Monecke & Partner Bau GmbHLiquidiert
37115 Duderstadt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Fabian Monecke seit 12.10.2022 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Monecke & Partner Bau GmbH i.L.DuderstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BilanzAktiva
Anhang1.1 Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Firma Monecke & Partner Bau GmbH i.L. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Gesellschaftsidentifikation laut Registergericht
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
1.2 Besonderheiten der Form des JahresabschlussesGrößenklasse Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 1.3 Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher MaßnahmenBilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden bleiben erhalten. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Anlagevermögen Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten, Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Vorräte Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Rückstellungen Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen durchgeführt. Das Deckungsvermögen, das der Erfüllung der Pensionsverpflichtung dient, ist gem. § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert anzusetzen und nach § 246 Abs. 2 HGB mit der Pensionsverpflichtung zu saldieren. Die Pensionsrückstellung beträgt: 300.876,04 EUR Die Steuerrückstellungen beinhalten das Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte Steuern. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 1.4 Sonstige PflichtangabenVermögens-, Finanz- und Ertragslage Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Feststellung und Billigung Der Jahresabschluss wurde am 05. Dezember 2022 festgestellt. Der Jahresabschluss wurde am 05. Dezember 2022 gebilligt.
Duderstadt, den 05. Dezember 2022 gez.Fabian Monecke, Liqiudator |
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