Antony-Farben GmbH
Neunkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.158,00 |
8.015,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
675,50 |
| II.
Sachanlagen |
4.156,50 |
7.340,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
521.732,73 |
542.511,11 |
| I.
Vorräte |
390.600,00 |
375.600,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
129.667,21 |
162.720,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
7.133,97 |
| davon
gegen Gesellschafter |
61.263,88 |
67.492,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.465,52 |
4.190,77 |
| Aktiva |
525.890,73 |
550.526,61 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
143.390,32 |
130.156,81 |
| I.
eingefordertes Kapital |
46.016,26 |
46.016,26 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| 2.
eigene Anteile |
-5.112,93 |
-5.112,93 |
| II.
Gewinnrücklagen |
5.112,93 |
5.112,93 |
| III.
Gewinnvortrag |
79.027,62 |
36.794,22 |
| IV.
Jahresüberschuss |
13.233,51 |
42.233,40 |
| B.
Rückstellungen |
70.240,00 |
15.360,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
312.260,41 |
405.009,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
312.260,41 |
405.009,80 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
33.658,58 |
40.792,55 |
| Passiva |
525.890,73 |
550.526,61 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der
Antony-Farben GmbH, 66538 Neunkirchen
(Amtsgericht Saarbrücken, HRB 91923), wurde nach
den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG
aufgestellt.
Die Gesellschaft gilt zum Abschlussstichtag als
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten bilanziert und über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bilanziert und über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
geringwertigen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens wurden in analoger Anwendung des
§ 6 Abs. 2 EStG in voller
Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten oder zu
niedrigeren Tageswerten bilanziert.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Bei erkennbaren
Einzelrisiken erfolgt eine Wertberichtigung. Dem
allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird zusätzlich
durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und die
liquiden Mittel (Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten) sind mit ihren Nennbeträgen
bilanziert.
Erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen
wurden in vollem Umfang in den Rückstellungen nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt zum notwendigen
Erfüllungsbetrag. Die längerfristigen
Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung
zukünftiger Preissteigerungen und der
Abzinsungsvorschriften bewertet. Die Abzinsung erfolgte
unter Zugrundelegung der angemessenen Laufzeiten nach den
von der Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit ihrem
Erfüllungsbetrag.
III.
Angaben zur Bilanz
Die Gliederung der Bilanz per 31.12.2022 erfolgt nach
den für mittelgroße und große
Kapitalgesellschaften
(§ 267 Abs. 2 u. 3 HGB)
geltenden Gliederungsvorschriften des
§ 266 HGB.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens nach
§ 284 Abs. 3 HGB ist in dem als
Anlage beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. In
diesem sind auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres zu jedem Bilanzposten gesondert
vermerkt.
In der Bilanzposition sonstige
Vermögensgegenstände sind Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
61.263,88 € enthalten.
Das Stammkapital beträgt 100.000,00 DM und
wurde noch nicht auf EURO umgestellt. Der Ausweis in der
Bilanz erfolgt unter dem "gezeichneten Kapital" mit dem
umgerechneten Betrag in Höhe von
51.129,19 €.
Im Wirtschaftsjahr 2020 hat die Berichtsfirma eigene
Anteile unentgeltlich erworben. Der Nennbetrag der eigenen
Anteile in Höhe von 5.112,93 € wird
gemäß
§ 272 Abs. 1a S. 1 HGB
in der Vorspalte vom Posten "Gezeichnetes Kapital"
abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag
und den Anschaffungskosten wird in den Gewinnrücklagen
ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch selbstschuldnerische Bürgschaften eines
Gesellschafters gesichert. Ferner sind Forderungen aus
Warenlieferungen und Leistungen abgetreten. Die Abtretung
bezieht sich auf solche Forderungen, die aus der
Geschäftstätigkeit der Gesellschaft entstanden
sind oder hieraus künftig entstehen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr sind in der Bilanz zu jedem ausgewiesenen Posten
angegeben. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über fünf Jahre sind nicht vorhanden.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind in branchenüblichem Umfang durch
Eigentumsvorbehalt gesichert. Weitere Sicherheiten bestehen
für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten nicht.
IV.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt und gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gegliedert.
V.
Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung im Jahr 2022 erfolgte
durch Herrn Dietmar Walter Latz sowie Herrn Wolfgang Lauer,
der am 08. Februar 2022 zum
Geschäftsführer bestellt wurde. Die Eintragung
ins Handelsregister erfolgte am 14.06.2022.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug
acht.
VI.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Neunkirchen, den 11. Juli 2023
Antony-Farben GmbH
Dietmar
Latz
Wolfgang Lauer
(Geschäftsführer)
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.07.2023
festgestellt.
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