LTA Lufttechnische Anlagen GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Philipp Anatol Peter Gross seit 27.6.2022 | Geschäftsführer |
David Alexander Zimmer seit 4.4.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
fiberworx GmbHMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen des Unternehmens Die fiberworx GmbH wurde 2018 gegründet und hat ihren Sitz in Mannheim. Das Unternehmen ist im Bereich des Glasfaserausbaus tätig. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und -branchenbezogene Rahmenbedingungen "Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 begann die Trendwende in der bis dato florierenden deutschen Baukonjunktur. Den enormen Anstieg der Energiepreise, Sanktionen gegen Russland und Produktionsausfälle in der Ukraine hätte die deutsche Bauwirtschaft vielleicht - wie vorher die Coronakrise - meistern können; gleichzeitig sind jedoch die stabilen politischen Rahmenbedingungen weggefallen, die den Bauboom jahrelang gestützt haben: • Das sprunghafte Anziehen der Bauzinsen ab April 2022 von 1 % auf 4 %, • eine hohe Inflation und damit steigende Lebenshaltungskosten, die den Spielraum der Verbraucher und Bauherren deutlich einengen, • unaufhaltsam steigende Material- und Energiepreise, getriggert durch das politische Vorantreiben der Klimawende, • sich ständig ändernde Förderrichtlinien im Gebäudebereich, Stopps gerade erst neuaufgelegter Fördermittel und der fast vollständige Wegfall der Neubauförderung sowie • die Unsicherheiten bei der Budgetierung der Haushaltsmittel, dies alles hat dem Hochbau, insbesondere dem Wohnungsbau, im wahrsten Sinne des Wortes den Boden unter den Füßen weggezogen. Denn unsichere oder sich ständig ändernde politische Rahmenbedingungen verhindern Bauprojekte, weil im Bau die Projekte über Jahre geplant und umgesetzt und über Jahrzehnte finanziert werden. Die Bauwirtschaft startete mit einem Auftragsbestand von 68,3 Mrd. € in das Jahr 2023 (nominal +6 %, real -9 %). Wie von den Spitzenverbänden der Bauwirtschaft prognostiziert, hat die ungünstige Mischung bei den Rahmenbedingungen 2023 zu einem Nachfrageeinbruch nach Bauleistungen geführt: Der Umsatz ist real um 5,3 % gesunken. Verantwortlich für diesen Umsatzrückgang ist vor allem der Wohnungsbau, der 2023 real um 12 % eingebrochen ist. Der Wirtschaftsbau und der öffentliche Bau trugen jeweils "nur" mit real -1 % zu dieser krisenhaften Entwicklung bei. Der deutliche Nachfrageeinbruch im Wohnungsbau und die daraus resultierende Unterauslastung der Kapazitäten bleiben für die Beschäftigung nicht ohne Folgen: Nach einem Jahrzehnt des Beschäftigungsaufbaus von plus 220.000 Beschäftigten auf 926.700 (2022), konnten die Betriebe die Beschäftigtenzahl 2023 gerade einmal konstant halten (927.700); trotz der geringen Nachfrage bemühen sich die Unternehmen, ihr Personal zu halten. Die Einkaufspreise für Baumaterial verharren weiterhin auf historisch hohem Niveau: Vergleicht man die Jahresmittelwerte der Erzeugerpreisindizes von 2020 mit den laufenden Mittelwerten von 2023, so liegen beispielsweise die Indizes bei Mineralölerzeugnissen per September 2023 um ca. 60 % über dem Jahresdurchschnitt von 