AWVC Abfallverwertungsgesellschaft mbH
Weißer Weg 180, 09131 Chemnitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jana Neubert seit 19.4.2024 | Geschäftsführer |
Michaela Dietel seit 19.4.2024 | Prokura |
Knut Förster seit 11.8.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Abfallwirtschaftsverband Chemnitz | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AWVC Abfallverwertungsgesellschaft mbHChemnitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023AWVC Abfallverwertungsgesellschaft mbH, Chemnitz1 Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)-Grundsätze Für den Jahresabschluss finden entsprechend § 18 des Gesellschaftsvertrages i. V. m. § 96 a Abs. 1 Nr. 8 SächsGemO die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches §§ 238 ff. HGB Anwendung. Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht § 266 und § 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit Anschaffungs- und Herstellungskosten, abzüglich Skonti, zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Für Anlagegüter mit einem Anschaffungswert bis EUR 800,00 erfolgt eine Sofortabschreibung. Für Anlagegüter, die bis zum Jahr 2021 mit einem Anschaffungswert von EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 angeschafft wurden, erfolgt die Abschreibung linear auf 5 Jahre. Abnutzbare Vermögensgegenstände werden planmäßig entsprechend der amtlichen AfA-Tabellen linear abgeschrieben. Vorräte sind zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des niedrigeren beizulegenden Wertes bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag angesetzt. Flüssige Mittel und Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nennwert bewertet. Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt. Gewährte Fördermittel wurden als Sonderposten für Investitionszuschüsse passiviert und werden entsprechend der Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst. Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages dotiert und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Preissteigerungen und die Abzinsung gemäß § 253 Absatz 2 HGB wurden bei Rückstellungen von mehr als einem Jahr berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. 2 Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2.1. Entwicklung des Anlagevermögens Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. 2.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen belaufen sich insgesamt auf EUR 86.662,05. Davon entfallen auf Forderungen gegen den Gesellschafter EUR 80.701,93 (Vj.: EUR 14.137,28). Diese betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 61.107,82 (Vj.: EUR 423,67) und Forderungen im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft in Höhe von EUR 19.594,11 (Vj.: EUR 13.713,61). Forderungsspiegel
2.3. Sonderposten für Investitionszuschüsse In den Geschäftsjahren 2003 und 2004 wurde die steuerfreie Investitionszulage in Höhe von insgesamt EUR 7.397.861 in einen Sonderposten für Investitionszuschüsse eingestellt, der über die Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes - Errichtung der Restabfallbehandlungsanlage - ertragswirksam aufgelöst wird (bis 31.05.2020, Ausnahme Gebäudeteile, Hallen). Der Buchwert des Sonderpostens beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 193.135 (Vj.: EUR 207.711). Für die Optimierung der Restabfallbehandlungsanlage wurden von der SAB Fördermittel in Höhe von EUR 510.072 gewährt. Diese sind ebenfalls in einen Sonderposten für Investitionszuschüsse eingestellt und werden über die Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst. Der Buchwert dieses Sonderpostens beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 62.098 (Vj.: EUR 64.998). Im Jahr 2022 wurde von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Förderung in Höhe von EUR 9.322 gewährt. Diese ist in einen Sonderposten für Investitionszuschüsse eingestellt, der über die Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes - Kompressor - ertragswirksam aufgelöst wird (bis 31.10.2025). Der Buchwert des Sonderpostens beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 5.397 (Vj.: EUR 8.341). 2.4. Rückstellungen Zum 31. Dezember 2023 wurden Rückstellungen in Höhe von TEUR 108 (Vj.: TEUR 151) gebildet. Diese betreffen im Einzelnen: TEUR 27 für Archivierung, TEUR 24 für ausstehende Rechnungen, TEUR 22 für nicht behandelten Abfall, TEUR 19 für Urlaub und Überstunden und TEUR 16 für Prüfungskosten. 2.5. Verbindlichkeitsspiegel
2.6. Umsatzerlöse Umsätze werden ausschließlich mit dem Gesellschafter AWVC erzielt. Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
3 Ergänzende Angaben 3.1. Angaben nach § 264 Absatz 1 a HGB Die AWVC Abfallverwertungsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in 09131 Chemnitz, Weißer Weg 180 und wird geführt beim Amtsgericht Chemnitz unter der Nummer HRB 2861. 3.2. Organe der AWVC Abfallverwertungsgesellschaft mbH Die satzungsgemäßen Organe der Gesellschaft sind - die Gesellschafterversammlung - der Aufsichtsrat - die Geschäftsführung. 3.2.1 Gesellschafterversammlung Der Gesellschafter wird vom Verbandsvorsitzenden des Abfallwirtschaftsverbandes Chemnitz, Herrn Knut Kunze vertreten. 3.2.2 Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern: Herr Knut Kunze, Polizeidirektor Bürgermeister Dezernat 3 - Recht, Sicherheit und Umweltschutz der Stadt Chemnitz für die Stadt Chemnitz Herr Jens Irmer, Diplom-Betriebswirt Geschäftsführer der EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH für den Landkreis Mittelsachsen Herr Rico Ott, Leitender Verwaltungsdirektor Abteilungsleiter Umwelt, Verkehr und Sicherheit für den Erzgebirgskreis Als Vorsitzender des Aufsichtsrates wurde Herr Knut Kunze gewählt. Herr Irmer ist Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender. 3.2.3 Geschäftsführung Zum Geschäftsführer sind Herr Knut Förster und Frau Jana Neubert (ab 01.07.2023) bestellt. Herr Hendrik Haertwig schied zum 30.06.2023 aus. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 3.2.4 Aufwandsentschädigungen Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes. 2023 wurden dafür insgesamt EUR 1.550 verausgabt. 3.3. Personalentwicklung Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl im Jahr 2023 betrug 19 (Vj.: 22). Zusätzlich wurden in 2023 3 Mitarbeiter über Zeitarbeitsfirmen geleast. 3.4. Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers Das Honorar des Abschlussprüfers beläuft sich nach § 285 Nr. 17 HGB für Abschlussprüfungsleistungen auf TEUR 8 netto. 3.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen von TEUR 641 aus laufenden Verträgen. Davon entfallen TEUR 167 auf den Gesellschafter für kaufmännische und Personaldienstleistungen. Weitere wesentliche Verträge bestehen für Reinigungsdienstleistungen der RABA sowie für Miete und Inspektion des Radladers CAT 926M. 4. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis in Höhe von EUR 41.639,12 auf neue Rechnung vorzutragen.
Chemnitz, den 16. August 2024 sonstige Berichtsbestandteile
gez. Knut Förster, Geschäftsführer gez. Jana Neubert, Geschäftsführerin Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2024 festgestellt. |
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