Camping
Profi GmbH
Berngau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.09.2017 bis zum 31.08.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.8.2018
EUR |
31.8.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
63.604,00 |
63.158,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.477,00 |
6.075,00 |
| II.
Sachanlagen |
61.127,00 |
57.083,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.607.697,54 |
5.411.257,79 |
| I.
Vorräte |
4.093.447,66 |
4.009.940,51 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.103.814,05 |
949.205,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
410.435,83 |
452.111,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.376,51 |
7.823,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.675.678,05 |
5.482.239,25 |
Passiva
|
|
31.8.2018
EUR |
31.8.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
167.835,38 |
356.420,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.184.517,67 |
4.804.249,34 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.325,00 |
21.569,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.675.678,05 |
5.482.239,25 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft hat als kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss generell
nach den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB
sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufzustellen. Als kleine Kapitalgesellschaft wird von den
Erleichterungen nach § 288 HGB Gebrauch gemacht.
Verzichtbare Angaben werden nach § 286 HGB
unterlassen.
Die Voraussetzungen für eine
Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 HGB sind nicht
erfüllt.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist
in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Die angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 Euro wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und sofort abgeschrieben. Es besteht
keine Beeinträchtigung der handelsrechtlichen
Aussagefähigkeit.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt; erkennbare Risiken bestanden nicht.
Der Kassenbestand wurde zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
C.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
D.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Abschreibungen des Geschäftsjahres
I. Immmaterielle Vermögensgegenstände: Euro
2.477,00 (Vorjahr: Euro 6.075,00)
II. Sachanlagen: Euro 61.127,00 (Vorjahr: Euro
57.083,00)
Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00)
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
weniger als 1 Jahr bzw. von mehr als 5 Jahren
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr beträgt
Euro 5.184.517,67 (Vorjahr: Euro 4.804.249,34)
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Art / Form der Sicherheiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 108.894,68.
Die Sicherheiten wurden in Form von
Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung
gewährt.
E.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
François Feuillet, Geschäftsführer
Armin Hahn, Prokurist
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Ausleihungen: Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00)
Forderungen: Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00)
Verbindlichkeiten: Euro 5.048.913,09 (Vorjahr: Euro
4.570.976,12)
Angaben nach § 285 Nr. 14 HGB
Die Trigano Deutschland GmbH & Co. KG,
Kreuznacher Str. 78, 55576 Sprendlingen, Amtsgericht
Bingen, HR A 2419, ist Alleingesellschafterin der Firma
CAMPING-PROFI GmbH. Sie ist gemäß § 290
Abs. 1 HGB i.V.m. § 264a HGB verpflichtet einen
Konzernabschluss unter Einbeziehung der Tochter- und
Enkelgesellschaften sowie einen Konzernanhang und einen
Konzernlagebericht zu erstellen. Es erfolgt die Befreiung
von der Erstellung eines Konzernabschlusses
gemäß § 291 Abs. 1 HGB.
Die Firma Trigano S.A., Paris/Frankreich ist
Alleingesellschafterin und Muttergesellschaft der Trigano
Deutschland GmbH & Co. KG. Sie erstellt den befreienden
Konzernabschluss nach § 291 Abs. 1 HGB, der unter
folgender Adresse erhältlich ist:
Trigano S.A.
100, rue Petit, 75019 Paris
Frankreich
Ergebnisabführungsverpflichtung
Der Jahresüberschuss 2017/2018 wird in
Erfüllung der Gewinnabführungsverpflichtung an
die Organträgerin Trigano Deutschland GmbH & Co.
KG abgeführt.
F.
Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang zum
31. August 2018 geben entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
sonstige Berichtsbestandteile
gezeichnet: François Feuillet
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.12.2018 festgestellt.
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