2020 und bei Bitumen um fast 75 %. Dämmstoffe aus Styrol liegen um gut 45 % über der Basis von 2020, Betonstahl ebenfalls. Zement, ein energieintensiv hergestellter Baustoff, hat um über 60 % zugelegt. Auch die Indizes für Holzprodukte liegen um gut ein Drittel über dem Niveau von 2020. Diese Entwicklung hält auch die Preise für Bauleistungen auf hohem Niveau. Betroffen sind alle Bausparten. Inzwischen hat die Preisdynamik für Bauleistungen allerdings erkennbar nachgelassen: Für 2023 lag die Preisentwicklung für Bauleistungen bei etwa +7 % (nach +16 % in 2022), der Umsatz betrug 162,5 Mrd. € (real -5,3 %; nominal +1,3 %). In den einzelnen Sparten zeichnete sich folgende Entwicklung ab: Im Wohnungsbau wurden 2023 für 260.000 Wohneinheiten Baugenehmigungen erteilt. Damit wurden etwa 100.000 WE weniger genehmigt als im Vorjahr (-27 %; Mehrfamilienhäuser etwa -48.000 WE, somit -25 %; Ein- und Zweifamilienhäuser -44.000 WE, somit -41 %). Die Auftragsbestände sind 2023 real um fast 20 % zurückgegangen; die Auftragspolster der Unternehmen damit weitgehend aufgebraucht. Die Bauverbände gehen davon aus, dass 2023 etwa 271.000 WE fertiggestellt worden sind (Vorjahr: 295.300 WE). Der Umsatz im Wohnungsbau betrug bei 58 Mrd. € (nominal -6 %, real -12 %). Im Wirtschaftsbau ist die Entwicklung zweigeteilt: Im Wirtschaftshochbau schlägt sich die konjunkturelle Stagnation in Deutschland erkennbar nieder. Zinsen und Energiepreise bremsen die Investitionsneigung der Unternehmen. Für Baumaßnahmen in und an Wirtschaftsbauten fehlen Genehmigungen über insgesamt ca. 3 Mrd. € (nominal -10 % gg. Vorjahr). Die Auftragseingänge lagen 2023 im Wirtschaftshochbau im Minus, die Auftragsbestände sind gegenüber dem Vorjahr geschmolzen. Anders der Wirtschaftstiefbau: Hier hat es im gesamten Jahr 2023 deutliche Investitionsimpulse gegeben. Projekte der Mobilitätswende und auch der Energiewende sind an den Markt gegangen, Großprojekte im Öffentlichen Nahverkehr, aber auch für den Stromtrassenausbau beauftragt worden. Und die Deutsche Bahn investiert weiter in ihr Schienennetz. Der Auftragseingang im Wirtschaftstiefbau legte 2023 nominal um 26 % zu. Für 2023 lag der Umsatz im Wirtschaftshochbau bei 32,4 Mrd. € (real -6 %), im Wirtschaftstiefbau bei 27,6 Mrd. € (real +5 %). Der Wirtschaftsbau insgesamt erreicht 2023 somit einen Umsatz von 60 Mrd. € (nominal +5,5 %, real -1,3 %). Auch der öffentliche Bau zeigte ein ambivalentes Bild: Insgesamt erreichte der Umsatz 2023 im öffentlichen Hochbau 9,4 Mrd. € (nominal +13 %, real fast +6 %). Im öffentlichen Tiefbau stiegen die Umsätze dagegen nur leicht auf 35 Mrd. € (nominal fast +4 %, real -3 %). Insgesamt hat der öffentliche Bau damit in 2023 gut 44 Mrd. € erreicht (nominal +6 %, real -1 %)."(Quelle: AGV Bau Saar) Das Tätigkeitsfeld der fiberworx GmbH ist eng mit der Entwicklung des Glasfaserausbaus in Deutschland verknüpft. Die Digitalbranche zeigte sich auch 2023 sehr stabil und setzt weiter auf Wachstum. 2.2 Geschäftsverlauf der Gesellschaft Für unsere interne Unternehmenssteuerung ziehen wir im Wesentlichen die Kennzahlen Leistung, Ergebnis und Cash Flow heran. Die Prognosen des kostenrechnerischen Ergebnisses wurden bestätigt und sogar übertroffen. Das handelsrechtliche Ergebnis bleibt hinter diesen jedoch deutlich zurück (insbesondere wegen abweichender Leistungsbewertung). 