Stammdaten

Register
Amtsgericht Bayreuth HRB 3497
Vorher
Detlef Fassold GmbH
Eingetragen
11.9.2001
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationHerstellung von SolarwärmekollektorenWärme- und Kältehandel
Gegenstand
Gegenstand geändert, nun: ist die Ausführung von Sanitär- und Heizungsarbeiten, einschließlich der Installation und Wartung von Solaranlagen sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Eugen Heizenreider
seit 10.1.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Eugen Heizenreider
Bayreuth
30.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fassold Haustechnik GmbH

Bayreuth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 21.288,00 30.789,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.094,00 7.640,00
II. Sachanlagen 16.194,00 23.149,00
B. Umlaufvermögen 574.585,49 410.672,93
I. Vorräte 47.432,51 13.341,19
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 306.377,94 275.855,70
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 220.775,04 121.476,04
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 628,99
Bilanzsumme, Summe Aktiva 595.873,49 442.090,92

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 285.795,72 236.954,05
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Gewinnvortrag 206.954,05 162.030,84
III. Jahresüberschuss 48.841,67 44.923,21
B. Rückstellungen 102.708,48 115.623,78
C. Verbindlichkeiten 207.369,29 89.513,09
Bilanzsumme, Summe Passiva 595.873,49 442.090,92

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Fassold Haustechnik GmbH (Amtsgericht Bayreuth, HRB 3497) wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibung gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Werteverzehr des Anlagevermögens beachtet. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben € 58.350,28 (Vj. € 60.850,00) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen € 5.946,16 (Vj. € 0,00).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen € 0,00 (Vj. € 172,50).

Sämtliche Verbindlichkeiten weisen wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr aus.

IV. Sonstige Angaben

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Eugen Heizenreider, Unternehmer.

Die durchschnittliche Arbeitnehmeranzahl beträgt 5 (Vorjahr: 5).

Der Jahresabschluss 2023 wurde am 14.05.2025 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

Bayreuth, den 14.05.2025

gez. Eugen Heizenreider (Geschäftsführer)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.5.2025.

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