piezosystem
jena GmbH
Jena
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.211.715,87 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
34.831,50 |
| II.
Sachanlagen |
168.419,71 |
| III.
Finanzanlagen |
1.008.464,66 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.450.794,04 |
| I.
Vorräte |
1.350.464,88 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.421.458,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
678.870,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.393,09 |
| Summe
Aktiva |
4.680.903,00 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.714.759,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
200.000,00 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
9.200,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
-115.800,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
3.241.503,17 |
| IV.
Jahresüberschuss |
398.255,84 |
| B.
allgemeiner passiver steuerlicher
Ausgleichsposten |
64.430,39 |
| C.
Rückstellungen |
515.610,85 |
| D.
Verbindlichkeiten |
386.102,75 |
| Summe
Passiva |
4.680.903,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der piezosystem jena GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 1.000,00
netto wurden gemäß § 6 Absatz 2 bzw. 2a
EStG bewertet. Da diese Vermögensgegenstände
insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind, wurden sie in
der Handelsbilanz ebenso bewertet.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
ausgewiesen.
Soweit erforderlich, wurde für die
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens der
am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu
Anschaffungskosten ausgewiesen, soweit nicht niedrigere
Wertansätze gegeben waren.
Die Bewertung der Kassenbestände erfolgte zum
Nennwert. Forderungen gegenüber Kreditinstituten
wurden mit dem Nominalbetrag angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Der aktive Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung wurde zum beizulegenden Zeitwert
angesetzt.
Das Eigenkapital entspricht dem Saldo der Aktiva
abzüglich Rücklagen, Rückstellungen,
Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen gemäß
§ 253 HGB durchgeführt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten alle noch
nicht veranlagten Steuern des Unternehmens.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Archivierungsrückstellung wurde nach
Betrachtung der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit mit
dem steuerlichen Wert angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Fremdwährungsposten wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in Euro
umgerechnet.
Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der
Passivseite Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen,
soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten
der Bilanz
Pensionsrückstellungen:
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
Aus der geänderten Bewertung der laufenden
Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen
erforderlich. Der erhöhte Zuführungsbetrag wird
über 15 Jahre angesammelt; die Überdeckung
beträgt zum 31.12.2022 EUR 832,00.
Verrechnung von
Vermögensgegenständen und Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag der Schulden |
EUR 461.961,00 |
Zeitwert der verrechneten
Vermögenswerte |
EUR 413.215,00 |
Verrechnete Aufwendungen |
EUR 14.288,00 |
Verrechnete Erträge |
EUR 0,00 |
Zur Bestimmung des Zeitwertes mit Hilfe allgemein
anerkannter Bewertungsmethoden wurden folgende Annahmen
zugrunde gelegt: Deckungskapital unter Beachtung der
Bestimmungen des koordinierten Ländererlasses vom
22.02.1963 (BStBl 1963 II 47, Ziffer 4).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren beträgt EUR 0,00.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 0,00.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR
139.149,00 (Vorjahr: EUR 151.741,00).
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Dr.
Bernt Götz geführt.
Angaben über den Anteilsbesitz an anderen
Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile:
§ 286 Abs. 3 HGB wurde angewendet.
Jena, den 22. Dezember
2023
gezeichnet: Herr Dr. Bernt Götz
Geschäftsführer
piezosystem jena GmbH
Die Feststellung bzw. Billigung des
Jahresabschlusses erfolgte am 22. Dezember 2023.
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