TMI AH
Verwaltung GmbH (vormals: Autohaus Mayer
Vertriebsgesellschaft mbH)
Neumünster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.144,00 |
7.002,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.144,00 |
7.002,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.165.381,73 |
2.665.274,18 |
| I.
Vorräte |
424.040,50 |
1.608.728,96 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
353.243,46 |
812.880,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
388.097,77 |
243.665,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
942,26 |
848,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.172.467,99 |
2.673.125,01 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
707.904,92 |
687.032,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
682.904,92 |
662.032,83 |
| B.
Rückstellungen |
51.604,48 |
62.942,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
412.958,59 |
1.923.149,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.172.467,99 |
2.673.125,01 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2020 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise
wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften
für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Kiel, HRB Nr. 10430 unter der Firma Autohaus
Mayer Vertriebsgesellschaft mbH eingetragen. Der Sitz der
Gesellschaft ist Neumünster.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear bzw. degressiv abgeschrieben. Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 800,00
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
3. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
unter Berücksichtigung der zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.
Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der
sich aus dem Tageswert am Abschlussstichtag ergibt, wurden
entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter
der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei
der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken
aus einer verminderten Verwertbarkeit des
Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.
4. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
5. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in €
|
Ausleihung
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
360.000,00
|
Eine Verzinsung erfolgte
vertragsgemäß.
6. Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
7. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
8. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der
teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzgewinn" in
Höhe von € 682.904,92 ist ein Gewinnvortrag aus
dem Vorjahr in Höhe von € 662.032,83 enthalten.
9. Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268
Absatz 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt
€ 0,00.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden.
10. Die
Steuerrückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
11. Die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden.
12. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285
HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr
€ 1.023.149,70 und mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren € 900.000,00.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
€ 52.958,59 sowie die Restlaufzeit mehr als
fünf Jahren € 360.000,00.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in
Höhe von € 96.000,00. (§ 285 Nr. 3a HGB)
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 12.
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Tomas Mayer (§ 285 Nr. 10
HGB).
sonstige Berichtsbestandteile
Neumünster, den 16. August
2021 gez. Tomas Mayer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2021 festgestellt.
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