Sager
Betontechnik GmbH
Bodenkirchen, Ortsteil Bonbruck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
11.285,88 |
23.901,55 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.974,20 |
14.938,55 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.311,68 |
8.963,00 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
13.759,36 |
3.764,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.045,24 |
27.666,32 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
29.329,36 |
41.076,82 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
9.994,59 |
-11.747,46 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
13.759,36 |
3.764,77 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
24.545,24 |
26.866,32 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.348,74 |
3.166,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.045,24 |
27.666,32 |
Anhang
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Erstellung vorliegender Bilanz erfolgte unter
Beachtung handelsrechtlicher Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften.
Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen
des Handelsgesetzbuches.
Abnutzbares Anlagevermögen war nicht vorhanden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert
angesetzt. Ein Wertberichtigungsbedarf für Forderungen
war nicht erkennbar.
Die Bankguthaben und Kassenbestände entsprechen
den Nominalwerten.
Das Eigenkapital, welches das Stammkapital
abzüglich Verlustvortrag, abzüglich
Jahresfehlbetrag umfasst, istauf Grund des
Gesellschaftsvertrages bzw. der
Gesellschafterbeschlüsse gebildet.
Steuerrückstellungen wurden nicht gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurde allen erkennbaren Risiken unter Beachtung des
Grundsatzes kaufmännischer Vorsicht Rechnung getragen.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung war nicht
geboten.
Die Bewertung wurde trotz der bilanziellen
Überschuldung weiterhin unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Die
Geschäftsführung versichert, dass der Betrieb
fortgeführt wird (positiver Fortführungswille).
Die Geschäftsführung versichert weiterhin, dass
eine Fortführungsprognose zeitnah erstellt wurde bzw.
laufend erstellt wird und diese durch die
Geschäftsführung als positiv beurteilt wird
(positive Fortführungsprognose).
Die entsprechenden Unterlagen befinden sich in den
Akten des Mandanten.
Darüber hinaus lag zum maßgeblichen
Stichtag eine Patronatserklärung des Gesellschafters
in ausreichender Höhe vor.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit Ausnahme der
Gewährleistungseinbehalte innerhalb eines Jahres
fällig.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die
Rückstellung für Jahresabschlussarbeiten.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Konto 3508: 21.196,50Euro
Die Verbindlichkeiten sind mit 2% über dem
Basiszinssatz verzinst.
III. Sonstige Pflichtangaben
Organe
Geschäftsführung:
seit 14.09.2007
Herr Thomas Sager
Firma
Sager-Beton-Technik-GmbH
Die Geschäftsführung
Bodenkirchen, den
___________________________
Thomas Sager
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2014
festgestellt.
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