ATR
Automatisierungstechnik Rausch GmbH
Allendorf
(Lumda)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
44.228,00 |
52.054,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
101,00 |
735,00 |
| II.
Sachanlagen |
44.127,00 |
51.319,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
172.051,42 |
229.119,10 |
| I.
Vorräte |
60.940,00 |
25.147,88 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
109.834,19 |
202.815,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.277,23 |
1.156,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.087,44 |
9.755,84 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
170.544,23 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
393.911,09 |
290.928,94 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
22.183,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
196.108,82 |
3.381,04 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
170.544,23 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
76.856,18 |
97.834,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
317.054,91 |
170.911,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
393.911,09 |
290.928,94 |
Anhang
9.1
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ATR Automatisierungstechnik
Rausch wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im
Anhang gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
9.2
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
9.2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten ab Euro 60,00 bis zu einem Wert von
Euro 150,00 wurden analog § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Die steuerrechtliche Vorschrift des § 6 Abs. 2a
EStG für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
aus Vorjahren und aus dem aktuellen Jahr im Wert von Euro
150,01 bis Euro 1.000,00, mit Bildung eines Sammelpostens
mit Poolabschreibung über 5 Jahre, wurde analog
angewandt, da der Sammelposten von untergeordneter
Bedeutung für die Handelsbilanz ist.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
In die Herstellungskosten der Vorräte wurden
gem. § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch
die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Wahlrechte nach § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB wurden nicht
ausgeübt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Flüssige Mittel wurden zu Nennbeträgen
bilanziert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten latente
Steuern die nach § 249 HGB zurückzustellen waren.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Bei den sonstigen Rückstellungen wurden Preis-
und Kostensteigerungen bei der Ermittlung des
Erfüllungsbetrages berücksichtigt, soweit diese
schon feststanden.
Die sonstigen Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
laufzeitadäquaten Marktzins nach Maßgabe des
Einzelbewertungsgrundsatzes abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
9.2.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
9.3
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
9.3.1
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00)
9.3.2
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2010 einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe
von Euro 170.544,23 aus.
Seitens der Gesellschaft liegt eine positive
Fortführungsprognose vor. Für die kommenden
Geschäftsjahre ist mit einer deutlichen Verbesserung
der Umsatz- bzw. Ertragssituation zu rechnen. Daher ist
eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts nicht
gegeben.
Ein diese Aussage bestätigender aktueller
Überschuldungsstatus wurde uns nicht vorgelegt und die
Erstellung eines Überschuldungsstatus war nicht
Gegenstand unseres Auftrags.
9.3.3
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 310.926,47
(Vorjahr: Euro 137.105,31).
9.3.4
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 33.805,75 (Vorjahr: Euro
47.804,35).
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
- Pfandrecht an beweglichen Sachen
- Eigentumsvorbehalt
9.4
Sonstige Pflichtangaben
9.4.1
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
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Reinhold Rausch
|
ausgeübter Beruf:
|
Dipl. Ingenieur
|
9.4.2
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
2.722,42
|
9.4.3
Unterschrift der Geschäftsleitung
Allendorf / Lda., den 14. Oktober 2011
(gez.) Reinhold Rausch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2011
festgestellt.
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