Die Linke Hand GmbH
Engbachweg 12, 51570 Windeck, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tek-Gie Cyrill Tjoa seit 29.3.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Die Linke Hand GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BilanzAktiva
Passiva
AnhangAllgemeine Angaben Der vorstehende Jahresabschluss wurde nach den §§ 242 ff HGB und §§ 264 ff HGB sowie den Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt für die kleinen Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet. Einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung sind zur Verdeutlichung der Angaben in den beigefügten Kontennachweisen ausgewiesen. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibung, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter wurden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausschließlich linear abgeschrieben. Unterjährige Anschaffungen wurden zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben und angesetzt. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu 800,00 EUR wurden im Zugangsjahr gemäß § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgte zu den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wurde bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit wurden Bewertungsabschläge vorgenommen. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wurde kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko durch Pauschalwertberichtigungen, ausreichend berücksichtigt worden. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung von Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in angemessener Höhe Rechnung getragen worden. Sie wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag passiviert. Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung Der Jahresabschluss wurde vor Gewinnverwendung aufgestellt. Vorschlag zur Ergebnisverwendung:Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der handelsrechtliche Jahresüberschuss beträgt 57.780,21 EUR. Es besteht ein Gewinnvortrag von 260.377,83 EUR, so dass ein verwendbarer Betrag von 318.158,04 EUR zum Jahresabschluss vorliegt. Die Gesellschafterversammlung wird beschließen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Sonstige Pflichtangaben Angaben gemäß § 42 Abs. 2 GmbH über Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, Mitgliedern der Geschäftsführung sowie verbundenen Unternehmen:
Anteilsbesitz Es besteht kein Anteilsbesitz. Ausschüttungssperre Der zur Ausschüttung gesperrte Betrag gemäß § 268 Abs. 8 HGB beträgt 0,00 EUR. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Vermerk Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor, d.h. der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, die nach §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Köln, 16.12.2021 Cyrill Tjoa, Geschäftsführer |
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