2.2.1 Ertragslage Neben den Deckungsbeiträgen der einzelnen Projekte verwenden wir zur Unternehmenssteuerung als wichtige Kennzahl die Bauleistung (handelsrechtliche Gesamtleistung). Diese hat sich gegenüber dem Vorjahr auf T€ 13.996 reduziert. 2023 werden insgesamt Umsatzerlöse von T€ 15.338 (i. Vj. T€ 33.759) sowie Bestandsveränderungen von T€ -1.342 (i. Vj. T€ -8.781) ausgewiesen. Die Materialaufwendungen belaufen sich auf T€ 16.057 (i. Vj. T€ 17.715). Die Materialaufwandsquote beträgt im Geschäftsjahr 114,7 % (i. Vj. 70,9 %). Das negative Rohergebnis resultiert im Wesentlichen aus der Schlussrechnung von Verlustprojekten. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 4.101. Im Wesentlichen resultieren diese Erträge aus Forderungen von Kunden bzw. Lieferanten, worüber mittlerweile vergleichsweise Einigungen erzielt wurden. Für neu entstandene Risiken wurde in den Rückstellungen Risikovorsorge getroffen. Der Personalaufwand beziffert sich auf T€ 392 (i. Vj. T€ 457). Die Personalaufwandsquote beträgt 2,8 % (i. Vj. 1,8 %). Die Anzahl der Beschäftigten lag 2023 im Durchschnitt bei 5. Das operative Geschäft wird weitestgehend mit Subunternehmen bewältigt. Der Jahresfehlbetrag / -überschuss (+) beläuft sich im Geschäftsjahr auf T€ -442 (i. Vj. T€ 3.067). Aufgrund des Leistungs- und Ergebnisrückganges planen wir aktuell die Umstellung des Geschäftsmodells, welches zeitnah mit den Gesellschaftern abzustimmen ist (siehe auch Risiko- und Chancenbericht). 2.2.2 Finanzlage Die flüssigen Mittel belaufen sich auf T€ 12.493 (i. Vj. T€ 20.505). Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt T€ -8.145. Aus dem Investitionsbereich sind T€ 133 zugeflossen. Der Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich beträgt T€ 0, so dass sich im Saldo eine Reduzierung des Finanzmittelbestandes um T€ 8.012 auf T€ 12.493 ergibt. 2.2.3 Vermögenslage Die Bilanzsumme stellt sich zum 31. Dezember 2023 mit T€ 19.953 (i. Vj. T€ 24.117) dar. Im Anlagevermögen werden ausschließlich Sachanlagen mit T€ 11 (i. Vj. T€ 11) ausgewiesen. Der Bestand an unfertigen Bauleistungen beläuft sich auf T€ 0 (i. Vj. T€ 1.342). Diesen unfertigen Bauleistungen standen Anzahlungen in Höhe von T€ 0 (i. Vj. T€ 1.116) gegenüber. Darüber hinaus werden auf der Aktivseite vor allem Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von T€ 387 (i. Vj. T€ 227), Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht von T€ 5.950 (i. Vj. T€ 2.936) und sonstige Vermögensgegenstände von T€ 1.111 (i. Vj. T€ 211) ausgewiesen. Auf der Passivseite beziffert sich das Eigenkapital auf T€ 5.122 (i. Vj. T€ 5.564). Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 25,7 % (i. Vj. 23,1 %). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen T€ 707 (i. Vj. T€ 806). Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, liegen in Höhe von T€ 763 (i. Vj. T€ 198) vor. Darüber hinaus werden auf der Passivseite erhaltene Anzahlungen in Höhe von T€ 0 (i. Vj. T€ 2.876) und sonstige Verbindlichkeiten von T€ 313 (i. Vj. T€ 1.054) ausgewiesen. Des Weiteren werden auf der Passivseite vor allem Steuerrückstellungen von T€ 437 (i. Vj. T€ 1.338) sowie sonstige Rückstellungen von T€ 12.611 (i. Vj. T€ 12.281) ausgewiesen. 3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht 3.1 Bauprognose 2024 "Für 2024 erwarten die Bauverbände bei weiterhin unveränderten Investitionsbedingungen die Fertigstellung von 235.000 WE. Das von der Bundesregierung gesteckte Ziel von 400.000 WE ist damit in weite Ferne gerückt. Die mit dem Wachstumschancengesetz gesetzten Impulse (eine degressive Afa von 6 % für den Mietwohnungsbau und eine bessere steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen) können nicht wirken, das Gesetz steckt im Vermittlungsausschuss fest. Den Umsatz im Wohnungsbau erwarten die Bauverbände daher 2024 nur noch bei 49 Mrd. € (nominal -15 %, real -13 %). Im Wirtschaftsbau rechnen wir 2024 mit einem Umsatz von gut 60 Mrd. € (nominal knapp +1 %, real knapp +3 %). Die positive Entwicklung wird vom Tiefbau getragen, der fast 29 Mrd. € erreicht (real +7 %). Im Wirtschaftshochbau werden gut 31 Mrd. € umgesetzt werden (real -1 %). Unter der Voraussetzung, dass es bei der für 2024 geplanten Investitionslinie in Höhe von 10 Mrd. € für die Infrastruktur (Straße und Wasserstraße) bleibt, gehen die Bauverbände für 2024 im öffentlichen Tiefbau von einem Umsatz in gleicher Höhe aus wie 2023 (35 Mrd. €, real +2 %), im öffentlichen Hochbau dagegen von einem leichten Zuwachs auf 9,7 Mrd. € (real +5 %). Die anhaltend prekäre Finanzsituation vieler Kommunen lässt Mehrausgaben zum Abbau des Investitionsstaus nicht zu. Insgesamt rechnen die Bauverbände mit einem Umsatz von 44,9 Mrd. € im öffentlichen Bau (nominal +1 %, real +3 %)." (Quelle: AGV Bau Saar) "Deutschlands digitale Wirtschaft ist auf Wachstumskurs. Trotz eines schwierigen konjunkturellen Umfelds erwartet der Digitalverband Bitkom für die Unternehmen der IT und Telekommunikation (ITK) für 2024 ein Umsatzplus von 4,4 Prozent auf 224,3 Milliarden €. Der ITK-Sektor würde damit um den Faktor drei bis vier stärker wachsen als die Wirtschaft insgesamt. Im vergangenen Jahr hatten die ITK-Umsätze um 2,0 Prozent auf 215 Milliarden € zugelegt. Das Umsatzwachstum hat auch positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Die Zahl der Beschäftigten in der ITK-Branche soll laut Bitkom im Jahresverlauf 2024 um 36.000 wachsen, auf 1,368 Millionen. Bereits 2023 sind 28.000 neue Arbeitsplätze entstanden. "Die meisten Unternehmen der Bitkom-Branche präsentieren sich krisenfest. Auch unter schwierigen konjunkturellen Bedingungen, geprägt von geopolitischen Krisen und Haushaltskürzungen, legen Umsätze und Beschäftigung zu. Insbesondere das Arbeitsplatzwachstum könnte noch deutlich größer ausfallen, der Fachkräftemangel erweist sich hier als Hemmschuh", sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. "Digitalisierung ist die Antwort auf die aktuellen Herausforderungen für Wirtschaft, Gesellschaft und Staat. Unser Vorsatz für 2024 muss lauten: Mehr Entschlossenheit bei der Digitalisierung und mehr Freiraum für Innovationen." (Quelle: Bitkom e.V.)
