gegenüber bestehen in Höhe von 184,76 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.07.2012 festgestellt.
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