Gothic Musikverlag und Studio GmbH
Frankfurter Straße 89, 53773 Hennef (Sieg), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helmuth Rüßmann seit 24.7.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gothic Musikverlag GmbHHennefJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktivseite
ANHANGAKTIVSEITE1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Der Jahresabschluss wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederung- und Bewertungsgrundsätzen des Handelsgesetzbuches, sowie der einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags/ der Satzung aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Zugänge von so genannten geringwertigen Wirtschaftsgütern (150,00 bis 410,00 Euro) wurden gem. § 252 (2) HGB i.V.m. § 6 (2) EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Dieser Bewertungsansatz wurde in die Handelsbilanz übernommen. Innerhalb der Finanzanlagen sind die Genossenschaftsanteile des Anlagevermögens generell zu den Anschaffungskosten angesetzt worden. Die Vorräte bzw. die geleisteten Anzahlungen (Autorentantiemenvorauszahlungen) wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten i. S. d. § 255 Abs. 1 HGB angesetzt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - § 268 Abs. 4 HGB Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben insgesamt € 28.122,74 (VJ € € 28.649,29) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. PASSIVSEITE1. Rückstellungen Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen zum Erfüllungsbetrag ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen worden. 2. Angaben zu den Verbindlichkeiten - §§ 285 Nr. 1a und 1b, 251, 268 Abs. 5 und 7 HGB Von den Verbindlichkeiten haben insgesamt € 22.866,85 (VJ € 5.573,22) eine Restlaufzeit bis ein Jahr. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. 3. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE - §§ 251, 268 ABS. 7 HGB
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor. SONSTIGE PFLICHTANGABEN - § 285 HGB1. Alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans - § 285 Nr. 10 HGB Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Person geführt:
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