Mannheim, den 16.04.2024 gez. lic.oec. Philipp P. Gross David Zimmer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der fiberworx GmbH, Mannheim, wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, aufgestellt. Die Gesellschaft wird unter der Firma fiberworx GmbH beim Amtsgericht in Mannheim unter der HRB-Nummer 733103 geführt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 2 HGB. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die größenabhängigen Erleichterungen wurden zum Teil in Anspruch genommen. Von der Möglichkeit, gem. § 288 HGB bestimmte Angaben im Anhang zu unterlassen, hat die Gesellschaft Gebrauch gemacht. Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB gegliedert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden ab dem Geschäftsjahr 2023 die Aufwendungen für die Zusatzversorgungskasse im Davon-Vermerk für Altersversorgung ausgewiesen. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreszahlen ebenfalls angepasst. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, jeweils abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet. Die Herstellungskosten umfassen grundsätzlich sämtliche aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Die Abschreibungen werden linear, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen technischen bzw. wirtschaftlichen Nutzungsdauer, vorgenommen. Dabei wird sich an den zulässigen Höchstsätzen der steuerlichen Afa-Tabellen orientiert. Werden geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelanschaffungspreis zwischen 250,00 € und 800,00 € verzeichnet, werden diese im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die unfertigen Leistungen, die kostenstellenmäßig geführt werden, werden mit den Herstellungskosten bewertet. Soweit die vertraglichen Leistungswerte unter den Herstellungskosten liegen, werden entsprechend des strengen Niederstwertprinzips Bewertungsabschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Dabei wird dem Prinzip der verlustfreien Bewertung Rechnung getragen. Die Herstellungskosten enthalten die unmittelbar über die Baustellenkonten erfassten Fertigungs- und Materialkosten, Gerätemieten und daneben angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Die dem Baufortschrift entsprechenden erhaltenen Anzahlungen werden vollständig von den unfertigen Leistungen gemäß des Wahlrechts nach § 268 Absatz 5 Satz 2 HGB offen aktivisch abgesetzt. Bei den saldierten Anzahlungen handelt es sich nicht um Vorauszahlungen. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert bzw. zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen bilanziert. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Das Eigenkapital ist zu Nennwerten angesetzt. Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden ggf. bei der Bewertung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. IV. Erläuterung zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens und der Abschreibungen des Geschäftsjahres ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel 2023 ersichtlich. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben vollumfänglich, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten Forderungen gegen Gesellschafter i. H. v. T€ 5.950 (i.Vj. T€ 2.936). Diese Forderungen sind i. H. v. T€ 5.950 (i.Vj. T€ 2.936) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten und Besicherung der Verbindlichkeiten sowie Davon-Vermerke sind aus dem beigefügten Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v. T€ 763 (i. Vj. T€ 198). Diese Verbindlichkeiten sind i. H. v. T€ 0 (i. Vj. T€ 198) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen zum 31. Dezember 2023 keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind, soweit dies für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist. V. Sonstige Angaben Mitarbeiterzahlen Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten ist der folgenden Aufstellung zu entnehmen:
Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird zu 50 % (quotal) in den Konsolidierungskreis der PG Beteiligungen GmbH, St. Ingbert, und zu 50 % ("at equity") in den Konsolidierungskreis der inexio Informationstechnologie und Telekommunikation GmbH, Saarlouis, einbezogen. Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgte durch die gemeinschaftlich vertretungsberechtigten Geschäftsführer: - lic.oec. Philipp P. Gross und - David Zimmer.
Mannheim, den 16.04.2024 gez. lic.oec. Philipp P. Gross David Zimmer Anlagespiegel
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 03.05.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkAn die fiberworx GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der fiberworx GmbH, Mannheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der fiberworx GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dillingen, den 16.04.2024 W+ST
WIRTSCHAFTSPRÜFUNG AG & CO. KG
Andrea Treib, Wirtschaftsprüferin Philipp Gödicke, Wirtschaftsprüfer |
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