POI GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022 EUR |
31.12.2021 EUR |
| A. Anlagevermögen |
111.079,83 |
|
| I. Sachanlagen |
90.246,83 |
|
| II. Finanzanlagen |
20.833,00 |
|
| B. Umlaufvermögen |
761.084,56 |
131.210,79 |
| I. Vorräte |
3.642,89 |
30.407,65 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
699.514,06 |
69.647,19 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
42.281,96 |
|
| davon gegen Gesellschafter |
133.176,24 |
268,71 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
57.927,61 |
31.155,95 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
5.625,44 |
| D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
12.735,57 |
| Aktiva |
872.164,39
|
149.571,80 |
Passiva
|
|
31.12.2022 EUR |
31.12.2021 EUR |
| A. Eigenkapital |
363.181,77 |
0,00 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
700,00 |
| II. Verlustvortrag |
13.435,57 |
|
| III. Jahresüberschuss |
351.617,34 |
-13.435,57 |
| IV. nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
12.735,57 |
| B. Rückstellungen |
175.554,84 |
8.057,45 |
| C. Verbindlichkeiten |
333.427,78 |
141.514,35 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
333.427,78 |
141.514,35 |
| Summe Passiva |
872.164,39 |
149.571,80 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die POI GmbH hat ihren Sitz in Hamburg und wird beim Registergericht Hamburg unter
der Handelsregisternummer 171521 geführt.
Der Jahresabschluss der POI GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß §§ 288 und 326 HGB wurde
teilweise Gebrauch gemacht.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden maßgebend.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und,
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Den planmäßigen Abschreibungen lagen bei Sachanlagegütern Nutzungsdauern zwischen
zwei und dreizehn Jahren zugrunde.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu 800 Euro
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten unter 250 Euro wurden
im Zugangsjahr in voller Höhe als Betriebsausgabe erfasst.
Im Rahmen des Finanzanlagevermögens wurden die Beteiligungen und sonstigen Wertpapiere
zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bzw. dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die passiven latenten Steuern beinhalten ausschließlich Rückstellungen im Sinne von
§ 249 HGB. Die Bewertung erfolgte durch die in § 274 HGB vorgegebene Methode zur
Ermittlung latenter Steuern und basiert auf einem Vergleich der handelsrechtlichen
Wertansätze mit den steuerlichen Wertansätzen.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen)
angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über
den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betrugen insgesamt 133.176 Euro (Vorjahr:
269 Euro).
Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgte gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung des
Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz wurde ohne Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Die passiven latenten Steuern in Höhe von 61.873 Euro waren zu bilden, da aufgrund
der Bildung eines Investitionsabzugsbetrages in Höhe von 200.000,00 Euro und der
Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung der Steueraufwand (des laufenden Geschäftsjahres)
anderenfalls zu niedrig ausgewiesen würde.
Sonstige Pflichtangaben
Während des Geschäftsjahres wurden durchschnittlich einunddreißig Arbeitnehmer beschäftigt.
Hamburg, 01. August 2025
gez. Paul Ohm
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.08.2025 festgestellt.
|