Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRB 23114
Vorher
Stadtwerke Bonn Bad GmbH
Eingetragen
17.8.2017
Branche
Erschließung von unbebauten GrundstückenBauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
die Entwicklung der Liegenschaft nördlich der Immenburgstraße in Bonn ("Innovationsdreieck") zu einem Quartier mit überwiegend gewerblicher Nutzung. Dafür setzt die Gesellschaft in ihrem Eigentum stehende Grundstücke ein und plant und entwickelt Projekte zur Realisierung des vom Rat der Bundesstadt Bonn beschlossenen Nutzungskonzepts (z. B. für eine Veranstaltungshalle, ein Quartierparkhaus, eine Mobilitätsstation sowie die Schaffung sonstiger Gewerbeflächen im Rahmen zulässiger Wirtschaftsförderung) mit dem Ziel neuer Unternehmensansiedlungen aus den Bereichen Dienstleistung, Kultur und Gewerbe.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hans Michael Thibault
seit 21.4.2026
Geschäftsführer
Frank Weirauch
seit 14.12.2023
Prokura
Prokura
Bernd Adolf Nottbeck
seit 17.8.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Bundesstadt Bonn
55.15%
44.85%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB)
Germany
27.575 €
55.15%
Bauprojekt ehem. Güterbahnhof Bonn GmbH & Co. KG
Germany
22.425 €
44.85%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Quartier.BonnWest GmbH

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen
Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit
Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
2.311.047,01 2.311.047,01
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 617.462,74 77.224,61
2.928.509,75 2.388.271,62
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 134.858,59 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 363.283,62
- davon gegen Gesellschafter 0,00 € (i.Vj. 363.283,62 €)
2. Forderungen gegen die Bundesstadt Bonn 44.818,97 44.818,97
3. Sonstige Vermögensgegenstände 213.502,32 258.321,29 57.232,99 465.335,58
393.179,88 465.335,58
3.321.689,63 2.853.607,20

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 2.739.400,00 2.739.400,00
III. Bilanzverlust -435.060,84 -205.444,38
2.329.339,16 2.558.955,62
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 15.750,00 8.000,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 22,23 20,62
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 43.355,59 44.819,68
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 933.222,65 241.811,28
976.600,47 286.651,58
3.321.689,63 2.853.607,20

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. Allgemeines

Der Jahresabschluss der Quartier.BonnWest GmbH, Bonn (QBW), Amtsgericht Bonn, HRB 23114 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie nach den Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Bei der Aufstellung der Bilanz wurden die Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB beachtet.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB beibehalten.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Sachanlagen zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, gegebenenfalls gekürzt um Investitionszuschüsse und vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer berechnet. Dabei erfolgt eine Orientierung an den amtlichen Afa-Tabellen.

Die Vorräte sind unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Die aktivierten Eigenleistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. Sie umfassen neben den Einzelkosten auch anteilige angemessene Gemeinkosten.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt mit dem Nominalwert.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate) angesetzt.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Erläuterungen und Begründungen zu den einzelnen Posten der Bilanz

C.1 Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der beigefügten Anlage.

C.2 Umlaufvermögen

Vorräte

Die Vorräte beinhalten ausschließlich unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen in Höhe von 135 T€ (Vorjahr 0 T€). Diese betreffen im Wesentlichen ausstehende Weiterberechnungen von Planungskosten im Rahmen des Projektes "Innovationsdreieck".

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 258 T€ (Vorjahr 465 T€) haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und beinhalten mit 214 T€ (Vorjahr 57 T€) im Wesentlichen sonstige Vermögensgegenstände .

C.3 Eigenkapital

Gemäß Gesellschaftsvertrag vom 12. Juli 2017 (in der Fassung vom 21. März 2022) beträgt das Stammkapital der Gesellschaft 25 T€. Die Stammeinlage wurde in voller Höhe erbracht.

Die Kapitalrücklage beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 unverändert auf 2.739 T€.

C.4 Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf 16 T€ (Vorjahr 8 T€) und betreffen ausschließlich Rückstellungen für Prüfungskosten.

C.5 Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten in Höhe von 977 T€ (Vorjahr 287 T€) haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr und betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin SWB in Höhe von 933 T€ (Vorjahr 242 T€).

D. Ergänzende Angaben

D.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 a HGB

Das Gesamtbestellobligo beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 1.813 T€ und besteht ausschließlich gegenüber Dritten. Darin enthalten sind Aufwendungen zur Herstellung der Baureife des Schlachthofgeländes in Höhe von 1.702 T€.

Mit Wirkung zum 27. April 2022 wurde ein Geschäftsbesorgungsvertrag über die kaufmännische Geschäftsbesorgung mit der SWB auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Aufwand (einschließlich Konzernumlage) belief sich in 2023 auf 50 T€. Bis 2025 wird auf vertraglicher Grundlage ein Entgelt in Höhe von kumuliert 200 T€ erwartet.

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (exklusive des Bestellobligos) beläuft sich bis zum Ende der Laufzeit auf 200 T€ (Vorjahr 50 T€).

Es bestehen keine weiteren sonstigen finanziellen Verpflichtungen für das Jahr 2023.

D.1 Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen

Die QBW ist am Konzern Cash-Pool beteiligt. Die am Cash-Pool beteiligten Gesellschaften haften entsprechend der Cash-Pool Vereinbarung gesamtschuldnerisch. Die Cash-Pool Inanspruchnahme wird im Rahmen des Cash-Managements zentral überwacht und gesteuert. Der insbesondere durch die gestiegenen Energiebezugskosten temporär erhöhte Liquiditätsbedarf wird durch eine Kreditlinie (100 Mio. €) der Bundesstadt Bonn an die Cash-Pool Führerin gedeckt, sodass das Risiko einer Inanspruchnahme als gering einzustufen ist.

D.2 Belegschaft

Die Gesellschaft beschäftigt in 2023 keine Mitarbeiter.

D.3 Konzernabschluss

Das Unternehmen QBW wird in den Konzernabschluss der SWB mit Sitz in Bonn, welcher den größten und den kleinsten Konsolidierungskreis darstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht.

D.4 Honorar Abschlussprüfer

Die Angaben über das Gesamthonorar des Abschlussprüfers unterbleiben, da diese in dem das Unternehmen einbeziehenden Konzernabschluss der SWB zum 31. Dezember 2023 gemacht werden sollen.

D.5 Geschäftsführung

Rechtsanwalt Bernd Nottbeck, Rheinbach

Der Geschäftsführer erhält von der Gesellschaft keine Vergütung.

D.6 Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres waren nicht zu verzeichnen.

 

Bonn, den 21. März 2024

Quartier.BonnWest GmbH
Rechtsanwalt

Bernd Nottbeck
Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Quartier.BonnWest GmbH, Bonn

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Quartier.BonnWest GmbH, Bonn - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Quartier.BonnWest GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die in Abschnitt 4 des Lageberichts enthaltene Entsprechenserklärung gemäß Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Bundesstadt Bonn.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen - mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerungen hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 21. März 2024

EversheimStuible Treuberater GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Engel
Wirtschaftsprüfer

Semelka
Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss wurde mit Beschluss der Gesellschafterversammlung am 05. Juni 2024 festgestellt.

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