natural
computing GmbH
Schotten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
190,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
190,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.015,82 |
14.035,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.045,82 |
10.873,76 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
970,00 |
3.161,90 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
3.288,47 |
2.469,72 |
| Summe
Aktiva |
14.304,29 |
16.695,38 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
27.469,72 |
29.631,93 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
818,75 |
-2.162,21 |
| IV.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
3.288,47 |
2.469,72 |
| B.
Rückstellungen |
900,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.404,29 |
15.145,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
13.404,29 |
15.145,38 |
| D.
Passive latente Steuern |
0,00 |
50,00 |
| Summe
Passiva |
14.304,29 |
16.695,38 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2019 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften
für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264
HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung
wurde Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Rechnungslegungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
erstellt. Dabei wurden die nachfolgend aufgeführten
Bilanzierungsgrundsätze beachtet:
" Vollständigkeits- und Wesentlichkeitsgebot
" Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
" Grundsatz der Einzelbewertung
" Saldierungsverbot mit Ausnahme § 246 Abs. 2
Satz 2 HGB
" Grundsatz des Bilanzenzusammenhangs
" Vorsichtsprinzip
" Fair and true view
" Grundsatz der Bewertungsstetigkeit
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenstände des immateriellen
Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet und um die planmäßige Abschreibung
vermindert.
Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert
von Euro 800 wurden im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen wurde wie folgt
angesetzt:
" Beteiligungen zu Anschaffungskosten
" Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
" Ausleihungen zum Nennwert
" Unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
" Sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Falls erforderlich, wurde der zum Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum
Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit
dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer
Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen
wurden in voller Höhe abgeschrieben.
Aufgrund des branchenüblichen Ausfallrisikos
wurde eine Pauschalwertberichtung zum Forderungsbestand in
Höhe von 3 % der Nettoforderungen gebildet.
Bei der Bewertung der Forderungen und Wertpapiere
wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.
Ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden in die Rückstellungen
eingestellt. Basis der Bewertung sind
versicherungsmathematische Berechnungen aufgrund der
Vorgaben des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.
Die Steuerrückstellungen weisen die für das
Geschäftsjahr betreffenden Steuern aus.
Alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten wurden bei
den sonstigen Rückstellungen unter Einbeziehung
erkennbarer Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Abweichungen gegenüber dem Vorjahr
Bei dem vorliegenden Jahresabschluss konnten die
bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
wesentlichen übernommen werden. Die aktive und passive
latente Steuer wird auch in diesem Geschäftsjahr
einzeln ausgewiesen, um für die Zukunft mehr
Überblick zu haben.
Einzelerläuterungen
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über 5 Jahre
Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
Aktive und passive latente Steuern
Die latenten Steuern gibt es im Geschäftsjahr
2019 nicht mehr, da auch keine Unterschiede in den
Ansätzen und Bewertungen bei Handels- und Steuerbilanz
bestehen.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die planmäßige Abschreibung erfolgte
linear oder degressiv in der steuerlich zulässigen
Höhe unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer.
In den Fällen, in denen dies zu einen
höheren Abschreibung führte, wurde von der
degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen.
Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen
Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG
wurde in Anspruch genommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen wurden 2019 nicht vorgenommen.
Zusätzliche Angaben zur Verbesserung des
Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Während des abgelaufenen Jahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Karsten Schulz, Diplom-Mathematiker
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Im Wirtschaftsjahr 2019 waren durchschnittlich eine
Person beschäftigt.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG/§ 264c Abs. 1 HGB:
Die Gesellschaft hat gegenüber dem
Gesellschafter Karsten Schulz zum Bilanzstichtag eine
Schuld, die im Geschäftsjahr 2019 mit einem Zinssatz
von 3,00% pa. nach der Zinsstaffelmethode verzinst wird.
Der Stand der Verbindlichkeit gegenüber dem
Gesellschafter zum Bilanzstichtag beträgt 11.941,37
€.
Die Angaben beziehen sich auf Beträge, die dem
Geschäftsführer zuzuordnen ist.
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der nach § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt insgesamt
28.288,47 €. Der ganze Betrag setzt sich aus dem nicht
vorhandenen Stammkapital sowie dem nicht gedechte
Eigenkapital zusammen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Die Gesellschafterversammlung am Montag, den 08. Juni
2020 akzeptierte den Vorschlag der
Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung. Der aus
den handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen
ermittelte Jahresfehlbetrag bzw. Verlust wird voll dem
Eigenkapital zugewendet auf neue Rechnung. Die
Geschäftsführung ist für das
Geschäftsjahr 2019 entlastet.
Schotten, den 09. Juni 2019
Der Gesellschafter-Geschäftsführer hat
Beschluss und Jahresabschluss gezeichnet.
sonstige Berichtsbestandteile
Schotten, den 09.06.2020
gez. Karsten Schulz, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 08.06.2020
festgestellt.
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