LeanCap
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 09.04.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.464,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
646,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.818,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.983,38 |
| I.
Vorräte |
453,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.178,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.350,76 |
| Aktiva |
16.447,38 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.342,56 |
| I.
eingefordertes Kapital |
13.000,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
342,56 |
| B.
Rückstellungen |
1.760,12 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.344,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.344,70 |
| Passiva |
16.447,38 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Name: LeanCap GmbH
Sitz: Köln
Gesellschaftsform: GmbH
Amtsgericht:Köln
Handelsregister Nr.: HRB 105524
A.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss 2021 wurde nach den für
kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs.1
HGB geltenden Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Es
wurden die Regelungen des am 23.07.2015 in Kraft getretenen
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angewendet.
Von den Befreiungen im Rahmen der §§ 266 Abs.1
HGB, §§ 274a Nr.1 bis Nr.3 HGB und § 288
Abs.1Nr.1 HGB wurde Gebrauch gemacht, da die Gesellschaft
im Jahr 2021 neu gegründet wurde. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt. Fremdwährungsposten
sind nicht enthalten.
Die Abschreibungen wurden nach handels- und
steuerrechtlichen Angaben durchgeführt, sofern diese
im Einklang sind.
Das Jahr 2021 ist ein Rumpfwirtschaftsjahr, da die
Gesellschaft in 2021 neu gegründet wurde.
Die auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sowie Ausweisgrundsätze
entsprechenden Vorschriften des Dritten Buches HGB
(§§238 ff. HGB) unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen der §§ 264 ff. HGB.
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden
mit den Anschaffungskosten angesetzt und um die
planmäßige Abschreibung vermindert, sofern dies
erlaubt ist.
Die Abschreibungen für die beweglichen
Wirtschaftsgüter wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen.
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet und die Wertigkeit zum Abschussstichtag
überprüft.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet, es wurden keine Bewertungsvereinfachungsverfahren
genutzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos wurden die Forderungen von der
Geschäftsleitung überprüft. Zweifelhafte
oder uneinbringliche Forderungen sind laut
Geschäftsleitung nicht vorhanden.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in der Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die Rückstellungen decken nach Angaben des
Auftraggebers die zukünftigen Risiken. Drohende
Verluste aus schwebenden Geschäften wurden von der
Geschäftsführung verneint.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Soweit durch die neuen Rechnungslegungsvorschriften
nach BilRUG Wahlrechte zur Erhöhung eines Aktivposten
bzw. zur Auflösung ein es Passivpostens bestehen,
wurden diese überprüft. Es mussten hier jedoch
keine Anpassungen vorgenommen werden, da die Gesellschaft
hiervon nicht tangiert ist.
B. Informationen zur Bilanz / Gewinn- und
Verlustrechnung
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren betrug zum Bilanzstichtag:
0,00 Euro.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind betrug
zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.
Der Gesamtbetrag der gewährten Vorschüsse
und Kredite betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.
Die Rückstellungen sind hauptsächlich
Rückstellungen für die Erstellung des
Jahresabschlusses. Pensionsverpflichtungen bestehen nicht.
Die Aufwendungen und Erträge aus der erstmaligen
Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG
werden gem. Art. 67 (7) EGHGB im außerordentlichen
Ergebnis ausgewiesen. Die latenten Steuern hierauf
wären nach § 274 (2) HGB gesondert auszuweisen.
Die Gesellschaft ist hiervon aber nicht tangiert.
Die Gesellschafterversammlung entscheidet nach
Fertigstellung der Bilanz über die Verwendung des
Bilanzergebnisses.
Gemäß den §§ 268 Abs. 7 HGB i.
V. m. § 251 HGB sind keine Angaben zu machen.
Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer
der alleinvertretungsberechtigt ist.
C. Sonstige Angaben
Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als
kleine Kapitalgesellschaft anzusehen.
Das Jahr 2021 war ein Rumpfwirtschaftsjahr.
An den maßgeblichen Abschlussstichtagen werden
keine der drei Größenmerkmale des § 267
Abs. 1 HGB überschritten:
-Die Bilanzsumme liegt an beiden Stichtagen unter
Euro 6.000.000,00, nach Abzug
eines auf der Aktivseite ausgewiesenen
Fehlbetrages ( § 268 Abs. 3 HGB)
-Die Umsatzerlöse betrugen im Wirtschaftsjahr
2021 weniger als Euro 12.000.000,00.
-Die Mitarbeiterzahl der tätigen Arbeitnehmer
betrug im Wirtschaftsjahr 2021 unter 50 Mitarbeiter.
Eine Ausschüttungssperre nach § 268 (8) HGB
besteht nicht.
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Thomas Issel als
Geschäftsführer geführt. Herr Thomas Issel
hat mir den Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses
erteilt.
Köln, den 03.04.2023
Die Geschäftsleitung:
Gez. Thomas Issel
sonstige Berichtsbestandteile
gez. der Geschäftsführer, Herr Thomas Issel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.04.2023 festgestellt.
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